Elektro
Sandau GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.930,00 |
9.132,50 |
| I.
Sachanlagen |
21.930,00 |
9.132,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
109.189,57 |
116.910,89 |
| I.
Vorräte |
996,35 |
996,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.936,00 |
63.701,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.990,70 |
2.246,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.257,22 |
52.212,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.119,57 |
126.043,39 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
123.411,71 |
119.669,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
94.669,56 |
86.311,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.742,15 |
8.358,18 |
| B.
Rückstellungen |
4.717,90 |
5.850,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.989,96 |
522,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.989,96 |
522,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.119,57 |
126.043,39 |
Anhang
Allgemein
Der Anhang erfolgt in verkürzter Form
gemäß § 288 Satz 1 HGB, da es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB handelt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010 sind die Vorschriften der §§ 266
und 275 HGB über die Gliederung und den Ausweis der
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
beachtet worden.
Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung werden gegenüberdem
Vorjahresabschluss nicht geändert, daher sind
Erläuterungen gem. § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht
erforderlich. Vermögensgegenstände und Schulden
fallen nicht unter mehrere Posten der Bilanz. Insoweit
entfallen entsprechende Angaben im Anhang (§ 265 Abs.
3 Satz 1 HGB).
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen.
Der Jahresabschluss 2010 wurde erstmalig nach BilMoG
erstellt. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die ausstehende nicht eingeforderte Einlage wurde
erstmalig als Korrekturposten zum gezeichneten Kapital
ausgewiesen.
A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Elektro Elektro Sandau GmbH
wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt
und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Forderungen/Verbindlichkeiten im Sinne § 42 Abs. 3
GmbHG
Verbindlichkeiten:
5.163,82 Euro
Forderungen:
0,00 Euro
Posten latente Steuern
Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für
latente Steuern zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht.
Geschäftsführung:
Sandau, Gregor
Hamburg, 16. September 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2011 festgestellt.
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