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Handelsgesellschaft mbH
Falkenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
380.562,33 |
350.902,83 |
| I.
Sachanlagen |
380.562,33 |
350.902,83 |
| B.
Umlaufvermögen |
386.466,35 |
226.447,55 |
| I.
Vorräte |
10.285,13 |
710,34 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.972,93 |
151.261,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10.092,63 |
374,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
181.208,29 |
74.475,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.039,37 |
5.497,09 |
| Aktiva |
783.068,05 |
582.847,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
395.165,29 |
287.551,30 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
261.986,71 |
250.308,33 |
| III.
Jahresüberschuss |
107.613,99 |
11.678,38 |
| B.
Rückstellungen |
22.438,53 |
18.793,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
365.464,23 |
276.503,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
235.280,22 |
179.654,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
130.184,01 |
96.848,20 |
| Summe
Passiva |
783.068,05 |
582.847,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
unter Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274 a, 276, 288 i.V.m. § 276 Abs. 1 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde nach Art.
67 Abs. 8 Satz 2 Halb. 2 EGHGB verzichtet.
II. Bilanzierung und Bewertung
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
vorgenommen.
Bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens bis zu einem Anschaffungswert von
€ 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
den niedrigeren Stichtagswerten angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Eigenkapital umfasst das gezeichnete Nennkapital,
die Gewinn- bzw. Verlustvorträge sowie den
Jahresüberschuss 2022.
Die Rechnungsabgrenzungsposten (aktivistisch)
beinhalten die Kostenabgrenzungen zum Jahresende, welche
sich erst in den Folgejahren ergebniswirksam auswirken.
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, welche sich erst im
Folgejahr ergebniswirksam auswirken, wurden
im passiven Rechnungsabgrenzungsposten
dargestellt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die zu
erwartenden Nachzahlungen für das Berichtsjahr und
Vorjahre.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Auf die Aufstellung eines Anlagenverzeichnisses wird
gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Zur
Erläuterung des Anlagevermögens verweisen wir auf
den Anlagespiegel.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag € 77.499,49.
Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter
beträgt € 10.092,63.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
beträgt € 0,00.
Im Wirtschaftsjahr waren durchschnittlich 32 Personen
beschäftigt.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Burgdorf geführt. Außer
den Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Die Angaben zu den Gesamtbezügen der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 a HGB)
unterbleiben nach § 286 Abs. 4 HGB, da anhand dieser
Angaben die Bezüge des Geschäftsführers
festgestellt werden können.
Neben den geschäftsüblichen
Gewährleistungen bestanden zum Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
Falkenberg, den 25.04.2025
Der Geschäftsführer:
Gez. Anja Burgdorf
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2025
festgestellt.
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