Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Brienner Straße 9, 80333 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 200015
Eingetragen
15.6.2004
Branche
PatentanwaltskanzleienRechtsanwaltskanzleien und NotariateErbringung sonstiger juristischer Dienstleistungen
Gegenstand
Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christoph Hamm
seit 25.7.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (20)

Gesellschafter
Beta

5 von 20 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Christoph Hamm
Starnberg-Percha
25.18%
J** D*******
3.94%
G********* L*******
3.94%
N****** H****
3.94%
C****** R******
3.94%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022/2023

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("HEUSSEN") gehört zu den großen Kanzleien in Deutschland mit Büros in Berlin, Frankfurt, München und Stuttgart. Ferner bestehen mit der HEUSSEN B.V. in Amsterdam und der italienischen HEUSSEN Italia Studio Legale e Tributario in Rom und Conegliano zwei weitere, rechtlich selbständige Gesellschaften, die den Namen "Heussen" verwenden und mit denen HEUSSEN kooperiert. Das langjährige Ziel einer räumlichen Expansion v.a. nach Hamburg und ins Rheinland (Düsseldorf) hat sich vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitsweisen (remote work) etwas relativiert, unverändert bleibt aber der Wunsch nach Ausbau der Berufsträger, ggf. auch über Fusion(en).

Die Anwälte der Kanzlei sind in elf Fachbereichen und mehreren Country Desks, u.a. einem China-Desk, organisiert und können bedarfsgerecht auf Problemstellungen der Mandanten eingehen und das Know-how spezifisch bündeln. Durch langjährige enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist ein profundes Geschäfts- und Branchenverständnis entwickelt worden, welches auch in diesem Geschäftsjahr wieder weiter vertieft werden konnte. Neben Experten für die verschiedenen Rechtsgebiete gibt es fachübergreifende Branchenteams mit speziellem Know-how für bestimmte Wirtschaftszweige.

Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Compliance, Wettbewerbsrecht, Medien- und Sportrecht, Informationstechnologie, Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz, Bau- und Immobilienrecht (mit Immobilientransaktionen und Immobilienwirtschaftsrecht, Architekten- und gewerblichem Miet- sowie Maklerrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht und Energiewirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht sowie eine starke forensische Praxis. Die Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Spanisch, Schwedisch, Russisch, Chinesisch und Japanisch.

2. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft tätigt keine Produktentwicklungen i.e.S. Demzufolge erübrigen sich Ausführungen zum Bereich Forschung und Entwicklung, § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB

3. Zweigniederlassungen

Die Gesellschaft verfügt über eine Zweigniederlassung in Stuttgart, § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB.

II. Wirtschaftsbericht inkl. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Anwaltsbranche steht unverändert vor tiefgreifenden Veränderungen, ausgelöst durch technologischen Wandel - Stichwort "Legal Tech" und "KI" - und den bei vielen Mandanten bestehenden Kostendruck. Auch das Thema Compliance/regulatorische Anforderungen gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Nach allgemeiner Markteinschätzung lassen die deutschen Großkanzleien mit ihrer Bindung oder zumindest Orientierung an den internationalen Law Firms den traditionellen kleineren und hoch qualifizierten Mittelstandsberatern mehr Raum. Diesen Raum versucht HEUSSEN als Wirtschaftskanzlei mit einem Schwerpunkt in der gehobenen Mittelstandsberatung zu nutzen ("Aus dem Mittelstand für den Mittelstand"). Durch Investitionen insbesondere im Bereich der IT bereitet sich die Gesellschaft auch auf den technologischen Wandel vor, ohne dabei ihren besonderen Schwerpunkt der persönlichen Beratung ihrer teils langjährigen Mandanten aus den Augen zu verlieren.

Unverändert ist HEUSSEN insbesondere auch für die immer wichtiger werdenden ausländischen Geschäftspartner (auch ausländische Kanzleien und andere Berater) eine der führenden Adressen in Deutschland. Dies wird, neben zahlreichen anderen Kontakten, durch die Mitgliedschaft im internationalen Netzwerk MULTILAW, einem Anwaltsnetzwerk mit über 8.000 Anwälten in über 70 Ländern, unterstrichen.

