Sparkasse Bayreuth

Bayreuth

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bayreuth HRA 3074
Eingetragen
9.10.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte; Örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Sparkassenordnung

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Wolfram Münch
seit 31.5.2007
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Bayreuth

Bayreuth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Lagebericht auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und anderer Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.

1 Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Bayreuth ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bayreuth. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband "Sparkasse Bayreuth-Pegnitz". Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Bayreuth, die kreisfreie Stadt Bayreuth und die Stadt Pegnitz. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus zwei Mitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand.

Die Sparkasse Bayreuth ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse Bayreuth unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31.12.2023 unterhält die Sparkasse Bayreuth insgesamt 38 Standorte, davon 20 Geschäftsstellen, 12 SB-Geschäftsstellen und 6 SB-Stellen in unserem Geschäftsgebiet. Die Hauptstelle befindet sich in Bayreuth.

Da ihr die Nähe zur Region am Herzen liegt, hat die Sparkasse im Jahr 1989 eine Stiftung gegründet, aus der Spenden für regionale Projekte in der Heimat gefördert werden.

Im Geschäftsjahr 2023 feierte die Sparkasse ihr 200-jähriges Jubiläum.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das BIP der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).

In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV).

Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).

Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).

Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Im Landkreis und Stadtgebiet Bayreuth liegt sie im Mittel bei 3,2 % bzw. 4,8 % (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

2.2 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts (Forderungen an Kunden), der Kundeneinlagen und der Bilanzsumme

Vermögenslage: Eigenmittelzuführung und Eigenmittelausstattung

Finanzlage: LCR, NSFR und die Survival Period

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung und Cost-Income-Ratio (CIR)

Erstmals wurde im Berichtsjahr die Kennzahl "Bilanzsumme" als "bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren" festgelegt.

2.3 Geschäftsverlauf

Im Prognoseberichts des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen bei dem Kundenkreditvolumen (Forderungen an Kunden) als auch bei den Kundeneinlagen ein leichtes Wachstum erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen bei den Kundeneinlagen haben sich erfüllt. Bei dem Kundenkreditvolumen wurden unsere Erwartungen übertroffen.

Bestand Veränderungen
31.12. Berichtsjahr
Mio. EUR
31.12. Vorjahr
Mio. EUR
Berichtsjahr
Mio. EUR
Berichtsjahr
in %
Geschäftsvolumen 1) 2.971,5 2.902,1 69,4 2,4%
Bilanzsumme 2.953,8 2.880,5 73,3 2,5%
Forderungen an Kunden 1.729,5 1.688,8 40,7 2,4%
Eigenanlagen 1.118,0 1.084,8 33,2 3,1%
Beteil igungen 41,1 41,1 0,0 0,0%
Einlagengeschäft
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 201,4 200,9 0,5 0,2%
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 2) 2.468,3 2.425,1 43,2 1,8%

1) Bilanzsumme zuzüglich Passivposten 1 unter dem Strich
2) inkl. verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten

Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Jahr von 2.880,5 Mio. EUR auf 2.953,8 Mio. EUR gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf das Kundengeschäft zurückzuführen. Gleichermaßen ist ein Anstieg des Geschäftsvolumens um 69,4 Mio. EUR oder 2,4 % auf 2.971,5 Mio. EUR zu verzeichnen.

In Folge der Zinsentwicklung und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Dennoch liegen die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB mit 1.729,5 Mio. EUR um 40,7 Mio. EUR (+2,4 %) über dem Vorjahresniveau. Die größten Zuwächse waren im Bereich der kommunalen Kredite und dem Wohnungsbau zu verzeichnen.

Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse erhöhten sich um 33,2 Mio. EUR auf 1.118,0 Mio. EUR (3,1 %). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf Umschichtungen zurückzuführen. Durch den Wegfall von Negativzinsen und der allgemeinen Erhöhung des Zinsniveaus (insbesondere der Einlagenfazilität) wurden liquide Mittel entsprechend investiert.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Anstieg um 0,5 Mio. EUR auf 201,4 Mio. EUR (0,2 %) zu verzeichnen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden (inkl. verbriefte und nachrangige Verbindlichkeiten) weisen einen Anstieg um 43,2 Mio. EUR auf 2.468,3 Mio. EUR (1,8%) auf. Die Spareinlagen liegen dabei mit 428,2 Mio. EUR um 104,7 Mio. EUR unter dem Vorjahresniveau. Die anderen Verbindlichkeiten stiegen um 149,5 Mio. EUR auf 2.014,3 Mio. EUR an. Diese Entwicklung beruht ausschließlich auf den Eigenemissionen, die um 166,1 Mio. EUR auf 170,2 Mio. EUR gestiegen sind. Das Wachstum ist insbesondere auf Einlagen privater Haushalte zurückzuführen.

Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich gegenüber der internen Planung durchwachsen entwickelt. Eine positive Entwicklung ist hauptsächlich auf das ansteigende Vertragsvolumen im Bauspar- und Wertpapiergeschäft zurückzuführen. Dagegen mussten in den Sparten Leasing-, Versicherungs- und Immobilienvermittlungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden.

