Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Antoinettenstraße 37, 06844 Dessau-Roßlau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Florian seit 8.4.2022 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbHDessau-RoßlauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH (DWG) ist ein kommunales Wohnungsunternehmen. Wir bewirtschaften und verwalten Wohngebäude, auch mit gewerblichen Räumen. Unser Geschäftszweck ist die Versorgung der Einwohner der Stadt Dessau-Roßlau mit Wohnraum. Wir sind mit 7.450 Wohnungen (Stand Dezember 2023) größter Vermieter der Stadt und gehören zu den größten Wohnungsunternehmen in Sachsen-Anhalt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1.1 Deutschland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland im November 2023 um 4,3 % gegenüber November 2022 gestiegen. Neben den Baupreisen werden auch die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) erhoben. Diese lagen im November 2023 um 6,6 % über denen des Vorjahresmonats. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 % gegenüber 2022 erhöht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, fiel die Inflationsrate für 2023 damit geringer aus als im Jahr zuvor. Im Jahresverlauf zeigte sich von März bis Dezember 2023 bei der Energie insgesamt eine Entspannung bei der Preisentwicklung. Die monatlichen Teuerungsraten für die Energie fielen deutlich geringer aus als zu Jahresbeginn, im Oktober und November 2023 wurde sogar eine rückläufige Preisentwicklung ausgewiesen. Die Energieprodukte verteuerten sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Jahr 2022. Laut CBRE-empirica-Leerstandsindex lag der marktaktive Leerstand - also Geschosswohnungen, die unmittelbar vermietbar oder mittelfristig aktivierbar sind - in Deutschland Ende 2022 bei 2,5 % oder rund 554.000 Einheiten. Das bedeutet einen Rückgang um rund 53.000 Einheiten gegenüber dem Vorjahr 2021. Dies ist der größte Rückgang in der 22-jährigen Historie des Leerstandindex. Der marktaktive Leerstand in Geschosswohnungen liegt in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 5,8 % immer noch deutlich höher als im Westen mit 1,9 %. Aussagekräftiger als Ost-West-Unterschiede sind jedoch die abweichenden Entwicklungen in Regionen mit schrumpfenden und wachsenden Einwohnerzahlen, wie es sie beiderseits der ehemaligen innerdeutschen Grenze gibt. In Schrumpfungsregionen sinkt der Leerstand zwar auch, beträgt aber immer noch hohe 8,3 %. Demgegenüber liegt der Leerstand in Wachstumsregionen nur bei unterdurchschnittlichen 1,6 % und ist damit weiter entfernt von einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt als je zuvor. Die niedrigsten Leerstandsquoten finden sich derzeit in der Stadt München, gefolgt von Frankfurt am Main, Münster und Freiburg sowie Erlangen. Am anderen Ende der Skala stehen Pirmasens (8,6 %) im Westen sowie Frankfurt/Oder (8,4 %) und Dessau-Roßlau (8,3 %) im Osten. Die Arbeitslosenquote in Deutschland lag im Dezember 2023 bei 5,7 % und somit um 0,3 % höher als im Dezember des Vorjahres. 1.2 Sachsen-Anhalt Im Jahresdurchschnitt 2023 sank die Zahl der Erwerbstätigen mit Arbeitsort Sachsen-Anhalt um rund 2.400 auf 992.300 Personen (-0,2 %). 2022 war noch ein Anstieg der Erwerbstätigkeit um rund 1.700 Personen (+0,2 %) zu verzeichnen. Verursacht wurde der Rückgang 2023 durch die Abnahme der sozialversicherungspflichtigen sowie der selbstständigen Beschäftigung. Die marginale Beschäftigung nahm dagegen zu. Dies ergaben erste vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises "Erwerbstätigenrechnung der Länder". Im Dezember 2023 war ein Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,2 % auf 7,5 % zu verzeichnen (Dezember 2022: 7,3 %). Im Jahr 2023 war der Verbraucherpreisindex in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt um 