Stammdaten

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Amtsgericht Wetzlar HRB 4920
Vorher
consens GmbH Agentur für Unternehmens- und MarketingkommunikationMV Health Communication GmbH
Eingetragen
5.9.1996
Branche
Public-Relations-BeratungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen und Organisationen in allen Fragen der Marketing-Kommunikation (Werbung, Verkaufsförderung, Public Relations, Verkauf, Corporate Communications) und die damit verbundene Konzeption, Entwicklung und Realisation von Marketingund Kommunikationsmaßnahmen sowie alle Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen

Historie

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Management

NameRolle
Adrian Kahl
seit 1.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Jannis Kahl
40.00%
35.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Jannis Kahl
35625 Hüttenberg, Am Weimer 26
41.200 €
40.00%
61184 Karben, Franz-Krug-Str. 3
36.050 €
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SI Group GmbH

Wetzlar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4,00

4,00

II. Sachanlagen

5.353,00

7.493,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

2.360,65

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.075,24

14.868,40

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.196,55

16.016,60

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

153.399,22

146.344,61

Summe Aktiva

170.028,01

187.087,26



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

103.000,00

103.000,00

II.Verlustvortrag

-249.344,61

-221.734,18

III. Jahresfehlbetrag

-7.054,61

-27.610,43

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

153.399,22

146.344,61

B. Rückstellungen

1.500,00

4.000,00

C. Verbindlichkeiten

168.528,01

183.087,26

Summe Passiva

170.028,01

187.087,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Matthias Kahl, Kaufmann, Wetzlar.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresfehlbetrag soll zusammen mit dem bestehenden Verlustvortrag auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Wetzlar, den 16. Dezember 2011

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011

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