BilutionS GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 62189
Eingetragen
10.11.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Das Anbieten von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen und solchen im IT-Bereich sowie Softwarelösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Rolf
seit 16.8.2006
Geschäftsführer
Christian Dr. Fuchs
seit 16.8.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BilutionS GmbH

Viernheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

9.967,00

4.129,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

122.375,62

127.018,57

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

373.387,06

258.055,91

C. Rechnungsabgrenzungsposten

429,00

1.670,70

Summe Aktiva

506.158,68

390.874,18



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

105.000,00

105.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

9.269,27

249,02

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

177.379,97

139.019,83

B. Rückstellungen

163.730,54

75.150,81

C. Verbindlichkeiten

50.778,90

71.454,52

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

506.158,68

390.874,18

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Form und Darstellung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des

HGB für kleine Kapitalgesellschaften.

Von den Erleichterungen des § 288 Abs.1 HGB n. F. wurde Gebrauch gemacht.

Sämtliche Wahlrechte bei Vermerken und Angaben wurden zugunsten des Anhangs ausgeübt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 HGB n. F.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelgesetzbuches

für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Vorschriften.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige

Abschreibungen bewertet.

Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen

AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.

In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene

Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die

Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den

niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu

Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene

Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden

Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen

Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von

Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtungen zur

Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt

Flüssige Mittel sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken

und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme

angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen

Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

4. Gesellschafterliste ( § 40 GmbHG )

Name Vorname Beruf Geb.Datum Wohnsitz/Ort Stammeinlage

Dr. Fuchs Christian Geschäftsführer 09.06.1967 Nussloch 52.500,00
Rolf Carsten Geschäftsführer 16.04.1965 Johannesberg 52.500,00

105.000,00

Viernheim, den

Dr. Christian Fuchs, Geschäftsführer

Carsten Rolf, Geschäftsführer
1. Allgemeine Angaben

Form und Darstellung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des
HGB für kleine Kapitalgesellschaften.

Von den Erleichterungen des § 288 Abs.1 HGB n. F. wurde Gebrauch gemacht.

Sämtliche Wahlrechte bei Vermerken und Angaben wurden zugunsten des Anhangs ausgeübt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 HGB n. F.

Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelgesetzbuches
für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung der steuerlichen Vorschriften.

Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen
AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen.
In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungskosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die
Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Auf das gesamte Anlagevermögen wurden, soweit erforderlich, Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu
Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene
Durchschnittspreise zugrundegelegt; das strenge Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden
Stichtagswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen
Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von
Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtungen zur
Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt

Flüssige Mittel sind zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme
angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen
Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB n. F.)

3.1. Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr. 1a+b HGB)

mit einer Restlaufzeit von
Verbindlichkeiten Gesamt- bis zu bis mehr als gesicherte Art der
betrag 1 Jahr 5 Jahren 5 Jahren Beträge Sicherheit
T€ T€ T€ T€ T€

Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten 0 0 0 0 0 -

Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen 12 12 0 0 0 -

Sonstige
Verbindlichkeiten 38 38 0 0 0 -

3.2 Personalaufwand des Geschäftsjahres (§ 285 Nr. 8b HGB)


Personalaufwand 2022

a) Löhne und Gehälter 556.826,91
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung € 4.896,-- 24.678,14

581.505,05

3.3 Gewährte Vorschüsse und Kredite (§ 285 Nr. 9c HGB)

- kein Ansatz

3.4 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)

Die Geschäftsführung oblag im Jahre 2022 den Herren Dr. Christian Fuchs und Carsten Rolf.

3.5 Beteiligung an anderen Unternehmen (§ 285 Nr. 11 HGB)

- kein Ansatz

3.6 Unbeschränkt haftender Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a HGB)

- kein Ansatz

3.7 Geschäfts- oder Firmenwert (§ 285 Nr. 13 HGB)

- kein Ansatz

3.8 Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft (§ 285 Nr. 14 HGB)

- kein Ansatz

3.9 Angaben zur Personenhandelsgesellschaft (§ 285 Nr. 15 HGB)

- kein Ansatz

3.10 Erklärung nach § 161 Aktiengesetz (§ 285 Nr. 16 HGB)

- kein Ansatz

3.11 Finanzinstrumente der Finanzanlagen (§ 285 Nr. 18 HGB)

- kein Ansatz

3.12 Bewertung von Finanzanlagen (§ 285 Nr. 20 HGB)

- kein Ansatz

3.13 Risikobewertung (§ 285 Nr. 23 HGB)

- kein Ansatz

3.14 Pensionsrückstellungen (§ 285 Nr. 24 HGB)

- kein Ansatz

3.15 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25 HGB)

- kein Ansatz

3.16 Inländisches Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB)

- kein Ansatz

3.17 Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (§ 285 Nr. 27 HGB)


Am 31. Dezember 2022 bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

1. Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln bestanden nicht. 0,00

2. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel,
und Scheckbürgschaften bestanden nicht. 0,00

3. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen
bestanden nicht. 0,00

4. Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
bestanden nicht. 0,00

0,00

3.18 Selbstgeschaffene Immaterielle Vermögensgegenstände (§ 285 Nr. 28 HGB)

- kein Ansatz



Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

 

Viernheim, den 21. April 2023

gez. Dr. Fuchs und Carsten Rolf

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. April 2023

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