6,0 % höher als im Vorjahr (Basisjahr 2020 = 100) und lag auf einem Indexstand von 117,3. Trotz zuletzt stabilerer Preise in einzelnen Warengruppen und Dienstleistungen, stiegen die Preise 2023 im Jahresdurchschnitt in allen Konsumsegmenten an. Erfreulicher für alle Wohnungsmieter und Hausbesitzer waren hingegen die Preisentwicklungen für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe. Wurden im Jahr 2022 neben anderen hier aufgrund der Energieknappheit noch die höchsten Preisentwicklungen gemessen, entspannte sich die Situation im abgelaufenen Jahr leicht. Strom (+14,9 %) und Gas, einschließlich Betriebskosten (+13,1 %) stiegen etwas leichter an. 1.3 Dessau-Roßlau Laut aktueller Bevölkerungsstatistik der Stadt Dessau-Roßlau war im Jahr 2023 wiederum ein leichter Anstieg der Einwohnerzahlen zu verzeichnen. 80.396 Einwohner waren zum 31. Dezember 2023 mit Hauptwohnsitz in den Stadtbezirken gemeldet. Das sind 187 Personen mehr als im Vorjahr (80.209 am 31. Dezember 2022). Wie im gesamten Bundesland so war auch in Dessau-Roßlau ein Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,6% auf 8,8 % im Dezember 2023 zu verzeichnen (Dezember 2022: 8,2 %). 2. Geschäftsverlauf 2.1 Bestandsentwicklung Wir bewirtschafteten im Jahr 2023 eigenen und treuhänderisch verwalteten Wohnungs- und Gewerbebestand sowie Eigentumswohnungen, Garagen und Stellplätze. Unser Unternehmen dient damit dem öffentlichen Zweck nach § 128 Abs. 2 KVG LSA und den festgelegten Zielen des Gesellschaftsvertrages. Zum 31. Dezember 2023 bewirtschafteten wir 7.873 Wohn- und Gewerbeeinheiten (einschließlich Eigennutzung und Stilllegung) mit einer Gesamtfläche von 454.401,23 m². Die bewirtschaften Einheiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leerstandssituation der Wohneinheiten stellte sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Der durchschnittliche Leerstand der Wohnungen lag im Geschäftsjahr bei 29,63 % (Vorjahr: 31,32 %). Der Gesamtleerstand zum 31. Dezember 2023 betrug 29,19 % (Vorjahr: 29,70 %). 2.2 Mieten Die Sollmieten für Wohnungen und Gewerbe (einschließlich Garagen, Stellplätze und Pachterlöse) entwickelten sich wie folgt:
Die durchschnittlichen Sollmieten konnten im Geschäftsjahr 2023 auf 5,36 EUR/m² erhöht werden. Maßgeblich für die Berechnung ist die durchschnittliche Wohn- und Gewerbefläche des Jahres. Nach Abzug der Erlösschmälerungen aus dem Leerstand beträgt der Durchschnittswert 4,06 EUR/m² (Vorjahr: 3,91 EUR/m²). Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in 2023 betrugen 25.524,3 TEUR (Vorjahr: 25.067,5 TEUR). 2.3 Instandhaltung und Modernisierung Im Geschäftsjahr 2023 investierten wir 12.438,2 TEUR in die Bestandserhaltung und Bestandsverbesserung. Das entspricht durchschnittlich 28,17 EUR/m2. Die Aufwendungen verteilen sich wie folgt:
Im Jahr 2023 wurde die Sanierung der Lessingstraße 9 sowie 10, 12 und 14 im Stadtteil Nord weitestgehend abgeschlossen. Zur besseren Erreichbarkeit der Wohnungen wurden an den Hauseingängen Nr. 10, 12 und 14 straßenseitig Aufzüge angebaut. Es erfolgte ein nachträglicher Anbau von Balkonen, und das Gebäude wurde energetisch ertüchtigt. In die Maßnahme flossen bisher 5.049,4 TEUR. Es wurden Bundesmittel für effiziente Gebäude bewilligt. 2.4 Stadtumbau Die Statistik der geleisteten Abrisse stellt sich seit Beginn des Stadtumbauprozesses im Jahr 2002 wie folgt dar:
2.5 Mitarbeiter Im Jahr 2023 hat sich der durchschnittliche Personalbestand wie folgt entwickelt (ohne Geschäftsführung und Prokuristen):
3. Lage des Unternehmens a) Ertragslage
