Freyja Innofin GmbHLiquidiert

08209 Auerbach/Vogtl., DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 3097
Vorher
Freyja Schlafsysteme GmbH
Eingetragen
20.9.1991
Branche
Herstellung von Nutzkraftwagen und NutzkraftwagenmotorenHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von Krafträdern
Gegenstand
Entwicklung, Beratung und Vertrieb neuer Produkte, insbesondere von Fahrzeugen und Teilen von Fahrzeugen

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Frey
seit 5.1.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
70.00%
30.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

08209 Auerbach, Obere Straße 1
35000
70.00%
08209 Auerbach, Obere Straße 1
15000
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Freyja Innofin GmbH

Auerbach/Vogtl.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 26.231,33 25.074,33
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 63,00
II. Sachanlagen 4.719,33 4.096,33
III. Finanzanlagen 21.511,00 20.915,00
B. Umlaufvermögen 641.477,05 836.172,69
I. Vorräte 0,00 50.216,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 554.888,05 91.559,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 86.589,00 694.397,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 366,00 366,00
D. Aktive latente Steuern 4.821,83 3.526,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 672.896,21 865.139,42

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 258.075,88 349.943,97
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 28.823,32 28.823,32
III. Gewinnvortrag 295.556,06 319.107,63
IV. Jahresfehlbetrag 91.868,09 23.551,57
B. Rückstellungen 104.224,23 112.235,06
C. Verbindlichkeiten 234.962,94 327.327,23
D. Passive latente Steuern 75.633,16 75.633,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 672.896,21 865.139,42

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes / AktG beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. § 242 Abs. 2 S. 2 HGB zur Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, wurde beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).

Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Latente Steuern

Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 S. 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei 29 %.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 3,94 p.a. %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Für die Saldierung von Rückstellungen aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Rückstellung 125.672,00 EUR
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte 50.754,49 EUR
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte 50.754,49 EUR
verrechnete Aufwendungen 3.480,00 EUR
verrechnete Erträge 10.805,83 EUR

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen EUR 234.962,94.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter gem. § 42 (3) GmbHG betragen EUR 223.429,84 (Vj EUR 301.114,22).

Ergänzende Angaben

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Frey Wolfgang Geschäftsführerin allein, einzeln

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Haftungsverhältnisse

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2015

Auerbach/Vogtland, 15. Dezember 2016

Wolfgang Frey, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Feststellungsdatum

15. Dezember 2016

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.12.2016.

Nachrichten & Medien

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