Güterbeförderung im Straßenverkehr
RV Bank Rhein-Haardt eGLiquidiert
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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RV Bank Rhein-Haardt eGLambsheimJahresabschluss zum 31. Dezember 2017Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017RV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimI. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Kreditgenossenschaften Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2017 Der seit 2013 andauernde konjunkturelle Aufschwung in Deutschland führte im Jahr 2017 erneut zu einem überdurchschnittlichen gesamtwirtschaftlichen Wachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt legte um 2,2 % zu und lag damit abermals über Vorjahresniveau (2016 + 1,9 %). Auch im Jahr 2017 waren die Konsumausgaben der Haupttreiber des Wachstums. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte konnten dank günstiger Arbeitsmarktbedingungen bzw. Lohn- und Rentenentwicklungen erneut um 1,9 % (Vorjahr + 2,1 %) zulegen. Die Konsumausgaben des Staates erreichten in 2017 nur einen Zuwachs von 1,6 % gegenüber dem Vorjahreswachstum von 3,7 %. Außenhandel und Investitionen legten im Jahr 2017 deutlich zu. Die Ex- und Importe expandierten mit 4,7 % und 5,1 % deutlich stärker als im Vorjahr (+ 2,6 % bzw. + 3,9 %). Vor allem die Warenausfuhren in die Partnerländer des Euroraums waren hierfür ausschlaggebend. Globale Unsicherheiten, die in Vorjahren das Investitionsklima noch merklich belasteten, traten allmählich in den Hintergrund. Zunehmende Kapazitätsauslastung in der Industrie und weiterhin günstige Finanzierungsbedingungen, ließen das Wachstum der Ausrüstungsinvestitionen auf stattliche 4,0 Prozentpunkte (Vorjahr + 2,2 %) ansteigen. Das Wachstum der Bauinvestitionen blieb mit 2,7 % unverändert hoch. In allen Sparten (Industrie, Baugewerbe, Handwerk, Groß- und Einzelhandel, Dienstleistungssektor und Landwirtschaft) konnten Zuwachsraten generiert werden. Der staatliche Gesamthaushalt konnte bereits das vierte Jahr in Folge einen Finanzierungsüberschuss erwirtschaften und schloss in 2017 mit einem Überschuss von 36,6 Mrd. EUR ab. Sprudelnde Steuer- und Beitragseinnahmen sowie Einsparungen bei den Zinsausgaben konnten die expansiv ausgerichtete Finanzpolitik und erhebliche Haushaltsbelastungen aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer überkompensieren. Der Schuldenstand des Staates verminderte sich in Relation zum Bruttoinlandsprodukt von 68,1 % in 2016 auf 65 % in 2017. Der deutsche Arbeitsmarkt setzte den Trend der Vorjahre fort und zeigte sich weiterhin in einer guten Verfassung. Die Zahl der Erwerbstätigen ist im Jahresdurchschnitt um 653.000 auf rd. 44,3 Mio. Personen angestiegen. Der Stellenaufbau fand auch im Jahr 2017 vorwiegend in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen statt. Die Zahl der Arbeitslosen konnte im Jahresdurchschnitt auf 2,5 Mio. Personen gesenkt werden, was einer Arbeitslosenquote von 5,7 % (im Vorjahr 6,1 %) entspricht und damit den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreichte. Gestiegene Nahrungsmittel- und Energiepreise (hier vorwiegend Kraftstoffe und Heizöl) waren dafür verantwortlich, dass die Verbraucherpreise im Laufe des Jahres 2017 um 1,8 % (Vorjahr + 0,5 %) zulegten. Die Stimmung an den Finanzmärkten verbesserte sich in 2017 nachhaltig. Nach Jahren politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit ließ die Rückkehr eines robusten Wirtschaftswachstums sowohl im Euroraum als auch in den USA die Zuversicht wachsen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hielt in 2017 an ihrem extrem expansiven Kurs fest. Sie ließ sowohl den Leitzins (0,0 %) als auch den Einlagenzins (-0,4 %) unangetastet. Lediglich ihr Wertpapieraufkaufprogramm hat sie wieder zurückgefahren, von zu Jahresbeginn monatlich 80 Mrd. EUR, ab April 2017 auf monatlich 60 Mrd. EUR, zu monatlich 30 Mrd. EUR ab Januar 2018. Die EZB begründete ihr Festhalten an ihrem ausgesprochen expansiven geldpolitischen Kurs mit einer anhaltend schwachen Dynamik bei den Verbraucherpreisen und einer noch nicht ausreichend guten konjunkturellen Entwicklung im Euroraum. Die US-Notenbank hingegen hat die zinspolitische Wende weiter vorangetrieben, indem sie im Jahr 2017 den US-Leitzins sukzessive in drei Schritten um jeweils 0,25 Prozentpunkte auf zuletzt 1,5 % angehoben hat. Der Euro-Dollar-Kurs notierte zum Jahresende 2017 bei 1,19 US-Dollar und lag damit um 14 US-Cent über dem Vorjahresultimo. Die europäische Gemeinschaftswährung profitierte vom konjunkturellen Aufschwung und den geldpolitischen Erwartungen der Märkte, dass die EZB ihre Geldpolitik nicht weiter lockern, sondern vielmehr die Normalisierung der Geldpolitik angehen werde, wenn auch in einem sehr langsamen Tempo. Die geldpolitischen Entscheidungen der USA fielen dabei weniger ins Gewicht, da diese bereits in 2016 eingepreist waren. Für die Aktienmärkte begann das Jahr 2017 mit einem deutlichen Kursanstieg. Ab Mitte April 2017 stieg der Deutsche Aktienindex (DAX) um rd. 1.000 Punkte. Im Hochsommer musste der DAX nahezu seine gesamten Kursgewinne wieder abgeben, zum einen wegen des erstarkenden Euros, zum anderen verunsicherte der Dieselskandal in der Automobilindustrie viele Investoren. Ab Herbst 2017 erholte sich der DAX wieder und schloss zum Jahresende mit 12.918 Punkten (+12,5 % über dem Vorjahresultimo). Die wirtschaftliche Entwicklung der Kreditgenossenschaften in Deutschland Die addierte Bilanzsumme der deutschen Kreditgenossenschaften ist im Jahr 2017 um 4,7 % angestiegen. Am 31. Dezember 2017 unterhielten 915 Genossenschaftsbanken (Vorjahr 972) 11.108 Bankstellen. Zum Bilanzstichtag wurden 146.500 Mitarbeiter (im Vorjahr 151.050) im genossenschaftlichen Kreditwesen beschäftigt, davon rund 10.150 junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Das Wachstum der Kundenforderungen betrug 5,8 % (im Vorjahr 4,5 %). Das Wachstum wurde vorwiegend von der Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten getragen. Rund 89 % der Kredite werden im langfristigen Bereich gehalten. Die Kundeneinlagen stiegen um 4,0 % (im Vorjahr 4,8 %) an. Der Trend zu kurzfristigen Anlagen hielt dabei wie in den Vorjahren unvermindert an. Die Sichteinlagen machen weiterhin rund zwei Drittel der gesamten Kundeneinlagen aus. Wie in Vorjahren belassen die Kunden ihre Gelder in Einlageformen, bei denen sie mit Vermögensverlusten durch Inflationsverlust rechnen müssen, statt in längerfristige Anlagen mit unattraktiven Renditen zu gehen, getrieben von dem Wunsch, beim Ansteigen des Zinsniveaus rentablere Geschäfte abschließen zu können. Die Niedrigzinspolitik der EZB, Bankenregulierung und Digitalisierung sind weiterhin die Themen, die die deutschen Kreditgenossenschaften umtreiben. Der wachsende Druck auf die Zinserträge als wichtigste Ertragsquelle der Volks- und Raiffeisenbanken sowie die deutlich steigende Regulierung belasten zunehmend die Betriebsergebnisse. 2. Entwicklung der RV Bank Rhein-Haardt eG Die RV Bank Rhein-Haardt eG hat sich im Geschäftsjahr 2017 weiterhin erfolgreich am Markt behauptet. Dies belegen gute Wachstumsraten im bilanziellen- und außerbilanziellen Geschäft.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Die Bilanzsumme der RV Bank Rhein-Haardt eG erhöhte sich im Geschäftsjahr 2017 um rd. 62 Mio. EUR bzw. 5,5 % und liegt über dem Wachstum des Verbandsdurchschnittes. Der Anstieg wurde von der Entwicklung im originären Kundengeschäft getragen. Die Mittelzuflüsse aus den Kundeneinlagen wurden an unsere Kunden in Form von Krediten ausgereicht und in Wertpapieren angelegt. Die Entwicklung der außerbilanziellen Geschäfte ist geprägt durch einen Rückgang der zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsderivate von rd. 30 Mio. EUR und der Eventualverbindlichkeiten von rd. 5 Mio. EUR sowie einem Anstieg der unwiderruflichen Kreditzusagen in Höhe von rd. 22,5 Mio. EUR.
