Beyzel UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lydia Wagner seit 6.12.2013 | Geschäftsführer |
Mike Voigtmann seit 4.7.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Leipzig | 60.00% |
Stadt Leipzig | 40.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LAS GmbHLeipzigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsverzeichnis Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023LAS GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell 1.2 Ziele und Strategien 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen 2.2 Geschäftsverlauf 2.3 Ertragslage 2.4 Finanzlage 2.5 Vermögenslage 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigtenpolitik 2.7 Tätigkeitsabschlüsse 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Risikomanagementsystem 3.2 Risikobericht 3.3 Chancenbericht 3.4 Prognosebericht 1 Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Die LAS GmbH, Leipzig (LAS), ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke). Die LAS zeichnet verantwortlich für die Geschäftsstrategie für Privat- und Gewerbekunden und die Erbringung von energiewirtschaftlichen Dienstleistungen entlang des Meter-to-Cash Prozesses. Ergänzt wird der Aufgabenbereich durch die Marktkommunikationsprozesse auf Netz- und Lieferantenseite und die Abrechnung der Netzentgelte für die Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig). 1.2 Ziele und Strategien Wie alle Unternehmen der Leipziger Stadtwerke-Gruppe unterliegt auch die LAS den Rahmenbedingungen des Energiemarktes - einem Markt, der sich in einem tiefgreifenden Umbruch befindet. Dieser Umbruch wird maßgeblich durch die Dekarbonisierung, die Marktdurchdringung erneuerbarer Energien, die zunehmende Dezentralität, die Einflüsse der Digitalisierung und schließlich die Neuordnung ganzer Wertschöpfungsketten bestimmt. Strategisch positionieren sich die Leipziger Stadtwerke als Energiepartner, sowohl für die Stadt Leipzig als auch für die Kunden. Als 100%ige Tochtergesellschaft der Leipziger Stadtwerke fokussiert sich hierbei die LAS auf die Zielstellung Wachstum in relevanten Kundenmärkten und Erfüllung der sich wandelnden Kundenerwartung. Um diese Ziele erreichen zu können, wurden die Digitalisierung der Kundenkontakte über alle Kanäle und Segmente sowie die Automatisierung von Prozessabläufen und Schnittstellen zum Kunden als strategische Maßnahmen erarbeitet. Mit der Umsetzung wurde begonnen. 2 Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) bringt für alle Marktrollen weitere Herausforderungen mit sich. Mit dem Gesetz soll der Rollout von Smart Metern beschleunigt werden und die dazugehörigen Prozesse standardisierter und rechtssicherer ausgeführt werden. Für alle betreuten Prozessgruppen und Marktrollen sowie bedarfsweise für die unterschiedlichen Kundengruppen müssen die Abläufe entsprechend ertüchtigt werden. Im Fokus stehen hierbei die Prozesse bzgl. der intelligenten Messsysteme, des Universalbestellprozesses sowie der Umgang mit dynamischen Tarifen. Für das Jahr 2024 sind in Abhängigkeit von der politischen Konstellation auf Bundesebene weiterhin grundlegende Diskussionen über Änderungsoptionen einzelner Reformobjekte im Bereich Energie zu erwarten. 2.2 Geschäftsverlauf Die finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich im Geschäftsverlauf wie folgt dar:
Das im Geschäftsjahr 2023 erzielte Ergebnis nach Steuern ist trotz der im Vergleich zur Planung um 1.082 TEUR höher ausgefallenen Umsatzerlöse um 1.227 TEUR niedriger als prognostiziert. Die höheren Umsatzerlöse werden durch ebenfalls höhere Material- (um 525 TEUR) und Personalkosten (um 772 TEUR) leicht überkompensiert. Hauptsächlich wird die Ergebnisabsenkung jedoch durch die im Vergleich zum Plan um 1.011 TEUR höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen verursacht. Diese resultieren aus einer Rückstellungszuführung für Mietleerstände. In Folge des zwischen den Stadtwerken und der LAS abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wird der Verlust bei LAS ausgeglichen. Die Leistungsfähigkeit der LAS zeigt sich nicht nur in wirtschaftlichen Kennzahlen. Als wichtige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden die Anzahl der Zählpunkte der Netz Leipzig sowie die Mitarbeiterzahlen herangezogen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
* Vollzeitkapazitäten (ohne Auszubildende)
Die LAS betreute im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 468.311 Zählpunkte (Vj.: 406.886 Zählpunkte) der Netz Leipzig. Dies entspricht einer Erhöhung von 59.411 Zählpunkten gegenüber der im Wirtschaftsplan getroffenen Prognose. In der Prognose des Lageberichts 2022 war dieser Anstieg schon berücksichtigt. Grund hierfür ist die vollzogene Übernahme von Konzessionsgebieten durch die Stadtwerke. Um eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf zu gewährleisten, wird die Zahl der Mitarbeitenden in Vollzeitkapazitäten (VZK) umgerechnet. Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter werden dabei entsprechend ihrem Anteil an der regulären Arbeitszeit berücksichtigt. Die Anzahl der Vollzeitkapazitäten entspricht im Jahr 2023 mit 165 dem im Wirtschaftsplan prognostizierten Wert. 2.3 Ertragslage
Die Gesellschaft erwirtschaftete im Jahr 2023 Umsatzerlöse von 17.361 TEUR (Vj.: 15.749 TEUR) und lag damit um 1.612 TEUR über dem Vorjahresniveau. Die Entwicklung der Umsatzerlöse resultiert aus der höheren Anzahl an betreuten Zählpunkten und der teilweisen Weitergabe der erhöhten LAS-Kosten an die Abrechnungskunden. Die Umsatzerlöse im Kerngeschäft Abrechnung stiegen in der Geschäftsbeziehung zu den Stadtwerken um 828 TEUR, in der zu Netz um 799 TEUR und in der zu Brillant um 156 TEUR. Das Geschäft Submetering hingegen reduzierte sich um 222 TEUR. Der Bereich Inkasso wies einen leichten Umsatzzuwachs von 8 TEUR auf. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken gegenüber dem Jahr 2022 um 179 TEUR. Die im Zusammenhang mit der Erhöhung der Umsatzerlöse stehenden Erhöhungen der Materialaufwendungen (um 943 TEUR) als auch Personalaufwendungen (um 1.334 TEUR) überkompensierten die positive Entwicklung der Umsatzerlöse jedoch und führten zusammen mit den um 817 TEUR gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen und den gesunkenen sonstigen betrieblichen Erträgen zu einer Verminderung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr um 1.676 TEUR. Die Entwicklung der Personalaufwendungen resultiert aus Tarifanpassungen, einem Inflationsausgleich und einer erstmals gewährten Bonuszahlung. Das Geschäftsjahr 2023 schloss die LAS mit einem negativen Ergebnis vor Steuern von 1.124 TEUR ab. Dieses wird ihr aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von den Stadtwerken ausgeglichen. 2.4 Finanzlage Im Rahmen der Kapitalflussrechnung wies die LAS zum 31. Dezember 2023 einen Finanzmittelbestand von -752 TEUR aus, der im Wesentlichen durch einen negativen Cash-Pool-Bestand von 1.245 TEUR geprägt war und durch einen mit 493 TEUR positiven Kassenbestand teilweise abgeschwächt wurde.
Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg im Vergleich zum Vorjahr trotz des um 1.676 TEUR schlechteren Ergebnisses um 1.121 TEUR. Eine wesentliche Ursache ist die im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Zunahme der Forderungen und die Zunahme der langfristigen Rückstellungen. Der Cash Flow aus Investitionstätigkeit betrug im Jahr 2023 wieder 0 EUR. Die LAS erwarb kein eigenes Anlagevermögen, sondern bekommt dies über den Dienstleistungsvertrag von den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Die positive Entwicklung des Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit wurde insbesondere geprägt durch die Rückführung der im Jahr 2022 deutlich zu hoch vorgenommenen Vorab-Gewinnabführung. Der allgemeine Finanzmittelbedarf der LAS wird durch den bestehenden Cash-Pool-Vertrag mit den Stadtwerken gedeckt. Mit diesem Vertrag ist die LAS in das Cash-Pool-System der Leipziger Stadtwerke-Gruppe integriert. 2.5 Vermögenslage Zum 31. Dezember 2023 wies die LAS eine Bilanzsumme von 4.349 TEUR aus. Demgemäß hat sich das Vermögen der Gesellschaft um 653 TEUR erhöht. Es wurde hauptsächlich geprägt von Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) verbundene(n) Unternehmen und langfristigen Rückstellungen.
Die Verringerung des Anlagevermögens beruhte mit 39 TEUR sowohl auf Abgängen als auch auf planmäßigen Abschreibungen. Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 693 TEUR zu. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Der Anstieg der langfristigen Rückstellungen war im Wesentlichen auf die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste aus einem Mietvertrag zurückzuführen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus dem Cash-Pool-Vertrag mit den Stadtwerken. 2.6 Mitarbeiter und Beschäftigtenpolitik Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die LAS GmbH 178 Mitarbeiter. Die Leipziger Stadtwerke-Gruppe hat auch im Jahr 2023 auf eine fokussierte und zukunftsfähige Personalarbeit gesetzt. Die Ausrichtung der Personalstrategie an der Unternehmensstrategie ist hierbei wesentliche Grundvoraussetzung. Dabei rücken die Themen der Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung weiter in den Mittelpunkt nachhaltiger Personalarbeit. Die Unternehmensgruppe wurde auch im Jahr 2023 als attraktiver und krisensicherer Arbeitgeber in der Region wahrgenommen. Dies ist eine wichtige Basis, um die steigenden Herausforderungen in der Rekrutierung von Fachkräften - vor allem in hochspezialisierten Berufsgruppen - fortlaufend zu meistern. Damit den Anforderungen des Arbeitsmarktes weiterhin positiv begegnet werden kann, wurde die Arbeitgebermarke der Leipziger Stadtwerke-Gruppe weiter geschärft und eine Arbeitgeberkampagne mit ausgeprägter Innen- und Außenwirkung gestartet. Die so entwickelte Kommunikation soll in konzeptioneller und operativer Hinsicht in der Zukunft weiter ausgebaut werden, um anhaltend eine starke Arbeitgebermarke zu präsentieren. Erfolgreiche Projekte aus den Vorjahren werden darüber hinaus fortgeführt und weiterentwickelt. Hierzu gehören u. a. die weitere Etablierung der neuen Arbeitswelten mit Desksharing, Telearbeit und mobile Arbeit, aber auch die Fortführung von Entwicklungsprogrammen speziell für die Zielgruppe der Führungskräfte und Mitarbeitenden (Talentprogramm "Energizer"). Als wichtiges Element der Nachwuchskräftegewinnung sind weiterhin die Eigenausbildung, vor allem im gewerblich-technischen Bereich, sowie der Einsatz von Praktikanten und engagierten Werkstudenten verschiedener Studiengänge vorgesehen. In diesem Zusammenhang werden beständig Routinen zur systematischen Nachfolgebesetzung bei Altersabgängen gelebt und die Prozesse rund um erforderlichen Wissenstransfer ausgebaut. 