Die Umsatzerlöse und übrigen Erträge enthalten in Höhe von 25.524,3 TEUR (Vorjahr: 25.067,2 TEUR) Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung. Der Anstieg um TEUR 457,1 bzw. 1,8 % ergibt sich aus einem Anstieg der Sollmieten bei einem gleichzeitigen Rückgang der Anzahl an Wohnungseinheiten nach Verkäufen und dem gesunkenen Leerstand. Aufgrund realisierter Mieterhöhungen nach durchgeführten Sanierungen, aber auch Verschiebungen bei der Realisierung von Objektverkäufen überstiegen die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung die geplanten Erlöse von 24.130,0 TEUR im Geschäftsjahr 2023 um 5,8 %. Das Verhältnis Kapitaldienst zu den Ist-Mieterlösen stellt sich wie folgt dar:
Das Jahresergebnis sank gegenüber dem Vorjahr um 3.597,4 TEUR auf -5,1 TEUR. Dieser Rückgang ergibt sich vor allem aus von 6.312,2 TEUR auf 1.493,0 TEUR gesunkenen Gewinne aus Grundstücksverkäufen. Die für 2023 geplanten Grundstücksverkäufe konnten teilweise nicht realisiert werden und wurden in das Geschäftsjahr 2024 verschoben. Das geplante Ergebnis von 3.654,4 TEUR wurde nicht erreicht. Das Geschäftsergebnis ist um 146,8 TEUR bzw. 11,2 % auf -1.451,9 TEUR gesunken. Vor allem die gestiegenen Kosten für Bauleistungen und Personal konnten nicht vollständig durch Steigerungen der Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung ausgeglichen werden. b) Vermögenslage
Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 2.836,7 TEUR. Das Eigenkapital hat sich um den Jahresfehlbetrag von 5,1 TEUR auf 102.187,8 TEUR vermindert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote erhöhte sich zum Bilanzstichtag von 52,1 % auf 52,9 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern betreffen 42,2 % (Vorjahr: 43,5 %) der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten zu diesen Posten planmäßige Tilgungen in Höhe von 6.648,6 TEUR. c) Finanzlage Die nachstehende Kapitalflussrechnung gibt einen Überblick über die Herkunft und Verwendung der finanziellen Mittel:
Die durchschnittliche Zinsbelastung für Fremdkapital betrug 2,3 % pro Jahr (Vorjahr: 2,2 %). Der Bestand an liquiden Mitteln ist gegenüber dem Vorjahr um 2.325,1 TEUR auf 7.699,9 TEUR gesunken. Die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 geordnet und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gesichert. 4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Zur Unternehmenssteuerung und -kontrolle sowie zur Berichterstattung an den Aufsichtsrat werden vorrangig die Kennzahlen der stichtagsbezogenen bzw. durchschnittlichen Umsatzerlöse, der Leerstand, Instandhaltungs- und Sanierungskosten sowie Kennzahlen zu Ausstattungsmerkmalen der Wohnungen verwendet. Ein weiteres Instrument ist die mittels Cashflow-Berechnung ermittelte Mittelverwendung. III. Prognosebericht Mit der jährlichen Wirtschaftsplanung erfolgt eine kontinuierliche Fortschreibung und Anpassung unseres Investitionsprogrammes an aktuelle Rahmenbedingungen. Die sich durch fortschreitende Darlehenslaufzeiten positiv auswirkende zunehmende Entschuldung wird derzeit negiert durch die infolge der hohen Inflation durchgeführten Zinsschritte der EZB. Dadurch werden Prolongationen und Neukreditaufnahmen nur zu deutlich schlechteren Bedingungen als in den vergangenen Jahren möglich sein. In der Vorausschau dieser sich abzeichnenden Entwicklung erfolgte im Rahmen der mittelfristigen Wirtschaftsplanerstellung schon für das Jahr 2022 eine Anpassung der zu erwartenden Finanzierungsbedingungen. Für das Jahr 2024 erwarten wir Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung in Höhe von 24.628,5 TEUR und nach der Prognose aus der Aufsichtsratssitzung vom 20. März 2024 einen Jahresfehlbetrag von 3.335,8 TEUR. Ursprünglich für das Jahr 2023 geplante Gewinne aus Grundstückveräußerungen, die voraussichtlich im Jahr 2024 realisiert werden, sind in dieser Ergebnisplanung nicht berücksichtigt. IV. Risiko- und Chancenbericht 1. Risikobericht Für unser Unternehmen bleibt die demografische Entwicklung der stärkste Risikofaktor. Laut aktueller Bevölkerungsprognose wird die Stadt Dessau-Roßlau bis zum Jahr 2035 