Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 4504
Eingetragen
11.4.2003
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Glückwunschkarten, Kunstdrucken und Papierwaren sowie der Groß- und Einzelhandel mit Medizinprodukten (u.a. Kontaktlinsen etc.).

Historie

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Management

NameRolle
Petra Potthoff
seit 26.2.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Marion Decker GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 16.197,00 1.461,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 16.193,00 1.457,00
B. Umlaufvermögen 52.779,88 61.759,25
I. Vorräte 32.430,20 17.390,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.984,27 4.363,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.365,41 40.005,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.073,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.976,88 64.293,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 32.781,61 41.763,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 16.199,13 38.404,72
III. Jahresfehlbetrag 8.982,11 22.205,59
B. Rückstellungen 6.036,00 6.785,00
C. Verbindlichkeiten 30.159,27 15.744,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 30.159,27 15.744,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.976,88 64.293,25

Anhang

Rechtliche Grundlagen

Firma Marion Decker GmbH
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz Weyerhofstraße 68, 47803 Krefeld
Handelsregister Amtsgericht Krefeld,  Gesch. - Nr.: HRB 4504
Geschäftsjahr 01.01.10  -  31.12.10
Eigenkapital
(§ 272 HGB Stammkapital der Gesellschaft
Euro  25.564,59


Vertretung und Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist:
(§ 285 Nr. 10 HGB  i. V. m. § 6 GmbHG) Marion Decker

Beteiligungsverhältnisse (§ 285 Nr. 11 HGB) Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen beteiligt.

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten bilanziert.

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen zwei und 15 Jahren) angesetzt.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einem Sammelposten erfasst. Davon werden jährlich 20% gewinnmindernd aufgelöst (§6 Abs.2a EStG).

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2. Ausschüttungssperre

 - keine -

3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeitenspiegel

Stand 31.12.10 Restlaufzeit bis 1 Jahr über 5 Jahre
162,79 162,79
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.996,48 29.996,48
3. Sonstige Verbindlichkeiten

Der unter der Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 0 durch Grundpfandrechte besichert.

4. Haftungsverhältnisse

- keine -

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01.01.10 - 31.12.10

- entfällt -


Sonstige Angaben

- Steuerbelastung

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich überwiegend aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Auf eine Aufteilung des Steueraufwands wurde daher verzichtet. (§ 285  Nr. 6  HGB)

Beschlussfassung

Für das Wirtschaftsjahr 01.01.10-31.12.10 wird keine Ausschüttung vorgenommen. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrunds der Schuldnerin tritt die Gesellschafterin Marion Decker mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen aus den gewährten Darlehen einschließlich Tilgung, Verzinsung und Rückzahlung im Rang hinter alle anderen Ansprüche aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger der Schuldnerin zurück.

Die Erfüllung solchermaßen nachrangiger Ansprüche kann nur aus einem etwaigen frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen Verbindlichkeiten der Schuldnerin übersteigenden frei verfügbaren Vermögen geltend gemacht werden, und zwar nur nach Befriedigung sämtlicher Gesellschaftsgläubiger im Sinne des § 39 Abs. 2 InsO und im Range vor den Einlagerückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 Satz 2 InsO.

Die Gesellschafter vereinbaren, die gewährten Darlehen auch in der Krise stehenzulassen.


Krefeld, 08.06.2011


.Marion Decker

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.06.2011 festgestellt.

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