Autohaus
Tandern GmbH
Tandern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.801,00 |
13.905,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.650,00 |
13.754,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
150,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
191.717,32 |
169.153,64 |
| I.
Vorräte |
73.184,87 |
53.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
114.285,96 |
111.101,18 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.246,49 |
4.552,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
418,83 |
2.138,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
83.980,79 |
37.625,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
288.917,94 |
222.823,02 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
200.000,00 |
200.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
283.980,79 |
237.625,98 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
83.980,79 |
37.625,98 |
| B.
Rückstellungen |
5.606,00 |
5.575,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
282.863,85 |
217.248,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
448,09 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
288.917,94 |
222.823,02 |
Anhang
I.
Anwendung des Handelsgesetzbuches
Der Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMOG)
aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 - 256 a HGB unter
Berücksichtigung der Übergangsvorschriften gem.
Art. 66 und 67 EGHGB vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach
der linearen Methode. Als Abschreibungsdauer wird die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die
amtlichen Abschreibungstabellen zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 150,00 sind im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der im Jahr
2010
angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00
wurden analog § 6 Abs. 2 EStG auch für den
handelsrechtlichen Jahresabschluss auf die geschätzte
durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
ausgewiesen.
Der Wert unfertiger Leistungen wurde unter
Berücksichtigung des Leistungsstandes zu
Herstellungskosten nach Angabe des
Geschäftsführers geschätzt.
Vorräte bzw. Materialbestände wurden nicht
durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt, sondern
der Wert wurde vom Geschäftsführer
geschätzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Betrag
ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag. Die erhaltenen Anzahlungen sind
entsprechend dem Nettoprinzip bilanziert.
III.
Bilanzerläuterungen
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind ausschließlich
innerhalb eines Jahres fällig.
Von den Offenlegungserleichterungen gemäß
§ 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
2. Verbindlichkeiten
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr Euro
|
Restlaufzeit ein bis
fünf Jahre
Euro
|
Restlaufzeit über
fünf Jahre Euro
|
Gesamt lt. Bilanz
Euro
|
|
174.727,37
|
98.000,00
|
10.136,48
|
282.863,85
|
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen Euro
4.828,14 (im Vorjahr Euro
6.439,82).
Es bestehen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von Euro
18.491,15 (im Vorjahr Euro 2.950,17).
Von den Offenlegungserleichterungen gemäß
§ 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen lt. Auskunft des Geschäftsführers nicht.
IV.
Sonstige Angaben
a) Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des
Unternehmens durch folgende Person geführt:
Lorenz Hörmann jun.
b) Zum Bilanzstichtag 31.12.2010
bestanden Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer aus Verrechnungskonto in
Höhe von Euro 718,69 (im Vorjahr Euro 3.608,21), die
nicht verzinst wurden.
c) Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 bestanden
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
aus Darlehen in Höhe von Euro 88.000,00 (im Vorjahr
Euro 104.000,00) die mit einem Satz von 4,0 % p.a. verzinst
wurden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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