HDMV
GmbH
Bottrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 10.03.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
11.250,00 |
| davon
eingefordert |
11.250,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.054,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.054,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
73.459,65 |
| I.
Vorräte |
44.947,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.848,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.663,68 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.118,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.882,05 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.182,01 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
2.182,01 |
| B.
Rückstellungen |
23.674,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
41.025,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
41.025,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.882,05 |
Anhang auf den 31.
Dezember 2008
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluß ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
§ 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften befolgt.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) Die Gesellschaft ist gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB eine "kleine
Kapitalgesellschaft".
(4) Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Pflichtangaben
(1) Bilanzierungshilfen wurden nicht wahrgenommen,
Bilanzierungswahlrechte wurden nicht ausgeübt.
(2) Die
Sachanlagen (Betriebs- und
Geschäftsausstattung) wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Planmäßige Abschreibungen wurden nach
der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen
(§ 253 HGB); zudem wurden steuerliche
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG n.F. vorgenommen.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den
amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzten Nutzungsdauern zu Grunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe
von € 150,00 netto wurden, sofern gegeben,
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung als Betriebsausgaben in voller Höhe
abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
über € 150,00 (netto) liegen, aber den Betrag von
€ 1.000,00 (netto) nicht übersteigen, wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
eingerichtet, in dem alle entsprechenden
Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres
zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im
Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(3) Die
Vorräte (fertige Erzeugnisse sowie geleistete
Anzahlungen) sind mit den Anschaffungskosten unter
Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Etwaige Anschaffungsnebenkosten wurden, sofern
erforderlich, aktiviert.
(4)
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt. Für bestimmte Forderungen wurden
begründete Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko, das
Skontorisiko, der Zinsverlust und die Kosten des Mahnwesens
wurden durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von
€ 130,00 (1 %) berücksichtigt.
Das
übrige Umlaufvermögen mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
(5) Bei den auf der Aktivseite als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen
Vermögensgegen-ständen handelt es sich um
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Bewertung erfolgte zum zeitanteiligen Nennbetrag.
(6) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in Höhe von €
13.750,00 (55%) eingezahlt.
(7) Die
Rückstellungen sind gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
(8) Die
Verbindlichkeiten sind einzeln nachgewiesen und
wurden unter Berücksichtigung des
Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
C. Sonstige Angaben
(1) Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Timo Mauritz, Kaufmann, Essen.
(2) Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten,
inkl. Gesellschafter-Geschäftsführer, betrug im
Geschäftsjahr 4.
(3) Es wird vorgeschlagen, den
Jahresüberschuß in Höhe von € 2.182,01
als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzugetragen.
Bottrop, den 18. August 2010
Geschäftsführer Timo Mauritz
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