Mainzer Stadtwerke AG
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Antonius Andre Junker seit 7.7.2025 | Geschäftsführer |
Fabienne Marie Hallpap seit 2.4.2025 | Geschäftsführer |
Burkhard Prinz seit 18.5.2018 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mainzer Stadtbad GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Geschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie Mainzer Stadtbad GmbH (MSB) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18. Juli 2017 gegründet und am 25. September 2017 in das Handelsregister eingetragen. Alleinige Gesellschafterin ist die Mainzer Stadtwerke AG (MSW), Mainz. Gegenstand des Unternehmens ist der Bäderbetrieb. Das innenstadtnahe Taubertsbergbad stellt einen traditionsreichen Schwimmbadstandort oberhalb des Mainzer Hauptbahnhofes dar, welches als eines von zwei zentralen Mainzer Schwimmbädern den Schul- und Vereinssport ermöglicht. Neben den Bereichen Sport- und Freibad wurde vor der Insolvenz des ehemaligen Betreibers Ende 2016 auch ein Sauna- und Wellnessbereich sowie ein Erlebnisbad betrieben. Diese Bereiche befinden sich jedoch in Sanierung und sind seit Mitte 2017 geschlossen. Nachdem das Taubertsbergbad im Jahr 2017 interimsweise durch den Insolvenzverwalter weiter betrieben wurde, hat die MSB den Betrieb des Tauberstbergbades zum 1. Januar 2018 übernommen. Mit notariellem Einbringungsvertrag vom 4. Dezember 2017 zwischen der Stadt Mainz und der MSW wurde die MSW Eigentümerin des Taubertsbergbades. Mit Pachtvertrag vom 22. Dezember 2017 und einem entsprechenden Nachtrag vom 12. November 2021 wurde die MSB zur Pächterin des Tauberstbergbades. Gemäß Kooperationsvertrag vom 27. April 2020 zwischen der Stadt Mainz und der MSB hat sich letztere dazu verpflichtet das Tauberstbergbad zu sanieren und zu attraktiveren und es als leistungsfähiges, zuverlässiges und den öffentlichen Interessen und Bedürfnissen des allgemeinen Publikums, des Schul- und Vereinssports entsprechendes Stadtbad zu betreiben. Die Ausgaben für Sanierung und Attraktivierung werden von der Gesellschafterin MSW übernommen. Die Stadt Mainz wird einen wesentlichen Teil der Sanierungskosten fördern, hierzu ist bereits der Zuwendungsbescheid "Sanierung und Modernisierung des Mainzer Taubertsbergbades" ergangen. Für den operativen Betrieb des Stadtbades wurde am 26. März 2020 ein Betrauungsakt mit der Stadt Mainz abgeschlossen, welcher die Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (kurz DAWI) und von Gemeinwohlaufgaben regelt. Der Betrauungsakt trat zum 1. Januar 2021 in Kraft. Als DAWI-Leistungen sind gem. § 2 Absatz 1 Betrauungsakt definiert: 1. die unentgeltliche Bereitstellung des Sport- und Familienbades im Mainzer Taubertsbergbad für das Schulschwimmen 2. die Bereitstellung des Sport- und Familienbads im Mainzer Taubertsbergbad für das Vereinsschwimmen zu nicht kostendeckenden Nutzungsentgelten 3. der Betrieb des Sport- und Familienbades im Mainzer Taubertsbergbad zu Erholungs- und Freizeitzwecken, für eine breite Schicht der Bevölkerung der Stadt Mainz zu sozialverträglichen Eintrittspreisen. Hierzu zählen auch Tätigkeiten im Bereich der Schwimmschule sowie die Bereitstellung von sonstigen Angeboten und (festen) Einrichtungen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Sport- und Familienbads wie ÖPNV- und Parkraumangebote Nicht-DAWI, auch wenn sie den Unternehmenszweck der