Autohaus Tandern GmbHLiquidiert

86567 Hilgertshausen-Tandern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 109550
Eingetragen
15.5.1995
Branche
Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen und Betrieb einer Kraftfahrzeugreperaturwerkstätte.

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Unsin
seit 23.1.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

100.000 €
50.00%
100.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autohaus Tandern GmbH

Tandern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 12.801,00 13.905,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 12.650,00 13.754,00
III. Finanzanlagen 150,00 150,00
B. Umlaufvermögen 191.717,32 169.153,64
I. Vorräte 73.184,87 53.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 114.285,96 111.101,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.246,49 4.552,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 418,83 2.138,40
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 83.980,79 37.625,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 288.917,94 222.823,02

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Bilanzverlust 283.980,79 237.625,98
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 83.980,79 37.625,98
B. Rückstellungen 5.606,00 5.575,00
C. Verbindlichkeiten 282.863,85 217.248,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 448,09 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 288.917,94 222.823,02

Anhang





I. Anwendung des Handelsgesetzbuches

 Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMOG) aufgestellt.


  

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 a HGB unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften gem. Art. 66 und 67 EGHGB vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Als Abschreibungsdauer wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen Abschreibungstabellen zugrunde gelegt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 150,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der im Jahr 2010          angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurden analog § 6 Abs. 2 EStG auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss auf die geschätzte durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren verteilt.


Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten ausgewiesen.

Der Wert unfertiger Leistungen wurde unter Berücksichtigung des Leistungsstandes zu Herstellungskosten nach Angabe des Geschäftsführers geschätzt.

Vorräte bzw. Materialbestände wurden nicht durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt, sondern der Wert wurde vom Geschäftsführer geschätzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.



Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Die erhaltenen Anzahlungen sind entsprechend dem Nettoprinzip bilanziert.



III. Bilanzerläuterungen
  

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig.

Von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.

  

2. Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:



 
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Euro
Restlaufzeit ein bis fünf Jahre
Euro
Restlaufzeit über fünf Jahre Euro
Gesamt lt. Bilanz  Euro
 

174.727,37
98.000,00
10.136,48
282.863,85




Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen Euro 4.828,14 (im Vorjahr Euro     6.439,82).
Es bestehen Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von    Euro 18.491,15 (im Vorjahr Euro 2.950,17).


Von den Offenlegungserleichterungen gemäß § 326 HGB wurde Gebrauch gemacht.




3. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen lt. Auskunft des Geschäftsführers nicht.


 
IV. Sonstige Angaben

 a) Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

 Lorenz  Hörmann jun.

    

 b)  Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 bestanden Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer aus Verrechnungskonto in Höhe von Euro 718,69 (im Vorjahr Euro 3.608,21), die nicht verzinst wurden. 


 
 c) Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 bestanden Verbindlichkeiten gegenüber dem  Gesellschafter aus Darlehen in Höhe von Euro 88.000,00 (im Vorjahr Euro 104.000,00) die mit einem Satz von 4,0 % p.a. verzinst wurden.                        


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

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