Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 24656
Eingetragen
26.6.2015
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
die Erbringung von Personaldienstleistungen sowie Arbeitnehmerüberlassung und -vermittlung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Fernando Jan Küpper
seit 26.6.2015
Geschäftsführer
Natalia Wagner
seit 26.6.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bad Ems
12.500 €
50.00%
Bendorf
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CLEVER Personal GmbH

Koblenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 84.962,00 117.428,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 885,00 1.334,00
II. Sachanlagen 84.077,00 116.094,00
B. Umlaufvermögen 517.911,95 813.989,69
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 209.455,09 222.014,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.000,00 2.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 308.456,86 591.974,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.379,31 5.481,80
Aktiva 608.253,26 936.899,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 304.038,16 431.546,91
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 279.038,16 406.546,91
B. Rückstellungen 119.942,68 175.913,07
C. Verbindlichkeiten 184.272,42 327.115,83
D. Passive latente Steuern 0,00 2.323,68
Summe Passiva 608.253,26 936.899,49

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der CLEVER Personal GmbH, Bendorf (Koblenz, HRB 24656) zum 31.12.2023 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungsle­gungsvor­schriften des Handelsge­setzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Be­stimmungen des GmbH-Ge­setzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im An­hang ge­macht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträch­ti­gung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbingung von Personaldienstleistungen sowie Arbeitnehmerüberlassung und vermittlung.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­grenzungs­posten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts ande­res bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträ­gen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Sal­dierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungs­abgren­zungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend geglie­dert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäfts­be­trieb dau­ernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem ste­hen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegen­stände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewer­tet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023 ent­standen sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst da­nach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunk­ten der ent­sprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaf­fungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den imma­teriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbewegli­chen und bewegli­chen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmä­ßige linea­re Ab­schreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nut­zungsdauer vor­ge­nommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Ver­mö­gens­ge­genstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaf­fungs­wert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerli­chen Sofortab­schreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risi­ken bewer­tet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel wer­den mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch ange­messene Einzel- und/oder Pau­schalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Ab­schlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewie­sen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bindlich­keiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden al­le erkennbaren Ri­siken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausge­wie­sen. So­weit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr be­steht, ist eine Abzin­sung un­ter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Markt­zinssätze der Deutschen Bun­desbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kosten­steigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

2.4  Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind grundsätzlich mit dem De­vi­senkas­samittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage des Geschäfts­vor­falles bei Forde­rungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip i.S.d. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier beachtet.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Die Ge­schäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu ver­wenden:


Gewinnvortrag
01.01.2023

EUR
406.546,91
./.
Jahresfehlbetrag
2023

EUR
127.508,75
=
Bilanzgewinn
31.12.2023

EUR
279.038,16
=
Vortrag
31.12.2023

EUR
279.038,16


3.2  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 184.272,42 passivierten Ver­bind­lich­kei­ten glie­dern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
161.922,42
(Vorjahr: EUR
295.825,83
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
22.350,00
(Vorjahr: EUR
22.350,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Stand am
Davon mit einer Restlaufzeit von

31.12.2023
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
mehr als 5 Jahre

EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
31.290,00
8.940,00
22.350,00
0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
24.209,23
24.209,23
0,00
0,00
Sonstige Verbindlichkeiten
128.773,19
128.773,19
0,00
0,00
Insgesamt:
184.272,42
161.922,42
22.350,00
0,00



4.  Ergänzende Angaben

4.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Frau Natalia Wagner, Geschäftsführerin (einzelvertretungsberechtigt)
·  Herr Fernando Küpper, Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)

4.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 85 Arbeitnehmer beschäftigt.

4.3  Haftungsverhältnisse gemäß § 251 / 268 Abs. 7 HGB

Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:
·  Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg­schaften:
·  Gewährleistungsverträge:
·  Haftungsverhältnisse aus Bestellung für Sicherheiten für fremde Verbindlichkei­ten
·  Sonstige Haftungsverhältnisse

4.4  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 39.203,03 und ergeben sich aus laufenden vertraglichen Miet- und Leasingverpflichtungen.

Bendorf, 08.04.2025

Geschäftsführung: Fernando Küpper / Natalia Wagner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2025 festgestellt.

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