2.4 Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

Bilanzstruktur der Sparkasse Bayreuth

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
2023 in % BS 2022 in % BS
AKTIVA Barreserve 41,3 38,6 1,4% 1,3%
Forderungen an Kreditinstitute 488,8 539,0 16,5% 18,7%
Forderungen an Kunden 1.729,5 1.688,8 58,6% 58,6%
Wertpapiergeschäft 629,2 545,8 21,3% 18,9%
Beteiligungen 41,1 41,1 1,4% 1,4%
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 17,6 18,7 0,6% 0,6%
Sonstiges 6,3 8,5 0,2% 0,3%
Bilanzsumme (BS) 2.953,8 2.880,5
davon Anlagevermögen (ohne antizipative Zinsen und sonst. Abgrenzungen) 679,1 478,8
PASSIVA Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 201,4 200,9 6,8% 7,0%
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 2.442,5 2.397,7 82,7% 83,2%
Verbriefte Verbindlichkeiten 6,0 7,5 0,2% 0,3%
Nachrangige Verbindlichkeiten 19,8 19,8 0,7% 0,7%
Fonds für allgemeine Bankrisiken 142,8 116,3 4,8% 4,0%
Eigenkapital 97,2 96,5 3,3% 3,4%
Sonstiges 44,1 41,8 1,5% 1,5%
Bilanzsumme (BS) 2.953,8 2.880,5
Kennzahlen
Kernkapitalquote gem. Art. 92 CRR in % 15,23 13,43
Gesamtkapitalquote gem. Art. 92 CRR in % 16,36 14,41
Veränderungen Vorsorgereserven 340g HGB in Mio. EUR 26,5 11,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einer deutlich höheren Zuführung zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) rechnet. Die prognostizierte Erwartung hinsichtlich der Vermögenslage wurden erreicht.

In der Bilanzstruktur ergaben sich gegenüber dem Vorjahr bedeutsame Veränderungen. Gemessen an den absoluten Bilanzanteilen auf der Aktivseite stiegen die Bestände im Wertpapiergeschäft deutlich an (+83,4 Mio. EUR), während sich die Forderungen an Kreditinstitute um 50,2 Mio. EUR reduzierten. Die weiteren Positionen der Aktivseite blieben strukturell nahezu unverändert. Die Passivseite zeigt relativ gesehen auch keine nennenswerten Veränderungen.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 240,0 Mio. EUR (Vorjahr: 212,8 Mio. EUR) betragen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. 12,8 % gegenüber dem Vorjahr. Neben diesen Rücklagen verfügt die Sparkasse über weitere Eigenmittelbestandteile.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag liegt bei 16,36 % (Vorjahr 14,41 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8,0 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

2.5 Finanzlage

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt und die Zahlungsbereitschaft jederzeit gewährleisten wird. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft dienen uns kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt 4 Jahre. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der Deutschen Bundesbank und der BayernLB wurden nicht in Anspruch genommen. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 170,9 % deutlich über dem Mindestwert. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 135,7 %. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag mehr als 12 Monate.

2.6 Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäfte ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Ertragslage der Sparkasse Bayreuth

31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
Posten des Betriebsvergleichs Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR in %
Zinsüberschuss 60,0 39,0 21,0 53,8%
Provisionsüberschuss 19,0 18,9 0,1 0,5%
Sonstige ordentliche Erträge 1,4 0,6 0,8 133,3%
Gesamtertrag 80,4 58,5 21,9 37,4%
Verwaltungsaufwand -41,9 -39,6 -2,3 5,8%
- davon Personalaufwand -27,1 -25,8 -1,3 5,0%
- davon Sachaufwand -14,8 -13,9 -0,9 6,5%
Sonstige ordentliche Aufwendungen -0,7 -0,4 -0,3 84,2%
Gesamtaufwand -42,6 -40,0 -2,6 6,5%
Betriebsergebnis (vor Bewertung) 37,8 18,5 19,3 104,3%
Bewertungsergebnis (inkl. Veränderung §§ 340f und 340g HGB) -30,9 -18,2 -12,7 69,8%
Betriebsergebnis (nach Bewertung) 6,9 0,3 6,6 2200,0%
Neutrales Ergebnis 0,8 3,3 -2,5 -75,8%
Steuern -7,0 -3,0 -4,0 133,3%
Jahresüberschuss 0,7 0,6 0,1 16,7%

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass Sie trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte derzeit mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einer deutlich sinkenden Cost-Income-Ratio (CIR) rechnet. Zudem prognostizierte die Sparkasse ein deutlich über dem Vorjahresniveau liegendes Betriebsergebnis nach Bewertung. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Im Gegensatz zu den Vorjahren verzeichnete dieser einen deutlichen Anstieg. Ursächlich hierfür sind die deutlichen Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt auf Vorjahresniveau.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind deutlich gestiegen. Der deutliche Anstieg ist insbesondere auf höhere Gehälter infolge von Tariferhöhungen zurückzuführen. Darüber hinaus wirkten sich auch deutlich höhere Aufwendungen für Dienstleistungen von Dritten sowie Beratungsleistungen aus. Die anderen Verwaltungsaufwendungen fielen im Vergleich zum Vorjahr leicht höher aus als erwartet.

