SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Goerzallee 305a, 14167 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 21543
Eingetragen
15.12.2004
Branche
Erbringung von Dienstleistungen von medizinischen LaboratorienBeteiligungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
a) die Durchführung von Labor- und Produktuntersuchungen, insbesondere biologische, chemische und physikalische Untersuchungen, b) die Beratung im Bereich von Produktuntersuchungen und -zulassungen (außer in den Bereichen Medizinprodukte und Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17021-1), c) Verbreitung von Publikationen im Bereich von Labor- und Produktuntersuchungen, d) Durchführungen von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich der Labor- und Produktuntersuchungen und Lebensmittelproduktion und - handhabung, e) Durchführung von Zertifizierungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Helen Grimm
seit 3.7.2024
Prokura
Geschäftsführer
Joachim Höfken
seit 26.3.2024
Geschäftsführer
Christian Lohmann
seit 7.12.2016
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
80.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Taunusstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bericht des Aufsichtsrates

der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH

Im nachfolgenden Bericht informiert der Aufsichtsrat über seine Kontroll- und Beratungstätigkeiten für das Geschäftsjahr 2023 gemäß §§ 1 Abs. 1 (Ziff.3) DrittelbG i.V.m. 171 AktG.

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Malcolm Reid (Head of Europe), Robert Sauerbrunn (Director Legal, Compliance & Insurance) und der Arbeitnehmervertreter Sven Richter.

I. Bericht über das Ergebnis der Prüfung der Abschlussunterlagen (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Gemäß Beschluss vom 22.06.2023 hat der Aufsichtsrat die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH für das Geschäftsjahr 2023 beauftragt.

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurde dem Aufsichtsrat übermittelt.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht 2023 der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH geprüft.

Die Geschäftstätigkeit der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH verlief im Geschäftsjahr 2023 zufriedenstellend, die Schwerpunkte in der Geschäftstätigkeit blieben unverändert.

Die Umsatzerlöse der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH sind gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert (168,2 Mio. € / Vorjahr: 169,1 Mio. €). Die vier Kerngeschäftsfelder entwickeln sich positiv, in den übrigen Geschäftsbereichen haben sich aufgrund strategischer Ausrichtungen geringere Umsatzerlöse ergeben.

Die Betriebsleistung (Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge und Bestandsveränderungen) hat sich um 14,4 Mio. € auf 185,6 Mio. EUR erhöht.

Besondere Vorkommnisse im Geschäftsjahr 2023 war die Rückerstattung in Höhe von 18,4 Mio. € für die durch die steuerliche Betriebsprüfung festgestellten Mehrabführungen für den Zeitraum von 2014 bis 2018.

Der Aufsichtsrat hat zur Kenntnis genommen, dass die Geschäftsführung / Finanzabteilung der Verpflichtung zur Offenlegung des Vorjahresabschlusses gem. § 325 HGB nicht fristgerecht nachgekommen ist und hat die Geschäftsführung / Finanzabteilung um künftige Einhaltung der gesetzlichen Fristen gebeten. Ebenso wurde die Geschäftsführung um die Erstellung und Veröffentlichung des Berichtes gem. §§ 21, 22 EntgTranspG gebeten.

In Bezug auf den Aufsichtsrat ist hervorzuheben, dass der Gesellschafter SGS Holding Deutschland B.V. & Co. KG Herrn Wim van Loon zum 26.04.2023 als Aufsichtsratsmitglied abberufen hat und Herrn Olivier Merkt zum 27.04.2023 als Aufsichtsratsmitglied bestellt hat.

II. Bericht über Art und Umfang der Überwachung der Geschäftsführung (§ 171 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Die Geschäftsführung wurde bei der Leitung des Unternehmens sorgfältig überwacht.

Im Berichtsjahr fanden eine turnusgemäße Aufsichtsratssitzungen statt (22.06.2023 als Präsenzmeeting). Die Anwesenheit der Mitglieder lag in dieser Aufsichtsratssitzung bei 100 %

An der Aufsichtsratssitzung am 22.06.2023 haben der Geschäftsführer der SGS INSTITUT FRESENIUS GmbH und partiell der Director HR und der Head of Accounting teilgenommen. Ebenso nahm der verantwortliche Prüfungspartner der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft partiell teil.

Die für den 07.12.2023 geplante turnusgemäße Aufsichtsratssitzung musste leider krankheitsbedingt entfallen. Herr Sauerbrunn hatte Herrn Richter am 21.02.2024 über die wesentlichen Inhalte der geplanten Sitzung informiert.

Die Sachkundigen haben dem Aufsichtsrat jeweils Bericht erstattet und standen für Fragen zur Verfügung.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzung am 22.06.2023 waren der Rückblick auf das Geschäftsjahr 2022, die aktuelle Geschäftsentwicklung in 2023 im Hinblick auf die schwierige Konjunkturlage, der Sachstand zum Projekt "Concordia", aktuelle Immobilienthemen und HR-Schwerpunktthemen. Die letzten drei Tagesordnungspunkte wurden - wie in 2022 vereinbart - gemeinsam mit der SGS Germany GmbH abgehandelt.

Insgesamt hat die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle wesentlichen Geschäftsereignisse, die aktuelle Geschäftsentwicklung und über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens informiert.

III. Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung durch den Abschlussprüfer (§ 171 Abs. 2 Satz 3 AktG)

Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 in der von der Geschäftsführung aufgestellten und vom Abschlussprüfer geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung wurde vom Aufsichtsrat geprüft und per Beschluss vom 09.10.2024 gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmt zu, dass das handelsrechtliche Jahresergebnis aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages 0,00 € beträgt.

IV. Einwendungen aus der Prüfung durch den Aufsichtsrat und Billigung des Jahresabschlusses (§ 171 Abs. 2 Satz 4 AktG)

Seitens des Aufsichtsrates bestehen keine Einwendungen.

 

09. Oktober 2024

Malcolm Reid

Robert Sauerbrunn

Sven Richter

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