Mit der Entwicklung unserer Kundenforderungen können wir zufrieden sein. Die Kundenforderungen legten -auch begünstigt durch historisch niedrige Zinsen- weiter deutlich zu, obwohl sich der Wettbewerb im traditionellen Kreditgeschäft erheblich verschärft hat. Ein Beleg für unsere Leistungsfähigkeit im Kreditgeschäft. An unserer risikobewussten Kreditvergabepolitik halten wir dabei unverändert fest. Viele Kunden nutzten das niedrige Zinsniveau, Immobilien zu erwerben oder zu bauen bzw. energetisch zu sanieren. Entsprechend groß war die Nachfrage nach Darlehen für Baufinanzierungen (privat und gewerblich), die sich im Jahresverlauf um 42,4 Mio. EUR oder 7,6 % erhöhten. Und auch bei unseren Unternehmen führte die gute konjunkturelle Situation und das aktuelle Zinsumfeld zu einer erhöhten Investitionsbereitschaft bei gewerblichen Darlehen, die erfreuliche Zuwächse mit 8,3 Mio. EUR oder 5,1 % aufwiesen. Durch die gute Ertragslage unserer Unternehmen wurden deren laufende Betriebsmittelkreditlinien hingegen weniger beansprucht (- 6,3 Mio. EUR). Zusätzlich haben wir an unsere Verbundpartner, die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, Münchener Hypothekenbank eG, WL Bank AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank, R+V Versicherung AG, TeamBank AG und VR-Leasing AG ein Kreditvolumen in Höhe von 100,8 Mio. EUR (+ 4,4 %) vermittelt. Über den Kreditausleihungen liegende Einlagenzuwächse sowie Bankenforderungen, die teilweise negativ zu verzinsen sind, haben wir zugunsten von Wertpapieren umgeschichtet. Hierbei wurde ein Wertpapierspezialfonds (70 Mio. EUR) unter Beibehaltung der seitherigen konservativen Anlagestrategie aufgelegt.
Die Bankenrefinanzierungen entfallen nahezu in voller Höhe auf zweckgebundene Mittel, also Mittelaufnahmen, die im Zuge von Programmkrediten an unsere Kunden weitergeleitet wurden. Ungeachtet der verstärkten Nachfrage nach außerbilanziellen Wertpapieranlagen erhöhten sich die Kundeneinlagen deutlich, was wir als absoluten Vertrauensbeweis unserer Kunden werten. Bedingt durch das niedrige Zinsniveau setzte sich dabei der Trend zu kurzfristigen Einlagen auch im laufenden Geschäftsjahr weiter fort, auf die ein beachtlicher Teil unseres Einlagengeschäftes entfällt. Während die Sichteinlagen unserer Kunden im Jahresverlauf um 69,8 Mio. EUR oder 24,9 % stiegen, lagen die täglich verfügbaren VR-FlexKonten auf Vorjahresniveau. Termineinlagen verzeichneten einen Rückgang um 7,3 Mio EUR und wurden als täglich verfügbar wieder angelegt. Auch das außerbilanziell betreute Kundenanlagevolumen, das neben Wertpapier- und Fondsbeständen auch Bausparguthaben sowie Lebens- und Unfallversicherungen umfasst, legte deutlich um 4,6 % auf 502,1 Mio. EUR zu.
Das Dienstleistungsgeschäft verzeichnete eine gute Entwicklung und erhöhte sich insgesamt um TEUR 582. Hierfür waren die Erträge aus dem Wertpapier- und Dienstleistungsgeschäft maßgeblich. Diese legten, beflügelt durch die Suche der Kunden nach rentableren Alternativanlagen im Niedrigzinsumfeld, um TEUR 547 deutlich zu. Die Depotbestände unserer Kunden erfuhren einen Wertzuwachs von 5,9 %. Die Zahlungsverkehrserträge verbesserten sich unter anderem wegen höherer Gebührenerträge aus dem Kartengeschäft, während das Vermittlungsgeschäft mit TEUR 213 unter Vorjahresniveau lag. Hier zeigt sich vor allem der Vertrieb von Vorsorgeprodukten (z.B. Bausparen, Lebensversicherungen) durch die Niedrigzinsphase belastet.
