Hotel Neptun Betriebsgesellschaft mbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gisela Schnelle seit 24.4.2006 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Boutique Pierrot GmbHRostockJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 2011I. Allgemeine und rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) und somit verpflichtet, die Bilanz und den Anhang nach den Vorschriften des HGB § 326 Abs. 1 offenzulegen. II. Bestandsnachweise Das Vorratsvermögen wurde durch Inventur belegt. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten nachgewiesen. Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch und den Bankauszügen ersichtlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind aufgezeichnet. Die Schulden sind in Saldenlisten nachgewiesen bzw. durch Kontoauszüge und Saldenbestätigungen belegt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB sowie in Anlehnung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 269 - 274, 279 - 283 HGB, § 42 GmbHG) aufgestellt. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichende Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten und soweit erforderlich mit dem beizulegenden Wert gemäß §§ 253 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. 255 Abs. 4 HGB angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Flüssige Mittel wurden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB zu Nominalwerten angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den §§ 266 und 275 HGB. Die Aufgliederung und die Bewegung des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beläuft sich auf 1.500,00 €. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. Die Verbindlichkeiten gegen die geschäftsführende Alleingesellschafterin Frau Gisela Schnelle wurden bis zur Bilanzerstellung nicht eingefordert. Zur Vermeidung einer Überschuldungssituation verzichtet die Gesellschafterin auch weiterhin auf die Rückzahlung der Forderungen gegen die Gesellschaft. Die Fortführung der Gesellschaft ist somit zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sichergestellt. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten und Forderungen ergibt sich wie folgt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich für 2011 nicht. Die Abschreibungen eines Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgten nicht. V. Angaben zur Gewinn und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. VI. Sonstige Angaben Der Jahresabschluss wurde am unten genannten Datum durch die Alleingesellschafterin festgestellt. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Im Berichtsjahr war für die Gesellschaft die Kauffrau Frau Gisela Schnelle einzelvertretungsberechtigt. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Alleingesellschafterin ist Frau Gisela Schnelle.
Rostock, den 14.12.2012 Boutique Pierrot GmbH Gisela Schnelle sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt. |
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