Beteiligungsgesellschaften
Haermeyer & Roes GmbHLiquidiert
49509 Recke, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margarete Hagedorn-Roes seit 20.7.2023 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haermeyer & Roes GmbHReckeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages erstellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch gemacht. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB). In der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurde zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang vorgenommen werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen haben sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nicht ergeben. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände des materiellen Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegegangen. Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG vollständig abgeschrieben. Für selbständig nutzbare und bewertbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten zwischen 410,00 € und 1.000,00 € wurde ein gesonderter Sammelposten gebildet. Die Abschreibung erfolgt im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel. Die Vorräte wurden gemäß § 255 HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze des strengen Niederstwertprinzips wurden dabei beachtet. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Unverzinslich oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2010 ist im Anlagenspiegel dargestellt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgenstände mit einer Restlaufzeit über einem Jahr belaufen sich auf 4.307,71 € und betreffen das KSt-Guthaben gem. § 37 KStG. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche für die Mitarbeiter und Rückstellungen für Archivierungskosten. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von 15.036,96 €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr. IV. Sonstige Angaben Gewinnverwendung Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Vorschlages der Geschäftsleitung, den Jahresüberschuss 2010 mit dem Verlustvortrag in voller Höhe zu verrechnen, aufgestellt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Margarete Hagedorn-Roes Christoph Hagedorn Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt. |
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