Tobias Paul e.K.
Selbe AdresseGroßhandel mit Tabakwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Paul seit 30.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
PV Group GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PV: Paul GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. GliederungsgrundsätzeDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 246 Abs.1 S. 1 HGB). Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden (§ 246 Abs. 2 HGB). Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert (§ 247 Abs. 1 HGB). Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB). Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
AKTIVAAnlagevermögenImmaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten gemäß § 248 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 2 EStG angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 1 EStG gemindert. SachanlagenSonderabschreibungen gemäß § 7g Abs. 1 EStG wurden nicht in Anspruch genommen. UmlaufvermögenVorräteWarenbestandDer Materialbestand wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Ein niedrigerer Börsen- oder Marktpreis gemäß § 253 Abs. 3 HGB konnte nicht festgestellt werden. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Einzelrisiken waren nicht erkennbar. Es waren keine Einzelwertberichtigungen erforderlich. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände ist aus dem Forderungsspiegel ersichtlich. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Forderungen wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet. Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. WertpapiereBei dieser Position handelt sich um Festgelder und Sparbriefe. Diese wurden mit dem Nennbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. RechnungsabgrenzungspostenAktiver Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß § 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG gebildet. PASSIVAEigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt worden. GewinnvortragGewinnvortragDer Gewinnvortrag aus Vorjahren beträgt 248.241,75 €. JahresüberschußDer Jahresüberschuss in Höhe von 84.691,04 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sonderposten mit RücklagenanteilEs bestand ein Sonderposten mit Rücklagenanteil gem. § 7g Abs. 3 EstG, § 254 HGB. Die steuerfreie Rücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG wurde im Berichtsjahr in voller Höhe aufgelöst RückstellungenDie Rückstellungen wurden von der Geschäftsführung nach üblicher kaufmännischer Schätzung gemäß § 249 HGB ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Ein weiterer Rückstellungsbedarf besteht nach Angaben der Geschäftsführung nicht. VerbindlichkeitenAllgemeines Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternEs bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern per 31.12.2008 in Höhe von 144.000,00 €. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenBei den Warenverbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Alle Lieferantenverbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
ArbeitnehmerWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlussstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten. |
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