MSB dienen, ist der Betrieb eines Wellnessbereiches (Sauna und Gastronomie). Im Gegenzug ist die Stadt Mainz verpflichtet, die entstandenen Verluste aus DAWI-Bereichen grundsätzlich vollständig auszugleichen. Die Zahlungen von der Stadt Mainz erfolgen als preisauffüllender Zuschuss in Form von zunächst monatlichen Abschlagszahlungen. Die MSB hat zum Anzeigen der Kosten und Tätigkeiten einen gesonderten Nachweis gemäß § 5 Betrauungsakt zu erbringen. Für die Ermittlung des finalen Gesamtbetrages des preisauffüllenden Zuschusses für das abgelaufene Geschäftsjahr führt die Gesellschaft daher als Nachweis eine entsprechende Trennungsrechnung bezüglich DAWI- und Nicht-DAWI-Bereichen. Die Gesamtbesucherzahlen liegen für das Jahr 2023 unter den Besucherzahlen aus dem Vorjahr. Gründe hierfür waren der Beginn der Sanierung des Stadtbades und die damit verbundene Schließung des Sportbadbereiches im Juni 2023. Im September wurde nach Ende der Freibadsaison die Traglufthalle aufgebaut. Die monatlichen Besucherzahlen lagen hier deutlich unter dem Durchschnitt der Sportbadbesucher. Das Sportbad inkl. der Traglufthalle besuchten 2023 insgesamt 111.892 Gäste (i. Vj. 130.699 Gäste), das Freibad 94.072 Gäste (i. Vj. 95.350 Gäste). Bei den Freibadbesuchern sind 7.497 Besucher aus dem Schul- und Vereinssport enthalten (das Sportbad stand den Schulen und Vereinen durch die Sanierung nicht wie sonst zur Verfügung). Zur Unterstützung des operativen Betriebs hat die MSB den Dienstleistungsvertrag mit der Gesellschaft für Entwicklung und Management von Freizeitsystemen mbh & Co. KG (GMF), Neuried, weitergeführt. Die GMF verfügt über eine 30-jährige Erfahrung im Betrieb von Schwimmbädern. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nebst Kennzahlen(1) Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um TEUR 548 auf TEUR 1.487 (i. Vj. TEUR 940) erhöht. Das Anlagevermögen, bestehend aus Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen beträgt TEUR 202 (i. Vj. TEUR 159) und macht 13,5 % (i. Vj. 16,9 %) der Bilanzsumme aus. Den Investitionen in Höhe von TEUR 109 (i. Vj. TEUR 58) stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 66 (i. Vj. TEUR 54) gegenüber. Das Umlaufvermögen enthält im Wesentlichen Forderungen gegen die Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 184 (i. Vj. TEUR 164), welche mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 110 (i. Vj. TEUR 99) saldiert wurden sowie Forderungen aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 1.097 (i. Vj. TEUR 607). Die Eigenkapitalquote beträgt bei einem Eigenkapital in Höhe von TEUR 304 (i. Vj. TEUR 304) 20,4 % (i. Vj. 32,3 %). Auf der Passivseite werden neben dem Eigenkapital Rückstellungen in Höhe von TEUR 37 (i. Vj. TEUR 33) ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, resultierend aus Lieferungen und Leistungen, in Höhe von TEUR 192 (i. Vj. TEUR 93) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 159 (i. Vj. TEUR 183). Der wesentliche Teil der Verbindlichkeiten entfällt auf die sonstigen Verbindlichkeiten. Aufgrund geleisteter Abschlagszahlungen der Stadt Mainz für den preisauffüllenden Zuschuss, ergab sich zum Bilanzstichtag eine Überkompensation in Höhe von TEUR 752. (2) Finanzlage Bei der Beurteilung der Liquidität ist die Unternehmensverbindung mit der MSW zu berücksichtigen, in deren Cash-Pooling die MSB eingebunden ist. Die Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Der Finanzmittelfonds ist gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 1.108 (i. Vj. TEUR 619) gestiegen.