Ahlberg +
Hennrich GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
129.933,00 |
142.930,51 |
| I.
Sachanlagen |
129.581,00 |
142.578,51 |
| II.
Finanzanlagen |
352,00 |
352,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.581.174,98 |
1.209.354,64 |
| I.
Vorräte |
821.621,35 |
506.050,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
618.334,58 |
623.330,86 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
141.219,05 |
79.972,90 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.910,56 |
35.797,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.739.018,54 |
1.388.082,30 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.297,68 |
99.741,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
74.177,04 |
34.418,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.556,05 |
39.759,04 |
| B.
Rückstellungen |
79.749,76 |
105.042,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.553.971,10 |
1.183.298,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.553.971,10 |
1.183.298,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.739.018,54 |
1.388.082,30 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und der steuerlichen Vorschriften aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
4 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung (§§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276
HGB) wurde weitgehend Gebrauch gemacht.
5 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
6 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet.
7 Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden entsprechend der
steuerlichen Möglichkeit gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
8 Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an
verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstige
Ausleihungen mit dem niedrigeren, beizulegenden Wert
ausgewiesen.
9 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet.
10 Die Bewertung der Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Zweifelhafte Forderungen wurden ausgebucht. Ausfallrisiken
wurden durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Weitere Risiken waren im
Forderungsbestand nicht erkennbar.
11 Der Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind durch den Kassenbericht und
Saldenbestätigungen der Bank belegt.
12 Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum
Nominalwert ausgewiesen.
13 Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
14 Die Verbindlichkeiten wurden vollständig
erfasst und grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
angesetzt. Verbindlichkeiten in Höhe von
1.449.515,84 € (Vorjahr: 1.084.755,42 €) sind
innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten
in Höhe von 104.455,26 € (Vorjahr: 98.542,70
€) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr.
15 Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag
bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter und bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser
angesetzt.
16 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND
DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
17 Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB liegen nicht vor.
4. ERGEBNISVERWENDUNG
18 Der Jahresüberschuss von 5.556,05 €
(Vorjahr: 39.759,04 €) erhöht den aus dem
Vorjahr vorgetragenen Gewinnvortrag auf 79.733,09
€ (Vorjahr: 74.177,04 €). Die
Geschäftsführung wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Gewinnvortrag in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
5. SONSTIGE ANGABEN
19 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren als Geschäftsführer bestellt: Rigo
Hennrich, Elektromeister, Borstel und Michael
Ahlberg, Dipl.-Ing., Hamburg
20 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in der Regel als solche gesondert
auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum
31. Dezember 2009 bestanden gegenüber den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von
234.576,16 € (Vorjahr: 125.071,86 €).
UNTERSCHRIFT
Hamburg, 2. August 2010
Rigo Hennrich
Michael Ahlberg
Geschäftsführer
Geschäftsführer
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