Neben dem weiterhin vorhandenen Interesse zahlreicher Investoren an deutschen Immobilien gewinnt nach einigen rückläufigen Jahren der Energiesektor und hier der Bereich der erneuerbaren Energien an Bedeutung.

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurde ein gegenüber dem Vorjahr um TEUR 901 bzw. 36% niedrigeres Jahresergebnis in Höhe von TEUR 1.617 erzielt. Die im Lagebericht des Vorjahres getroffene Prognose, wonach ein Jahresergebnis erwartet wurde, das bis zu 20% unter dem des Vorjahres liegen wird, ist demnach nicht eingetreten.

Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse sowie die Veränderung der nicht abgerechneten Leistungen) ist um TEUR 681 auf TEUR 29.955 gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg von 1,5%. Grund hierfür sind die höheren Umsatzerlöse. Erwartet wurden leicht gesunkene Umsätze. Diese Erwartung wurde somit übertroffen.

Die Umsatzerlöse (Erlöse aus Beratungsleistungen und weiterbelasteten Auslagen sowie Erlöse aus Untermietverträgen) sind insgesamt um TEUR 982 gestiegen. Anzumerken ist, dass der Anstieg überwiegend auf die Erlöse aus Beratungsleistungen entfallen ist, während die Erlöse aus weiterbelasteten Auslagen annähernd gleichgeblieben sind.

Die Personalkostenquote beträgt 51% der Gesamtleistung (im Vorjahr 48%).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 12.130 (im Vorjahr TEUR 11.388). Hierbei handelt es sich neben Büro- und Verwaltungskosten im Wesentlichen um Miet- und Leasingaufwand sowie Honorare für Fremdfirmen und Beratungskosten.

Die Gesellschaft weist unverändert eine sehr solide und sichere Finanzlage auf.

Die Liquidität war jederzeit sichergestellt. Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 2,4 Mio. EUR.

Die Kapitalstruktur ist durch eine kontinuierlich hohe Eigenkapitalquote in den vergangenen Jahren geprägt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2022/2023 TEUR 4.720 und weist trotz im Berichtsjahr erfolgter Gewinnausschüttungen eine Eigenkapitalquote von 40% (Vorjahr 39%) aus.

Im Berichtsjahr wurden Investitionen aus Eigenmitteln in einer Größenordnung von TEUR 91 getätigt.

Es bestehen zum Bilanzstichtag keinerlei Kreditverbindlichkeiten gegenüber Banken.

3. Finanzielle Leistungsindikatoren

Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatz pro Mitarbeiter, Umsatzrendite pro Mitarbeiter und die tatsächliche Honorarrealisation heran. Bei den Mitarbeitern sind in diesem Fall ausschließlich die Berufsträger gemeint.

Den Umsatz ermitteln wir unterjährig monatlich anhand der abgerechneten Leistungen unter Hinzurechnung der eingegebenen Stunden für den jeweiligen Mitarbeiter. Fällt ein Mitarbeiter unter eine im Schnitt zu erreichende Anzahl von monatlichen Stunden, wird seine Auslastung hinterfragt und seine Auslastung nach Möglichkeit erhöht. Jeweils nach Jahresende wird der für den jeweiligen Mitarbeiter abgerechnete Umsatz ermittelt. Nicht abgerechnete Stunden bleiben in diesem Fall unberücksichtigt. Vom Umsatz werden die individuellen Kosten wie Gehalt plus Boni plus Nebenkosten abgezogen, ebenso wie ein für alle Mitarbeiter gleicher Betrag für Standortkosten und Head Office Kosten. So bekommen wir einen sehr genauen Überblick über das individuelle Ergebnis jedes Mitarbeiters. Klarzustellen ist, dass wir von jedem Mitarbeiter eine deutliche zweistellige Umsatzrendite (also Verhältnis individueller Ertrag zu individuellem Umsatz) erwarten und individuell auf das Erreichen dieser Vorgabe hinwirken, wenn dies nicht erreicht wird. Da Arbeitsweise als individuelles Kriterium und Mandatsstruktur von Jahr zu Jahr als objektives Kriterium schwanken, sehen wir jedoch von der Vorgabe fester einheitlicher Umsatzrenditen ab. Eine solche Vorgabe hat sich in der Vergangenheit als zu starr erwiesen.