2.7 Tätigkeitsabschlüsse Mit ihren Tätigkeitsabschlüssen zum 31. Dezember 2023 erfüllt die LAS die Berichtspflicht nach § 6b EnWG. Die Geschäftsfelder umfassen die Tätigkeiten der Dienstleistungserbringung für die Elektrizitäts- und Gasverteilung, der Dienstleistungserbringung für den grundzuständigen Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messysteme sowie andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Die Grundlage für die Zuordnung sämtlicher Geschäftsvorfälle zu den Tätigkeiten bilden tätigkeitsbezogene Zusatzkontierungen, welche allen Buchungen mitgegeben werden. Der Gesamtumsatz des Unternehmens von 17.361 TEUR wird im Berichtsjahr im Wesentlichen in anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors 11.135 TEUR und der Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung 4.183 TEUR erwirtschaftet. Die Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung der LAS weist für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 390 TEUR (Vj.: 142 TEUR) aus. Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 551 TEUR auf 4.183 TEUR. Hintergrund ist die Zunahme des Leistungsumfanges aufgrund des Konzessionserwerbes der eingemeindeten Ortsteile in Leipzig. Die sonstigen betrieblichen Erträge weisen einen leichten Rückgang um 29 TEUR auf 11 TEUR auf. Ergebnismindernd wirken steigende Materialaufwendungen um 117 TEUR auf 151 TEUR, Personalaufwendungen um 223 TEUR auf 3.004 TEUR aufgrund von Tarifanpassungen in Anlehnung an die Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU), einem Inflationsausgleich und einer erstmals gewährten Bonuszahlung sowie höhere sonstige betriebliche Aufwendungen um 425 TEUR auf 1.419 TEUR. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung beträgt 802 TEUR (Vj.: 560 TEUR). Dies entspricht 18 % (Vj.: 15 %) der Bilanzsumme der LAS. Die Aktivseite ist vorwiegend von Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 334 TEUR (Vj.: 434 TEUR) geprägt, welche hauptsächlich aus Forderungen der Ergebnisabführung zu den Leipziger Stadtwerken bestehen. Auf der Passivseite ist der Bestand der Rückstellungen 425 TEUR (Vj.: 175) TEUR gestiegen, Hintergrund ist im Wesentlichen die Bilanzierung einer Drohverlustrückstellung für Mietleerstände ab diesem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind ebenfalls angestiegen. Die Posten der Aktivseite sind hingegen im Vergleich zum Vorjahr gesunken, das zugeordnete Eigenkapital weist infolgedessen einen negativen Wert aus. Es erfolgte ein Ausgleich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages auf beiden Seiten der Bilanz. Die Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die Gasverteilung der LAS weist für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von 251 TEUR (Vj.:4 TEUR) aus. Ergebnisverbessernd wirken die Umsatzerlöse, sie stiegen um 227 TEUR auf 1.716 TEUR. Hintergrund ist auch hier die Zunahme des Leistungsumfanges aufgrund des Konzessionserwerbes der eingemeindeten Ortsteile in Leipzig. Die Materialaufwendungen blieben nahezu unverändert. Entgegen wirken gestiegene Personalaufwendungen um 199 TEUR auf 898 TEUR aufgrund von Tarifanpassungen in Anlehnung an die Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher Unternehmen e.V. (AVEU), einem Inflationsausgleich und einer erstmals gewährten Bonuszahlung, gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen um 243 TEUR auf 1.041 TEUR sowie geringere sonstige betriebliche Erträge. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die Gasverteilung steuert mit 281 TEUR (Vj.: 228 TEUR) einen Anteil von 6 % (Vj.: 6 %) zur Bilanzsumme der LAS bei. Die Aktivseite weist keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr auf. Auf der Passivseite führte die Zuführung einer Drohverlustrückstellung für Mietleerstände zu einem negativen zugeordneten Eigenkapital. Es erfolgte ein Ausgleich des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages auf beiden Seiten der Bilanz. Die Tätigkeit Dienstleistungserbringung für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme weist für das Jahr 2023 ein Ergebnis vor Verlustausgleich von133 TEUR (Vj.: 17 TEUR) aus. Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 328 TEUR (Vj.: 284 TEUR). Neben eher geringen Aufwandspositionen wie Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen, sind die Personalaufwendungen mit 398 TEUR (Vj.: 250 TEUR) der größte Aufwandsblock dieser Tätigkeit. Die Bilanzsumme der Tätigkeit Dienstleistungserbringung des grundzuständigen Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messysteme weist eine Höhe von 90 TEUR (Vj.: 44 TEUR) aus, das entspricht 2% (Vj.: 1 %) der Gesamtsumme der LAS. Die Aktivseite beinhaltet im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Auf der Passivseite ist ein leichter Anstieg der Rückstellungen 55 TEUR Vj.: 15 TEUR) zu verzeichnen. Das umgeschlagene Eigenkapital wurde in der Position "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auf beiden Seiten der Bilanz ausgeglichen. 3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1 Risikomanagementsystem Die LAS ist in das Risikomanagementsystem der Stadtwerke integriert und berichtet in diesem Rahmen regelmäßig über die Risikosituation der Gesellschaft. Als Baustein des Risikomanagements und Leitfaden zur Risikosteuerung wird in einem Handbuch, welches auch für die LAS gültig ist, der grundsätzliche Umgang mit Risiken beschrieben. Das zentrale Risikomanagement koordiniert und berichtet für jeden Verantwortungsbereich die Erfassung des Risikoinventars, die Bewertung der Risiken sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. 3.2 Risikobericht Die Erreichung des gemeinsam mit den Stadtwerken definierten Kostenpfades der kommenden Jahre bedingt die planmäßige Durchführung bereits begonnener oder noch in Vorbereitung befindlicher Optimierungsmaßnahmen. Zu den wesentlichen Projekten gehört die deutliche Steigerung des Self-Service-Verhaltens der Endkunden sowie die Überführung der Verträge in ein neues Abrechnungssystem. Die Umsetzung dieses Maßnahmenpfades ist Grundlage für die Verwirklichung der geplanten Effizienzen. Risiken aus sich abzeichnenden Ressourcenengpässen und dem sich daraus ergebenden drohenden Projektverzug wird mit einem zuverlässigen gruppenweiten Steuerungsmanagement begegnet. Schwer einschätzbar bleiben weiterhin die Einflüsse aus dem makroökonomischen Umfeld, welche Energieversorgungsunternehmen und ihre Netzbetreiber besonders betreffen und von denen die LAS als Energie- und Netzabrechnungs-Dienstleister zumindest mittelbar betroffen ist. 3.3 Chancenbericht Durch organisatorische Anpassungen innerhalb des Unternehmens und ein damit einhergehendes flexibles Agieren bei Marktveränderungen können sich Chancen für die LAS ergeben. 3.4 Prognosebericht Die LAS prognostiziert auf Basis der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis nach Steuern von 62 TEUR. Das prognostizierte Ergebnis wird maßgeblich durch die abgeschlossenen Rahmenverträge mit den Stadtwerken, der Brillant und der Netz Leipzig sowie Kostenreduzierungen beeinflusst, die die Fortsetzung des Kerngeschäftes der LAS sichern. Die für das Geschäftsjahr 2024 geplanten Umsatzerlöse betragen 17.244 TEUR. Die geplanten Investitionen von 20 TEUR im Jahr 2024 betreffen die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bezüglich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wird (infolge des Konzessionserwerbs Strom und Gas) im Geschäftsjahr 2024 von einer steigenden Anzahl betreuter Zählpunkte (475.500) ausgegangen. Damit verbunden ergibt sich eine leicht steigende Entwicklung der Anzahl der Vollzeitkapazitäten.