Das Betriebsergebnis (vor Bewertung) liegt mit 1,31 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,67 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 52,6 % (Vorjahr 68,2 %).

Das Bewertungsergebnis fiel mit -30,9 Mio. EUR um 12,7 Mio. EUR deutlich höher aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend hierfür waren maßgeblich die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. §§ 340g und 340f HGB. Darüber hinaus kam es bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft (-1,7 Mio. EUR) sowie bei den Wertpapieren (-1,5 Mio. EUR) zu Wertberichtigungen, welche das Bewertungsergebnis ebenfalls negativ beinflussten.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,24 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,23 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verringerte sich ggü. dem Vorjahresergebnis um 2,5 Mio. EUR auf 0,8 Mio. EUR. Die Verschlechterung resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall eines positiven Sondereffektes des Vorjahres.

Mit 0,7 Mio. EUR weist die Sparkasse Bayreuth einen gegenüber dem Vorjahr leicht höheren Jahresüberschuss aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,02 %.

2.7 Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann trotz der stark rückläufigen Kreditnachfrage und den Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein insgesamt sehr zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als insgesamt zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich sehr zufriedenstellend entwickelt. Die erforderlichen Bewertungsmaßnahmen konnten aus dem laufenden Ergebnis dargestellt werden. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

3 Risikobericht

3.1 Risikomanagementsystem

Ziele und Strategien des Risikomanagements

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäfts- sowie Prozess- und IT-Strategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftsaktivität sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die zu den daraus resultierenden Risiken konsistente Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Mit Hilfe von Risikolimiten wird bestimmt, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Sparkasse bereit ist, Risiken einzugehen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Limit Limitauslastung
Risikoart Risikokategorie Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 11,0 8,2 74,5
Eigengeschäft 5,0 0,9 17,3
Marktpreisrisiko Renditerisiko (Zins- und Spreadrisiko diversifiziert) 134,0 91,3 68,1
Immobilienrisiko 35,0 28,4 81,0
Beteiligungsrisiko 18,0 15,6 86,6
Operationelles Risiko 22,0 17,3 78,4
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 225,0 161,6 71,8

Das zuständige Team steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von vier Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

3.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

3.2.1 Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs-und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Einsatz von Sicherungsinstrumenten zur Reduzierung vorhandener Risikokonzentrationen mittels KreditbasketTransaktionen

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 37 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Personen, sowie ca. 55 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Im gesamten Kreditvolumen sind ca. 5 % an erworbenen Schuldscheindarlehen enthalten. Im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen war im abgelaufenen Jahr eine sinkende Nachfrage festzustellen.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 6,4 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen. Darüber hinaus entfallen 4,0 % auf die Branchengruppe Energie, Wasser, Bergbau und 3,5 % auf das verarbeitende Gewerbe. Die Branchenstruktur weist eine gute Diversifikation auf, es bestehen keine Branchenkonzentrationen.

Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkundenkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:

Kreditvolumen
Größenklassen Mio. EUR %
0 bis 1 Mio. EUR 1.406,4 66,8
> 1 bis 5 Mio. EUR 308,1 14,6
> 5 bis 10 Mio. EUR 148,2 7,0
> 10 bis 25 Mio. EUR 114,7 5,5
> 25 Mio. EUR 127,3 6,1

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich gemäß den internen Ratingklassen im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Ausfallwahrscheinlichkeit
in %
Volumen
in %
1 bis 10 < 3,0 % 97,8
11 bis 15 C 3,0 % bis 45,0 % 1,5
16 bis 18 > 45,0 % 0,7

Die Größenklassen- und Ratingklassenstruktur weist eine gute Diversifikation auf, es bestehen keine Größenklassen- bzw. Ratingklassen-Konzentrationen im Kreditportfolio. Bei den Sicherheiten liegt eine Konzentration im Bereich der wohnwirtschaftlichen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten vor.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt.

Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand 01.01.2023 (=VJ) Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand 31.12.2023
Einzelwertberichtigung 4.119 1.711 375 1.228 4.227
Pauschale Einzelwertberichtigung 709 506 150 0 1.065
Pauschalwertberichtigung 1.923 61 0 0 1.984
Rückstellungen im Kreditbereich (inkl. Rückstellung für latente Ausfallrisiken) 667 134 217 0 584
Gesamt 7.418 2.412 742 1.228 7.860

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 887,2 Mio. EUR (Marktwert). Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen, Anleihen und Tages- und Termingelder (722,5 Mio. EUR) sowie Immobilienspezialfonds (153,7 Mio. EUR). Dabei zeigt sich folgende Ratingverteilung (in %):

Externes Rating (Standard & Poor's) AAA bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2023 82,0 0,7 0,0 0,0 17,3
31.12.2022 74,8 1,2 0,0 0,0 24,0

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken die zum Jahresende rund 415,2 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen 21,3 Mio. EUR auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

3.2.2 Marktpreisrisiken

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Betrachtung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -35.463 38.491
in % der Eigenmittel -15,52 % +16,85 %

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Es erfolgt implizit eine Berücksichtigung des Spreadrisikos im Rahmen des adversen Szenarios (welches mittels der IT-Anwendung "msgPortal" erstellt wird)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Normative Perspektive: Berücksichtigung von Verlusten oder geringeren Erträgen im Rahmen des adversen Szenarios (welches mittels der IT-Anwendung "msgPortal" erstellt wird)

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

3.2.3 Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen in vernachlässigbarem Umfang.

