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GmbH
Menden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
295.077,00 |
289.460,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
63,00 |
8.945,00 |
| II.
Sachanlagen |
236.478,00 |
222.906,00 |
| III.
Finanzanlagen |
58.536,00 |
57.609,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.897.643,99 |
2.951.634,73 |
| I.
Vorräte |
102.166,64 |
61.412,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.652.661,08 |
1.980.331,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.142.816,27 |
909.891,36 |
| Summe
Aktiva |
3.192.720,99 |
3.241.094,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.423.243,13 |
1.546.814,71 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.398.243,13 |
1.521.814,71 |
| B.
Rückstellungen |
1.446.834,00 |
1.413.655,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
322.643,86 |
280.625,02 |
| Summe
Passiva |
3.192.720,99 |
3.241.094,73 |
Anhang zum
31.12.2023
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31.12.2023 und die Gewinn- und Verlustrechnung für die
Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 der Gesellschaft
machen wir entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
folgende Angaben:
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer Arbeitnehmerzahl,
ihrer Bilanzsumme und ihrer Umsatzerlöse eine "kleine"
Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Mit Ausnahme der unter Sonstigen Angaben
erläuterten Bilanzpositionen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
berücksichtigt:
Die Saldenvorträge zum 01.01.2022 entsprechen
den Ansätzen zum 31. Dezember des Vorjahres. Die
Bilanzidentität ist gewahrt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten; die
Bewertungsstetigkeit ist somit gewahrt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das bewegliche Anlagevermögen wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich angemessener
planmäßiger Abschreibung angesetzt.
Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu Einzelkosten
ggf. zzgl. Material- und Fertigungskosten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den
Nominalbeträgen ausgewiesen.
Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren nicht zu verzeichnen.
Die Geschäftsführung wurde in 2023
ausgeübt durch die, von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreiten Geschäftsführer
o Frau Evelyne Schmetz, Kauffrau, 58706 Menden
o Frau Gabriele Westhoff, Kauffrau, 58708 Menden
o Herr Thorsten Müller-Schmetz, Kaufmann, 58706
Menden
o Herr Reiner Westhoff, Kaufmann, 58708 Menden.
Frau Evelyne Schmetz und Frau Gabriele Westhoff sind
jeweils mit einem weiteren Geschäftsführer
vertretungsberechtigt. Herr Thorsten Müller-Schmetz
und Herr Westhoff sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Forderungen gegenüber den
Geschäftsführern betragen € 591.555,11.
Diese Forderungen werden mit 2 % p. a. verzinst.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
Pensionsverpflichtungen saldiert.
Die Vermögensgegenstände zur Saldierung mit
Pensionsrückstellungen wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert i.H.v.
Euro 1.085.000,00 bewertet. Hierzu wurde im Jahr 2023 eine
Zuschreibung i. H. v. € 50.000,00 vorgenommen. Die
Anschaffungskosten betrugen Euro 25.000,00. Die
Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
versicherungs-mathematischen Grundsätzen ermittelten
Erfüllungsbetrag auf der Basis eines
Rechnungszinsfußes von 1,82 % ermittelt. Als
Rechnungsgrundlage dienten die Richttafeln von Dr. Klaus
Heubeck
2018 G.
sonstige Berichtsbestandteile
Menden, den 15. Februar
2024
gez.
Evelyne Schmetz, Geschäftsführer
gez.
Gabriele Westhoff, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2024
festgestellt.
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