Großhandel mit Anstrichmitteln
RIALTO-SERVICE GmbH Berlin
Pilsener Straße 46, 12623 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus-Dieter Helmbrecht seit 14.6.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RIALTO-SERVICE GmbH BerlinBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 Nr. 6 HGB Generell werden bei der Bewertung die im Vorjahr angewandten Bewertungsmethoden beibehalten, also Stetigkeitsgrundsatz nach § 252 Abs. 1 HGB beachtet. b) Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Diese sind vermindert um die planmäßige Abschreibung in der steuerlich zulässigen Höhe. c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, werden zu Nominalwerten angesetzt. d) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen passviert. Von Kunden erhaltene Anzahlungen sind mit ihren Nettowerten passiviert worden. 2) Sonstige Angaben a) Entwicklung des Anlagevermögens Im Geschäftsjahr entwickelte sich das Anlagevermögen nach den gesetzlichen und steuerlichen Bestimmungen b) Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurde ein Mitarbeiter beschäftigt. c) Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Klaus - Dieter Helmbrecht bestellt. 3) Restlaufzeiten und Sicherheiten Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. 4) Steuerliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt deer Regelbesteuerung gemäß § 16 - 18 UStG. Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlußerteilung wurde die Berechnung der Gewerbesteuer vorgenommen. 5) Buchführung Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Weiterhin ergibt sich die Verpflichtung zur Führung von Büchern aus § 141 AO. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Die Auswertung erfolgte im Haus über das System STOTaX Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10.08.2012 |
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