3.2.4 Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

3.2.5 Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige, jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der Szenario-bezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT, welchen durch entsprechende Notfallpläne begegnet wird.

3.3 Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt insgesamt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs-und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 71,8 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

4 Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der in der SparkassenFinanzgruppe üblichen Ergebnisvorschaurechnung (EVR), bei der wir für die Zinsentwicklung ein seitwärts Szenario angenommen haben.

Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung, abweichen können.

4.1 Rahmenbedingungen

Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).

Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).

Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

4.2 Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren.

Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt und weitere Zinsanstiege als Folge der Zinspolitik der EZB nicht auszuschließen sind. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen.

Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.

Bei Immobilienfonds waren zuletzt verstärkte Kündigungen bzw. Anteilsscheinrückgaben durch Anleger zu beobachten. Bei einigen Fondsgesellschaften führte dies zu Liquiditätsproblemen. Damit einhergehend gerieten die Kurse dieser Immobilienfonds unter Druck. Wir sehen das Risiko, dass bei einem Anhalten dieser Entwicklung auch Teile unserer Investitionen in Immobilienfonds stärker von Kurskorrekturen betroffen sein können und dies unsere Ertragslage belastet.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Chancen sehen wir vor allem in einer schnelleren Erholung des wirtschaftlichen Umfelds, einer regeren Nachfrage nach Immobilien und Büroflächen in einem zunehmenden Modernisierungs- und Innovationsbedarf bei den Unternehmen sowie in einem verstärkten energetischen Sanierungsbedarf bei Bestandsimmobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen. Darüber hinaus sehen wir auch Chancen im Transformationsprozess der Wirtschaft in Folge von Nachhaltigkeitsbestrebungen. Insbesondere der Ausbau von erneuerbaren Energien birgt Potenzial für die Sparkasse. Dies würde ebenfalls zu einer erhöhten Kreditnachfrage führen.

Auch das verstärkte Kostenmanagement bei den Geschäftsbanken im regionalen Bankenmarkt führt zu einem Rückzug von Wettbewerbern aus der Fläche. Hier bietet sich die Chance, die Sparkasse als regionale Alternative zu positionieren und Marktanteile auszubauen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

4.3 Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 rechnen wir bei dem Kundenkreditvolumen (Forderungen an Kunden) mit einem leichten Wachstum, vorrangig getragen durch die Nachfrage nach Kreditmitteln im gewerblichen und kommunalen Kreditgeschäft. Dabei wollen wir den Bestand an Schuldscheindarlehen weiter ausbauen.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb fort. Vor diesem Hintergrund erwarten wir bei den Kundeneinlagen nur einen leichten Anstieg. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei gewerblichen und privaten Anlegern zurückzuführen.

Insgesamt erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Jahr 2024 einen leichten Anstieg der Bilanzsumme.

4.4 Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstums rechnen wir mit auf dem Vorjahresniveau liegenden Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden können.

4.5 Finanzlage

Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio -NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des Risikoszenarios und der Stressszenarien - wie in der Risikostrategie definiert - größer als 3 Monate sein.

4.6 Ertragslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung auf Vorjahresniveau.

Ursächlich ist ein weiterer leichter Anstieg der Zinsspanne, sowie ein leicht steigender Provisionsüberschuss und Verwaltungsaufwand.

Wir gehen von einem leichten Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.

Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnen wir mit einer Risikovorsorge im Kreditgeschäft auf Höhe des Vorjahres und einer leicht geringeren Belastung unseres Bewertungsergebnisses bei den Wertpapieren.

Damit gehen wir von einem leicht über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

4.7 Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine weitere Stärkung der Eigenmittel gewährleistet. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Entwicklung der Ertragslage auf Vorjahresniveau.

Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt positiv. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Bayreuth, 22.03.2024

Sparkasse Bayreuth

Vorstand

Wolfram Münch, Vorstandsvorsitzender

Wolfgang Hetz, Vorstandsmitglied

 

Bayreuth, 11.04.2024

Sparkasse Bayreuth

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Florian Wiedemann, Landrat des Landkreises Bayreuth