ca. 14.000 Einwohner verlieren. Der Anteil der über 67-Jährigen steigt in diesem Zeitraum voraussichtlich auf ca. 36 %. Dieser Trend spiegelt sich auch weiterhin in der Fluktuation wieder. Die Hauptursachen der Wohnungskündigungen liegen im Versterben der Mieter bzw. im Umzug aus Altersgründen, z. B. in ein Pflegeheim. Die anhaltend hohe Inflation und die damit einhergehende reduzierte Kaufkraft im Bereich Wohnung und Gewerberaum sowie der Einwohnerrückgang verändern die Nachfrage. Zielgruppengerechte Sanierungen und Flexibilität in der Anpassung an geänderte Bedarfe in unseren Beständen sind daher auch zukünftig unerlässliche Instrumente zur Sicherung unserer Einnahmen. Die uns zur Verfügung stehenden Mittel müssen gezielt zur Durchführung entsprechender Maßnahmen eingesetzt werden. Weiterhin steigende Preise für Bauleistungen sowie erhöhte gesetzliche Anforderungen an Sanierungen und Neubau stellen ein weiteres Risiko dar. Zwar ist inzwischen eine gewisse Entspannung im Hinblick auf Kapazitäten bei einzelnen Gewerken wahrnehmbar, im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär verschärft sich die Lage jedoch zusehends, was zu weiter deutlich steigenden Preisen führt. Gerade im Hinblick auf zu erwartende Vorgaben aus gesetzgeberischer Sicht ist von einer sich weiter verschlechternden Lage auszugehen. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Prognose für Dessau-Roßlau ziehen einzelne Geschäftsbanken ein Engagement in Dessau-Roßlau nicht mehr in Betracht. Darüber hinaus zieht sich die NORD/LB sukzessive aus dem gesamten wohnungswirtschaftlichen Sektor zurück. Durch Rückgriff auf die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt oder die örtliche Sparkasse im Rahmen von Prolongationen und Neukreditaufnahmen wird hier ein Ausgleich zur Vermeidung von Klumpenrisiken geschaffen. Da die Auswirkungen der Grundsteuerreform bezüglich der Änderung der Hebesätze noch nicht kalkulierbar sind, bleibt die Reform für unser Unternehmen risikobehaftet. Auch die Diskussionen zur Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beinhaltet ein Risiko der Reduzierung von Einnahmen. Das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten beschränkt die finanziellen Mittel für notwendige Investitionen, definiert jedoch gleichzeitig erhöhte Sanierungserfordernisse, um die Kosten für die Gesellschaft so gering wie möglich zu halten. Die gesamtwirtschaftliche Lage ist nach wie vor krisengeprägt. Die hieraus resultierenden Risiken für den zukünftigen Geschäftsverlauf des Unternehmens bestehen in zu erwartenden weiteren Kostensteigerungen für Instandhaltungsmaßnahmen und Energiekosten sowie Verzögerungen bei der Durchführung von geplanten Instandhaltungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen verbunden mit der Verzögerung von geplanten Einnahmen. Steigende Betriebskosten können zu Belastungen der Liquidität führen, sofern die Vorauszahlungen der Mieter diese nicht decken. Im Bereich der Heizkosten ist dieses Risiko überschaubar, da 90 % der Bestände mit Fernwärme im Rahmen der Mieterdirektabrechnung versorgt werden. Der Wegfall der Energiepreisbremsen kompensiert die aktuell fallenden Preise nicht vollständig, so dass mit steigenden Kosten für den Wohnungsleerstand zu rechnen ist. Das Zinsänderungsrisiko ist in Anbetracht der in der Vergangenheit getätigten Kreditabschlüsse mit langen Laufzeiten - teilweise als Volltilgungsdarlehen - aktuell beherrschbar. Weitere Zinsschritte nach oben sind derzeit nicht zu erwarten, aktuell befinden sich die Bauzinsen nach einer Phase des Anstiegs in einer Seitwärtsbewegung. Die aktuellen Finanzierungsangebote befinden sich in Anbetracht unserer vorsichtigen Planung in einem beherrschbaren Bereich. 