Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 405527
Eingetragen
6.5.2002
Branche
Bau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
die Erbringung von Hoch-, Straßen- und Tiefbauleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Mario Fiege
seit 30.11.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MF Baugesellschaft mbH Hoch-, Tief-, und Straßenbau

Lengenfeld/Stein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

MF Baugesellschaft mbH Hoch-, Tief-, und Straßenbau, Lengenfeld/Stein

AKTIVA

  EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen   61.653,71 47.283,71
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 73.531,72   8.294,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.287,29   25.971,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.701,32   9.113,69
    108.520,33 43.379,14
C. Rechnungsabgrenzungsposten   2.631,34 1.317,42
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   132.851,55 134.697,44
    305.656,93 226.677,71

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag   - 159.697,44 - 129.440,38
III. Jahresüberschuss   1.845,89 - 30.257,06
nicht gedeckter Fehlbetrag   132.851,55 134.697,44
buchmäßiges Eigenkapital   0,00 0,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil   1.658,00 2.829,00
C. Rückstellungen   5.300,00 5.300,00
D. Verbindlichkeiten   298.698,93 218.548,71
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 290.262,69 (EUR 218.548,71)      
    305.656,93 226.677,71

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Für den Jahresabschluss der Firma MF Baugesellschaft mbH wurden die Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes in der geltenden Fassung angewandt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Absatz 1 Satz 2,266 ff. HGB). Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1,276,288 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Anlagevermögens wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibung vorgenommen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1, Satz 1 Absatz 3 HGB). Die Abschreibungen erfolgen linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von 150,01 € bis 1.000,00 € wurde ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die flüssigen Mittel wurden mit ihrem Nominalwert angesetzt. (§ 253 Absatz 1 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Absatz 2 Satz 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).

III. Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert- geführt durch:

 

Herr Mario Fiege, Straßenbaumeister, Lengenfeld/Stein.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Lengenfeld/Stein, den 07.12.2011

Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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