Helene Spielhallen GmbHLiquidiert

10709 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 70385
Vorher
Helene-Weigel-Platz 5 Spielhallen GmbH
Eingetragen
29.7.2004
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenBetrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und SchaustellerVarietés und Kleinkunstbühnen
Gegenstand
der Betrieb von Spielhallen aller Art mit Automaten, d. h. Geldspielgeräten aller Art mit Gewinnmöglichkeit sowie Unterhaltungsgeräten aller Art und Billardtischen u. a., und zwar u. a. auch am Helene-Weigel-Platz 5 in 12681 Berlin, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, welcher auch den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, einschließlich Internetcafés.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Helene Spielhallen GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Geschäftsmodell

Die Helene Spielhallen GmbH wurde am 27.04.1998 gegründet und hat ihren Sitz in Berlin.

Die rechtliche Unternehmensstruktur hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert.

Die Geschäftstätigkeit der Helene Spielhallen GmbH umfasst den Betrieb von Spielhallen aller Art mit Automaten, d.h. Geldspielgeräten aller Art mit Gewinnmöglichkeit sowie Unterhaltungsgeräten aller Art. Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, welcher auch den Ausschank von alkoholischen Getränken umfasst, einschließlich Internetcafès.

Die Gesellschaft betreibt derzeit 27 Betriebsstätten in Berlin mit 369 Geldspielgeräten.

2. Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen unterhalten wir nicht.

3. Forschung und Entwicklung

Die Helene Spielhallen GmbH war nicht im Bereich Forschung und Entwicklung tätig.

B. Wirtschaftsbericht

1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Am 01. Juli 2012 trat der neue, umstrittene Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und löste den bis dahin gültigen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland ab. Unabhängig davon machten die einzelnen Länder von ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen Gebrauch, welches ihnen im Rahmen der Föderalismusreform 2006 übertragen worden war. Mittlerweile haben alle Bundesländer mit Ausnahme von Brandenburg eigene restriktive Landesspielhallengesetze in unterschiedlichsten Ausprägungen erlassen. Allen gemein ist eine Verlängerung der Sperrzeit, sowie das Verbot von EC-Cash bzw. Geldausgabeautomaten in der Spielstätte (außer Bayern und Niedersachsen). Zusätzlich wurde die werbliche Darstellung der Spielstätte neu geregelt. So soll als Bezeichnung zukünftig nur noch "Spielhalle" verwendet werden und der Begriff "Casino" verboten werden. Des Weiteren sind Sozialkonzepte zu erstellen, Mindestabstandsregeln einzuhalten sowie Spieler-Sperr-Möglichkeiten zu schaffen. Darüber hinaus wurden verschärfende Übergangsfristen für Spielstätten insbesondere mit Mehrfachkonzessionen geschaffen. Weiterhin wurde die Anzahl der Geldspielgeräte pro Spielhalle von 12 Geräten auf maximal 8 Geräte reduziert.

Mit dem Inkrafttreten des Mindestabstandsumsetzungsgesetzes Berlin wurde im April 2016 eine neue rechtliche Grundlage zum Weiterbetrieb nach dem 31. Juli 2016 geschaffen.

Dieses sieht ein 3-stufiges Verfahren vor, bei dem in letzter Instanz ein geomathematisches Berechnungssystem entscheiden soll, welche Spielhalle den Vorzug vor einer anderen Spielhalle bekommt.

Aufgrund der Komplexität der einzelnen Prüfschritte ist jedoch momentan nicht absehbar, wann die Verfahren abgeschlossen sein werden. Bis dahin - sowie gem. § 2 Abs. 3 MindAbstUmsG Bln auch für einen Zeitraum von weiteren 6 Monaten nach einer Bescheidung - kann der Betreib der jeweiligen Spielhalle auf Grundlage der bestehenden Erlaubnis nach § 33 i GewO weitergeführt werden.

2. Geschäftsverlauf

Für sämtliche Standorte wurden am 18. Juni 2016 Konzessionsanträge neu gestellt. Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung waren, mit Ausnahme einer Konzession, sämtliche Konzessionen versagt.

Die Geschäftsleitung hat die Einstellung des aktiven Geschäftsbetriebes beschlossen, da die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Berlin eine Weiterführung unmöglich machen. Die Gesellschaft wird ihre aktive wirtschaftliche Tätigkeit voraussichtlich bis Ende 2019 eingestellt haben.

