Iva Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Zoran Filipovic seit 8.9.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tatar FN GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023TATAR FN GmbH1. Allgemeines Geschäftsmodel: Das Geschäftsmodel der Tatar FN GmbH ist die Systemgastronomie mit Kentucky Fried Chicken (im Folgenden KFC) als Franchisenehmer. Die Systemgastronomie, zu der auch die TATAR FN GmbH, Paderborn, zählt, zeichnet sich seit Jahren durch ihre Differenzierung, Individualisierung und Originalität aus. Im Gegensatz zur traditionellen durch den Wirt geprägten Gastwirtschaft versucht die Systemgastronomie mit einem ganzheitlichen und komplexen Konzept zu überzeugen. Neben den hohen Anforderungen an die Qualität und Frische der Produkte wird unter anderem auch besonderes Augenmerk auf die Servicequalität sowie ein passendes Interieur gelegt. Somit ergibt sich ein komplexes System aus Sortiment, Verkaufslösung, Preisen, Erscheinungsbild, Marketing und Marktauftritt, das in allen Filialen einheitlich umzusetzen ist und zentral gesteuert wird. 2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die nachfolgenden Ausführungen unter den Abschnitten 2.1 sowie 2.2 sind den auf seiner Homepage veröffentlichten Branchendaten des BdS (Bundesverband der Systemgastronomie) bzw. dem BdS-Jahresbericht 2023/2024 entnommen: 2.1 Konjunktur Gastgewerbe Im Jahr 2023 zeigte das Gastgewerbe in Deutschland Anzeichen der Erholung nach den starken Einbrüchen durch die Corona-Pandemie. Der reale Umsatz stieg um 2,6 % im Vergleich zu 2022, während der nominale Umsatz sogar um 9,6 % zunahm. Trotzdem liegen die realen Umsätze immer noch 9,9 % unter dem Niveau von 2019, während die nominalen Umsätze um 9,8 % höher sind als im Vor-Corona-Jahr. Besonders stark war die Erholung im ersten Halbjahr 2023, doch im weiteren Verlauf des Jahres bremsten gestiegene Preise für Lebensmittel, Personal und Energie die positive Entwicklung. Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen verzeichneten zwar Zuwächse, blieben aber auch unter dem Niveau von 2019. Der reale Umsatz in der Gastronomie sank sogar leicht um 0,9 % gegenüber 2022 und lag damit 12,9 % unter dem Niveau von 2019. Diese Zahlen verdeutlichen, dass das Gastgewerbe trotz spürbarer Erholung noch immer nicht vollständig das Vorkrisenniveau erreicht hat und weiterhin von verschiedenen wirtschaftlichen Herausforderungen beeinflusst wird. 2.2 Entwicklung in der Systemgastronomie Im Jahr 2023 hat sich die Systemgastronomie in Deutschland weiterhin positiv entwickelt, trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Hier sind einige Schlüsselpunkte zur Marktentwicklung: 1. Umsatzwachstum Die Systemgastronomie konnte ihren Umsatz im Jahr 2023 deutlich steigern. Die größten Unternehmen der Branche verzeichneten eine positive Umsatzentwicklung, was teilweise auf die verstärkte Nutzung von Lieferdiensten, Takeaway und Drive-in-Optionen zurückzuführen ist. Dies zeigt sich auch in den Zahlen der Top 100 Unternehmen der Systemgastronomie, die eine starke Performance verzeichneten 2. Digitalisierung und Lieferdienste Ein wesentlicher Wachstumstreiber war die fortschreitende Digitalisierung und der Ausbau der Lieferkapazitäten. Viele Unternehmen investierten in digitale Bestell- und Zahlungssysteme sowie in die Verbesserung ihrer Lieferinfrastruktur. Dadurch konnten sie ihren Kundenstamm erweitern und den Umsatz steigern. 3. Nachhaltigkeit und Innovation Nachhaltigkeit und innovative Konzepte spielten eine zentrale Rolle. Viele Unternehmen setzten auf umweltfreundliche Verpackungen, regionale Zutaten und nachhaltige Geschäftsmodelle. Beispielhaft ist das Konzept „PICCO - Frischeküche mit System“, das 2023 ausgezeichnet wurde und zeigt, dass soziale und ökologische Aspekte an Bedeutung gewinnen. 4. Verbraucherverhalten Das Verbraucherverhalten änderte sich ebenfalls, wobei eine zunehmende Nachfrage nach schnellen, bequemen und qualitativ hochwertigen Speiseoptionen festzustellen war. Dies führte zu einer steigenden Popularität von Quick-Service-Restaurants und anderen Anbietern der Systemgastronomie. 