Ein weiteres starkes Steuerungselement besteht darin, dass wir bei der individuellen Leistungsermittlung offene Posten bei dem jeweils für die Honorarforderung verantwortlichen Mitarbeiter (zumeist Partner) in voller Höhe abziehen. Wir schließen so aus, dass Boni bzw. Gewinnausschüttungen für eine Leistung gezahlt werden, die bei der Gesellschaft als Zahlungsmittelzufluss noch gar nicht eingegangen ist. Jeder Mitarbeiter ist dadurch bestrebt, ausstehende Rechnungen beizutreiben.

Flankiert wird dies durch die Nutzung eines OP-Tools, das es jedem Mitarbeiter erlaubt, täglich die Entwicklung seiner OPs zu verfolgen und sehr einfach basierend auf diesem Tool Beitreibungsmaßnahmen einzuleiten.

Darüber hinaus überwachen wir laufend Zahlungseingänge versus Zahlungsausgänge und analysieren monatlich im Detail, sollte nicht ein liquiditätsmäßig positives Monatsergebnis erzielt werden.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft kann insgesamt als gut bezeichnet werden. Die Gesellschaft war stets in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.

III. Prognosebericht samt Risiko- und Chancenbericht

1. Prognosebericht

Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant.

Auf Grundlage des bisherigen Geschäftsverlaufs ist für das am 1. Juli 2023 begonnene Geschäftsjahr aktuell kein weiterer Ausbau der Mandate in den Bereichen Immobilientransaktionen ersichtlich, die Branche ist durch die im Jahr 2023 sprunghaft angestiegenen Zinsen noch immer in einer Phase der Neuorientierung, größere Immobilientransaktionen und Projektentwicklungen finden aktuell kaum statt. Der florierende Energiesektor und hier der Bereich der erneuerbaren Energien ist daher, wie auch schon vor einigen Jahren, wieder verstärkt in den Fokus genommen worden. Angestrebt wird auch weiterhin ein Ausbau der Mandate im Bereich Gesellschaftsrecht. Die Integration von Quereinsteigern und die Förderung bereits tätiger Kolleginnen und Kollegen durch gezielte Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Heussen Kollegs sind unverändert vorrangige Zielsetzungen für die kommenden Geschäftsjahre. Die Umsetzbarkeit der bisherigen Zielsetzung, eine jährliche Steigerung der Umsatzerlöse mind. um 5 % sowie eine zweistellige Umsatzrendite pro Mitarbeiter zu erreichen, dürfte aufgrund der steigenden Kosten, nicht zuletzt als Folge der Umsetzung regulatorischer Vorgaben und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, u.a. als Folge des Ukraine-Kriegs - wie auch das Umsatzergebnis für das am 30. Juni 2023 beendete Geschäftsjahr zeigt - nicht sicher erreichbar bzw. nur schwer zu prognostizieren sein.

Das Geschäftsmodell der Kanzlei als Wirtschaftskanzlei mit einem Schwerpunkt in der gehobenen Mittelstandsberatung und gleichzeitig als spezialisierter Dienstleister - gerade auch in Abgrenzung zu Boutiquen-Kanzleien und größeren Einheiten ohne klares Beratungsprofil - und ein persönlicher Beratungsansatz durch erfahrene Anwälte und Partner sowie ein besonderes wirtschaftliches Verständnis ist im Grundsatz auch zukünftig Grundlage für Wachstum und Gewinnung weiterer Marktanteile.

Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die oben näher dargestellten Erwartungen (unter Berücksichtigung der gestiegenen Kostenbelastung und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) bezüglich Umsatz, Umsatzrendite und Realisation der Honorarforderungen durch die verantwortlichen Mitarbeiter erreicht werden.

Durch weitere Investitionen in die IT und damit einhergehende neue Infrastruktur und technisches Fachpersonal sowie durch die Umsetzung regulatorischer Anforderungen sind Kostensteigerungen zu erwarten, so dass auch bei steigenden Umsätzen nicht zwingend eine positive Ergebnisentwicklung erwartet werden kann. Allerdings sollten sich mittelfristig die IT-Investitionen positiv auf das Geschäftsergebnis auswirken können.