3. Lage

Ertragslage

Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtszeitraum T€ 11.457,0. Sie haben sich gegenüber dem Vorjahr 2017 (T€ 13.411,2) um 14,57 % vermindert.

Der Personalaufwand beträgt T€ 4.912,9 bei 170 Mitarbeitern (ohne Auszubildende); im Vorjahr: T€ 5.663,0 bei 207 Mitarbeitern.

Das Ergebnis vor Gewinnabführung (Verlustübernahme) hat sich im Berichtsjahr um T€ 122,1 gegenüber dem Vorjahr vermindert.

Finanzlage

Unsere Finanzierung erfolgte weitgehend aus Fremdmitteln.

Das Gesamtvolumen der Verbindlichkeiten hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.137,3 reduziert. Das resultiert im Wesentlichen aus der Minderung der Rückstellungen T€ 112,3, der sonstigen Verbindlichkeiten T€ 270,4 und der Verbundverbindlichkeiten T€ 923,8. Die Lieferverbindlichkeiten haben sich um T€ 56,9 erhöht.

Der Cashflow kann vereinfacht wie folgt ermittelt werden:

2018
T€
2017
T€
Jahresergebnis 0,0 0,0
Abschreibungen +251,3 + 294,4
Cashflow 251,3 294,4

Vermögenslage

Die wesentlichen Aktiva sind, das Sachanlagevermögen von T€ 364,0 (Vorjahr: T€ 574,2), die liquiden Mittel T€ 682,3 (Vorjahr T€ 1.786,4), Sonstige Vermögensgegenstände T€ 973,8 (Vorjahr T€ 1.023,3) und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von T€ 11,6 (Vorjahr: T€ 24,3).

Die Kapitalstruktur setzt sich wie folgt zusammen:

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" in Höhe von T€ 526,1 (Vorjahr T€ 526,1) aus.

Eigenkapital: T€ -526,1 0,00 % (Vorjahr: T€ -526,1, 0,0 %)

Kurzfristige Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellungen: T€ 2.836,2 100,0 % (Vorjahr: T€ 4.085,8 100,0%)

Abgrenzungen: T€ 207,8 (Vorjahr: T€ 125,0)

Kapital gesamt: T€ 2.836,2, 100 % (Vorjahr: T€ 4.085,8, 100 %)

C. Prognosen-, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

2.

Für die Gesellschaft wurden am 18. Juni 2016 für 53 Konzessionen neue Anträge gestellt. Davon waren im Zeitpunkt der Berichterstattung 52 Anträge abgelehnt. Gegen die abgelehnten Anträge laufen derzeit teilweise Widerspruchsverfahren bzw. Klagen.

Aktuell verfügt die Gesellschaft über eine Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Glückspielstaatsvertrages mit einer Laufzeit bis zum 23. August 2026.

3. Chancenbericht

4.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird der aktive Geschäftsbetrieb der Gesellschaft voraussichtlich bis Ende 2019 eingestellt werden. Betriebsstätten die über eine Genehmigung zum Betreiben eines Wettbüros verfügen werden innerhalb des nächsten Jahres veräußert.

3. Risikobericht

Das Spielhallengesetz Berlin mit drastischen Einschränkungen ist seit dem 02. Juni 2011 in Kraft getreten.

Das Spielhallengesetz Berlin ist das strengste in Deutschland und dient vielen Bundesländern als Vorlage. Durch das Gesetz wurden unter Anderem sogenannte Mehrfachspielhallen verboten sowie Mindestabstände zwischen Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen normiert. Darüber hinaus sind die Reduzierung der Höchstzahl an Geräten in Spielhallen von zwölf auf acht und eine Verlängerung der Sperrzeit um 700 Prozent auf acht Stunden festgeschrieben.

Die Nichterteilung der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Spielhallengesetz Berlin sowie nach § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag zum Betreiben der 27 Betriebsstätten der Gesellschaft gefährden den Bestand des Unternehmens.

Die Gesellschaft erleidet langfristig Verluste aus dem Wegfall der Ertragsquellen.