Leipzig, den 21. März 2024 Geschäftsführung Lydia Birgit Wagner Bilanz zum 31. Dezember 2023LAS GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023LAS GmbH, Leipzig
Anhang für das Geschäftsjahr 2023LAS GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 3 Angaben zum Jahresergebnis 4 Ergänzende Angaben 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte 4.2 Angaben gemäß § 6b Absatz 2 EnWG. 4.3 Angaben zu den Organen 4.4 Abschlussprüferhonorar 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 5 Nachtragsbericht 1 Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Die LAS GmbH, Leipzig (LAS), hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Handelsregisternummer HRB 17209 eingetragen. Im vorliegenden Jahresabschluss der LAS wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB), die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) angewendet. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach den Vorschriften gemäß § 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Stadtwerke Leipzig GmbH, Leipzig (Stadtwerke), und die LAS haben mit Datum vom 19. September 2005, zuletzt geändert am 7. Februar 2014, einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. 2 Erläuterungen zu den Posten von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind entsprechend der Going-Concern-Annahme die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. 2.1.1 Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungsbeziehungsweise Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. In den Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen sind neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. In der Regel erfolgen Abschreibungen linear unter Zugrundelegung folgender betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis zu 250,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung aufwandswirksam erfasst. Bei geringwertigen Anlagegütern mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 800,00 EUR erfolgt die Sofortabschreibung im Zugangsjahr. 2.1.2 Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, soweit vorhanden, ist durch die Bildung angemessener Wertberechtigungen Rechnung getragen. 2.1.3 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.1.4 Eigenkapital Die Posten des Eigenkapitals sind zum Nennbetrag bewertet. 2.1.5 Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und Jubiläen wurden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) unter Anwendung des pauschalen von der Deutschen Bundesbank gemäß den Vorschriften der Rückstellungsabzinsungsverordnung der Bundesbank (RückAbzinsV) ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre (Jubiläen) und zehn Jahre (Pensionen), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, passiviert. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 für Pensionsrückstellungen auf 1,83 % und für Jubiläen auf 1,75 %. Bei der Festlegung des Zinssatzes wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen und bei unterstelltem unveränderten Zinsniveau auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben. Die genannten Personalrückstellungen sowie ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck gebildet. In der Rückstellung für Jubiläen wurde von einem Gehaltstrend von 2,0 % p. a. ausgegangen. Bei der Pensionsrückstellung wurde, entsprechend den der Rückstellung zugrundeliegenden Regelungen, kein Gehaltsbeziehungsweise Rententrend eingezogen. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von 1 TEUR. Die Bewertung der übrigen Rückstellungen erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken einschließlich geschätzter Kostensteigerungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Bewertung langfristiger Rückstellungen erfolgte mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag. 2.1.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. 2.1.7 Latente Steuern Nach formaler Betrachtungsweise ist die Gesellschafterin Stadtwerke als Organträgerin alleinige Steuerschuldnerin. Tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig im Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. Dementsprechend werden latente Steuern nicht im Jahresabschluss der Gesellschaft erfasst. 2.1.8 Mindestbesteuerung Der übergeordnete LVV-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Auf die LAS wird zukünftig grundsätzlich keine Steuermehrbelastung aus der nationalen Ergänzungssteuer entfallen, da sie weder oberste Muttergesellschaft noch Gruppenträgerin der Mindeststeuergruppe im Sinne des § 3 MinStG ist. Allerdings ist sie der Gruppenträgerin LVV zum Ausgleich für etwaige durch die LAS verursachte nationale Ergänzungssteuerbeträge verpflichtet, welche künftig durch die LAS für alle in Deutschland belegenen Geschäftseinheiten verursacht werden. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die LAS noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine - dem Gruppenträger auszugleichende - Steuerbelastung aus dem MinStG. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. 2.1.9 Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2.2 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Übersicht zur Entwicklung des Anlagevermögens der LAS, die in der Anlage zu diesem Anhang enthalten ist, dargestellt. 