WELLENMACHER GmbH Grafik- und Webdesign
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.651,00 |
6.362,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
124,00 |
274,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.277,00 |
1.838,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
4.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.602,21 |
16.632,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.618,16 |
9.007,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.984,05 |
7.624,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.253,21 |
22.994,43 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.424,31 |
9.518,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.481,64 |
16.584,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.905,95 |
1.102,46 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
6.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.328,90 |
7.476,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.253,21 |
22.994,43 |
Anhang
zum
31.12.2013
der Firma
WELLENMACHER GmbH
, Rutschbahn 8,
20146 Hamburg
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss der Firma WELLENMACHER GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen
des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform
aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Es wurden alle Wahlrechte zur
Vereinfachung der Darstellung bei kleinen
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet.
Die Gesellschaft unterliegt der Offenlegungspflicht
gemäß §§ 325 ff. HGB.
Prüfungspflicht gemäß §§ 316 ff.
HGB besteht nicht.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des
Jahresabschlusses
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr unverändert.
C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung erfolgte nach den allgemeinen
Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs.
1 HGB.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und
Beteiligungen werden nach dem niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem
historischen bzw. ungünstigeren Kurs am
Bilanzstichtag.
D. SONSTIGE PLICHTANGABEN
Verbundene Unternehmen
Die Beteiligung der WELLENMACHER GmbH in Höhe
von 20% an der eflear GmbH wurde im Laufe des
Geschäftsjahres veräußert.
E. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN
DER BILANZ
Forderungen
Die hier ausgewiesenen Beträge haben
sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Berichtsjahres wurden
die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person
geführt:
Geschäftsführer: Dr. Jonathan Dörr
Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der
Geschäftsführung
Es bestehen keine Vertrags- oder
Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für
Mitglieder der Geschäftsführung.
Haftungsverhältnisse auf Grund von
Verbindlichkeiten aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln,
- Bürgschaften gegenüber Dritten,
- Wechsel- und Scheckbürgschaften,
- Gewährleistungsverträgen,
- der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten und
- Avalverbindlichkeiten
bestehen nicht.
Hamburg, 25.04.2014
Dr. Jonathan Dörr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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