SunZi
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.568,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
277,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.290,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.568,19 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.526,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
23.473,46 |
| B.
Verbindlichkeiten |
10.041,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.568,19 |
Anhang
INHALTSVERZEICHNIS
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und § 285
Nr. 9c HGB
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Feststellung des
Jahresabschlusses
Unterzeichnung gemäß § 245
HGB
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Sunzi GmbH mit Sitz in Nürnberg
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde abweichend zur Verfahrensweise beim
Anhang von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontenform aufgestellt. In der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Gliederung nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Soweit zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses notwendig wurden, sind diese im Anhang
erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauern zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Sunzi GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
steuerlichen Vorschriften, im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die
Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die teilfertigen Arbeiten wurden mit den Material-
und Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 2 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Die Steuerrückstellungen betreffen
Ertragssteuern des laufenden Jahres. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der
Rückstellungen wurde nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Herrn Christian
Brunner vertreten.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2017
festgestellt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Firma Sunzi GmbH
wird hiermit versichert.
Nürnberg, den 13.11.2017
Herr Christian Brunner
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2017 festgestellt.
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