2. Chancenbericht Im Rahmen der Bestands- und Quartiersentwicklung werden die Ausstattungen und Größen von Wohnungen und die Anforderungen an das Wohnumfeld an die sich ändernden Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst. Die Sanierung von Leerwohnungen wird weiter verstärkt und verstetigt. Durch das Schaffen zusätzlicher Angebote, wie möbliertes Wohnen, werden neue Zielgruppen angesprochen. Aufwertungen insbesondere in der Innenstadt, wie die Herrichtung und Vermietung größerer Gewerbeeinheiten, erhöhen die Attraktivität der Stadt insgesamt und können im Ergebnis eine Erhöhung der Nachfrage bewirken. Hierdurch könnte insgesamt die Leerstandsquote weiter verringert werden. Die Bedürfnisse der Menschen ändern sich in den jeweiligen Lebensabschnitten und damit auch der Anspruch an die Wohnung und das Wohnen. Insbesondere der Schaffung von Barrierefreiheit bzw. der Reduzierung von Barrieren kommt bei allen Zielgruppen eine immer größere Bedeutung zu. Der Fokus unseres Handelns wird weiterhin auf den innerstädtischen Kernbereichen und einzelnen ausgewählten, nachgefragten Quartieren mit guten wirtschaftlichen Prognosen liegen. Der wohnungswirtschaftliche Gesamtverband GdW verweist im Rahmen der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" darauf, dass der Kapitaldienst für die Altverbindlichkeiten die wirtschaftliche Tätigkeit der Unternehmen weiterhin einschränkt. Eine angestrebte Entlastung, auch in Form von Investitionshilfen für die Stadtentwicklung, würde eine große Chance für unser Unternehmen darstellen. Sollte der Russisch-Ukrainische Krieg weiter anhalten, könnte sich durch Geflüchtete die Belegung von bislang leerstehenden Wohnungen und hierdurch eine zusätzliche Verminderung des Leerstandes ergeben. Dieser Effekt hat schon in 2022 zu einem Leerstandsabbau geführt, der sich 2023 verlangsamte. Eine weitere Chance zur nachhaltigen Reduzierung des Leerstandes ergibt sich aus der steigenden Nachfrage nach studentischem Wohnen. Über unsere bisherigen Projekte hinaus haben wir im innerstädtischen Bereich Bestände zur Vermietung an Studenten und Auszubildende umgewidmet. Eine Verstärkung unserer Aktivitäten ist hier auch zukünftig vorgesehen. Des Weiteren sollen Kooperationen mit großen Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben der Region verstärkt und so neue Mieter für die DWG gewonnen werden, die auch nach ihrer Ausbildung in Dessau-Roßlau verwurzelt bleiben. Durch ungünstige gesamtwirtschaftliche Entwicklungen könnten sich für junge Familien die Möglichkeiten der Finanzierung eines Eigenheims verringern. Für die DWG würde sich hierdurch die Chance ergeben, junge Familien als Mieter zu gewinnen und zu binden. Gerade die angestrebte Bestandsentwicklung soll hierfür Angebote schaffen, die auch junge Familien nachfragen. Eine weitere Chance am Markt erfolgreich zu sein, ergibt sich aus den intensiven Anstrengungen im Bereich Digitalisierung und Marketing. Hier ergeben sich im Rahmen der Kundenbindung und -gewinnung durch eine stärkere Fokussierung vielfältige Möglichkeiten, auch in Zukunft den Leerstandsabbau voranzutreiben. 3. Gesamtaussage Das Hauptrisiko für die Zukunft liegt nach wie vor in der demografischen Entwicklung. Die Eintrübung der wirtschaftlichen Lage stellt eine zusätzliche Herausforderung dar. Vor dem Hintergrund unserer finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung künftiger Risiken jedoch gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten, sind derzeit nicht erkennbar. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den in unserem Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern. Dem Risiko des Forderungsausfalls wird mit einer angemessenen und zeitnahen Forderungsverfolgung aller Forderungen Rechnung getragen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen. Wir verfolgen eine konservative Risikopolitik. Zur Vermeidung finanzieller Risiken besteht ein Finanzmanagement.