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt im Jahr 2023 TEUR 598 (i. Vj. TEUR 296). Dieser resultiert im Wesentlichen aus den ab 2021 geltenden Regelungen aus dem abgeschlossenen Betrauungsakt und dem entsprechenden preisauffüllenden Zuschuss der Stadt Mainz. (3) Ertragslage Das Jahresergebnis vor Kostenübernahme der Stadt Mainz ist die steuerungsrelevante Kennzahl der Gesellschaft und beläuft sich auf TEUR -2.344 (i. Vj. TEUR -2.058). Die Gesellschaft weist ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) aus. Das negative Jahresergebnis vor Kostenübernahme der Stadt Mainz im Geschäftsjahr 2023 resultierte vollständig aus Tätigkeiten im DAWI-Bereich und wurde daher durch die Stadt Mainz im Rahmen des Betrauungsaktes in voller Höhe ausgeglichen. Das Jahresergebnis vor Kostenübernahme der Stadt Mainz im Rahmen des Betrauungsaktes hat sich wie in der im Jahresabschluss 2022 abgegebenen Prognose im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Gründe hierfür sind gestiegene Personalkosten und gestiegene Betriebskosten, die durch die Wiederaufnahme des Regelbetriebes ohne Corona-Einschränkungen angestiegen sind. Die Kostenübernahme durch die Stadt Mainz im Rahmen des Betrauungsaktes ist wie vorgesehen im Jahr 2023 in Form von Abschlagszahlungen auf Basis der Ergebnisprognose erfolgt. Die Gesellschaft erwirtschaftete im Geschäftsjahr im Wesentlichen Umsatzerlöse aus dem Sportbadbetrieb in Höhe von TEUR 268 (i. Vj. TEUR 280), Freibadbetrieb in Höhe von TEUR 258 (i. Vj. TEUR 331), Kooperationen und Vereinen in Höhe von TEUR 152 (i. Vj. TEUR 154) und aus Gastronomie in Höhe von TEUR 8 (i. Vj. TEUR 12). Darüber hinaus werden Umsatzerlöse aus preisauffüllendem Zuschuss der Stadt Mainz in Höhe von TEUR 2.344 (i. Vj. TEUR 2.058) ausgewiesen und basiert auf den zuvor erläuterten Ausgleich gemäß abgeschlossenem Betrauungsakt zwischen der Gesellschaft und der Stadt Mainz. Außerdem sind Umsatzerlöse aus der Weiterverrechnung von Investitionen in Höhe von TEUR 4.951 (i. Vj. TEUR 1.305) an die Gesellschafterin MSW enthalten. Den Umsatzerlösen steht im Wesentlichen Materialaufwand in Höhe von TEUR 7.047 (i. Vj. TEUR 2.994) gegenüber, hiervon betreffen TEUR 4.958 (i. Vj. TEUR 1.305) Aufwendungen für Investitionen, welche an die MSW weiterverrechnet wurden. Des Weiteren werden innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 276 (i. Vj. TEUR 0) bezüglich den Entlastungsbeträgen für die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme ausgewiesen. Darüber hinaus wird Personalaufwand in Höhe von TEUR 830 (i. Vj. TEUR 723) ausgewiesen. Die Abschreibungen belaufen sich auf TEUR 66 (i. Vj. TEUR 54) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 409 (i. Vj. TEUR 415). (4) Investitionen Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr Investitionen in technische Anlagen in Höhe von TEUR 30 (i. Vj. TEUR 10) und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 71 (i. Vj. TEUR 21) getätigt. Der Mittelfristplan geht von kleineren Investitionen von bis zu TEUR 125 pro Jahr, insbesondere für Betriebs- und Geschäftsausstattung, aus. (5) Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte zum Bilanzstichtag neben der Geschäftsführung 26 (i. Vj. 22) Mitarbeiter. C.
Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche
Chancen und
|
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| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | (1) | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 17.353,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | 184.149,58 | 158.705,88 | |
| 201.502,58 | 158.705,88 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | (2) | 14.485,63 | 20.119,40 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 1.260.722,53 | 748.642,33 |
| III. Kassenbestand | 10.644,60 | 12.257,51 | |
| 1.285.852,76 | 781.019,24 | ||
| 1.487.355,34 | 939.725,12 |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | (4) | ||
| I. Stammkapital | 25.000,00 | 25.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 2.300.000,00 | 2.300.000,00 | |
| III. Verlustvortrag | -2.021.127,15 | -2.021.127,15 | |
| 303.872,85 | 303.872,85 | ||
| B. Rückstellungen | (5) | 37.175,11 | 32.535,30 |
| C. Verbindlichkeiten | (6) | 1.144.674,88 | 602.732,07 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.632,50 | 584,90 | |
| 1.487.355,34 | 939.725,12 |
| 2023 | 2022 | ||
| Anhang | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | (7) | ||
| a) Umsatzerlöse aus Badbetrieb | 3.052.438,77 | 2.862.304,34 | |
| b) Umsatzerlöse aus der Weiterverrechnung an die Gesellschafterin | 4.951.324,67 | 1.305.074,74 | |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | (8) | 290.338,34 | 14.305,59 |
| 3. Materialaufwand | (9) | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 823.425,97 | 632.259,65 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.264.763,98 | 1.057.161,28 | |
| c) Aufwendungen für Investitionen für die Gesellschafterin | 4.958.411,73 | 1.305.074,74 | |
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 683.834,98 | 592.949,65 | |
| b) Soziale Abgaben | 145.725,15 | 130.042,35 | |
| 5. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
(10) | 66.243,96 | 53.732,02 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | (11) | 408.559,15 | 414.917,81 |
| 7. Betriebsergebnis | -56.863,14 | -4.452,83 | |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | (12) | 56.911,69 | 4.503,16 |
| 9. Ergebnis nach Steuern | 48,55 | 50,33 | |
| 10. Sonstige Steuern | 48,55 | 50,33 | |
| 11. Jahresfehlbetrag/-überschuss | 0,00 | 0,00 |
| Firma | Mainzer Stadtbad GmbH |
| Sitz der Gesellschaft | Rheinallee 41, 55118 Mainz |
| Zuständiges Registergericht | Amtsgericht Mainz |
| Handelsregisternummer | HRB 47646 |
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden.
Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden zur Steigerung des Informationsgehalts zusätzliche Posten gemäß § 265 Abs. 5 HGB in den Umsatzerlösen und dem Materialaufwand ausgewiesen. Darüber hinaus wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die Nutzungsdauer für immaterielle Vermögensgegenstände liegt bei drei Jahren.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Die Nutzungsdauer der beweglichen Anlagegüter bemisst sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen durchschnittlichen Nutzungsdauer; die Abschreibung erfolgt pro rata temporis.
| Jahre | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5-11 |
| Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1-11 |
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Umlaufvermögen
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bzw. dem niedrigeren Marktpreis bewertet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert.
Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen und Konzernunternehmen der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz (ZBM) miteinander saldiert.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Bei den Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
(1) Anlagevermögen
Die Aufgliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel dargestellt, der dem Anhang als Anlage beigefügt ist.
(2) Vorräte
Die Vorräte gliedern sich in Betriebsmittel wie Chemikalien und Reinigungsmittel in Höhe von TEUR 10 (i. Vj. TEUR 14), Gastronomiebedarf in Höhe von TEUR 0,2 (i. Vj. TEUR 2) und Shop-artikel in Höhe von TEUR 4 (i. Vj. TEUR 4)
(3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 25.778,07 | 29.008,21 |
| Forderungen gegen die Gesellschafterin | 1.171.211,50 | 672.265,38 |
| 1.196.989,57 | 701.273,59 | |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 63.732,96 | 47.368,74 |
| 1.260.722,53 | 748.642,33 |
Die Forderungen gegen die Gesellschafterin Mainzer Stadtwerke AG (MSW), Mainz, resultieren in Höhe von TEUR 74 aus Lieferungen und Leistungen (i. Vj. TEUR 65) sowie Forderungen aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 1.097 (i. Vj. TEUR 607). Es wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 184 (i. Vj. TEUR 164) mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 110 (i. Vj. TEUR 99) verrechnet.