2. Chancen- und Risikobericht (einschließlich der Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten)

Im Rahmen des Risikomanagements findet eine tägliche Überwachung der Liquidität statt. Sofern Anzeichen für einen Rückgang der Liquidität bzw. für eine drohende Unterdeckung gegeben sind, findet sofort im Zusammenhang mit dem WIP-Management eine Bewertung und verstärkte Beitreibung der offenen Posten statt.

Ertragsorientierte Risiken können aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen, insbesondere des Ukraine-Kriegs, nach wie vor nicht vollständig ausgeschlossen werden, wenngleich die bisherige Entwicklung bzw. Erfahrungen aus der Vergangenheit tendenziell eher dagegen sprechen und HEUSSEN im Grundsatz über eine breit gefächerte Mandantenstruktur verfügt sowie keine besondere Abhängigkeit von einzelnen Großaufträgen oder Mandaten besteht. So ist die positive Entwicklung der Umsatzerlöse in den vergangenen Jahren mit keinem Anstieg der Absatzrisiken verbunden gewesen. In der Regel werden neue Partner mit langjährig gefestigtem Mandantenstamm in die Gesellschaft aufgenommen. Hierbei wird darauf geachtet, dass es sich um nachhaltigen, nicht risikobehafteten Umsatz handelt. Beim Aufbau von Neugeschäft wird auf kontinuierliches und nachhaltiges Wachstum geachtet.

Der Geschäftsbetrieb umfasst im Übrigen im Wesentlichen branchenübliche Anwaltsrisiken. Diese Risiken sind durch entsprechende Haftpflichtversicherungen abgedeckt. Die Geschäftsführung überprüft im Rahmen der permanenten Risikoüberwachung zudem fortlaufend das Entstehen etwaiger neuer Geschäftsrisiken und sorgt für eine angemessene Risikoabsicherung.

Grundsätzlich verfügt die Gesellschaft über eine stabile Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der gestiegenen Inflation und des Ukraine-Kriegs können jedoch Liquiditätsrisiken infolge der Insolvenz von Mandanten und/oder verspäteter Zahlung durch die Mandanten ebenfalls nicht vollständig ausgeschlossen werden, wenngleich die Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 tendenziell eher dagegen spricht. Die Gesellschaft hat sich bislang ausschließlich über Eigenkapital finanziert. Die Geschäftsführung kann zukünftig jedoch eine nachteilige Veränderung der Liquiditätssituation nicht völlig ausschließen. Für diesen Fall wird entsprechend Vorsorge getroffen, u.a. durch eine Erhöhung der Kontokorrentlinie der Gesellschaft.

Zur Absicherung gegen etwaige Liquiditätsrisiken wird zudem in regelmäßigen Abständen ein Liquiditätsplan erstellt. Soweit bei Forderungen gegenüber Mandanten ein Ausfall-/Bonitätsrisiko erkennbar ist, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Um Ausfallrisiken insoweit weiter zu minimieren, sind Verbesserungen im Debitorenmanagement der Gesellschaft beabsichtigt.

Währungsrisiken bestehen nicht, da ausschließlich in Euro fakturiert wird.

Die Gesellschaft sieht - trotz des nicht einfachen gesamtwirtschaftlichen Umfelds - zukünftig durchaus Chancen in dem Ausbau der Beratung von Mandanten des gehobenen Mittelstands, v.a. in den Bereichen Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Hierbei setzt die Gesellschaft v.a. auf eine stetige Verbesserung der anwaltlichen Beratungsqualität. Um dies zu erreichen, werden anwaltliche und nichtanwaltliche Mitarbeiter im Rahmen des Heussen Kollegs regelmäßig durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen geschult.

3. Gesamtaussage

Die Geschäftsführung erwartet für das Geschäftsjahr 2023/2024 leicht gesunkene Umsätze im Vergleich zum Vorjahr.