Dessau-Roßlau, 3. Mai 2024 Thomas Florian Geschäftsführer Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Dessau-Roßlau, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbHG aufgestellt. Ergänzend werden die Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen und das DM-Bilanzgesetz beachtet. Der Jahresabschluss wird in Anwendung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB, unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 bis 288 HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Gemäß § 15 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags wurde der Jahresabschluss nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben, Restlaufzeiten, Mitgehörigkeitsvermerke). Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewendet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer (4 bis 10 Jahre) zeitanteilig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro-rata-temporis. Erhaltene Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Für erhaltene Investitionszulagen werden passivische Sonderposten gebildet und über die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Investitionszuschüsse und -zulagen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer für ― Wohnbauten 22 bis 60 Jahre ― Geschäfts- und andere Bauten 10 bis 40 Jahre ― Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 23 Jahre Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR erfolgt eine sofortige aufwandswirksame Verrechnung. Die unfertigen Leistungen betreffen noch nicht abgerechnete Betriebskosten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung und angemessene Teile der Gemeinkosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bewertet. Erkennbaren Ausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Ermittlung der Wertberichtigungen zu Forderungen aus Vermietung werden Bewertungsgruppen nach Stand der Forderungsbearbeitung gebildet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten bewertet. Der Sonderposten aus Investitionszulagen ergibt sich aus geförderten Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 3 und 3a Investitionszulagengesetz 1999. Er wird in Höhe der Anschaffungskosten für gefördertes Anlagevermögen erfolgsneutral gebildet und wird korrespondierend mit den Abschreibungen über den Zeitraum der jeweils maßgeblichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Darüber hinaus wird der Sonderposten bei einem Abgang von gefördertem Anlagevermögen in Höhe des bestehenden Restbuchwertes erfolgswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Dabei werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden Zinssätze verwendet, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen bewertet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt entsprechend § 274 HGB nach dem bilanzorientierten Konzept. Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsbilanziellen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen ermittelt. Aktive Latenzen resultieren aus für steuerliche Zwecke nicht angesetzten außerplanmäßigen Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, aus nicht ansetzbaren Rückstellungen für Umstrukturierungsmaßnahmen sowie Straßenausbau- und Straßenausgleichsbeiträge. Darüber hinaus besteht eine latente Steuerforderung aufgrund bislang nicht verbrauchter steuerlicher Verlustvorträge. Es wurden passive Latenzen, die im Wesentlichen aus der Bildung einer Rücklage gemäß § 6b EStG in der Steuerbilanz resultieren, verrechnet. Die latenten Steuern werden auf Basis der für die Gesellschaft geltenden Steuersätze ermittelt. Es wird ein Steuersatz von 31,575 % angewendet, der sich aus dem kombinierten Ertragssteuersatz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammensetzt. Aus zeitlichen Unterschieden zwischen den Bilanzansätzen der Handelsbilanz gegenüber der Steuerbilanz sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen werden zukünftige Steuerentlastungen insgesamt in Höhe von 3.944,7 TEUR erwartet. In Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird auf die Aktivierung dieses aktivischen Überhangs verzichtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Auf unbebaute Grundstücke wurden in Höhe von 36,6 TEUR außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen, wie im Vorjahr, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind in voller Höhe frei verfügbar. Das Stammkapital in Höhe von 51,3 TEUR wird von der Stadt Dessau-Roßlau gehalten und ist voll eingezahlt. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 von 3.592,3 TEUR wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29. Juni 2023 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Die Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszulagen in Höhe von 73,3 TEUR ergibt sich aus planmäßigen Abschreibungen der begünstigten Anlagegüter. Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem:
