Stoll-Bau GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40227
Eingetragen
23.2.2006
Branche
Bau von StraßenSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauGarten- und Landschaftsbau
Gegenstand
Straßen- und Tiefbauarbeiten aller Art, namentlich der Bau von Straßen, Gehwegen und Kanälen, der Anschluß von Abwasseranschlüssen der Versorger, Aushub von Baugruben und Kanälen, das Planen, Bepflanzen und Aussäen von Gartenanlagen, das Erstellen von Trockenmauern und Natursteinmauern sowie das Pflastern.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Ingrid Pohlheim
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ingrid Pohlheim
55276 Oppenheim, Friedrich-Ebert-Straße 107
12.500 €
50.00%
65199 Wiesbaden, Bunsenstraße 6a
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stoll-Bau GmbH

Oppenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 161.378,11 170.088,11
I. Sachanlagen 161.378,11 170.088,11
B. Umlaufvermögen 101.435,23 50.814,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.940,08 39.466,88
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.495,15 11.347,93
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 628.579,83 574.152,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 891.393,17 795.055,74

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 599.152,82 598.100,44
III. Jahresfehlbetrag 54.427,01 1.052,38
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 628.579,83 574.152,82
B. Rückstellungen 187.000,00 189.166,00
C. Verbindlichkeiten 704.393,17 605.889,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 891.393,17 795.055,74

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Stoll-Bau GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.


Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung des am 23.12.2008 eröffneten Insolvenzverfahrens beachtet. Die Bewertung wurde ausschließlich unter Berücksichtigung der Liquidation vorgenommen. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Im 2. Quartal 2009 wurde das gesamte Anlagevermögen mit Ausnahme des unbebauten Grundstücks durch das Auktionshaus Wilhelm Dechow GmbH veräußert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Schadenersatzansprüche aus Leasing-Geschäften sowie Rückstellungen für Gewährleistung auf nicht oder fehlerhaft erbrachte Leistungen.

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 17.500,00 EUR (Vorjahr: 17.500,00 EUR). Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 21.020,26 EUR (Vorjahr: 21.020,26 EUR).


Insolvenzverwaltung

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Stoll-Bau GmbH am 23. Dezember 2008 wurde Herr Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, Mainz, zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens ist geprägt durch das Bemühen einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bezüglich des Betriebsgrundstückes der Insolvenzschuldnerin. Darüber hinaus sind Haftungsansprüche gegen die Geschäftsführer zu ermitteln und ggf. geltend zu machen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Prognose zur voraussichtlichen Verfahrensdauer sowie zu einer Quotenaussicht für nicht nachrangige Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO derzeit nicht möglich.

Mainz, 15. Oktober 2010



Hans-W. Goetsch
Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
über das Vermögen der
Stoll-Bau GmbH
  

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