5. Wettbewerbsumfeld Der Wettbewerb innerhalb der Systemgastronomie blieb intensiv. Unternehmen mussten kontinuierlich in Qualität, Service und Innovation investieren, um sich am Markt zu behaupten. Die größten Marktteilnehmer wie McDonald's, Burger King und Starbucks konnten ihre Marktstellung weiter festigen, während auch kleinere und spezialisierte Anbieter Erfolge feierten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Systemgastronomie in Deutschland im Jahr 2023 eine positive Marktentwicklung erlebte, angetrieben durch Digitalisierung, Lieferdienste und nachhaltige Konzepte. Trotz der Herausforderungen der vergangenen Jahre zeigt die Branche eine beeindruckende Resilienz und Innovationsfähigkeit. 2.3 Entwicklung KFC in Deutschland Die Entwicklung von KFC in Deutschland bis 2023 zeigt ein stetiges Wachstum. KFC hat in den letzten Jahren seine Präsenz in Deutschland kontinuierlich ausgebaut. Bis Ende 2023 betreibt das Unternehmen über 200 Filialen in Deutschland, was eine deutliche Steigerung gegenüber früheren Jahren darstellt. Dieses Wachstum ist Teil einer umfassenderen Expansionsstrategie von KFC, die auf die steigende Nachfrage nach Fast-Food und die Beliebtheit der Marke bei den deutschen Verbrauchern abzielt. Ein wesentlicher Faktor für den Erfolg von KFC in Deutschland ist die Anpassung an lokale Geschmäcker und die Einführung neuer Produkte, die auf die Vorlieben der deutschen Kunden zugeschnitten sind. Darüber hinaus hat KFC in den letzten Jahren erheblich in die Modernisierung seiner Filialen und die Verbesserung des Kundenerlebnisses investiert. Dazu gehören digitale Bestellsysteme und Lieferdienste, die besonders während der COVID-19-Pandemie an Bedeutung gewonnen haben. KFCs Expansion in Deutschland wird auch durch Franchise-Partnerschaften unterstützt, die es dem Unternehmen ermöglichen, schneller zu wachsen und neue Märkte zu erschließen. Diese Partnerschaften sind ein wichtiger Bestandteil der Strategie von KFC, um die Marke in verschiedenen Regionen Deutschlands zu etablieren und das Netzwerk weiter auszubauen. Die wirtschaftliche Stabilität und das steigende Interesse der Verbraucher an Fast-Food-Angeboten tragen ebenfalls zum Wachstum von KFC bei. Trotz Herausforderungen wie der COVID-19-Pandemie und geopolitischen Spannungen hat KFC seine Marktposition in Deutschland erfolgreich stärken können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass KFC bis 2023 in Deutschland signifikante Fortschritte gemacht hat und weiterhin eine starke Wachstumsstrategie verfolgt, um seine Marktpräsenz weiter auszubauen. 3. Umsatz- und Ergebnisentwicklung Die Umsätze sind 2023, unter der Berücksichtigung des Zukaufs von 4 neuen Restaurants, von EUR 14,6 Mio auf 23,9 EUR Mio gestiegen, das entspricht einer Umsatzsteigerung von 63,7 %. Der Umsatz in 2023 der vier im Februar 2023 erworbenen Restaurants beläuft sich auf EUR 7,5 Mio. Insgesamt hat der Umsatz unsere Erwartung an die Umsatzsteigerung unter Berücksichtigung des Zukaufs bestätigt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind auch periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen enthalten. Die Material-, Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind leicht unterproportional bezogen auf die Umsätze gestiegen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind allerdings auch Beträge mit aperiodischem und einmaligem Charakter enthalten. Insgesamt konnten wir ein positives Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 780 nach TEUR 252 im Vorjahr erzielen. Hintergrund sind im Wesentlichen die 2023 neu erworbenen Stores. Insofern konnten wir das geplante Ergebnis vor Steuern und Abschreibungen erreichen, das Ergebnis vor Ertragsteuern lag allerdings in Summe unterhalb unserer Erwartung. 4. Vermögens und Finanzlage Auf der Aktivseite hat sich das Anlagevermögen (ca. 63 % der Bilanzsumme) durch die Zukäufe 4 neuer Standorte, sowie durch das Remodeling (Umbau) 5 weiterer Standorte deutlich erhöht. Die Zugänge überstiegen die planmäßigen Abschreibungen, sodass sich das Anlagevermögen in Summe um TEUR 5.273 erhöhte. Dies entspricht einer Steigerung von 230 %. Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Kreditaufnahmen erhöht. Neue Darlehen wurden 2023 zur langfristigen Finanzierung des Anlagevermögens aufgenommen. Die übrigen Posten auf der Passivseite haben sich unter Berücksichtigung des Zukaufs nicht wesentlich verändert und somit plangemäß entwickelt. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind auch Darlehen, welche uns von anderen Unternehmen der Tatar Gruppe gewährt wurden, enthalten. Die Liquidität des Unternehmens war jederzeit gegeben. Um das vorhandene Liquiditätsrisiko abzusichern, wird regelmäßig eine Liquiditätsvorschau erstellt, welche einen Überblick über die Geldflüsse vermittelt. Unsere Investitions- und Finanzierungsstrategie hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nicht geändert. Die notwendigen Ersatzinvestitionen wurden aus Eigenmitteln finanziert. 5. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung sowie Ergebnisprognose 5.1 Chancen der zukünftigen Entwicklung und Ergebnisprognose Chancen Wachstum und Expansion Die Systemgastronomie wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiterwachsen. Die Branche profitiert von einem anhaltenden Trend zu bequemen und schnellen Essensoptionen. Franchise-Modelle bleiben ein starker Wachstumsmotor, da sie eine schnelle Expansion mit konsistenter Qualität ermöglichen. Unternehmen werden weiterhin in neue Standorte investieren und ihre geografische Präsenz ausbauen, sowohl national als auch international. Digitalisierung und Automatisierung Die Digitalisierung wird eine zentrale Rolle in der Weiterentwicklung der Systemgastronomie spielen. Technologische Innovationen wie Self-Service-Kioske, mobile Bestell- und Zahlungssysteme sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Optimierung von Lieferketten und Kundeninteraktionen werden zunehmend implementiert. Automatisierung kann auch dazu beitragen, die Betriebseffizienz zu steigern und den Arbeitskräftemangel zu mildern. Nachhaltigkeit wird ein wesentlicher Treiber für Innovationen in der Systemgastronomie bleiben. Verbraucher verlangen zunehmend umweltfreundliche und ethisch verantwortliche Produkte. Unternehmen, die auf nachhaltige Verpackungen, regionale Zutaten und energieeffiziente Prozesse setzen, werden einen Wettbewerbsvorteil haben. Der Druck, umweltbewusste Praktiken zu integrieren, wird durch gesetzliche Vorschriften und gesellschaftliche Erwartungen weiter steigen. Gesundheit und Wellness Die Nachfrage nach gesünderen und ernährungsbewussten Menüoptionen wird weiter zunehmen. Systemgastronomie-Unternehmen reagieren darauf, indem sie ihre Speisekarten erweitern und gesündere Alternativen anbieten, wie pflanzliche Optionen, weniger verarbeitete Lebensmittel und kalorienarme Mahlzeiten. Dies entspricht dem wachsenden Bewusstsein der Verbraucher für Gesundheit und Wohlbefinden. Personalisierung und Kundenerlebnis Personalisierung wird ein wichtiger Trend in der Systemgastronomie sein. Durch die Nutzung von Datenanalysen können Unternehmen individuelle Kundenpräferenzen besser verstehen und maßgeschneiderte Angebote entwickeln. Dies kann die Kundenbindung stärken und ein verbessertes Kundenerlebnis bieten. Loyalty-Programme und personalisierte Marketingstrategien werden ebenfalls an Bedeutung gewinnen. Herausforderungen Trotz der positiven Aussichten gibt es auch Herausforderungen. Die steigenden Kosten für Rohstoffe, Energie und Personal können die Gewinnmargen belasten. Zudem wird der Wettbewerb in der Branche weiterhin intensiv bleiben, was kontinuierliche Innovation und Anpassung erfordert. Regulatorische Anforderungen und der Druck, nachhaltige Praktiken zu implementieren, werden ebenfalls Herausforderungen darstellen. Zusätzlich hatte die Mehrwertsteueranpassung auf 19 % im Betrachtungszeitraum einen spürbaren Einfluss auf die Margen. Diese Anpassung wirkte sich nach unserer Einschätzung wesentlich auf das Ergebnis vor Ertragssteuern aus. Prognose Wesentlichen Steuerungsgrößen sind für uns der Umsatz und das Ergebnis vor Ertragsteuern. Im vorläufigen Abschluss für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem geringfügigen Umsatzrückgang auf rund EUR 22,6 Mio gerechnet. Beim Ergebnis vor Ertragsteuern erwarten wir ein negatives Ergebnis von EUR 0,28 Mio. Für das Geschäftsjahr 2025 wird mit einem konstanten Umsatz, sowie einem Ergebnis vor Ertragssteuern auf gleichem Niveau im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 geplant. Diese Prognose wird bereits durch die aktuelle Entwicklung der Zahlen in 2024 gestützt: Im vorläufigen Jahresabschluss zum 31.12.2024, wurde ein Nettoumsatz in Höhe von EUR 22,60 Mio erreicht. Die aktuell genannte Umsatzerwartung liegt jedoch leicht unter dem Vorjahreswert und stellt somit de facto einen Umsatzrückgang dar. Als wesentlicher Einflussfaktor kann hierbei die Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % genannt werden. Die Geschäftsleitung ist der Überzeugung, dass innerhalb Deutschlands weitere Wachstumspotentiale liegen und diese auch gehoben werden können. Der Schwerpunkt unserer zukünftigen Entwicklung liegt neben der angestrebten Expansion nach wie vor in der Verbesserung und Weiterentwicklung des Konzeptes sowie im Ausbau durch Digitalisierung der Standorte. 