 

Berlin, den 14.03.2019

Helene Spielhallen GmbH

gez. Vitaly Lapchevskiy, Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 363.987,00 574.185,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 605,00 1.723,00
1. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 4,00
2. sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 605,00 1.719,00
II. Sachanlagen 363.382,00 572.462,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 363.382,00 572.462,00
B. Umlaufvermögen 1.738.362,27 2.835.922,53
I. Vorräte 0,00 1.392,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.056.091,85 1.048.114,16
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 70.651,29 521,20
2. sonstige Vermögensgegenstände 985.440,56 1.047.592,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 311.813,33 300.413,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 682.270,42 1.786.415,93
C. Rechnungsabgrenzungsposten 207.781,99 124.965,86
D. Aktive latente Steuern 0,00 24.665,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 526.073,25 526.073,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.836.204,51 4.085.811,64

Passiva

   
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Verlustvortrag 826.073,25 826.073,25
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 526.073,25 526.073,25
B. Rückstellungen 384.639,00 496.914,00
C. Verbindlichkeiten 2.451.565,51 3.588.897,64
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.085.470,36 3.009.264,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.085.470,36 3.009.264,24
2. sonstige Verbindlichkeiten 366.095,15 579.633,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 366.095,15 579.633,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.836.204,51 4.085.811,64

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2018 - 31.12.2018
EUR
1.1.2017 - 31.12.2017
EUR
1. Rohergebnis 11.953.786,92 13.506.914,43
2. Personalaufwand 4.912.928,73 5.663.045,42
a) Löhne und Gehälter 4.084.510,20 4.696.713,37
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 828.418,53 966.332,05
davon für Altersversorgung 5.148,07 5.990,05
3. Abschreibungen 251.302,62 294.399,54
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 251.302,62 294.399,54
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.731.091,39 4.911.781,75
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung 0,00 1,99
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 83,00 472,70
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 133.334,72 134.862,09
davon an verbundene Unternehmen 133.321,22 131.828,08
7. Steuern vom Einkommen und Ertrag 24.665,00 30.278,15
a) Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern 0,00 -15.188,00
b) Aufwand aus der Veränderung latenter Steuern 24.665,00 0,00
8. Ergebnis nach Steuern 1.900.547,46 2.473.020,18
9. sonstige Steuern 2.860.283,28 3.310.679,94
10. Erträge aus Verlustübernahme 959.735,82 837.659,76
11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 wurde nach den Vorschriften der §§ 242ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Helene Spielhallen GmbH wird beim Amtsgericht Charlottenburg unter der HR-Nummer HRB 70385 B geführt.

Sitz der Gesellschaft ist Berlin.

Die Geschäftsführung hat die Einstellung der Geschäftstätigkeit bis Ende 2019 beschlossen; die Bilanzierung ab 2018 erfolgt daher unter Abkehr vom Going-Concern-Grundsatz.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs.2 bis 3 HGB) bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Sonstige Rückstellungen wurden mit dem vollen, nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung erforderlichen Erfüllungsbetrag der bestehenden rechtlichen Verpflichtung angesetzt. (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht.

Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf T€ 20,1.

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt T€ 311,8 (Vorjahr: T€ 300,4).

Art der Forderung zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2018 T€ kleiner 1 Jahr
T€
größer 1 Jahr
T€
aus Lieferungen und Leistungen 11,6 11,6 0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen 70,7 70,7 0,0
sonstige Vermögensgegenstände 973,8 662,0 311,8
Summe 1.056,1 744,3 311,8

Bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Latente Steuern

Auf den Ausweis von aktiven latenten Steuern wurde wegen der Aufgabe der Unternehmensfortführung im vorliegenden Jahresabschluss verzichtet.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.

Personalkosten T€ 87,5 (Vorjahr: T€ 101,3) und Abschluss- und Prüfungskosten T€ 16,5 (Vorjahr: T€ 15,5) und Aufbewahrungspflicht T€ 22,3 (Vorjahr: T€ 54,8).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Art der Verbindlichkeit zum Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2018 T€ kleiner 1 J.
T€
größer 1 Jahr
T€
aus Lieferungen und Leistungen 134,3 134,3 0,0
gegenüber verbundenen Unternehmen 2.085,5 2.085,5 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 231,8 231,8 0,0
Summe 2.451,6 2.451,6 0,0

