Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 213360
Eingetragen
23.8.2018
Branche
Großhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenEinzelhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Gegenstand
Handel und Vertrieb mit veterinär- und pharmazeutischen Produkten und entsprechenden ähnlichen Waren

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martina Sander
seit 6.10.2020
Geschäftsführer
Wolfgang Sander
seit 23.8.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Arabinda Dey-Hazra
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Arabinda Dey-Hazra
Sudetenstraße 19, 30625 Hannover
13.000 €
50.00%
Wolfgang Sandes
Messerschmitt Straße 8, 49377 Vechta
13.000 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kon-Pharma GmbH

Vechta

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.895,00 6.345,00
I. Sachanlagen 4.895,00 6.345,00
B. Umlaufvermögen 502.736,48 515.124,81
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.261,16 151.034,39
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 376.475,32 364.090,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 457,27 456,11
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   14.131,80
Aktiva 508.088,75 536.057,72

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.000,71 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 40.131,80 -62.691,09
III. Jahresüberschuss 17.132,51 -102.822,89
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag   14.131,80
B. Rückstellungen 489.641,00 505.372,00
C. Verbindlichkeiten 15.447,04 30.685,72
Summe Passiva 508.088,75 536.057,72

Anhang zum 31. Dezember 2023


der

Kon-Pharma GmbH
49377 Vechta

A.  Allgemeine Angaben

Bei der Kon-Pharma GmbH (Amtsgericht Oldenburg, HRB 213360) mit Sitz in 49377 Vechta handelt es sich um ei­ne klei­ne Ka­pi­talgesell­schaft i. S. von § 267 Abs. 1 HGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschrif­ten des GmbHG aufgestellt.

Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden.

Der Jahresabschluss wurde ungeachtet der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter Berück­sich­ti­gung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

B.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.  Aktiva

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutz­bar um plan­mäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnli­chen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Für die Zugänge wurden zeitanteilig für den Monat der An­schaf­fung und die folgenden Monate Abschreibungen angesetzt.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der Zeit­wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonsti­ge Vermö­gensgegenstände sind mit dem No­minal­wert ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch ei­ne Pauschalwertberichtigung berück­sichtigt wor­den.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden An­teil an­gesetzt.

2.  Passiva

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Der Bewertung der Pensionsrückstellung liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung not­wen­digen Erfüllungsbetrages angesetzt und die Berechnung erfolgte auf der Basis eines Zinssatzes von 1,87% p.a. der vergangenen zehn Jahre bei angenommener Restlaufzeit von fünfzehn Jah­ren und einem Renten­trend von 0,00%. Fluktuation wurde nicht berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un­gewissen Ver­pflichtun­gen, sie sind aus­reichend bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer Beur­teilung in der Höhe notwen­dig.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

3.  Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren i. S. von § 275 HGB aufge­stellt.

C.  Erläuterungen zur Bilanz

1.  Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelpo­s­ten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem in der Anlage 3 Blatt 4 dargestellten Anlagen­spie­gel.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu ei­nem Jahr.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind enthalten, Forderungen

gegen Gesellschafter
Euro
74.490,63
Vorjahr:
Euro
73.030,03
aus Steuern
Euro
19.664,68
Vorjahr:
Euro
19.527,43
im Rahmen der sozialen Sicherheit
Euro
0,00
Vorjahr:
Euro
5.127,52



3.  Rückstellungen

Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Abschlusskosten (TEuro 7).

4.  Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten, Verbindlichkeiten

aus Steuern
Euro
607,17
Vorjahr:
Euro
5.121,00



D.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gem. § 288 HGB braucht der Anhang die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu ent­halten.

E.  Sonstige Angaben

1.  Organe der Gesellschaft

Zu Geschäftsführern sind Herr Wolfgang Sander, Vechta, und Frau Martina Sander, Vechta bestellt.

2.  Arbeitnehmer

Im Berichtszeitraum wurden 3 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr: 3).

3.  Gewinnverwendung

Das Geschäftsjahresergebnis 2023 wird auf neue Rechnung vor­ge­tra­gen.

4.  Größenabhängige Erleichterungen

In Bezug auf die Pflichtangaben gem. § 285 HGB werden die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB in Anspruch genommen. Die Angaben gem. § 286 HGB wurden unterlassen.

Vechta, den 12. März 2025

Martina Sander, Gechäftsführerin  
Wolfgang Sander, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025 festgestellt.

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