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 2.320 TEUR (Vj.: 659 TEUR) sowie sonstige Forderungen von 1.125 TEUR (Vj.: 2.115 TEUR). Den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin Stadtwerke von 2.346 TEUR (Vj. 2.376 TEUR) zugehörig. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie zum Vorjahresbilanzstichtag, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen für noch nicht abziehbare Vorsteuer von 84 TEUR (Vj.: 52 TEUR). 2.2.3 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die Guthaben bei Kreditinstituten enthalten eingezogene Inkassogelder (489 TEUR), die an Dritte abzuführen sind. 2.2.4 Eigenkapital Das Stammkapital von 150 TEUR ist vollständig eingezahlt und wird zum 31. Dezember 2023 in voller Höhe von den Stadtwerken gehalten. Die bilanzierten anderen Gewinnrücklagen (349 TEUR) resultieren aus den Geschäftsjahren 2001 bis 2004. 2.2.5 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Rückstellungen für drohende Verluste aus Leerständen aus einem Mietverhältnis (919 TEUR) sowie personalbezogene Rückstellungen (414 TEUR). 2.2.6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit 21 TEUR (Vj.: 26 TEUR) auf Lieferungen und Leistungen sowie mit 1.311 TEUR (Vj.: 2.036 TEUR) auf sonstige Verbindlichkeiten. Alle Verbindlichkeiten haben, wie zum Vorjahresbilanzstichtag, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 2.3.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 17.361 TEUR, welche ausschließlich im Inland erwirtschaftet wurden, stellen sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse aus Abrechnung enthalten im Jahr 2022 weitere Umsatzerlöse von 253 TEUR, welche ab dem Jahr 2023 gesondert ausgewiesen werden. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlösminderungen von 124 TEUR enthalten. 2.3.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge von insgesamt 15 TEUR. Diese betreffen im Wesentlichen periodenfremde Erträge aus verjährungsbedingter Ausbuchung ausstehender Rechnungen (9 TEUR) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (6 TEUR). 2.3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 36. TEUR. Diese betreffen vorwiegend Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (23 TEUR), Aufwendungen aus der Mietnebenkostenabrechnung (9 TEUR) sowie Aufwendungen für Wertberichtigungen und Ausbuchung von Forderungen (2 TEUR). Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Dotierung der Rückstellung für Leerstände aus einem Mietverhältnis (919 TEUR) enthalten. 2.3.4 Zinsergebnis Im Zinsergebnis werden gemäß § 277 Abs. 5 HGB Aufwendungen von 4 TEUR (Vj.: 6 TEUR) aus der Aufzinsung von Rückstellungen ausgewiesen. 3 Angaben zum Jahresergebnis Der Fehlbetrag vor Verlustausgleich von 1.124 TEUR wird auf Basis eines Ergebnisabführungsvertrages in voller Höhe von den Stadtwerken ausgeglichen. 4 Ergänzende Angaben Die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, Leipzig (LVV), ist Alleingesellschafter der Stadtwerke. Deshalb wird die LAS in den Konzernabschluss der LVV einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der LVV wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. 4.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-/ Dienstleistungs- und Nutzungsverträgen betragen 4.865 TEUR, darunter mit verbundenen Unternehmen 2.280 TEUR. Die abgeschlossenen Verträge tragen zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belassen das Investitionsrisiko beim Vermieter beziehungsweise Dienstleister. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden. Für die LAS bestanden zum Bilanzstichtag mittelbare Pensionsverpflichtungen. Diese werden im Jahr 2023 teilweise durch das Kassenvermögen der Unterstützungskasse für die Mitteldeutsche Wirtschaft gedeckt, die Höhe der Unterdeckung beträgt 12 TEUR. Entsprechend dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden diese Rückstellungen nicht bilanziert. Die Bewertung der Verpflichtungen erfolgte auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Aus Freistellungsvereinbarungen mit den Stadtwerken ist die LAS im Innenverhältnis von Verpflichtungen von insgesamt 2.123 TEUR freigestellt. Im Außenverhältnis bestehen diese Verpflichtungen fort. Eine Inanspruchnahme der LAS aus diesen Verpflichtungen wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da keine Hinweise einer mangelnden Zahlungsfähigkeit des Hauptschuldners vorliegen. 4.2 Angaben gemäß § 6b Absatz 2 EnWG. Im Geschäftsjahr wurden folgende angabepflichtigen Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen getätigt:
4.3 Angaben zu den Organen Der Geschäftsführung gehören an:
Die Geschäftsführerin erhielt für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Der Beirat bestand aus folgenden Mitgliedern:
Die Beiratsmitglieder erhielten für ihre Tätigkeit keine Bezüge. 4.4 Abschlussprüferhonorar Von der Pflicht zur Angabe des vom Abschlussprüfer berechneten Gesamthonorars ist die LAS befreit, da diese Angaben in den Konzernabschluss der LVV einbezogen werden. 4.5 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 267 Abs. 5 HGB)
5 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nicht bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Erwähnung fanden, sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht zu verzeichnen.