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(4) Eigenkapital
Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen
(5) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 21 (i. Vj. TEUR 17) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 17 (i. Vj. TEUR 16) enthalten.
(6) Verbindlichkeiten
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| Erhaltene Anzahlungen | 14.971,91 | 14.177,48 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 159.287,69 | 182.957,46 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 192.353,75 | 93.482,32 |
| 366.613,35 | 290.617,26 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 778.061,53 | 312.114,81 |
| (davon aus Steuern) | (1.949,69) | (1.949,69) |
| 1.144.674,88 | 602.732,07 |
Bei den erhaltenen Anzahlungen handelt es sich um ausgegebene, bis zum Bilanzstichtag noch nicht eingelöste Wertgutscheine in Höhe von TEUR 0 (i. Vj. TEUR 1), mit einer Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren und einer Gutschrift bezüglich einer Werbe-Vereinbarung in Höhe von TEUR 15. Aufgrund der geleisteten Abschlagszahlungen der Stadt Mainz für den preisauffüllenden Zuschuss ergab sich zum Jahresende eine Überkompensation in Höhe von TEUR 752. Diese Rückzahlungsverpflichtung wurde unter den sonstigen Verbindlichkeiten in selber Höhe ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vollständig aus Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
(7) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse resultieren in Höhe von TEUR 3.040 (i. Vj. TEUR 2.850) aus dem regulären Badbetrieb, darin enthalten sind auch TEUR 2.344 (i. Vj. TEUR 2.058) aus dem preisauffüllenden Zuschuss der Stadt Mainz. Gemäß § 4 des Pachtvertrages zwischen der Mainzer Stadtbad GmbH (MSB) und der MSW sind das Gebäude betreffende Investitionen an die Verpächterin zu verrechnen. Im Geschäftsjahr entstanden hieraus Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 4.951 (i. Vj. TEUR 1.305). Des Weiteren sind Umsatzerlöse für die Verpachtung des Freibadkiosk in Höhe von TEUR 7 (i. Vj. TEUR 7) sowie aus Arbeitnehmerüberlassung in Höhe von TEUR 5 (i. Vj. TEUR 5) enthalten. Die periodenfremden Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1 (i. Vj. TEUR 1).
(8) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 290 (i. Vj. TEUR 14) resultieren aus der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von TEUR 12 (i. Vj. TEUR 14). Des Weiteren werden Erträge in Höhe von TEUR 276 (i. Vj. TEUR 0) bezüglich den Entlastungsbeträgen für die Preisbremse für Strom, Gas und Wärme ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind wie im Vorjahr keine periodenfremden Erträge enthalten.
(9) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen Energiebezugskosten in Höhe von TEUR 698 (i. Vj. TEUR 516) sowie Waren und Betriebsstoffe in Höhe von TEUR 126 (i. Vj. TEUR 117). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 73 (i. Vj. TEUR 86), technischen Konzerndienstleistungen in Höhe von TEUR 215 (i. Vj. TEUR 231), Pachtaufwand in Höhe von TEUR 360 (i. Vj. TEUR 360) und Reinigungskosten in Höhe von TEUR 62 (i. Vj. TEUR 126). Die Aufwendungen für an die MSW zu verrechnenden Investitionen betragen TEUR 4.958 (i. Vj. TEUR 1.305).
(10) Abschreibungen
Bei den Abschreibungen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von TEUR 58 (i. Vj. TEUR 54) und immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 9 (i. Vj. TEUR 0).