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Bayreuth

Sitz Bayreuth

eingetragen beim Amtsgericht Bayreuth

Handelsregister-Nr. HRA3074

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 14.722.196,12 14.053
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 26.595.741,34 24.538
41.317.937,46 38.591
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 235.282.675,18 420.474
b) andere Forderungen 253.529.646,11 118.522
488.812.321,29 538.997
4. Forderungen an Kunden 1.729.546.500,84 1.688.813
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 635.722.705,31 EUR (631.246)
Kommunalkredite 196.910.619,65 EUR (168.421)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 95.548.854,72 48.172
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 95.548.854,72 EUR (48.172)
bb) von anderen Emittenten 390.266.339,32 232.425
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 212.835.424,80 EUR (107.924)
485.815.194,04 280.597
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
485.815.194,04 280.597
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 143.352.309,31 265.197
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 41.071.179,47 41.071
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 937.290,15 EUR (937)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 2.020.866,51 2.693
darunter:
Treuhandkredite 2.020.866,51 EUR (2.693)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.963,00 30
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
12.963,00 30
12. Sachanlagen 17.634.165,29 18.730
13. Sonstige Vermögensgegenstände 3.215.631,05 4.691
14. Rechnungsabgrenzungsposten 988.914,30 1.081
Summe der Aktiva 2.953.787.982,56 2.880.490

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 2.950.341,08 385
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 198.468.020,49 200.473
201.418.361,57 200.859
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 352.095.157,82 422.924
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 76.097.637,13 109.926
428.192.794,95 532.850
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.844.126.911,92 1.860.732
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 170.218.921,02 4.135
2.014.345.832,94 1.864.867
2.442.538.627,89 2.397.717
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 6.034.336,00 7.521
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
6.034.336,00 7.521
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.020.866,51 2.693
darunter:
Treuhandkredite 2.020.866,51 EUR (2.693)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 2.230.736,09 1.253
6. Rechnungsabgrenzungsposten 294.144,94 258
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 25.304.267,52 26.281
b) Steuerrückstellungen 3.696.829,74 18
c) andere Rückstellungen 10.403.044,30 11.206
39.404.141,56 37.504
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 19.819.000,00 19.829
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 142.800.000,00 116.300
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 96.555.693,87 95.941
96.555.693,87 95.941
d) Bilanzgewinn 672.074,13 614
97.227.768,00 96.556
Summe der Passiva 2.953.787.982,56 2.880.490
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 17.722.070,99 21.604
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
17.722.070,99 21.604
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 54.811.448,70 86.591
54.811.448,70 86.591

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 57.229.980,36 32.839
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (386)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 6.667,06 EUR (2)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 7.618.189,09 2.247
64.848.169,45 35.085
2. Zinsaufwendungen 13.441.093,74 3.271
darunter: abgesetzte positive Zinsen 9.906,64 EUR (994)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 4.939,85 EUR (4)
51.407.075,71 31.814
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 7.495.400,83 7.553
b) Beteiligungen 1.521.202,10 1.222
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
9.016.602,93 8.775
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 20.715.241,90 20.673
6. Provisionsaufwendungen 1.605.150,43 1.629
19.110.091,47 19.044
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.515.736,12 4.740
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 186.732,23 EUR (220)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 325.375,78 EUR (0)
9. (weggefallen)
82.049.506,23 64.373
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 21.220.458,63 20.170
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.595.959,08 6.723
darunter: für Altersversorgung 2.282.955,63 EUR (2.538)
27.816.417,71 26.892
b) andere Verwaltungsaufwendungen 13.451.412,03 12.390
41.267.829,74 39.282
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.425.956,19 1.599
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 678.907,73 1.503
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 8.381,88 EUR (17)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 368.613,66 EUR (1.036)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 3.181.256,90 12.129
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
3.181.256,90 12.129
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1.162.320,23 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 4.917
1.162.320,23 4.917
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 26.500.000,00 11.000
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 7.833.235,44 3.777
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 105.808,47 106
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 105.808,47 EUR (106)
22. Außerordentliches Ergebnis 105.808,47 106
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 7.004.343,07 3.008
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 51.009,77 49
7.055.352,84 3.057
25. Jahresüberschuss 672.074,13 614
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
672.074,13 614
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
672.074,13 614
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 672.074,13 614

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) haben wir, soweit sie nicht dem Handelsbestand zugeordnet sind, zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt.

Für geringwertige Forderungen des Massengeschäftes haben wir pauschalierte Einzelwertberichtungen gebildet.

Wertpapiere

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands, soweit diese dem Aktivposten 06 "Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" zugeordnet sind, werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Bei den Wertpapieren des Anlagebestandes, soweit diese dem Aktivposten 05 "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" zugeordnet sind, werden im Hinblick auf die Dauerhalteabsicht nur Abschreibungen vorgenommen, soweit es sich voraussichtlich um eine dauernde Wertminderung handelt.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Im Anlagevermögen gehaltene Immobilien-Spezialfonds (AIFs) werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen bei beweglichen Wirtschaftsgütern erfolgen linear auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Die Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.

Für geringwertige immaterielle Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis einschließlich 800 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer sowie für geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens von über 250 Euro bis einschließlich 1.000 Euro jeweils ohne Umsatzsteuer wird ein Sammelposten gebildet. Dieser wird linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 317 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40% unterstellt. Der Karrieretrend wurde gesondert berücksichtigt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt.

Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Bei Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurde vom Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht, den Zuführungsbetrag auf bis zu 15 Jahren zu verteilen. Zum Bilanzstichtag bestand eine Unterdeckung von 106 TEUR.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Strukturierte Finanzinstrumente

Strukturierte Finanzinstrumente werden grundsätzlich als einheitlicher Vermögensgegenstand gemäß den Voraussetzungen des IDW RS HFA 22 bilanziert. Soweit die strukturierten Finanzinstrumente aufgrund des eingebetteten derivativen Finanzinstruments wesentliche erhöhte oder zusätzliche (andersartige) Chancen oder Risiken im Vergleich zum Basisinstrument aufweisen, erfolgt eine getrennte Bilanzierung.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Credit Default Swap (CDS), bei denen die Sparkasse als Sicherungsgeber eine Zahlung nur bei Ausfall leisten muss und die sie bis zur Endfälligkeit halten wird, werden wie eine übernommene Bürgschaft bilanziert (gestellte Kreditsicherheit). Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn am Abschlussstichtag mit dem Eintritt des Kreditereignisses ernsthaft zu rechnen ist.

Credit Default Swaps (CDS) werden zur Absicherung von Forderungen eingesetzt ohne dass eine Bewertungseinheit nach § 254 HGB zugeordnet wurde. Da die Sparkasse diese CDS bis zur Endfälligkeit halten wird, werden sie nicht eigenständig bilanziert, sondern nur bei der Bewertung der jeweils abgesicherten Forderung berücksichtigt (erhaltene Kreditsicherheit).

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der Gesamtposition je Währung vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Zum Jahresende nicht abgewickelte Termingeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet. Der Terminkurs wird in seine Bestandteile Kassakurs und Swapsatz aufgeteilt, wenn Termingeschäfte zur Deckung bilanzwirksamer Posten dienen. In diesen Fällen ist der Unterschiedsbetrag zwischen Kassa- und Terminkurs bei Abschluss der Termingeschäfte zeitanteilig im Zinsergebnis enthalten. Die Umrechnung der Termingeschäfte erfolgt daher zum Kassamittelkurs. Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung außerhalb der besonderen Deckung werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 114.393 58.250
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 36.809 5.877
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 70.000 --
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 16.000 36.000
- mehr als fünf Jahre 125.000 75.000

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 13.885 9.534
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
bis drei Monate 45.085 48.640
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 118.009 118.906
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 509.993 500.089
- mehr als fünf Jahre 1.017.668 989.896
- mit unbestimmter Laufzeit 37.543 30.647

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 80.639 65.355
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 479.456 279.418
- Börsennotiert 470.579 269.002
- nicht börsennotiert 8.877 10.416
- Nicht mit dem Niederstwert bewertet:
- Buchwert 189.203 249.102
davon entfällt auf börsenfähige Wertpapiere 189.203 249.102
- Beizulegender Zeitwert 178.961 230.828

Bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagebestandes.

Aufgrund der bestehenden Marktlage gehen wir davon aus, dass die Wertminderungen bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren nicht von Dauer sind, weil es sich um rein zinsinduzierte Bewertungen handelt. Alle Wertpapiere weisen einen festen Endfälligkeitstermin auf und verfügen über ein Rating innerhalb des Investmentgrade-Bereichs. Wir gehen zum Bewertungszeitpunkt davon aus, dass die investierten Nominalbeträge ohne Einschränkungen zurückgezahlt werden können.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 6.467 33.911
- Börsennotiert -- --
- nicht börsennotiert 6.467 33.911

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Immobilienfonds
- Greater Munich Real Estate Fund 16.395 15.000 1.395 440
- German Healthcare Real Estate Fund 4.748 4.748 -- --
- KanAm Fokus Norddeutschland Fonds 9.723 9.723 -- 308
- E&G Parkhausfonds Europa 13.029 13.029 -- 550

Bei den Immobilienfonds (AIFs) sieht die vertragliche Grundlage eine Rückgabe der Anteile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 5 Monaten bzw. 6 Monate zum Monatsende vor.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, 0,2 1.859.741 ---
Neuhardenberg (31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad 0,2 697.089 51.994
Homburg v.d. Höhe (30.09.2022) (2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 1,4 474.303 ---
München (31.12.2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & 1,2 1.330.461 ---
Co. KG, München (30.06.2023)
Bayern Card-Services Beteiligungs GmbH & Co. 1,4 2.792 2.942
KG, München (31.12.2022)
IZB SOFT Verwaltungs-GmbH & Co. KG, München 1,5 23.173 2
(31.12.2022)
S-Immo-Beteiligungs-GmbH & Co. KG, München 1,4 5.500 809
(31.12.2022)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Bayreuth an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
(%)
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 1,4
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 0,9

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten 15.156 15.921
- Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.565 1.778

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR mit Sitz in Berlin.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Agio aus Forderungen 38 52
- Disagio aus Verbindlichkeiten 6 7

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Beteiligungen und Sachanlagen.

Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere und den Rückstellungen.

Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 29,39 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags).

Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 689 44.074 11
Zugänge 0 314 0
Abgänge 1 266 7
Umbuchungen 0 0 0
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 688 44.122 4
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 659 25.345 0
Abschreibungen im Geschäftsjahr 17 1.409 0
Zuschreibungen im Geschäftsjahr 0 0 0
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen 0 0 0
im Zusammenhang mit Abgängen -1 -266 0
im Zusammenhang mit Umbuchungen 0 0 0
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 675 26.488 0
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 13 17.634 4
Stand am 31.12. des Vorjahres 30 18.729 11
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2023 *)
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 279.418 200.038 479.456
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 139.503 1.426 140.929
Beteiligungen 41.071 0 41.071

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 196.979 198.359
- Durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 193.279 197.087

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 6.669 6.643
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 13.450 13.344
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 62.514 65.668
- mehr als fünf Jahre 113.175 114.000

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 552 3.212
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 160 44
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 75.580 109.443
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 216 315
- mehr als fünf Jahre 141 125
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- bis drei Monate 12.438 411
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 137.351 1.059
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 20.290 2.637
- mehr als fünf Jahre 20 25

Posten 3: Verbriefte Verbindlichkeiten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Posten 3 a) begebene Schuldverschreibungen
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 6.000 -

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 15 TEUR (im Vorjahr 25 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für von der Sparkasse eingegangene nachrangige Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr insgesamt Aufwendungen von 621 TEUR angefallen.

Folgende nachrangige Verbindlichkeiten übersteigen 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten:

Betrag
(TEUR)
Währung Zinssatz
(%)
fällig am außerordentliches Kündigungsrecht
12.500 EUR 3,900 28.09.2032 nein
5.000 EUR 1,750 03.11.2024 nein

Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung auf Verlangen der Gläubiger ist nicht gegeben. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vereinbart oder vorgesehen.

Die übrigen nachrangigen Verbindlichkeiten (ohne anteilige Zinsen) von insgesamt 2.319 TEUR übersteigen im Einzelfall nicht 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten. Sie haben eine Durchschnittsverzinsung von 2 % und eine Ursprungslaufzeit von 10 Jahren; davon werden in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, 2.319 TEUR fällig.

Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen den Anforderungen des § 10 Abs. 5a des Kreditwesengesetzes (KWG) in der am 31.12.2013 gültigen Fassung bzw. des Artikels 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 9.868 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 9.964 TEUR.

Verrechnete Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge

Die Sparkasse Bayreuth hat mit ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage mit Deckung durch Fondsanteile am Deka-bAV Fonds sowie durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die Ansprüche aus der Deckung durch Fondsanteile und Rückdeckungsversicherung wurden an den Arbeitnehmer durch ein erstrangiges Pfandrecht im Sinne der §§ 1204 ff. BGB verpfändet.

In der Bilanz wurden die Anteile an einem Deka-bAV Fonds (Aktiva 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) und die Ansprüche aus Versicherungsleistungen (Aktiva 13. Sonstige Vermögensgegenstände) mit den Altersversorgungsverpflichtungen (Passiva 7a. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände beträgt 4.967 TEUR, die ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen 2.133 TEUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beläuft sich auf 5.068 TEUR.

Für die Fondsanteile wurde der Rücknahmepreis zum Bilanzstichtag als beizulegender Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung setzt sich aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital zuzüglich einer etwa vorhandenen Überschussbeteiligung zusammen.

Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung gemäß § 253 Abs. 1 HGB wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Er entspricht dem Barwert der bis zum Bilanzstichtag erworbenen Mindestleistungen. Es wurde von der Vereinfachungsregelung Gebrauch gemacht und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Er beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 %.

Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 16 TEUR.

Soweit der Zeitwert der Fondsanteile und der Rückdeckungsversicherungen den Barwert des garantierten Mindestbetrages übersteigt, wird die Pensionsrückstellung zum Zeitwert der Fondsanteile und der Rückdeckungsversicherung, ansonsten zum Barwert des garantierten Mindestbetrages angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:

Bezeichnung TEUR Ausweis in der GuV ohne Verrechnung
Erträge aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens 716 GuV-Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen 82 GuV-Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zuführung zur Pensionsrückstellung 490 GuV-Posten 10: Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Aufwendungen aus der Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens 5 GuV-Posten 12: Sonstige betriebliche Aufwendungen
Saldo der Verrechnung 139 GuV-Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien und Investmentzertifikate).

Posten 21: außerordentliche Aufwendungen

Die außerordentlichen Aufwendungen entfallen in Hohe von 106 TEUR auf Erhöhung der

Pensionsrückstellungen gemäß Artikel 67 Abs. 1 EGHGB i.V.m. § 340a Abs. 2 Satz 5 und 6 HGB.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 28. Juni 2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 333 TEUR.

Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, da in Vorjahren bereits in diesem Zusammenhang 2.553 TEUR der Sicherheitsrücklage zugeführt wurden.

Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften

Die Sparkasse Bayreuth fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung.

Ergebniseinfluss steuerlicher Wertansätze

Die in früheren Jahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen, die gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 EGHGB fortgeführt werden, wirken sich im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; saldiert mit steuerrechtlichen Abschreibungen im Berichtsjahr führt dies zu einem entsprechend höheren Steueraufwand. Der Gesamtsaldo aller dargestellten Auswirkungen auf das Jahresergebnis bewirkt, dass sich dieses um ca. 59 TEUR über dem Betrag liegt, wie es ohne diese Maßnahme auszuweisen wäre.

