Klan GmbH
& Co. KG
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
613.511,40 |
626.172,40 |
| I.
Sachanlagen |
586.916,00 |
589.577,00 |
| II.
Finanzanlagen |
26.595,40 |
36.595,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.918,00 |
2.723,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
48,80 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.918,00 |
2.675,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
622.429,40 |
628.896,33 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
540.334,24 |
535.541,45 |
| I.
Kapitalanteile |
540.334,24 |
535.541,45 |
| 1.
Kapitalanteile der Kommanditisten |
540.334,24 |
535.541,45 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
78.395,16 |
86.987,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.334,63 |
31.284,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
400,00 |
367,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
622.429,40 |
628.896,33 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Klan GmbH & Co. KG,
Mainz, zum 31. Dezember 2010 wurde in Übereinstimmung
mit den Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
wurden die gesetzlichen Gliederungsschemata der
§§ 266 bzw. 275 HGB angewandt. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft unterliegt für das
Geschäftsjahr 2010 als Personengesellschaft
gemäß § 264a HGB den erweiterten
Aufstellungsgrundsätzen für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB. Gemessen an den für
Kapitalgesellschaften geltenden
Größenumschreibungen des § 267 Abs. 1
HGB ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.
Persönlich haftende Gesellschafterin der Klan
GmbH & Co. KG, Mainz, ist die Firma Klan
Verwaltungsgesellschaft mbH, Mainz. Das gezeichnete
Kapital der Komplementärin beträgt €
25.000,00.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 276 Abs. 1 HGB wurde kein
Gebrauch gemacht. Hingegen wurde die Erleichterung
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG waren keine
Änderungen der Darstellung, der Bewertungsmethoden und
keine Anpassung der Vorjahresbeträge
erforderlich.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschl. der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Anwendung
der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Einzelanschaffungswert bis zu € 410,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Sammelposten,
der in Vorjahren für bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens, bei denen eine selbständige
Nutzung gegeben ist und deren Einzelanschaffungswert
zwischen € 150,00 und € 1.000,00 lag,
gebildet wurde, wird weiterhin über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden
Rückstellungen gebildet. Sie entsprechen dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu
erwartenden Erfüllungsbetrag. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
€ 37.789,93 gegenüber Gesellschaftern.
Die Laufzeit beträgt weniger als ein Jahr.
4. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von dem
Geschäftsführer der Klan Verwaltungsgesellschaft
mbH, Herrn Dr. Reginald Klan, wissenschaftlicher
Angestellter, geführt.
Mainz, den 26.01.2012
Dr. Reginald Klan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2012 festgestellt.
|