(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Beratungskosten in Höhe von TEUR 99 (i. Vj. TEUR 109), kaufmännischen Dienstleistungen von Konzerngesellschaften in Höhe von TEUR 92 (i. Vj. TEUR 86), Müllabfuhr-, Straßenreinigungs- und Entwässerungskosten in Höhe von TEUR 89 (i. Vj. TEUR 83) sowie Versicherungen in Höhe von TEUR 0,4 (i. Vj. TEUR 28). Es sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (i. Vj. TEUR 8) enthalten.
(12) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren wie im Vorjahr gänzlich aus der Verzinsung der Cash-Pool-Forderung und sind daher mit verbundenen Unternehmen erwirtschaftet worden.
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Finanz-, Vermögens- oder Ertragslage nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 13.962, davon sind TEUR 510 innerhalb des nächsten Jahres fällig. Hiervon entfallen TEUR 13.812 auf Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der Gesellschafterin mit einer Restlaufzeit von 14 Jahren.
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gemäß § 267 Abs. 5 HGB stellt sich wie folgt dar:
| 2023 | 2022 | |
| Unbefristet Beschäftigte | 17 | 15 |
| Befristet Beschäftigte | 7 | 7 |
| Geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und Werkstudenten | 3 | 3 |
| 27 | 25 |
Konzernbeziehungen
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, einbezogen. Der Konzernabschluss wird der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.
Honorar des Abschlussprüfers
Die Gesellschaft macht hinsichtlich der Angabe des Honorars des Abschlussprüfers von der Erleichterung gemäß § 285 Nr. 17 HGB Gebrauch und verweist diesbezüglich auf den Konzernanhang der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH, Mainz, zum 31. Dezember 2023.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung:
| • |
Kerstin Stumpf, Vorstand der Mainzer Stadtwerke AG |
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Mainz, den 4. Juni 2024
Mainzer
Stadtbad GmbH
Geschäftsführung
Kerstin Stumpf
| Anschaffungskosten | |||||
| 1.1.2023 | Zugänge | Abgänge | Um-
buchungen |
31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Gewerbliche Schutzrechte und Software | 12.590,00 | 0,00 | 0,00 | 26.029,50 | 38.619,50 |
| 12.590,00 | 0,00 | 0,00 | 26.029,50 | 38.619,50 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 37.462,11 | 29.680,00 | 0,00 | 0,00 | 67.142,11 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
290.505,09 | 78.051,08 | 7.039,04 | 1.057,38 | 362.574,51 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
27.086,88 | 1.309,58 | 0,00 | -27.086,88 | 1.309,58 |
| 355.054,08 | 109.040,66 | 7.039,04 | -26.029,50 | 431.026,20 | |
| 367.644,08 | 109.040,66 | 7.039,04 | 0,00 | 469.645,70 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 1.1.2023 | Abschreibungen
des Geschäftsjahres |
Abgänge | 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Gewerbliche Schutzrechte und Software | 12.590,00 | 8.676,50 | 0,00 | 21.266,50 |
| 12.590,00 | 8.676,50 | 0,00 | 21.266,50 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 7.986,11 | 5.531,00 | 0,00 | 13.517,11 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
188.362,09 | 52.036,46 | 7.039,04 | 233.359,51 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 196.348,20 | 57.567,46 | 7.039,04 | 246.876,62 | |
| 208.938,20 | 66.243,96 | 7.039,04 | 268.143,12 | |
| Buchwerte | ||
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Gewerbliche Schutzrechte und Software | 17.353,00 | 0,00 |
| 17.353,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 53.625,00 | 29.476,00 |
| 2. Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
129.215,00 | 102.143,00 |
| 3. Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau |
1.309,58 | 27.086,88 |
| 184.149,58 | 158.705,88 | |
| 201.502,58 | 158.705,88 | |
An die Mainzer Stadtbad GmbH, Mainz
Prüfungsurtei le
Wir haben den Jahresabschluss der Mainzer Stadtbad GmbH, Mainz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mainzer Stadtbad GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
G rundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 4. Juni 2024
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer
ppa. Xandra Schulte, Wirtschaftsprüferin
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juni 2024 festgestellt.
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