Mit der Entwicklung im RVB Agrarservice, einem wesentlichen Geschäftsfeld unserer Bank, sind wir zufrieden. In diesem packen wir seit vielen Jahren auch für unsere regionalen Erzeuger insbesondere Kartoffeln und Zwiebeln für einen großen Lebensmitteleinzelhandelskonzern ab. Die Absatzmenge von Kartoffeln und Zwiebeln lag insgesamt auf dem guten Vorjahresniveau, was sich im stabilen Rohergebniss aus dem Warenbereich widerspiegelt. Die Absatzmenge bei Kartoffeln erhöhte sich um 4,2 %, die bei Zwiebeln ging um 13,6 % zurück. Der Rückgang des Warenumsatzes um 10,8 Mio. EUR oder 16,2 % resultiert aus niedrigeren Erzeugerpreisen aufgrund eines nationalen Überangebotes bei Kartoffeln und Zwiebeln, was uns als Abpackbetrieb aber nur mittelbar betrifft. Wie in den Vorjahren wurde der Umsatz nahezu vollständig mit unserem Großabnehmer getätigt. Investitionen Die Investitionen in unser Anlagevermögen (TEUR 1.381) entfallen überwiegend auf unser Bauvorhaben "Raiffeisen Quartier Maxdorf" (TEUR 715). Neben der Renovierung zur Fremdvermietung unseres ehemaligen Bankgebäudes wurden Nachbargrundstücke erworben, die zwecks Vermietung bzw. Veräußerung mit einem Geschäfts- bzw. Mehrfamilienhaus bebaut werden. Die Investitionskosten insgesamt werden auf 5 Mio. EUR veranschlagt. Des Weiteren wurden Ersatzbeschaffungen in üblichem Umfang getätigt, TEUR 365 für Betriebs und Geschäftsausstattung im Bankbereich, TEUR 291 für Software, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in unserem Warenbereich. Personal- und Sozialbereich Die RV Bank Rhein-Haardt eG beschäftigte zum 31. Dezember 2017 insgesamt 273 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 12 Auszubildende. 49 dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unserem RVB Agrarservice in Beindersheim beschäftigt. Der Anteil weiblicher Beschäftigter lag bei 52,3 %. 9 Mitarbeiterinnen befanden sich am 31. Dezember 2017 in Elternzeit. Die Fluktuationsquote unseres Hauses ist gering. Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form von Inhouse-Schulungen, Seminaren bei den genossenschaftlichen Bildungseinrichtungen sowie dem "Training on the job". Gerne haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch im Jahr 2017 wieder von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und an 385 Tagen an externen Schulungen teilgenommen. Unser ausdrücklicher Dank gilt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement in einem zunehmend schwieriger werdenden Umfeld. Ebenso gilt unser besonderer Dank für die gute, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit unserem Betriebsrat, der Schwerbehinderten-Vertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die sich für die Interessen unserer Belegschaft engagieren. Sonstige wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2017 haben sich keine sonstigen wichtigen Vorgänge ereignet. Musterformulierung II. Darstellung der Lage sowie der Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der RV Bank Rhein-Haardt eG 1. Gesamtbanksteuerung, Risikomanagement Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: - Verzicht auf Geschäfte, deren Risiken vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind, - Abschluss von Geschäften, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen, - weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen, - Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken, - Schadensbegrenzung durch Versicherungen und aktives Management aufgetretener Schadensfälle, - Verwendung rechtlich geprüfter Verträge, - Sicherstellung einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft. Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die sowohl periodisch als auch barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebes sicher. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfallrisiko, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das operationelle Risiko, das Beteiligungsrisiko und das Risiko aus dem Warengeschäft. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Zur Steuerung und Beurteilung der Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir unterschiedliche Rating- und Scoring-Verfahren eingeführt. Des Weiteren haben wir zur Analyse des Kreditvolumens und des sich hieraus ergebenden Adressenausfallrisikos ein internes Steuerungs- und Limitsystem sowie Struktur- und Risikolimite eingerichtet. Die Limitvorgaben werden in das gesamtbankbezogene Risikosteuerungssystem einbezogen. Nach der Barwertmethode wird das Zinsrisiko anhand der sog. Value at Risk-Kennziffer gemessen, die auf der Basis historischer Zinsentwicklungen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit und Haltedauer den theoretisch möglichen Barwertverlust angibt. Weiter wird vierteljährlich der Basel II Zinskoeffizient an die Deutsche Bundesbank gemeldet. Hier wird der Barwertverlust bei einer ad hoc Zinskurvenverschiebung von +200/-200 Basispunkten, mindestens jedoch die Nullzinslinie, ermittelt. Das für die Bank ungünstigere Ergebnis wird herangezogen und ins Verhältnis zu den Eigenmitteln gesetzt. Für die Ermittlung eines etwaigen Rückstellungsbedarfs im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches wird die barwertige Methode angewandt. Ein Rückstellungsbedarf ergibt sich auf den 31.12.2017 nicht. Zur Steuerung der Risiken setzt die Bank Zinssicherungsinstrumente ein. Es handelt sich dabei um Zinsswaps im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder -sofern erforderlich- in Form einer ad hoc Berichterstattung. 2. Vermögenslage Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Angemessene Eigenmittel, auch als Bezugsgröße für eine Reihe von Aufsichtsnormen, bilden neben einer stets ausreichenden Liquidität die unverzichtbare Grundlage einer soliden Geschäftspolitik. Das bilanzielle Eigenkapital und auch die Eigenmittel nach CRR konnten im Geschäftsjahr 2017 weiter ausgebaut werden. Leicht rückläufige Geschäftsguthaben stehen der Dotierung der Rücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von zusammen TEUR 5.855 gegenüber. Damit tragen wir der zunehmenden aufsichtsrechtlichen Bedeutung an die Eigenkapitalausstattung Rechnung. Unsere bilanzielle Eigenkapitalquote beträgt 8,9 %. Die Anforderungen der CRR und des KWG wurden von uns im Geschäftsjahr 2017 stets mit deutlichem Abstand eingehalten und werden, wie sie der Gesetzgeber unter Basel III bis 2019 formuliert hat, bereits jetzt erfüllt. Der leichte Rückgang der Kernkapitalquote auf 14,2 % und der Gesamtkennziffer auf 16,8 % ist im Wesentlichen durch die Umschichtung von Bankenforderungen in unseren Spezialfonds bedingt. Nach unserer Unternehmensplanung ist von einer Einhaltung der Kapitalquoten bei dem erwarteten Geschäftsvolumenzuwachs sowie durch die geplanten Rücklagenzuführungen und die vorgesehene Einwerbung von Geschäftsguthaben auch zukünftig auszugehen. Kundenforderungen Struktur und räumlicher Umfang unseres Geschäftsgebietes ermöglichten uns weiterhin eine ausgewogene branchen- und größenmäßige Streuung unserer Ausleihungen. Der Anteil der Kundenforderungen an unserer Bilanzsumme beträgt zum 31.12.2017 71,9 % (im Vorjahr 72,5 %). Mit 54,3 % haben die Finanzierungen unserer Privatkunden den größten Anteil an den Kundenkrediten. Innerhalb der gewerblichen Kredite (insgesamt 38,0 %) ist die Landwirtschaft mit 6,4 % die am stärksten vertretene Branche in unserem Portfolio. Die Größenklassen unserer Kredite sind ausgewogen; rund 66,8 % des Kreditvolumens entfallen auf Kredite unter TEUR 1.000. Die Großkreditdefinitionsgrenze nach CRR betrug am Ende des Berichtsjahres 11,7 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag bestand keine Kreditinanspruchnahme oberhalb dieses Schwellenwertes. Die Bonitätsstruktur innerhalb unseres Kreditvolumens ist auch im Geschäftsjahr 2017 weiterhin sehr gut. 94,8 % unseres Kreditvolumens sind am Jahresende der Risikogruppe 1 (nach der Prüfungsberichtsverordnung -alt-) zugeordnet. Ende des Jahres 2017 war das gesamte Kreditrisikovolumen geratet. Bei unseren Firmenkunden wenden wir das VR Rating Verfahren oder das BVR I Verfahren an, wobei jeweils das trennschärfste Verfahren zum Einsatz kommt. Privatkunden stufen wir nach dem VR Privatkundenrating ein. Die durch die Vertreterversammlung festgesetzten Kredithöchstgrenzen für die einzelnen Kreditnehmer sowie sämtliche Kreditgrenzen der CRR und des KWG wurden während des gesamten Berichtszeitraumes eingehalten. Die Kundenkredite haben wir auch zum Jahresende 2017 wieder mit der gebotenen Sorgfalt bewertet. Die für erkennbare bzw. latente Risiken in angemessener Höhe gebildeten Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden von dem entsprechenden Aktivposten abgesetzt bzw. in die Rückstellungen gebucht. Die Blankoanteile der Kreditengagements in der Risikogruppe 2 (nach PrüfbV -alt-) sind durch versteuerte Pauschalwertberichtigungen in vollem Umfang gedeckt. Auch im Geschäftsjahr 2017 konnten wir allen vertretbaren Kreditwünschen unserer Kundschaft entsprechen. Besondere strukturelle Risiken, die unsere zukünftige Entwicklung beeinflussen, sind nicht erkennbar. Wertpapieranlagen Die Wertpapieranlagen unserer Genossenschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Der Bestand an Wertpapieren wurde im Jahr 2017 um rd. 40,1 Mio. EUR ausgebaut. Die Wertpapieranlagen machen nun rd. 10,9 % (im Vorjahr 8,0 %) der Bilanzsumme zum 31.12.2017 aus. Der Wertpapierbestand ist in Höhe von TEUR 119.488 dem Umlaufvermögen und in Höhe von TEUR 10.094 dem Anlagevermögen zugeordnet. Das Bewertungsergebnis aus dem Wertpapiergeschäft betrug TEUR -201. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Spezialfonds für unser Haus mit einem Volumen von 70 Mio. EUR aufgelegt. In diesen wurden Wertpapiere, Fondsanlagen und Aktien aus dem Eigenbestand in Höhe von 14,4 Mio. EUR und Bankenforderungen in Höhe von 55,6 Mio. EUR eingebracht. Mit dem Spezialfonds ermöglichen wir ein besseres Anlageuniversum und eine breitere Streuung und damit Risikodiversifikation. Die restlichen Anlagen erfolgten ausschließlich in festverzinslichen Wertpapieren und Fondsanlagen in begrenztem Umfang. Alle Wertpapieranlagen sind im Investment Grade Bereich geratet. Derivatgeschäfte Im Kundenauftragshandel wickelten wir in geringem Umfang Devisentermingeschäfte ab. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken dienen die bereits in Vorjahren abgeschlossenen Zinsswaps in Höhe von insgesamt 288 Mio. EUR. Warenkontrakte wurden zur Sicherung von Rohwarenmengen abgeschlossen. Zinsänderungsrisiko Aufgrund der zeitlichen Staffelung der Überhänge, der erwarteten Zinsentwicklung und der zugrunde gelegten Zinselastizitäten ist das Zinsänderungsrisiko vertretbar. Das Zinsänderungsrisiko, das wir nach der dynamisierten Zinselastizitätsbilanz berechnen, beträgt bei einem simulierten steigenden Zinsentwicklungsszenario auf Jahressicht TEUR 1.910 und macht damit rd. 15,5 % des Betriebsergebnisses 2017 vor Bewertungsänderungen aus. Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (i.d.F. vom 30.08.2012) verlustfrei bewertet. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Das barwertige Zinsänderungsrisiko auf Jahressicht wird mit Hilfe einer historischen Simulation ermittelt. Es liegt innerhalb unserer Risikotragfähigkeit und -limite. Währungsrisiko Besondere Währungsrisiken bestanden im Geschäftsjahr 2017 nicht. Operationelle Risiken und Sonstige Risiken Die Entstehung von Risiken, z.B. im rechtlichen oder technischen Bereich, wird durch die entsprechende Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation unserer Bank und unseres RVB Agrarservices sowie durch ein funktionierendes Kontrollsystem weitgehend vermieden oder minimiert. Möglichen Rechtsrisiken haben wir durch adäquate Rückstellungsbildung Rechnung getragen. Zur Abschirmung von latenten Risiken sind entsprechende Versicherungsverträge abgeschlossen bzw. Rückstellungen gebildet. Mitgliedschaft in der Sicherungseinrichtung des BVR Zur Erfüllung von § 1 EinSiG i. V. m. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG gehört die Bank der BVR Institutssicherung (BVR-ISG-Sicherungssystem) an. Das BVR-ISG Sicherungssystem ist eine Einrichtung der BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Daneben ist unsere Genossenschaft der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE) angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantieverbund besteht. Die BVR-SE ist als zusätzlicher, genossenschaftlicher Schutz parallel zum BVR-ISG Sicherungssystem tätig. 3. Finanz- und Liquiditätslage Die Zahlungsbereitschaft unserer Bank war aufgrund unserer Guthaben bei der DZ BANK AG und den gestaffelten Fälligkeiten bei Wertpapieren und eigenen Geldanlagen im Berichtszeitraum stets gegeben. Die liquiden Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei der Zentralnotenbank, täglich fällige Forderungen an Kreditinstitute) betrugen am Ende des Berichtsjahres rd. 138 Mio. EUR. Die Liquiditätskennzahl gemäß § 2 Abs. 1 LiqV betrug per 31.12.2017 2,56 bei einer Mindestuntergrenze von 1,00. Die seit Oktober 2015 einzuhaltende Liquidity Coverage Ratio (LCR) betrug zum 31.12.2017 112 % bei einer Mindestuntergrenze von 80 %. Die beiden Kennziffern wurden im Berichtsjahr stets eingehalten. Unsere vom Interbankengeschäft weitgehend unabhängige Refinanzierungsstruktur resultiert überwiegend aus den Geschäftsbeziehungen mit unseren Privat- und Firmenkunden. Wesentliche Abrufrisiken, sowie nicht aus der Bilanz ersichtliche, wesentliche finanzielle Verpflichtungen, welche die Zahlungsbereitschaft beeinträchtigen könnten, bestehen nicht. Aufgrund unserer Liquiditätslage und -steuerung, der Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und der unterhaltenen Bankguthaben gehen wir davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeinträchtigung der Zahlungsbereitschaft zu rechnen ist. 4. Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten unseres Hauses stellen sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Trotz der weiterhin großen Herausforderungen aus Niedrigzinspolitik und zunehmender Regulatorik, die ihre Spuren in der Ertragslage hinterlassen, schauen wir auf ein letztendlich zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2017. Der Zinsüberschuss des Geschäftsjahres 2017 war weiterhin geprägt durch die anhaltende Niedrigzinsphase und Einmalzahlungen für das Teilclosing von Zinsderivaten. Das Wachstum im Kreditgeschäft konnte die durch das historisch niedrige Zinsniveau rückläufigen Zinserträge nicht vollständig kompensieren. Zusätzlich waren von uns Negativzinsen für die vorgehaltene Liquidität bei der DZ BANK AG bzw. auf Guthaben bei der Zentralnotenbank zu entrichten, die wir nicht an unsere Kunden weitergegeben haben. Diese Entscheidung zum Wohl unserer Kunden belastet unser Zinsergebnis spürbar. Der Anstieg des Provisionsergebnisses um TEUR 497 ist im Wesentlichen auf das um TEUR 547 verbesserte Ergebnis aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft sowie höhere Erträge aus dem Zahlungsverkehr zurückzuführen, denen rückläufige Erträge aus Vermittlungsprovisionen gegenüberstehen. Das Rohergebnis aus dem Warenverkehr und die Gesamtabsatzmenge von Kartoffeln und Zwiebeln lagen auf Vorjahresniveau. Der Rückgang der Umsatzerlöse war ausschließlich preisindiziert. Im Umfeld historisch niedriger Zinsen und -auch aus der zunehmenden Regulierung von Banken resultierendem- steigendem Kostendruck gewinnen zukunftsweisende Investitionen zur Optimierung der Geschäftsstrukturen und ein konsequentes Kosten- und Prozessmanagement, sowohl im Bank- als auch im Warenbereich, immer mehr an Bedeutung. Zwar erhöhten sich unsere Verwaltungsaufwendungen durch höhere Personalaufwendungen, letzteres aber bedingt durch die Modifizierung der Pensionsrückstellungsberechnung zur besseren Berücksichtigung der demographischen Entwicklung. Bereinigt um diesen Sonderfaktor war der Personalaufwand rückläufig, was unserer Personalstrategie geschuldet ist, ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur sehr selektiv zu ersetzen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen lagen trotz zunehmender aufsichtsrechtlicher Kostenbelastungen und Zukunftsinvestitionen in die Digitalisierung, durch Einsparungen bei den Aufwendungen für Fremdarbeitnehmer und geringeren Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen bei Grundstücken, Gebäuden und Maschinen insgesamt auf Vorjahresniveau. Das Ergebnis aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 551 positiv entwickelt. Buchgewinne aus dem Abgang von Sachanlagevermögen und Auflösungserträge aus nicht mehr benötigten Rückstellungen waren hierfür ursächlich. Das Betriebsergebnis vor Bewertung lag hierdurch um TEUR 313 über dem Vorjahresvergleich. Das Bewertungsergebnis erhöhte sich um TEUR 607, was in Zeiten historisch niedriger Kreditausfälle aufgrund der guten Konjunktur auf unsere Zukunftsvorsorge für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen ist. Unterm Strich verbleibt ein rückläufiges Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von 10,4 Mio. EUR. Nach Steuern ist das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf 6,4 Mio. EUR (Vorjahr 7,0 Mio. EUR) zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird den Mitgliedern im Rahmen der am 6. Juni 2018 stattfindenden Vertreterversammlung die Ausschüttung einer reduzierten Dividende von 4,75 % (Vorjahr 5,25 %) vorgeschlagen, die weiterhin deutlich über dem aktuellen Kapitalmarktniveau liegt. Die Kapitalrendite (Jahresüberschuss nach Steuern/Bilanzsumme) betrug im Geschäftsjahr 0,13 % (Vorjahr 0,15 %). 