Sonstige Angaben

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente
Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 35.000 45.000 422.000 502.000
- insgesamt - 35.000 45.000 422.000 502.000
Davon Handelsgeschäfte -- -- -- --
Davon Deckungsgeschäfte -- -- -- --
Risiken aus Kreditderivaten
Credit Default Swaps
- Sicherungsnehmer 6.000 -- -- 6.000
- Sicherungsgeber -- -- -- --
- insgesamt - 6.000 -- -- 6.000
Davon Handelsgeschäfte -- -- -- --
Davon Deckungsgeschäfte 6.000 -- -- 6.000

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 502.000 17.381 10.469 -- --
- insgesamt - 502.000 17.381 10.469 -- --
Risiken aus Kreditderivaten
Credit Default Swaps
- Sicherungsnehmer 6.000 -- 11 -- --
- Sicherungsgeber -- -- -- -- --
- insgesamt - 6.000 -- 11 -- --

1 Zinsswaps mit einem negativen Marktwert von 10.469 TEUR und einem positiven Marktwert von 17.381 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Die beizulegenden Zeitwerte der börsengehandelten Derivate stellen den Marktwert dar.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgan-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Bayreuth Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19.418 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.498 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 27.289 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 724 TEUR gewährt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 147 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind zum 31.12.2023 12.504 TEUR zurückgestellt. Die laufenden Bezüge für diesen Personenkreis betrugen im Geschäftsjahr 847 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 keine Kredite an Mitglieder des Vorstandes ausgereicht.

An Mitglieder des Verwaltungsrates wurden Kredite in Höhe von 2.714 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
- für Abschlussprüfungsleistungen 178
- für andere Bestätigungsleistungen 25

Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 WpHG.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Florian Wiedemann, Landrat des Landkreises Bayreuth
Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Ebersberger, Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth
Ständiger Vertreter: Wolfgang Nierhoff, Bürgermeister der Stadt Pegnitz
Mitglieder: Thomas Appel, Geschäftsführer C. Bange Verlag GmbH
Markus Baum, Vorstandsvorsitzender BHG AG, Geschäftsführer Danhauser GmbH & Co. KG Baustoffe (bis 15.01.2023)
Thomas Bauske, Oberstudienrat
Dr. Klaus-Günter Dietel, Landrat i.R., Rechtsanwalt
Karl-Heinz Glenk, ehem. Firmeninhaber Elektro-Glenk i.R.
Sabine Habla, Geschäftsführerin Habla GmbH
Ingrid Hofmann, Inhaberin Apotheken (ab 16.01.2023)
Dr. Michael Hohl, Rechtsanwalt
Hans Hümmer, Geschäftsleiter Juragruppe Pegnitz
Werner Lappat, Privatier, Firmengründer und ehem. Leiter IT-Bereich
Dr. Silke Launert, Mitglied des Deutschen Bundestages, Richterin a.D.
Prof. Dr. Sebastian Schanz, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Bayreuth
Karsten Schieseck, Strafverteidiger
Michael Thomas, Geschäftsführer Cineplex Bayreuth
Sonja Wagner, Rechtsanwältin
Dr. Klaus Wührl-Struller, Freiberuflicher Werbetexter und Marketingleiter

Vorstand

Vorsitzender: Wolfram Münch
Mitglieder: Wolfgang Hetz

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften

Der Vorstand, Herr Wolfgang Hetz ist Mitglied im Aufsichtsrat des Bayerischen Versicherungsverbandes AG (BBV AG).

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 237
Teilzeit- und Ultimokräfte 158
395
Auszubildende 16
Insgesamt 411

 

Bayreuth, 22.03.2024

Sparkasse Bayreuth

Vorstand

Wolfram Münch, Vorstandsvorsitzender

Wolfgang Hetz, Vorstandsmitglied

 

Bayreuth, 11.04.2024

Sparkasse Bayreuth

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Florian Wiedemann, Landrat des Landkreises Bayreuth

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Bayreuth hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bayreuth besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Bayreuth definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 82.050 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 332.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 7.728 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 7.004 TEUR.

Die Sparkasse Bayreuth hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Bayreuth

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bayreuth, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.

Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Roland Hoffmann.

 

München, den 28. Mai 2024

Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern

CHRISTINE SCHMIDT, Wirtschaftsprüferin

Roland Harald Hoffmann, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat nahm die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse umfassend wahr. Er befasste sich in seinen Sitzungen mit grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik und überwachte in geeigneter Weise die Geschäftsführung. Hierbei wurden die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Von dem Vorstand der Sparkasse wurde der Verwaltungsrat regelmäßig und aktuell über die Wirtschafts- und Geschäftsentwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse sowie über alle sonstigen wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern hat den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat nimmt von dem Prüfungsergebnis Kenntnis.

Der geprüfte Jahresabschluss mit Lagebericht wurde in der heutigen Sitzung vom Verwaltungsrat festgestellt.

Auf Vorschlag des Vorstandes hat der Verwaltungsrat beschlossen, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Jahres 2023 in Höhe von 672.074,13 EUR gemäß § 21 Abs. 1 SpkO voll der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Bayreuth, 28.06.2024

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Thomas Ebersberger, Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth

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