Das Jahresergebnis wird allerdings bis zu 20 % unter dem Ergebnis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres erwartet, was seine Ursache in weiter gestiegenen Kosten für IT und Personalkosten für v.a. quereinsteigenden Berufsträgern hat. Langfristig sollten sich - wie v.a. die Aufnahme von Quereinsteigern schon gezeigt hat - die höheren Aufwendungen in einem zukünftig gesteigerten Jahresergebnis auswirken.

 

München, den 28. März 2024

Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Christoph Hamm, Geschäftsführer

BILANZ ZUM 30. JUNI 2023

HEUSSEN RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT MBH, MÜNCHEN

AKTIVA

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 374.981,00 486.431,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 24.162,00 9.209,00
II. Sachanlagen 350.819,00 477.222,00
1. Geschäftsausstattung 350.819,00 477.222,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 11.396.744,73 12.279.093,37
I. Vorräte 81.810,00 301.837,20
1. in Arbeit befindliche Aufträge 81.810,00 301.837,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.903.914,84 10.319.046,87
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.294.575,01 10.205.481,16
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
2. Sonstige Vermögensgegenstände 609.339,83 113.565,71
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.411.019,89 1.658.209,30
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 187.460,71 167.095,83
11.959.186,44 12.932.620,20

PASSIVA

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. EIGENKAPITAL 4.719.818,07 5.051.665,32
I. Gezeichnetes Kapital 35.550,00 35.550,00
II. Kapitalrücklage 381.148,53 381.148,53
1. Andere Zuzahlungen in das Eigenkapital 381.148,53 381.148,53
III. Gewinnvortrag 2.686.113,79 2.116.796,67
IV. Jahresüberschuss 1.617.005,75 2.518.170,12
B. RÜCKSTELLUNGEN 4.406.708,00 4.767.421,00
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.607.333,00 1.652.905,00
2. Steuerrückstellungen 13.080,00 26.076,00
3. Sonstige Rückstellungen 2.786.295,00 3.088.440,00
C. VERBINDLICHKEITEN 2.832.660,37 3.113.533,88
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.083.979,09 1.146.967,11
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: EUR 1.083.979,09 (Vorjahr: EUR 1.146.967,11)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 308.576,83 387.384,21
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: EUR 308.576,83 (Vorjahr: EUR 387.384,21)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.440.104,45 1.579.182,56
- davon mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr: EUR 1.440.104,45 (Vorjahr: EUR 1.579.182,56)
- davon aus Steuern: EUR 1.277.685,88 (Vorjahr: EUR 1.170.904,01)
11.959.186,44 12.932.620,20

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/23

2022/23
EUR
2021/22
EUR
1. Umsatzerlöse 29.933.737,57 28.951.815,23
2. Minderung (i.V. Erhöhung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -240.526,95 60.520,90
3. Sonstige betriebliche Erträge 261.681,35 506.217,00
4. Personalaufwand 15.162.593,64 13.940.820,25
a) Löhne und Gehälter 13.570.736,73 12.436.600,56
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.591.856,91 1.504.219,69
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 202.694,06 207.030,17
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.129.848,01 11.388.438,47
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.712,95 6.412,39
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34.003,46 122.212,78
- davon aus Aufzinsung: EUR 24.710,00 (Vorjahr: EUR 103.080,00)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 812.901,34 1.345.392,77
10. Ergebnis nach Steuern 1.619.564,41 2.521.071,08
11. Sonstige Steuern 2.558,66 2.900,96
12. Jahresüberschuss 1.617.005,75 2.518.170,12

Anhang für das Geschäftsjahr 2022/23

I. ALLGEMEINER ABSCHNITT

1. Allgemeine Angaben

Die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 200015 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Wertansätze des Vorjahres wurden der geprüften Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres entnommen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen der Vorjahre.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Steuerrechtliche Vereinfachungsverfahren werden angewendet. Für geringwertige Wirtschaftsgüter werden die Abschreibungen analog § 6 Abs. 2 und 2a EStG vorgenommen.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden Verwaltungskosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital bleiben unberücksichtigt.

Forderungen und die übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Angemessene Wertberichtigungen wurden vorgenommen.

Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag berücksichtigt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach der in der internationalen Rechnungslegung verwendeten projizierten Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19) bewertet. Die zugrunde gelegten Sterbetafeln stammen aus dem Jahr 2018 (Richttafeln RT 2018G von Klaus Heubeck). Als Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank ermittelte Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. ANGABEN ZU POSITIONEN DER BILANZ

Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt (vgl. Seite A 3. 5).

Die Vorräte setzen sich aus den angefangenen Arbeiten (TEUR 125) abzüglich erhaltener Anzahlungen (TEUR 44) zusammen. Angemessene Bewertungsabschläge wurden vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 35.550 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde ein Rechnungszins von 1,78 % per 1. Juli 2022 bzw. 1,80 % per 30. Juni 2023 verwendet. Als Rententrend wurden 1,8 % und als Gehaltstrend 2,0 % berücksichtigt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 17.717. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach bisheriger Ermittlung niedriger angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung gesperrt.

Die Steuerrückstellungen betreffen voraussichtliche Gewerbesteuernachzahlungen für das Veranlagungsjahr 2021.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalverpflichtungen (TEUR 2.624) und ausstehende Rechnungen (TEUR 128).

Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:

Davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag 30.6.2023
EUR
bis zu einem Jahr
EUR
von mehr als einem Jahr
EUR
von mehr als fünf Jahren
EUR
Gesamtbetrag 30.6.2022
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.083.979,09 1.083.979,09 0,00 0,00 1.146.967,11
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 308.576,83 308.576,83 0,00 0,00 387.384,21
Sonstige Verbindlichkeiten 1.440.104,45 1.440.104,45 0,00 0,00 1.579.182,56
2.832.660,37 2.832.660,37 0,00 0,00 3.113.533,88

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Erlöse aus Beratungsleistungen (TEUR 29.102), weiterbelasteten Auslagen (TEUR 500) und Untermietverträgen (TEUR 332).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus abgeschriebenen Forderungen in Höhe von TEUR 55.

Der Zinsaufwand enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 25.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Der Gesamtbetrag der sonstigen Verpflichtungen (Miet- und Leasingaufwand), die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, beträgt TEUR 2.522 mit einer Restlaufzeit von einem Jahr, TEUR 7.566 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren sowie TEUR 2.321 p. a. mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 11,5 für Abschlussprüfungsleistungen.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 309) wurden Rangrücktrittsvereinbarungen geschlossen. Die Verbindlichkeiten werden mit 0,5 % p. a. verzinst.

Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 173 Mitarbeiter beschäftigt.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Als Geschäftsführer bestellt war:

Herr Rechtsanwalt Christoph Hamm.

Besondere Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht zu berichten.

Die Geschäftsleitung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagenspiegel zum 30. Juni 2023

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jul. 2022
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
30. Jun. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 191.097,62 29.187,29 0,00 220.284,91
Firmenwert 12.000,00 0,00 0,00 12.000,00
203.097,62 29.187,29 0,00 232.284,91
II. SACHANLAGEN
1. Geschäftsausstattung 2.229.085,13 62.056,77 0,00 2.291.141,90
2.432.182,75 91.244,06 0,00 2.523.426,81
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jul. 2022
EUR
Zuführungen
EUR
Auflösungen
EUR
30. Jun. 2023
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 181.889,62 14.234,29 0,00 196.123,91
Firmenwert 11.999,00 0,00 0,00 11.999,00
193.888,62 14.234,29 0,00 208.122,91
II. SACHANLAGEN
1. Geschäftsausstattung 1.751.863,13 188.459,77 0,00 1.940.322,90
1.945.751,75 202.694,06 0,00 2.148.445,81
BUCHWERTE
30. Jun. 2023
EUR
30. Jun. 2022
EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EDV-Software 24.161,00 9.208,00
Firmenwert 1,00 1,00
24.162,00 9.209,00
II. SACHANLAGEN
1. Geschäftsausstattung 350.819,00 477.222,00
374.981,00 486.431,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise.

Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen

 

Kassel, den 30. April 2024

Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Fritz Güntzler, Wirtschaftsprüfer

Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer

Prof. Dr. Thomas Olbrich, Wirtschaftsprüfer

Dipl.-Kfm. Fritz Güntzler, Wirtschaftsprüfer

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