5. Zusammenfassende Beurteilung der Lage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragsverhältnisse unserer Bank sind geordnet und gewährleisten eine weiterhin gute Entwicklung in unserer Region. Durch das installierte Risikosteuerungs- und Überwachungssystem ist eine ständige Kontrolle der Risiken hinsichtlich der Risikotragfähigkeit unserer Bank gewährleistet. Die derzeit erkennbaren Risiken der künftigen Entwicklung sind darstellbar. III. Voraussichtliche Entwicklung (Prognosebericht) Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen haben sich in 2017 teils positiver entwickelt als von uns erwartet. Die im letztjährigen Prognosebericht unser Haus betreffenden Annahmen für 2017 sind sowohl im Bank- als auch im Warenbereich im Wesentlichen eingetroffen. Voraussichtlicher Geschäftsverlauf in den Jahren 2018 und 2019 Bei den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen unsere Planungen für die nächsten zwei Jahre einen gegenüber 2017 schwächeren Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes. Bei der Inflationsrate prognostizieren wir in den nächsten beiden Jahren moderatere Steigerungen als im Jahr 2017. Bei der Arbeitslosenquote und den Insolvenzen in unserem Geschäftsgebiet erwarten wir Seitwärtsbewegungen. Den Geldmarktzins sehen wir in 2018 konstant und ab 2019 leicht steigend. Der mittel- und langfristige Kapitalmarktzins wird unserer Ansicht nach in den Jahren 2018 und 2019 ebenfalls -auf weiter sehr niedrigem Niveau- leicht ansteigen. Die EZB hat den Leitzins in 2017 unverändert bei 0,00 % belassen. Zwar wurde das Wertpapieraufkaufprogramm reduziert, ein klares Signal zum Ausstieg aus der Negativ- bzw. Nullzinspolitik ist aber für uns noch nicht erkennbar. Eine entsprechende Abkehr von der expansiven Geldpolitik erwarten wir frühestens im Jahr 2019. Im Kreditgeschäft wird auch in den beiden nächsten Geschäftsjahren aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus eine hohe Kreditnachfrage insbesondere im Bereich der privaten Baufinanzierungen vorherrschen. Sowohl in diesem Geschäftsfeld als auch bei den gewerblichen Finanzierungen sehen wir weiterhin Wachstumschancen. Das Einlagengeschäft wird in diesem Zeitraum voraussichtlich einen leichten Volumenzuwachs erfahren. Der Trend, frei werdende Gelder in kurzfristige Anlagen zu reinvestieren, wird unserer Meinung nach zunächst anhalten. Weiterhin ist es unser Anliegen, unseren Kunden alternative Anlageformen näher zu bringen und sie bei ihrer persönlichen Vermögensstrukturierung zu unterstützen. Im Dienstleistungsgeschäft konzentrieren wir unsere Kräfte deshalb darauf, durch den Ausbau unseres ganzheitlichen Betreuungs- und Beratungskonzeptes ihre Bedürfnisse noch besser erfüllen zu können. Die bedarfsorientierte Beratung bildet somit eine strategische Zielsetzung der kommenden Jahre. Des Weiteren werden wir unser digitales Angebot in Service und Beratung kontinuierlich ausbauen. Im Laufe des Jahres 2018 werden wir unser neues Kundendialogcenter in Betrieb nehmen, das über alle digitalen Kommunikationswege an uns herangetragene Kundenwünsche schnell und effizient bearbeitet. Vermögens- und Finanzlage in den Jahren 2018 und 2019 Nach dem prognostizierten Geschäftsverlauf und unserer Ergebnisvorschaurechnung wird es uns auch künftig möglich sein, unser Eigenkapital durch Dotierung der Rücklagen und des Fonds für allgemeine Bankrisiken weiter zu stärken. Die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung werden wir auch in den Jahren 2018 und 2019 mit ausreichendem Spielraum einhalten. Ertragslage in den Jahren 2018 und 2019 Der Druck auf das Zinsergebnis wird im Umfeld historisch niedriger Zinsen und unserer Zinsprognose nur leicht steigender Zinsen anhalten und unseren Zinsüberschuss weiter belasten. Zwar gehen wir weiterhin von soliden Zuwachsraten, insbesondere im Kreditgeschäft aus. Der Zuwachs wird aber nicht ausreichen, den Zinsrückgang aus dem auslaufenden Bestandsgeschäft, das zu deutlich niedrigeren Konditionen prolongiert wird, zu kompensieren. Das Provisionsergebnis wollen wir steigern. Hier sehen wir Potenzial in den Bereichen Vermittlungsgeschäft sowie bei den Zahlungsverkehrsprovisionen. Dem anhaltenden Kostendruck, u.a. verursacht durch immer höhere Aufwendungen zur Bewältigung neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften sowie Zukunftsinvestitionen in die Digitalisierung, die dem veränderten Kundenverhalten und somit letztendlich dem veränderten Wettbewerb Rechnung tragen, stellen wir eine permanente Überprüfung unserer internen Verfahrensabläufe und Kostenstrukturen entgegen. Wir streben für die Jahre 2018 und 2019 Einsparungen bei den Verwaltungskosten an. Die Personalaufwendungen wollen wir durch unsere konsequente Personalstrategie, ausscheidende Mitarbeiter (z.B. Ruhestand, Altersteilzeit) nur sehr selektiv zu ersetzen, trotz tariflicher Gehaltserhöhungen stabil halten. Den Ergebnisbeitrag unseres RVB Agrarservice prognostizieren wir für die nächsten beiden Jahre weiterhin auf zufrieden stellendem Niveau. Aus der Bewertung der Forderungen erwarten wir aufgrund unserer Kreditportfoliostruktur und der guten Konjunkturaussichten keine außergewöhnlichen Belastungen. Im Bereich der Wertpapiere rechnen wir ebenfalls mit keinen nennenswerten Wertkorrekturen. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinssituation und weiter steigenden regulatorischen Vorgaben und deren Spuren in der Ertragslage gehen wir -bei konsequentem Kosten- und Prozessmanagement- für die beiden nächsten Jahre von rückläufigen, aber weiterhin zufrieden stellenden Ergebnissen aus. Chancen und Risiken in den Jahren 2018 und 2019 Chancen für die Ertragslage sehen wir in einer besseren regionalen Konjunkturentwicklung als prognostiziert, was insgesamt zu einer positiveren Geschäftsentwicklung als angenommen führen würde. Ebenso das politische Bekenntnis, die Schaffung von fehlendem Wohnraum in Deutschland zu unterstützen, sehen wir als Chance für unser Kreditinstitut, das eine seiner Kernkompetenzen in der privaten und gewerblichen Baufinanzierung hat. Zusätzliche Ertragschancen könnten sich in den nächsten beiden Jahren für den Fall einer steileren Zinsstrukturkurve und den damit verbundenen Strukturbeiträgen aus der Fristentransformation ergeben, was zur Stabilisierung des Zinsergebnisses beitragen würde. Wesentliche Risiken sehen wir vorwiegend darin, dass der Konjunkturmotor Deutschland bzw. die wirtschaftliche Entwicklung im gesamten Euroraum entgegen aller Erwartungen ins Stocken geraten könnte und in der weiteren Folge die Zahl der Insolvenzen zu einem Anstieg der Kreditrisiken führen würde. Auch ein Nichtausstieg der EZB aus ihrer expansiven Geldpolitik und daraus resultierenden Verwerfungen an den Finanz- und Zinsmärkten könnte unseren Zinsüberschuss stärker als prognostiziert beeinträchtigen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Änderung einer handelsrechtlichen Rechnungslegungsnorm (IDW RS BFA 3 n. F.) durch das Institut der Wirtschaftsprüfer verabschiedet. Entgegen der seitherigen Anwendungspraxis sollen langlaufende Zinsderivate, die wir seit Jahren zur Reduzierung von Zinsänderungsrisiken im Bestand halten, zukünftig einer Einzelbewertung unterzogen werden. Die abschließende Anwendungsauslegung und damit Aussagen, ob und inwieweit unsere Vermögens- und Ertragslage davon betroffen sein könnten, stehen derzeit noch aus. Ausblick Die Bankenlandschaft steht in einem gewaltigen Veränderungsprozess. Die Zukunftsfähigkeit unseres genossenschaftlichen Geschäftsmodells in dem immer anspruchsvoller werdenden Umfeld aus Niedrigzins, Regulatorik und dem Trend zur Digitalisierung zu sichern, steht im Mittelpunkt unseres Handelns. Dabei sehen wir uns mit unserer starken regionalen Verwurzelung und der Präsenz vor Ort gut aufgestellt, binden aber auch aktuelle Entwicklungen im Zeitalter der Digitalisierung durch den Ausbau unseres Online-Angebotes in unsere Geschäftspolitik mit ein. Dadurch gewährleisten wir die konsequente Ausrichtung unseres Handelns an den Bedürfnissen unserer Mitglieder und Kunden, eine hohe Service- und Beratungsqualität und damit Wachstum als Schwerpunkt unserer Geschäftsstrategie. Im Umfeld immer anspruchsvoller werdender Rahmenbedingungen für Banken gewinnen zukunftsweisende Investitionen zur Optimierung der Geschäftsstrukturen und ein konsequentes Kosten- und Prozessmanagement zunehmend an Bedeutung. Zur Verschlankung interner Prozesse und somit letztlich zur Verbesserung der Kostenstruktur werden wir in den nächsten Jahren unsere derzeit noch dezentral aufgestellten Verwaltungsbereiche zusammenlegen. Ein Standort hierfür ist bereits gefunden. Mit den Baumaßnahmen wird voraussichtlich noch im Jahr 2018 begonnen. Auch im RVB Agrarservice stehen Rationalisierungsinvestitionen auf dem Prüfstand. Auf Basis unseres starken betriebswirtschaftlichen Fundaments und der konsequenten strategischen Ausrichtung an aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen sehen wir uns für die Zukunft gut aufgestellt und blicken daher vorsichtig optimistisch in die nächsten Jahre.
