Pixality
Computersysteme GmbH
Poing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.347,50 |
2.175,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.346,00 |
2.174,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.391,90 |
132.616,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
154.259,51 |
4.195,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.132,39 |
128.420,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
766,99 |
485,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
220.506,39 |
135.276,99 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.491,68 |
46.720,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.155,50 |
4.664,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.771,59 |
16.490,92 |
| B.
Rückstellungen |
18.968,88 |
20.716,79 |
| C.
Verbindlichkeiten |
148.045,83 |
67.840,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
144.159,56 |
63.666,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
220.506,39 |
135.276,99 |
Anhang
Vorliegender Jahresabschluss der Pixality
Computersysteme GmbH zum 31. Dezember 2015 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Gemäß § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB wurde
auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
1. Aussagen zur der Form des Jahresabschlusses
a) Abweichungen gegenüber dem Vorjahr bei der
Darstellung
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a) Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
b) Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
c) Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410 wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
d) Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
e) Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
f) Die ausgewiesenen Kassen- und Banksalden stimmen mit
den Salden lt. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag
überein.
g) Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
h) Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug,
erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
i) Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
j) Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
k) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Forderungen Euro 0,00.
l) Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
außerhalb der Bilanz waren nicht auszuweisen.
m) Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
3. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
a) Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
b) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro
0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
4. Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt.
a) Weitere Daten
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 10. Oktober 2016 festgestellt.
b) Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 10. Oktober 2016
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
5. Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
a) Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Stefan Lippstreu,
b) Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
|
Sachverhalte
|
Betrag
|
| Forderungen |
Euro 0,00 |
| Verbindlichkeiten |
Euro 3.886,27 |
Unterschrift der Geschäftsleitung:
Markt Schwaben, 11. Oktober
2016
gezeichnet Stefan Lippstreu
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.886,27 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.173,22 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2016 festgestellt.
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