Leipzig, den 21. März 2024 Geschäftsführung Lydia Birgit Wagner AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023LAS GmbH, Leipzig
Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die ElektrizitätsverteilungLAS Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die GasverteilungLAS Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Bilanz zum 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für den Grundzuständigen Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligente MessystemeLAS Leipzig GmbH, LeipzigAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die ElektrizitätsverteilungLAS Leipzig GmbH, Leipzig
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für die GasverteilungLAS Leipzig GmbH, Leipzig
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Tätigkeit Dienstleistungserbringung für den Grundzuständigen Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligente MessystemeLAS Leipzig GmbH, Leipzig
Tätigkeitsabschluss §6b Absatz 3 EnWGFür das Geschäftsjahr 2023LAS GmbH, LeipzigInhaltsverzeichnis 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten 2 Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse 3 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse 1 Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die LAS GmbH, Leipzig (LAS) zeichnet verantwortlich für die Marktzugangsstrategie für Privatkunden und die Erbringung von energiewirtschaftlichen Dienstleistungen. Ergänzt wird der Aufgabenbereich durch die Marktkommunikationsprozesse auf Netz- und Lieferantenseite und die Abrechnung der Netzentgelte für die Netz Leipzig GmbH, Leipzig (Netz Leipzig). Den Dienstleistungserbringungen für die Elektrizitäts- und Gasverteilung sowie für den grundzuständigen Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligente Messsystemen wurden die Umsatzerlöse aus der Erbringung der Abrechnungs- und Ablesedienstleistungen für die Netz Leipzig, die diesbezüglich anfallenden Aufwendungen sowie die daraus resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten zugeordnet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der einzelnen Tätigkeiten entsprechen den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelabschluss der LAS. 2 Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse Es werden bei allen für das Gesamtunternehmen geführten Konten die Buchungen mit tätigkeitsbezogenen Zusatzkontierungen versehen, die eine Erstellung einzelner Tätigkeitsabschlüsse ermöglichen. Im Kerngeschäft erbringt die LAS grundsätzlich gleichartige Ablese- und Abrechnungsprozesse für alle ihre Auftraggeber. Vor diesem Hintergrund ist die Aufbauorganisation der LAS prozessstrukturiert und damit tätigkeitsübergreifend. Direkte Zuordnungen lassen sich nur in wenigen Fällen ableiten. Für Werte, die sich nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand direkt zuordnen lassen, erfolgt im ersten Schritt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine sachgerechte Schlüsselung auf Basis von kostenstellenbezogenen Umlagen. Daraus leiten sich die Schlüsselungen für die Bilanzposten ab. 3 Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten weisen ebenso eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sowohl für die Dienstleistungserbringung der Elektrizitäts- und Gasverteilung als auch für die Dienstleistungserbringung des grundzuständigen Messstellenbetriebes moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen bestehen keine Haftungsverhältnisse, die gemäß § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Miet-/Dienstleistungs-/Nutzungsverträgen bestehen für die Dienstleistungserbringung der Elektrizitätsverteilung 1.193 TEUR (Vj.: 1.365 TEUR), der Gasverteilung 1.216 TEUR (Vj.: 1.390 TEUR) und auch für die Dienstleistungserbringung des grundzuständigen Messstellenbetriebes moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsystemen in Höhe von 23 TEUR (Vj.: 25 TEUR).
Leipzig, den 21. März 2023 Geschäftsführung Lydia Birgit Wagner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LAS GmbH, Leipzig VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LAS GmbH, Leipzig, -bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LAS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Dienstleistungserbringung für die Elektrizitätsverteilung", "Dienstleistungserbringung für die Gasverteilung" und "Dienstleistungserbringung für den grundzuständigen Messstellenbetreiber moderner Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 21. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Carl Erik Daum, Wirtschaftsprüfer ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 15.04.2024 festgestellt. |
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