5.2 Risiken der zukünftigen Entwicklung Die TATAR FN GmbH ist unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Im Einzelnen lassen sich folgende nach unserer Einschätzung relevante Risiken benennen: Reputationsrisiken Es ist möglich, dass die Manager einzelner Restaurants die zentralen Qualitätsvorgaben und die Qualitätssicherungsprozesse von KFC nicht ausreichend umsetzen. Daraus könnten sich gegebenenfalls Qualitäts- oder Hygienemängel ergeben, die behördlichen Untersuchungen sowie negative Presseberichte und letztlich Reputationsschäden für die Marke KFC nach sich ziehen und damit die Geschäftsentwicklung negativ beeinflussen können. KFC begegnet diesem Risiko durch strikte Verfahrens- und Qualitätsvorgaben, die unterjährig mehrfache Durchführung von Qualitäts-, Verfahrens- und Hygieneprüfungen sowie durch Untersuchungen unabhängiger und konzernfremder lebensmitteltechnischer Prüfinstitute. Leistungswirtschaftliche Risiken Negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung können sich daraus ergeben, dass das Design sowie das Konzept der Restaurants nicht mehr zeitgemäß sind und daher weniger durch die entsprechenden Zielgruppen nachgefragt werden. Darüber hinaus kann das Auftreten zusätzlicher Wettbewerber im Markt der Systemgastronomie in einem zur KFC vergleichbaren Marktsegment zu einem Rückgang der Gästezahlen führen. KFC begegnet diesem Risiko durch eine laufende Verbesserung der bestehenden Prozesse in den Restaurants sowie der regelmäßigen Einführung von neuen Produkten. Weitere Risiken können entstehen, wenn es nicht gelingen sollte, KFC als attraktiven Arbeitgeber zu platzieren und qualifizierte Mitarbeiter zur Besetzung von Schlüsselpositionen im Management der Restaurants in der benötigten Anzahl zu finden. IT-Risiken KFC setzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in vielen Bereichen IT gestützte Systeme und Prozesse ein (u.a. elektronische Kassensysteme, Supply Chain Management, Systeme für Finance & Controlling). Probleme mit diesen Systemen könnten insbesondere zu Verzögerungen und Ineffizienzen in den operativen Geschäftsabläufen führen. Um die entsprechenden Risiken zu minimieren, werden alle relevanten IT-Systeme durch uns fortlaufend überwacht und kontrolliert. Inflation Die aktuelle Inflationslage in Deutschland zeigt eine deutliche Entspannung im Jahr 2024. Im Juni 2024 lag die Inflationsrate bei 2,2 %, was einem Rückgang gegenüber den 2,4 % im Mai 2024 entspricht. Dieser Abwärtstrend wurde durch sinkende Energiepreise und eine moderate Verteuerung von Nahrungsmitteln begünstigt. Dienstleistungen verteuerten sich jedoch weiterhin überdurchschnittlich, mit einem Anstieg um 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Besonders stark stiegen die Kosten für Versicherungen, Gaststättendienstleistungen und die Wartung von Fahrzeugen. Der Rückgang der Energiepreise spielte eine wesentliche Rolle bei der Milderung der Gesamtinflation. Im Juni 2024 sanken die Energiepreise um 2,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 1,1 %, nach einem Anstieg von 0,6 % im Mai. Insgesamt wird erwartet, dass sich die Inflationsrate in Deutschland weiter stabilisiert und im Jahr 2025 auf etwa 1,7 % sinkt. Dies deutet auf eine Normalisierung der Preisentwicklung hin, nachdem die Inflationsraten in den vergangenen Jahren durch verschiedene Krisen stark beeinflusst wurden. Erhöhung des Mindestlohns Der Mindestlohn wurde im Januar 2024, von EUR 12,20 auf EUR 12,61 erhöht. Die Erhöhung hat starke Auswirkung auf die EBITA. 