Lambsheim, 23. März 2018 RV Bank Rhein-Haardt eG Der Vorstand Geisert Sold 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017RV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimGenossenschaftsregisternummer 20107 beim Amtsgericht LudwigshafenAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2017RV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der RV Bank Rhein-Haardt eG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gleichzeitig erfüllt der Jahresabschluss die Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG) und der Satzung der Bank. Gemäß Art. 67 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) werden die (nachstehend) im Jahresabschluss 2010 angewandten Übergangsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) (hier: Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte für bestimmte Bilanzposten und Wertansätze) entsprechend der Rechtslage vor Inkrafttreten des BilMoG wie folgt fortgeführt: - Beibehaltung der steuerrechtlichen Abschreibungen (§ 279 Abs. 2 i. V. m. § 254 Satz 1 HGB a. F.) nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB). Barreserve Die auf EUR lautende Barreserve wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Bewertung der Sorten erfolgte zum Kassakurs am Bilanzstichtag. Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt, wobei der Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Nennwert und dem Auszahlungsbetrag - sofern Zinscharakter vorliegt - in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt wurde. Dieser Unterschiedsbetrag wird grundsätzlich planmäßig, und zwar zeitanteilig, aufgelöst. Anteilige Zinsen, deren Fälligkeit nach dem Bilanzstichtag liegt, die aber am Bilanzstichtag bereits den Charakter von bankgeschäftlichen Forderungen oder Verbindlichkeiten haben, sind dem zugehörigen Aktiv- oder Passivposten der Bilanz zugeordnet. Die bei den Forderungen an Kunden erkennbaren Bonitätsrisiken sind durch Bildung von Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für die latenten Kreditrisiken und zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs bestehen versteuerte und unversteuerte Pauschalwertberichtigungen sowie ein Sonderposten für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Wertpapiere Die wie Umlaufvermögen behandelten festverzinslichen Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden die von den "Wertpapiermitteilungen" (WM-Datenservice) zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern Anhaltspunkte für voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen, werden diese auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben (gemildertes Niederstwertprinzip). Die in Vorjahren mit Agio erworbenen Wertpapiere wurden im Jahr der Anschaffung auf den niedrigeren Einlösebetrag abgeschrieben. Derivative Finanzinstrumente Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs einschließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (i.d.F. vom 30.08.2012) verlustfrei bewertet. Hierbei werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten gegenübergestellt und von dem positiven Differenzbetrag die Risiko- und Bestandsverwaltungskosten abgezogen. Für einen danach eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum Bilanzstichtag war keine Rückstellung zu bilden. Strukturierte Finanzinstrumente, die keine wesentlich erhöhten oder zusätzlichen (andersartigen) Risiken oder Chancen aufweisen, werden als einheitlicher Vermögensgegenstand nach den allgemeinen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Warenbestand Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktpreis. Bei der Bewertung wurde die Fifo-Methode angewandt. Gleichartige und annähernd gleichwertige Warenartikel wurden für Zwecke der Bewertung zu einer Gruppe zusammengefasst. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und die Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sind sie mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde. Im Falle voraussichtlich dauernder Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Abschreibungen gemäß § 6b EStG für vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte Sachanlagen wurden teilweise weitergeführt. Ab dem 1. Januar 2010 angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in voller Höhe als Aufwand erfasst bzw. abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 1.000 nicht überstiegen haben. Für steuerliche Zwecke wurden Sammelposten nach den Vorschriften des § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über fünf Jahre gewinnmindernd verteilt. Sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach den Grundsätzen des strengen Niederstwertprinzips. Aktive latente Steuern Zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen bestehen zeitliche oder quasi-permanente Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren abbauen. Die sich daraus ergebenden Steuerbelastungen (passive latente Steuern) und Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) werden verrechnet. Passive latente Steuern bestehen insbesondere in den Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen und einem steuerlich gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern wird bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt (vgl. Erläuterungen im Abschnitt D.). Der Aktivüberhang beruht im Wesentlichen auf Pensions- und anderen langfristigen Rückstellungen sowie Kundenforderungen. Der Berechnung der Steuerlatenzen wurde ein Steuersatz von 28,9 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zu dem jeweiligen Erfüllungsbetrag. Der Belastung aus Einlagen mit steigender Verzinsung und aus Zuschlägen sowie sonstigen über den Basiszins hinausgehenden Vorteilen für Einlagen wurde durch Rückstellungsbildung in angemessenem Umfang Rechnung getragen. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2005 G -modifiziert-" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels modifiziertem Teilwertverfahren angesetzt. Laufende Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern sind mit dem Barwert bilanziert. Der bei der Abzinsung der Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften angewendete Zinssatz von 3,67 % wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren festgelegt. Dieser beruht auf einem Rechnungszinsfuß gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Die Rückstellungen für Rentenverpflichtungen und Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den ihren Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen zehn Geschäftsjahre -gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)- abgezinst. Die Zinssätze, die hierbei zum Ansatz kamen, liegen zwischen 2,31 % und 3,67 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 1.711. Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,50 % und eine Rentendynamik in Höhe von 1,50 % bis 2,50 % jeweils in Abhängigkeit der zugrunde liegenden Einzelvereinbarung berücksichtigt. Die Altersteilzeitrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Der bei der Abzinsung der Verpflichtungen angewendete Rechnungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre sowie unter Berücksichtigung IDW RS HFA 30 (Rz. 57) abhängig von der durchschnittlichen Restlaufzeit des Personenbestandes ermittelt und beträgt 1,27 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV). Als Rechnungsgrundlage werden die "Richttafeln Heubeck 2005 G" zugrunde gelegt. Den Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln Heubeck 2005 G" zugrunde. Die Verpflichtungen wurden mittels modifiziertem Teilwertverfahren ermittelt. Der angewendete Zinssatz wurde unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren mit 2,80 % festgelegt. Im Übrigen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen in angemessener Höhe gebildet. Für unterlassene Instandhaltungen wurden Rückstellungen auf der Grundlage des § 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die erstmalige Einbuchung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr erfolgte mit dem abgezinsten Betrag (Nettomethode). Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die sich aus der Währungsumrechnung ergebenden Aufwendungen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr betrug oder die Anforderungen an eine besondere Deckung vorlagen, wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Als besonders gedeckt werden gegenläufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden bei dem GuV-Posten berücksichtigt, bei dem die sonstigen Bewertungsergebnisse des umgerechneten Bilanzpostens oder Geschäfts ausgewiesen werden. Angaben zur Behandlung von negativen Zinsen Negative Zinsen auf finanzielle Vermögenswerte werden in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den betreffenden Zinserträgen in Abzug gebracht. Verwendung des Jahresergebnisses Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. C. Entwicklung des Anlagevermögens 2017
D. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen an Kreditinstitute In den Forderungen an Kreditinstitute sind EUR 115.890.785 Forderungen an die genossenschaftliche Zentralbank enthalten. Forderungen an Kunden In den Forderungen an Kunden (A 4) sind EUR 28.852.105 Forderungen mit unbestimmter Laufzeit enthalten. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren (A 5) werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr EUR 7.500.000 fällig. In folgenden Posten sind enthalten:
Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie in den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind folgende Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent aufgegliedert nach Anlagezielen Wir halten folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB im Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere mit Anteilsquoten von mehr als 10 %:
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen bei außergewöhnlichen Umständen gemäß § 98 Abs. 2 Satz 1 KAGB, die eine Aussetzung der Anteilsrücknahme unter Berücksichtigung der Interessen der Bank erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Wir halten an folgenden Unternehmen Beteiligungen von nicht untergeordneter Bedeutung:
* Es besteht ein Gewinnabführungsvertrag Darüber hinaus bestehen weitere Beteiligungen, bei denen gemäß § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB auf eine Darstellung verzichtet wird. Mit den unter Buchstaben a) und c) genannten Unternehmen besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 296 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Im Aktivposten "Sachanlagen" sind Grundstücke und Bauten, die wir im Rahmen eigener Tätigkeit nutzen, in Höhe von EUR 15.025.754 und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 6.174.328 enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände In dem Bilanzposten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind folgende wesentliche Einzelbeträge enthalten:
Nachrangige Vermögensgegenstände In den Forderungen an Kunden sind Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 1.228.500 (Vorjahr: EUR 1.208.250) enthalten, für die eine Nachrangklausel besteht. Fremdwährungsposten In den Vermögensgegenständen sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 1.408.047 enthalten. Restlaufzeitspiegel für Forderungen Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen haben folgende Restlaufzeiten:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind EUR 32.355.950 Verbindlichkeiten gegenüber der genossenschaftlichen Zentralbank enthalten. Sonstige Verbindlichkeiten Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" ist als wesentlicher Einzelbetrag "Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden" in Höhe von EUR 236.958 enthalten. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagiobeträge, die bei der Ausreichung von Forderungen in Abzug gebracht wurden, im Gesamtbetrag von EUR 8.679 (Vorjahr EUR 11.844) enthalten. Passive latente Steuern Latente Steuern sind nicht bilanziert. Bei einer Gesamtdifferenzbetrachtung errechnet sich ein aktiver Überhang von latenten Steuern, der in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wurde. Den passiven Steuerlatenzen aus unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und einem steuerlich gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil, stehen höhere aktive Steuerlatenzen aus unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerblianz unter anderem bei Rückstellungen und Forderungen an Kunden gegenüber. Für die Berechnung latenter Steuern wurde ein Steuersatz von 28,9 % zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen In den nachstehenden Verbindlichkeiten sind folgende Beträge enthalten, die auch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Beteiligungsunternehmen sind:
Eigenkapital Die unter Passivposten 12a "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesenen Geschäftsguthaben gliedern sich wie folgt:
Die Ergebnisrücklagen (P 12c) haben sich wie folgt entwickelt:
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Die in den Posten 1b) und 2c) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Verpflichtungen unterliegen den für alle Kreditverhältnisse geltenden Risikoidentifizierungs- und -steuerungsverfahren, die eine rechtzeitige Erkennung der Risiken gewährleisten. Akute Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen ausschließlich Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die ausgewiesenen Beträge unter 1b) zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten nach unseren Erfahrungen und unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenstände gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten sind durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesichert:
Fremwährungsposten In den Schulden und Eventualverbindlichkeiten sind Fremdwährungsposten im Gegenwert von EUR 12.769.596 enthalten. Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente Zum Bilanzstichtag bestanden Zinsderivate des Nichthandelsbestands sowie Warenverkaufskontrakte. Die Zinsderivate wurden ausschließlich als Sicherungsinstrumente im Rahmen der Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos im Bankbuch (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossen. Die sonstigen Geschäfte (Warenverkaufskontrakte) wurden mit Kunden zu deren Bezugsmengensicherung geschlossen. In der nachfolgenden Tabelle sind die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivatgeschäfte des Nichthandelsbestands, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt waren, zusammengefasst (§ 36 RechKredV bzw. § 285 Nr. 19 HGB). Neben der Gliederung nach Produktgruppen wird die Fälligkeitsstruktur auf Basis der Nominalbeträge dargestellt. Die beizulegenden Zeitwerte werden ohne rechnerisch angefallene Zinsen angegeben ("clean prices"). Die Adressenrisiken sind als risikogewichtete Positionsbeträge entsprechend den aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften angegeben. (Angaben in TEUR):
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgte bei Zinsswap-Vereinbarungen durch Diskontierung der zukünftigen erwarteten Zahlungsströme auf den Barwert. Der beizulegende Wert der sonstigen Geschäfte (Warenverkaufskontrakte) wurde nach der Marktbewertungsmethode ermittelt. E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Negative Zinsen aus Aktivgeschäften sind in den Zinserträgen in Höhe von EUR 137.250 (Reduktion des Zinsertrags) enthalten. Die für das Geschäftsjahr ermittelten Abzinsungseffekte für Zinsrückstellungen aus Zinsprodukten wurden unter den Zinsaufwendungen erfasst. Dadurch hat sich der Zinsüberschuss per Saldo um EUR 8.391 (Vorjahr EUR 8.332) vermindert. Provisionserträge Die Provisionserträge aus für Dritte erbrachte Dienstleistungen für "Verwaltung und Vermittlung", insbesondere für das Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft, die Kreditvermittlung, Immobilienvermittlung, Vermittlung von Bausparverträgen und Vermittlung von Versicherungen nehmen in der Ertragsrechnung einen festen Bestandteil von 0,34 % der durchschnittlichen Bilanzsumme ein. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstige betrieblichen Aufwendungen betreffen mit EUR 1.137.312 (Vorjahr EUR 534.748) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen. Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 30.646 und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 104.056 enthalten. Steuerrechtliche Abschreibungen gemäß § 254 HGB a. F., die aus Vorjahren beibehalten wurden, haben das Jahresergebnis zu 0,4 % positiv beeinflusst. Für künftige Jahresabschlüsse ergeben sich hieraus keine erheblichen Belastungen des Jahresüberschusses. F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen EUR 98.197. Die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebenen erhielten EUR 723.938. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen bestehen zum 31.12.2017 Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 14.142.587. Die Forderungen an und aus eingegangenen Haftungsverhältnissen betrugen für Mitglieder des Vorstands EUR 1.858 und für Mitglieder des Aufsichtsrats EUR 872.643. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der aus der Neuregelung zur Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt EUR 1.711.301. Dem ausschüttungsgesperrten Betrag stehen frei verfügbare Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages in ausreichender Höhe gegenüber. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen aus Garantieverpflichtungen gegenüber der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (Garantieverbund) in Höhe von EUR 1.806.000. Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung bzw. Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen. Personalstatistik Die Zahl der 2017 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug:
