FSV Fliesenprofi GmbHLiquidiert

04129 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 16746
Vorher
FSV Fliesen Service Versand GmbH
Eingetragen
3.4.2002
Branche
Großhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Sanitärkeramik
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art, insbesondere Fliesen, und der Versandhandel

Historie

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Management

NameRolle
Ronald Meyer
seit 19.5.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

FSV Fliesenprofi GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
TEuro
Euro Vorjahr
TEuro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände        
II. Sachanlagen   77,5   78,5
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   113,5   75,0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 34,2 Vj 21,6   34,2   21,6
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   11,9   21,3
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   237,1   196,4

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
TEuro
Euro Vorjahr
TEuro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25,6   25,6
II. Kapitalrücklage        
III. Gewinnrücklagen   70,5   67,4
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag        
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -1,2   -1,7
B. Rückstellungen   27,2   3,0
C. Verbindlichkeiten   115,0   102,1
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   237,1   196,4

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewer-tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsab-grenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr zu einem Abschreibungspool zusammengefaßt und mit 20% abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu den durchschnittlichen Einkaufspreisen bewertet.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Stichtagssaldo angegeben. Der Kassenbestand entspricht dem Bestand am 31. Dezember.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

II. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen TEUR ...81
davon entfallen auf:  
a) Lohnsteuern TEUR ...1
b) im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR ...1
c) aus Lohn und Gehalt TEUR ...4

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

III. Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Leipzig, 30.3.2012

gez. Geschäftsführer Ronald Meyer, GF

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.03.2012

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