5.3. Gesamtbeurteilung der Chancen- und Risikolage Die Geschäftsführung der TATAR FN GmbH schätzt die Chancen- und Risikolage des Unternehmens wie folgt ein. Unser Managementsystem ist ein bedeutender Erfolgsfaktor. Aufgrund des installierten internen Kontrollsystems sind die gesetzlichen Vertreter in der Lage sowohl im Ergebnis als auch in der Liquidität durch Forecast-Szenarien rechtzeitige Entscheidungen zu treffen. Das Risikomanagement der Gesellschaft ist in die Aufbau- und Ablauforganisation integriert. Auftretende Risiken werden durch das Zusammenspiel von Planungs- und Überwachungsmechanismen mit der Nähe der gesetzlichen Vertreter zur Organisation frühzeitig erkannt und durch entsprechende Gegenmaßnahmen bewältigt. Außer den im Abschnitt „5.2 Risiken der künftigen Entwicklung“ dargestellten Reputations-, leistungswirtschaftlichen oder informationstechnischen Risiken sowie der sich insbesondere im Zuge des Ukraine-Kriegs verschärften Energiekrise verbunden mit Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen hinausgehende besondere Risiken aus dem Umfeld des Unternehmens, der Branche, der Unternehmensstrategie, dem Personalbereich sowie finanzielle Risiken sind nicht absehbar. Im Prognosezeitraum sind neben der durch die Energiekrise getriebenen Inflation keine weiteren Risiken ersichtlich, denen nicht durch geeignete Gegenmaßnahmen begegnet werden kann (siehe auch Abschnitt „5.1. Chancen der zukünftigen Entwicklung und Ergebnisprognose“), so dass keine potenzielle Bestandsgefährdung des Unternehmens droht. Diesen Risiken stehen die Chancen aus dem Remodeling unserer bestehenden Stores gegenüber. Zusammengefasst erzielte die Systemgastronomie etwas weniger drastische Umsatzverluste als die Individualgastronomie. Es gilt, klar definierbare und erkennbare Potenziale konkret weiter auszuschöpfen. 6. Aktuelle Lage INFLATION, ANPASSUNG MINDESTLOHN, MWST. Stand vom 01.Juli 2024 ERHÖHUNG MEHRWERTSTEUER Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Gastronomiedienstleistungen in Deutschland wieder auf den Normalsatz von 19 % zurückgesetzt, gegenüber dem ermäßigten Satz von 7 %, der während der COVID-19-Pandemie vorübergehend eingeführt wurde, um die Branche zu unterstützen. Diese Änderung betrifft alle Einrichtungen, die den Verzehr vor Ort anbieten, wie z. B. Restaurants, Hotels, Cafés und ähnliche Orte. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt jedoch weiterhin für Take-Away- und Lieferdienste. Es wird erwartet, dass diese Mehrwertsteuererhöhung erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben wird. Viele Unternehmen werden ihre Preisstrukturen anpassen müssen, was zu Preiserhöhungen für die Verbraucher führen könnte. Die Preise für Mahlzeiten könnten aufgrund dieser Steuer um durchschnittlich etwa 12 % steigen. Die Branche hat Bedenken geäußert, dass diese Veränderungen die Unternehmen, die bereits mit Herausforderungen wie Inflation, gestiegenen Betriebskosten und anhaltendem Personalmangel zu kämpfen haben, weiter belasten könnten. Es wird befürchtet, dass höhere Preise die Verbrauchernachfrage verringern könnten, was zu Umsatzeinbußen führen könnte. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Tatar FN GmbH, PaderbornI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Tatar FN GmbH, Paderborn, ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB. Die entsprechenden größenabhängigen Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer HR B 13592 eingetragen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde unverändert zum Vorjahr unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer von Geschäfts- und Firmenwerten wird mit 10 Jahren angesetzt. Die Nutzungsdauer für Bauten auf fremden Grundstücken werden auf eine Gesamtnutzungsdauer von insgesamt 20 Jahren abgeschrieben. Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden über eine Nutzungsdauer zwischen 2 und 15 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, im Jahr der Anschaffung oder des Abgangs zeitanteilig. Soweit erforderlich werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgestellt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ergibt sich aus betrieblichen Erfahrungen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für Verwendungsrisiken werden angemessene Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Nennwerten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Ansatz der übrigen Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten bzw. werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert der vor dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen aktiviert. Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Restlaufzeit beträgt, mit Ausnahme der Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. III. Erläuterungen zu den Posten des JahresabschlussesHinsichtlich der von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehenden Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) wird auf den nachstehenden Anlagenspiegel verwiesen: Anlagenspiegel