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 64.126,0 TEUR (Vj. 66.876,0 TEUR) und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern von 14.958,2 TEUR (Vj. 16.162,8 TEUR) sind durch Grundschulden besichert. Für Altschulden in Höhe von 2.193,5 TEUR (Vj. 2.354,8 TEUR) haften die Stadt Dessau-Roßlau und die Gesellschaft gemeinsam. Das Treuhandvermögen in Höhe von 2.432,2 TEUR (Vj. 2.206,9 TEUR) betrifft treuhänderisch verwaltetes Vermögen aus Mietkautionszahlungen auf einem Bankkonto. In gleicher Höhe werden Treuhandverbindlichkeiten ausgewiesen. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse ergeben sich fast ausschließlich aus der Hausbewirtschaftung und Gewerberaumvermietung in Dessau-Roßlau. Nachfolgende unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesene Positionen sind von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung bzw. früheren Geschäftsjahren zuzurechnen:
Nachfolgende unter den Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesene Positionen sind von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung bzw. früheren Geschäftsjahren zuzurechnen:
5. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen Bestellobligos im Umfang von 448,1 TEUR. Eventualverbindlichkeiten von 16,4 TEUR ergeben sich aus Hypothekendarlehen einschließlich Zinsen, die für treuhänderisch verwaltete Grundstücke in der Zeit vor dem 1. Juli 1990 aufgenommen wurden. Eine Klärung, wer Schuldner ist, war bisher nicht möglich. Arbeitnehmer Neben der Geschäftsleitung (Geschäftsführer und Prokurist) waren im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 59 Arbeitnehmer in folgenden Bereichen beschäftigt:
Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft 7 Auszubildende (Vj. 6 Auszubildende). Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar beträgt 30,5 TEUR und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Thomas Florian. Der ausgeübte Beruf der Geschäftsführung entspricht ihrer organschaftlichen Stellung. Auf die explizite Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a HGB wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen:
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats Sitzungsgelder in Höhe von insgesamt 12,5 TEUR gewährt. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5,1 TEUR durch Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen zu verrechnen. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.
Dessau-Roßlau, 3. Mai 2024 Thomas Florian Geschäftsführer Anlagenspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Dessau-Roßlau PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH, Dessau-Roßlau - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesent-lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes-entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, 15. Mai 2024 gez. Assmann, Wirtschaftsprüferin gez. Hohmann, Wirtschaftsprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bericht des AufsichtsratsBericht des Aufsichtsrates der Dessauer Wohnungsbaugesellschaft mbH Das Aufsichtsgremium der DWG mbH hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in vier ordentlichen Sitzungen anhand regelmäßiger mündlicher und schriftlicher Berichte der Geschäftsführung eingehend über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über die grundsätzliche Geschäftspolitik unterrichten lassen und darüber mit der Geschäftsführung beraten. Maßnahmen der Geschäftsführung, die nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der Zustimmung des Aufsichts-gremiums bedurften, wurden dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Schwerpunkte dieser Beratungen waren im Wesentlichen die wirtschaftliche und strategische Ausrichtung der Gesellschaft, die Vermeidung von Verlusten, die Modernisierung von Beständen sowie die Abriss- und Verkaufstätigkeit der Gesellschaft. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht lagen dem Aufsichtsgremium vor und wurden gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Wirtschaftsprüfer beraten. Die mit der Pflichtprüfung beauftragte Wirtschaftsprüfgesellschaft BDO AG hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die BDO AG bestätigt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DWG mbH vermittelt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung nachfolgende Beschlussfassungen: 1. Der Jahresabschluss wird für das Geschäftsjahr 2023 in der von der Geschäftsführung vorgelegten Form festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.123,85 € wird durch Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsleitung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Dessau-Roßlau, den 04.06.2024 Dr. Robert Reck Oberbürgermeister der Stadt Dessau-Roßlau und Vorsitzender des Aufsichtsrates der DWG mbH FeststellungsdatumDer Jahresabschluss wurde am 29.08.2024 festgestellt. |
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