CLEVER
Personal GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
84.962,00 |
117.428,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
885,00 |
1.334,00 |
| II.
Sachanlagen |
84.077,00 |
116.094,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
517.911,95 |
813.989,69 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
209.455,09 |
222.014,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.000,00 |
2.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
308.456,86 |
591.974,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.379,31 |
5.481,80 |
| Aktiva |
608.253,26 |
936.899,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
304.038,16 |
431.546,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
279.038,16 |
406.546,91 |
| B.
Rückstellungen |
119.942,68 |
175.913,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
184.272,42 |
327.115,83 |
| D.
Passive latente Steuern |
0,00 |
2.323,68 |
| Summe
Passiva |
608.253,26 |
936.899,49 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der CLEVER Personal
GmbH, Bendorf (Koblenz, HRB 24656) zum 31.12.2023 wurde auf
Grundlage der aktuellen
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer
Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit
führen könnten, wurden nicht vorgenommen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbingung von
Personaldienstleistungen sowie Arbeitnehmerüberlassung
und vermittlung.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst
wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung
des Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt.
2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren
unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden
im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand
voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert
bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen
Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen
Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch
angemessene Einzel- und/oder
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem
Abschlussstichtag betreffen, als aktive
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung
unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden
Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank
vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung
für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
2.4
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb
eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage
des Geschäftsvorfalles bei Forderungen
darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist
er nur in diesen Fällen angesetzt; das
Höchstwertprinzip i.S.d. §
253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier
beachtet.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Eigenkapital
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt
zu verwenden:
|
Gewinnvortrag
|
01.01.2023
|
|
EUR
|
406.546,91
|
./.
|
Jahresfehlbetrag
|
2023
|
|
EUR
|
127.508,75
|
=
|
Bilanzgewinn
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
279.038,16
|
=
|
Vortrag
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
279.038,16
|
3.2
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 184.272,42 passivierten
Verbindlichkeiten gliedern sich
wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
EUR
|
161.922,42
|
(Vorjahr: EUR
|
295.825,83
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
22.350,00
|
(Vorjahr: EUR
|
22.350,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr
als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
|
Stand am
|
Davon mit einer Restlaufzeit von
|
|
31.12.2023
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
mehr als 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
31.290,00
|
8.940,00
|
22.350,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
24.209,23
|
24.209,23
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
128.773,19
|
128.773,19
|
0,00
|
0,00
|
Insgesamt:
|
184.272,42
|
161.922,42
|
22.350,00
|
0,00
|
4.
Ergänzende Angaben
4.1
Mitglieder der Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Frau Natalia Wagner,
Geschäftsführerin (einzelvertretungsberechtigt)
· Herr Fernando Küpper,
Geschäftsführer (einzelvertretungsberechtigt)
4.2
Anzahl der Mitarbeiter
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 85 Arbeitnehmer beschäftigt.
4.3
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 /
268 Abs. 7 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
· Begebung und Übertragung von
Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften:
· Gewährleistungsverträge:
· Haftungsverhältnisse aus
Bestellung für Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
· Sonstige
Haftungsverhältnisse
4.4
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB
betragen EUR 39.203,03 und ergeben sich aus laufenden
vertraglichen Miet- und Leasingverpflichtungen.
Bendorf, 08.04.2025
Geschäftsführung: Fernando Küpper /
Natalia Wagner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.04.2025
festgestellt.
|