Laufhütte GmbH
Alpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
513.855,42 |
538.141,99 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.740,43 |
624,47 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.815,58 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
511.114,99 |
537.517,52 |
| Aktiva |
513.855,42 |
538.141,99 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.931,55 |
252.948,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
201.819,60 |
226.842,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.017,24 |
25.022,99 |
| B.
Rückstellungen |
275.287,00 |
283.661,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
636,87 |
1.532,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
636,87 |
1.532,20 |
| Passiva |
513.855,42 |
538.141,99 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie
den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB bei der Erstellung sowie
bei der Offenlegung des Jahresabschlusses gemäß
§§ 326, 327 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und
auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar,
auf Ausweis unwesentlicher Abweichungen wird verzichtet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven
zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
werden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB
gebildet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Pensionsrückstellung:
Die Ermittlungsergebnisse des vorgelegten Gutachtens
der Firma Provinzial enthalten folgende Prämissen:
Pensionsrückstellungen
Die Ermittlungsergebnisse des vorgelegten Gutachtens
der Firma Provinzial enthalten folgende Prämissen:
Rechnungszins 1,44 %; veröffentlichter
Rechnungszins gem. § 252 HGB
| Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden |
280.524,00 EUR |
| Veränderung der
Rückstellung wegen geänderten
Rechnungszins |
8.787,00 EUR |
| Erfüllungsbetrag bei
7 -jährigem Durchschnittszinssatz von 1,78
% |
271.737,00 EUR |
| Unterschiedsbetrag gem.
§253 Abs. 6 HGB /Ausschüttungssperre |
14.520,00 EUR |
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Weitere Angaben zur Bilanz
Umlaufvermögen
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
bzw. den sonstigen Vermögensgegenständen werden
Forderungen gegenüber Gesellschafter 0,00 €
ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 51.129,19 € ist mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Sonstige Angaben
| Verbindlichkeit geg.
Gesellschafter |
0,00 € |
| Im Geschäftsjahr
beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt |
1 Mitarbeiter |
Geschäftsführung
Geschäftsführerin: Hildegard Laufhütte,
Kauffrau
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr
nicht vorgelegen.
Duisburg, den 27.11.2023
Gez.
Hildegard Laufhütte
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2023
festgestellt. |