Die Bewertung der Zugänge im Geschäfts- und Firmenwert erfolgte auf Grundlage der Kaufpreise abzüglich aller enthaltenen erworbenen Vermögensgegenstände. Diese sind separat unter den Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. Die Gesellschaft ist mit einem gezeichneten Kapital von TEUR 25 ausgestattet, das voll eingezahlt ist. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Verpflichtungen aus Personalaufwendungen, Verpflichtungen aus Mietverträgen, Energie- und Betriebskosten sowie Jahresabschlusskosten gebildet. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Gewinn- und Verlustrechnung beinhaltet unter den sonstigen betrieblichen Erträgen periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 7) aus der Auflösung von Rückstellungen aus Berufsgenossenschaftsbeiträgen früherer Jahre. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 17, hauptsächlich aus Auflösung von Rückstellungen für Vorjahre (TEUR 6,5) sowie Rechnungen mit aperiodischem Charakter (TEUR 8,5), ausgewiesen. IV. Sonstige Angaben1. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Zoran Filipovic, Kaufmann, Sprockhövel. Dem Geschäftsführer ist Einzelvertretungsvollmacht erteilt worden. Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung nach § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschüsse oder Kredite wurden dem Geschäftsführer nicht gewährt. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des Geschäftsführers wurden nicht eingegangen. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Immobilien-Mietverträgen haben eine Restlaufzeit zwischen 0,5 bis zu 9 Jahren und weisen einen Jahresbetrag im Jahr 2023 von TEUR 2.577,8 (Vorjahr: TEUR 1.675,2) auf. Daneben bestehen sonstige wesentliche finanzielle Verpflichtungen aus umsatzabhängigen Franchise- und Marketinggebühren mit einer Restlaufzeit von bis zu 5,5 Jahren bei einem Jahresbetrag im Jahr 2023 in Höhe von TEUR 2.618,8 (Vorjahr: TEUR 1.617,4). Daneben bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus IT-Service-Verträgen (TEUR 73,8; Vorjahr: TEUR 53,2; angegeben als Jahresbetrag) sowie aus Mietverträgen über bewegliche Vermögensgegenstände (TEUR 59,5; Vorjahr: TEUR 62,0). 3. Mitarbeiter Die gemäß § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Beschäftigungszahlen betrugen im Jahresdurchschnitt 352 (Vorjahr 210) Mitarbeiter. Es handelt sich in voller Höhe um gewerbliche Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr gab es keine Angestellten. Diese entfallen auf folgende Gruppen:
4. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen beträgt TEUR 27. 5. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. Zu Einzelheiten verweise ich auf die Aussagen im Lagebericht unter „5.1 Chancen der zukünftigen Entwicklung und Ergebnisprognose“ im Abschnitt Prognose. 6. Vorschlag über die ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres zusammen mit dem Gewinnvortrag des Vorjahres auf neue Rechnung vorzutragen. - Bericht des AufsichtsratsEntfällt, da nicht verpflichtet. sonstige BerichtsbestandteileTatar FN GmbH
Paderborn, den 10.06.2025 Zoran Filipovic Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Tatar FN GmbH, Paderborn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Tatar FN GmbH, Paderborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Tatar FN GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von der Geschäftsführung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von der Geschäftsführung zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweihen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bielefeld, den 23. Juli 2025 KPMG AG Schilling, Wirtschaftsprüferin Knoblauch, Wirtschaftsprüferin |
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