Außerdem wurden durchschnittlich 11 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr Nachfolgende Tabelle zeigt die Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Besondere Offenlegungspflichten Gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Wir beabsichtigen, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu machen und auf unserer Homepage zu veröffentlichen. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Das vom Prüfungsverband für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt, aufgeschlüsselt in das Honorar für
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes Der Name und die Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes lauten: Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Wilhelm-Haas-Platz 63263 Neu-Isenburg Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Mitglieder des Vorstands, ausgeübter Beruf Geisert, Mathias, hauptamtliches Vorstandsmitglied Sold, Thomas, hauptamtliches Vorstandsmitglied Mitglieder des Aufsichtsrats, ausgeübter Beruf Merkel, Sonja, - Vorsitzende - , Dipl. Betriebswirtin, selbstständige Winzerin Herold, Christine, - stellvertretende Vorsitzende - , Dipl. Öcotrophologin, selbstständig Dienes, Klaus, Dipl. Kaufmann, selbstständiger Steuerberater Drexler, Kurt, Rentner Hopp, Hartmut, Hotelier, selbstständig Messer, Axel, geschäftsführender Vorstand, bei der Winzergenossenschaft Kallstadt eG Neumann, Jörg, Dipl. Ing. f. Getränketechnologie, Weinanalytiker, selbstständig Dr. Nied, Wolfgang, selbstständiger Rechtsanwalt Schneider, Ulrich, Dipl. agr. Ing. (FH), selbstständig Schwerdt, Petra, selbstständige Winzerin Steiner, Jürgen, selbstständiger Landwirtschaftsmeister Traser, Reiner, kfm. Angestellter, bei Fa. GML Abfallwirtschaft, Ludwigshafen Nachtragsbericht Der IDW RS BFA 3 n. F. "Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs)" wurde im Februar 2018 neu veröffentlicht und ist für Jahresabschlüsse, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, anzuwenden. Danach sind laufzeitinkongruente Zahlungsströme aus langlaufenden Zinsswapgeschäften zukünftig einer Einzelbewertung zu unterziehen. Die abschließende Anwendungsauslegung des IDW RS BFA 3 n. F. steht noch aus. Vorschlag für die ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.536.207,44 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages von EUR 1.954,30 (Bilanzgewinn von EUR 1.538.161,74) - wie folgt zu verwenden:
Lambsheim, 22. Februar 2018 RV Bank Rhein-Haardt eG Der Vorstand Geisert Sold Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RV Bank Rhein-Haardt eG, Lambsheim, (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i.V.m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: a) Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 854 Mio. EUR. Dies entspricht 71,9 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten, saldiert mit den gebildeten Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten, in Höhe von 21 Mio. EUR. Die Identifizierung von Wertminderungen und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Bewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Bank zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Bank identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir uns von der Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft überzeugt. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Bank im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. Im diesem Zuge wurden insbesondere die Gesamtzusage, die Höhe der ungesicherten Kreditteile sowie verschiedene erkennbare Negativkriterien berücksichtigt. Hierauf aufbauend haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. c) Verweis auf weitergehende Informationen Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden enthalten. Darüber hinaus sind im Lagebericht Ausführungen zur Steuerung und Kontrolle der Adressenausfallrisiken, zu den Kreditstrukturen und den Verfahren der Risikoüberwachung enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Jahresberichts 2017 - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme der geprüften Zahlen, die in der Kurzfassung der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt sind. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i.V.m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Prüfung Datenerhebung zu Verbundbeteiligungen nach Art. 49 Abs. 3 CRR - Prüfung Reduzierungsantrag nach Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) - Wertpapierdienstleistungs- und Depotprüfung (§ 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG a. F.) - Seminar zur Schulung der Aufsichtsratsmitglieder Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Georg Gulde.
Neu-Isenburg, 17. Mai 2018 Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. Marko Trabert, Wirtschaftsprüfer Georg Gulde, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 06.06.2018 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 1.536.207,44 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 1.954,30 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. Bericht des AufsichtsratesRV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und traf die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse, dies beinhaltet auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie über besondere Ereignisse. Die Aufsichtsratsvorsitzende und ihre Stellvertretung standen in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Im Jahr 2017 hatte der Aufsichtsrat insgesamt vierzehn Sitzungen abgehalten, davon zwölf Sitzungen gemeinsam mit dem Vorstand. Aufsichtsrat und Vorstand haben sich zusätzlich im Rahmen zweier Strategietagungen den diversen strategischen Veränderungen und Herausforderungen des Bankenumfeldes gewidmet. Der Aufsichtsrat verzichtet seit dem Jahr 2014 auf die Bildung von Fachausschüssen und hält stattdessen erweiterte monatliche Aufsichtsratssitzungen ab, in denen die früher in Fachausschüssen (Prüfungsausschuss, Kredit- und Risikoausschuss, Investitionsausschuss Bank und Ware) erörterten Themen im gesamten Aufsichtsrat behandelt werden. Der Personalausschuss wurde beibehalten und tagte im Berichtsjahr einmal. Der Aufsichtsrat wird den Anforderungen an die zur Wahrnehmung seiner Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Bank erforderlichen Sachkunde nach § 36 Abs. 3 Satz 1 KWG durch Teilnahme an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen gerecht. Der vorliegende Jahresabschluss 2017 mit Lagebericht wurde vom Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2017 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch Ablauf der Wahlzeit scheiden in diesem Jahr Frau Christine Herold sowie die Herren Kurt Drexler, Jörg Neumann und Dr. Wolfgang Nied aus dem Aufsichtsrat aus. Herr Drexler ist wegen Erreichens der Altersgrenze nicht wieder wählbar. Eine Nachbesetzung in der Vertreterversammlung im Jahr 2018 ist nicht vorgesehen. Die Wiederwahl der übrigen ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsrates ist zulässig. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und den Mitarbeitern Dank für die geleistete Arbeit aus.
Lambsheim, im Mai 2018 Der Aufsichtsrat Sonja Merkel, Vorsitzende Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2017("Länderspezifische Berichterstattung")RV Bank Rhein-Haardt eG, LambsheimDie RV Bank Rhein-Haardt eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der RV Bank Rhein-Haardt eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit betreibt die RV Bank Rhein-Haardt eG auch den Verkauf der für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte benötigten Güter. Die RV Bank Rhein-Haardt eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Rohergebnis aus Warenverkehr und Nebenbetrieben und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 TEUR 44.568. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten zum Jahresende beträgt 233,0. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 10.448. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 3.971 und betreffen laufende Steuern. Die RV Bank Rhein-Haardt eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. |
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