Kon-Pharma
GmbH
Vechta
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.895,00 |
6.345,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.895,00 |
6.345,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
502.736,48 |
515.124,81 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.261,16 |
151.034,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
376.475,32 |
364.090,42 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
457,27 |
456,11 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
14.131,80 |
| Aktiva |
508.088,75 |
536.057,72 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.000,71 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
40.131,80 |
-62.691,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.132,51 |
-102.822,89 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
14.131,80 |
| B.
Rückstellungen |
489.641,00 |
505.372,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.447,04 |
30.685,72 |
| Summe
Passiva |
508.088,75 |
536.057,72 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
der
Kon-Pharma GmbH
49377 Vechta
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Kon-Pharma GmbH (Amtsgericht Oldenburg, HRB
213360) mit Sitz in 49377 Vechta handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. von § 267 Abs. 1 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung
aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss wurde ungeachtet der bestehenden
bilanziellen Überschuldung unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Aktiva
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vornahme der planmäßigen
Abschreibungen erfolgte unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode. Für die Zugänge wurden
zeitanteilig für den Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate Abschreibungen angesetzt.
Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern der
Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit
dem Nominalwert ausgewiesen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt worden.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem
Nennwert und dem auf die Folgejahre entfallenden
Anteil angesetzt.
2.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Bewertung der Pensionsrückstellung liegt ein
versicherungsmathematisches Gutachten zugrunde. Die
Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1
HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und die Berechnung
erfolgte auf der Basis eines Zinssatzes von 1,87% p.a. der
vergangenen zehn Jahre bei angenommener Restlaufzeit von
fünfzehn Jahren und einem Rententrend von
0,00%. Fluktuation wurde nicht berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen, sie sind ausreichend
bemessen und nach vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung in der Höhe notwendig.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3.
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge wurden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren i. S. von § 275 HGB
aufgestellt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres für die
Einzelposten des Anlagevermögens ergeben
sich aus dem in der Anlage 3 Blatt 4 dargestellten
Anlagenspiegel.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
enthalten, Forderungen
gegen Gesellschafter
|
Euro
|
74.490,63
|
Vorjahr:
|
Euro
|
73.030,03
|
aus Steuern
|
Euro
|
19.664,68
|
Vorjahr:
|
Euro
|
19.527,43
|
im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
Euro
|
0,00
|
Vorjahr:
|
Euro
|
5.127,52
|
3.
Rückstellungen
Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen
betreffen insbesondere Abschlusskosten (TEuro 7).
4.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten,
Verbindlichkeiten
aus Steuern
|
Euro
|
607,17
|
Vorjahr:
|
Euro
|
5.121,00
|
D.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gem. § 288 HGB braucht der Anhang die Gewinn-
und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu
enthalten.
E.
Sonstige Angaben
1.
Organe der Gesellschaft
Zu Geschäftsführern sind Herr Wolfgang
Sander, Vechta, und Frau Martina Sander, Vechta bestellt.
2.
Arbeitnehmer
Im Berichtszeitraum wurden 3 Arbeitnehmer
beschäftigt (Vorjahr: 3).
3.
Gewinnverwendung
Das Geschäftsjahresergebnis 2023 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
4.
Größenabhängige Erleichterungen
In Bezug auf die Pflichtangaben
gem. § 285 HGB werden die
größenabhängigen Erleichterungen
gem. § 288 HGB in Anspruch genommen.
Die Angaben gem. § 286 HGB wurden
unterlassen.
Vechta, den 12. März 2025
Martina Sander,
Gechäftsführerin
Wolfgang Sander, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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