w:immobilien GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Wörner seit 22.8.2017 | Geschäftsführer |
Mathias Walter seit 22.8.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
w:architekten GmbHFreudenstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ
Anhang gem. § 264 Abs. (1) Satz 1 i.V.m §§ 264 Abs. (1) Satz 4, 285 HGBA. Allgemeine Angaben, Gliederung und Bewertung Der Jahresabschluss der Firma w:architekten GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als Nutzungsdauer wird bei Software ein Zeitraum von drei Jahren zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und etwaige durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von bis zu € 800,00 wurde aus Vereinfachungsgründen analog dem steuerlichen Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. (2) EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahre der Anschaffung) verfahren. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens voraussichtlich dauernd über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Etwaige in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Finanzanlagen , welche dem Anlagevermögen zuzuordnen wären, sind im Berichtszeitraum keine vorhanden. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und etwaige durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Eine pauschale Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde im Hinblick auf die Erfahrungswerte der Vergangenheit in Höhe von 0,5 % des Forderungsnennbetrages unter Berücksichtigung etwaiger Leistungsansprüche gegenüber einer Forderungsausfallversicherung vorgenommen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtszeitraum beibehalten, es sei denn in diesem Anhang wird ausdrücklich Gegenteiliges erwähnt. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Bei der Bewertung des Vorratsvermögens wurde weder von den Bewertungsregeln des § 240 Abs. (4) HGB noch von der des § 256 HGB Gebrauch gemacht. Die Vorräte wurden, wie bereits erwähnt, zu Anschaffungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnungtragen. Sonstige Angaben und Erläuterungen Der Gesamtbetrag der zum 31.12.2023 offenstehenden, nicht in der Bilanz ausgewiesenen finanziellen Verpflichtungen in Form von Leasingverträgen beläuft sich auf insgesamt € 57.829,89 (VorJ € 60.673,04). Mitarbeiter-Durchschnitt während des Geschäftsjahres getrennt nach Gruppen i.S.d. § 285 Nr. 7 HGB: 19 (VorJ 20). B. Angaben zu Posten der Bilanz I. Aktiva Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von € 42.633,22 (Vorjahr € 38.630,09). Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr € 0,00). II. Passiva Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit a) bis zu einem Jahr beträgt € 2.674.106,78 (Vorjahr € 2.092.772,90); b) von mehr als 5 Jahren € 279.038,00 (Vorjahr € 350.294,00). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern betragen zum 31.12.2023 € 0,00 (Vorjahr € 0,00). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB vorhanden. C. Sonstiges Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von den beiden jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführern Herr Dipl.Ing. Jörg Wörner (Freier Architekt) und Herr Dipl.Ing. (FH) Mathias Walter (Freier Architekt) geführt. Außer den beiden genannten Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Freudenstadt, den 30.08.2024 gez.
J. Wörner
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. August 2024 |
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