Trade Republic Business lll GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
David Stephan Becker seit 11.10.2024 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.11% | |
| 2.64% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Trade Republic Service GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum Stichtag 30.09.2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2023
Anhang des Jahresabschlusses zum 30. September 2023Trade Republic Service GmbH, Berlin1. ALLGEMEINE ANGABEN Die Trade Republic Service GmbH, Berlin, ist im Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der HRB 229301 B eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss der Trade Republic Service GmbH wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie § 42a GmbHG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023 aufgestellt. Die Trade Republic Service GmbH wird im Rahmen des kleinsten Konsolidierungskreises in den Konzernabschluss der Trade Republic Bank GmbH, Berlin, zum 30. September 2023 einbezogen. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 1 und Abs. 2 HGB werden in Höhe der abzugrenzenden Ausgaben bzw. Einnahmen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen. Abzinsungssätze werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB verwendet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Der laufzeitadäquate Marktzinssatz wurde nach Maßgabe des Einzelbewertungsgrundsatzes für jede einzelne Rückstellung ermittelt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Darstellung der Beträge in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erfolgt im Geschäftsjahr erstmalig nicht mehr in EUR sondern in TEUR. Die Anpassung des Ausweises dient der Verbesserung der Übersichtlichkeit der Darstellung unter Beachtung von Wesentlichkeitsüberlegungen. 3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ 3.1. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr beträgt TEUR 781 (Vorjahr TEUR 986) und beinhaltet ausschließlich Forderungen gegenüber Gesellschaftern. 3.2. KASSENBESTAND, BANKGUTHABEN, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND SCHECKS Der Posten Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks in Höhe von TEUR 2.862 besteht ausschließlich aus Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr (Vorjahr TEUR 2.471). 3.3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Der Posten der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 46 (Vorjahr TEUR 35) besteht hauptsächlich aus Vorauszahlungen für Software Nutzungsrechte. 3.4. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 275 (Vorjahr TEUR 534). 3.5. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten des Vorjahres enthalten keine Verbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von 3 Monaten überschreiten. 3.6. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beträgt TEUR 2.954 (Vorjahr 2.047). Die Position enthält keine Verbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von 3 Monaten überschreiten. 3.7. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 164 bestehen hauptsächlich aus Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 154) sowie Verbindlichkeiten für Sozialabgaben in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 0). 4. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1. UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 11.418 entstammen dem Dienstleistungsvertrag mit der Muttergesellschaft (Vorjahr TEUR 13.040). 4.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 132) bestehen hauptsächlich aus Erstattungen gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz. 4.3. PERSONALAUFWAND Der Personalaufwand für das Geschäftsjahr 2022/2023 beträgt TEUR 6.978 (Vorjahr TEUR 7.651) und ergibt sich aus den gezahlten Löhnen und Gehältern von TEUR 5.731 (Vorjahr TEUR 6.303) und Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge von TEUR 1.247 (Vorjahr TEUR 1.348). 4.4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.999 (Vorjahr TEUR 4.473) bestehen hauptsächlich aus Aufwendungen für Outsourcing, sowie Beratungs- und Lizenzkosten. 4.5. ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN Im abgelaufenen Geschäftsjahr lagen keine Aufwendungen für Zinsen oder ähnliche Verwendungen vor (Vorjahr TEUR 0). 4.6. AUF GRUND EINES GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS ABGEFÜHRTE GEWINNE Die auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführten Gewinne belaufen sich auf TEUR 450 (Vorjahr TEUR 1.047). 5. SONSTIGE ANGABEN 5.1. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr nicht. 5.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr nicht. 5.3. MITARBEITER Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
5.4. GESCHÄFTSFÜHRUNG Der Geschäftsführer der Trade Republic Service GmbH während des Geschäftsjahres war Dirk Moreno. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. 5.5. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS Eine Offenlegung des Abschlussprüferhonorars erfolgt gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Rahmen des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft. 5.6. NACHTRAGSBERICHT Zum 20. Oktober 2023 wurde Jean-Baptiste Kalck als Geschäftsführer bestellt. Dirk Moreno wurde zum 22. November 2023 aus der Geschäftsführung abberufen.
Berlin, den 28. Februar 2024 gez. Jean-Baptiste Kalck BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Trade Republic Service GmbH, Berlin PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der Trade Republic Service GmbH, Berlin - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES " unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 29. Februar 2024 BDO
AG
Streicher, Wirtschaftsprüferin Lange, Wirtschaftsprüfer |
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