Für erhaltene Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.474,2 wurde der Rangrücktritt gewährt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten T€ 192,5 (Vorjahr: T€ 484,6) Verbindlichkeiten aus Steuern und T€ 5,4 (Vorjahr: T€ 15,6) im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Art der Verpflichtung 31.12.2018 Gesamtbetrag 31.12.2018
T€
Mietverträge 1.895,2
Leasingverträge 1.142,5
Wartungsverträge 0,3
Summe 3.055,3

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Durch vertragliche Vereinbarung mit der Muttergesellschaft Ritzio International Limited vom 07.12.2017 hat die Helene Spielhallen GmbH als Garantiegeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von T€ 32.500,00 zu Gunsten der Muttergesellschaft übernommen.

Eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist infolge der Vermögens- und Ertragslage der Muttergesellschaft aus heutiger Sicht nicht zu erwarten.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte durchschnittlich 170 (Vorjahr: 207) Mitarbeiter.

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:

Arbeitnehmergruppen Zahl
Gewerbliche Arbeitnehmer 160
Verwaltung 6
Aushilfen 4

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Vitaly Lapchevskiy ausgeübter Beruf: - Kaufmann

Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs.4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers.

Konzernzugehörigkeit

Die Helene Spielhallen GmbH wurde in den Konzernabschluss der Ritzio International Limited einbezogen.

Nachtragsbericht

Zum Bilanzstichtag waren, mit Ausnahme einer Konzession, sämtliche Konzessionsanträge abgelehnt. Die Gesellschaft wird ihre aktive wirtschaftliche Tätigkeit voraussichtlich bis Ende 2019 eingestellt haben.

Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss 2018 von T€ 0,0 auf neue Rechnung vorzutragen.

Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss 2018 und der Vorschlag zur Ergebnisverwendung sind noch von der Gesellschafterversammlung festzustellen.

 

Berlin, den 14.03.2019

Helene Spielhallen GmbH

gez. Vitaly Lapchevskiy, Geschäftsführer

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2018
EUR
Zugänge
EUR
davon FK-Zinsen
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2018
EUR
Anlagevermögen            
Immaterielle Vermögensgegenstände            
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.530,03 0,00 0,00 1.296,00 0,00 3.234,03
Geschäfts- oder Firmenwert 224.400,00 0,00 0,00 224.400,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 228.930,03 0,00 0,00 225.696,00 0,00 3.234,03
Sachanlagen            
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.528.026,34 80.427,62 0,00 742.989,26 0,00 1.865.464,70
Summe Sachanlagen 2.528.026,34 80.427,62 0,00 742.989,26 0,00 1.865.464,70
Summe Anlagevermögen 2.756.956,37 80.427,62 0,00 968.685,26 0,00 1.868.698,73
kumulierte Abschreibungen 01.01.2018
EUR
Abschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
kumulierte Abschreibungen 31.12.2018
EUR
Anlagevermögen            
Immaterielle Vermögensgegenstände            
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.811,03 1.113,00 0,00 1.295,00 0,00 2.629,03
Geschäfts- oder Firmenwert 224.396,00 0,00 0,00 224.396,00 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 227.207,03 1.113,00 0,00 225.691,00 0,00 2.629,03
Sachanlagen            
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.955.564,34 250.189,62 0,00 703.671,26 0,00 1.502.082,70
Summe Sachanlagen 1.955.564,34 250.189,62 0,00 703.671,26 0,00 1.502.082,70
Summe Anlagevermögen 2.182.771,37 251.302,62 0,00 929.362,26 0,00 1.504.711,73
Zuschreibungen Geschäftsjahr
EUR
Buchwert 31.12.2018
EUR
Anlagevermögen    
Immaterielle Vermögensgegenstände    
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 605,00
Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 605,00
Sachanlagen    
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 363.382,00
Summe Sachanlagen 0,00 363.382,00
Summe Anlagevermögen 0,00 363.987,00

Sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2019 festgestellt.

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die

Helene Spielhallen GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Helene Spielhallen GmbH, Berlin,

- bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Helene Spielhallen GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und

· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher

- beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.".

501 Den vorstehenden Bericht haben wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Jahresabschlussprüfungen erstattet (IDW PS 450 n.F.).

502 Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Potsdam, den 12.04.2019

Blank, Busch & Genenz-Walter GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Busch, Wirtschaftsprüfer

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