Fortriede
GmbH
Lübbecke
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.762.222,51 |
3.352.085,18 |
| I.
Sachanlagen |
2.762.222,51 |
3.352.085,18 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
2.746.218,51 |
3.334.037,18 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
16.004,00 |
18.048,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
924.866,64 |
72.298,87 |
| I.
Vorräte |
783.712,77 |
2.607,86 |
| 1.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
10.000,00 |
0,00 |
| 2.
fertige Erzeugnisse und Waren |
773.712,77 |
2.607,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.803,63 |
55.841,94 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
48.738,68 |
50.002,03 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
29.064,95 |
5.839,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.350,24 |
13.849,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.257,96 |
2.672,44 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
217.308,82 |
234.509,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.906.655,93 |
3.661.566,20 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
-259.509,71 |
-173.269,39 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
17.200,89 |
-86.240,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
217.308,82 |
234.509,71 |
| B.
Rückstellungen |
5.200,00 |
4.800,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
5.200,00 |
4.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.901.455,93 |
3.656.766,20 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
3.204.278,97 |
3.155.609,83 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
400.901,85 |
221.258,70 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
296.275,11 |
279.897,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.906.655,93 |
3.661.566,20 |
Anhang
I. Allgemeine Abschlusserläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 276 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
Die Bewertung der Waren erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die
Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II
HGB).
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 260.360,45 (Vorjahr:
T€ 268).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des laufenden Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Werner Fortriede, Lübbecke
Renè Fortriede, Osnabrück
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Lübbecke, den 20.01.2012
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Werner Fortriede Renè Fortriede
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