Werbeagentur Kant GmbHLiquidiert

46395 Bocholt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 10628
Eingetragen
20.3.2007
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenKünstler- und Modelagenturen
Gegenstand
Betrieb einer Werbeagentur

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Werbeagentur Kant GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 12.500,00 0,00
B. Anlagevermögen 83.371,00 53.154,00
I. Sachanlagen 83.371,00 53.154,00
C. Umlaufvermögen 134.912,59 101.312,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 134.261,65 101.206,93
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.916,71 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 650,94 105,39
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.167,96 2.623,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 234.951,55 157.090,18

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 28.552,64 13.740,94
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 1.240,94 -11.858,35
III. Jahresüberschuss 2.311,70 13.099,29
B. Rückstellungen 1.741,00 1.747,62
C. Verbindlichkeiten 204.657,91 141.601,62
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 134.635,67 130.326,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 234.951,55 157.090,18

Anhang

  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH- Gesetzes beachtet. Wegen der steuerlichen Wertansätze bildet die Bilanz eine "Steuerbilanz" ab.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

 Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    -   Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

2. Sachanlagen
    -   Die Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungs-
        kosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet.

    -   Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Ver-
        mögensgegenstandes.

    -   Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00) wurden
        gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
        Anlagespiegel im Jahr des Zuganges ein Abgang unterstellt wurde.Für geringwertige Wirtschaftsgüter
        mit einem Betrag von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet. Die Abschrei-
        bung wurde nach & 6 Abs. 2 a EstG vorgenommen.

3. Finanzanlagen
    -   Finanzanlagen sind nicht vorhanden.

4. Vorräte
    -   Vorräte sind nicht vorhanden

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
    -   Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
        Nennwert angesetzt.

6. Rückstellungen
    -   Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
        Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

7. Verbindlichkeiten
    -   Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über
        den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, liegen nicht vor.
Ergänzende Angaben

Angaben über die Geschäftsführer

Geschäftsführer

Grutters, Robertus Franciscus Theodorus

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige Berichtbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.

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