Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 9652
Eingetragen
16.5.2006
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Entwicklung, Bau und Vermarktung sowie Handel und Installation und Projektabwicklung von Maschinen, Anlagen und elektronischen Komponenten, vornehmlich für die Kontrolle von Produktions-Prozess-Abläufen; die Gesellschaft kann darüber hinaus Beratungs- sowie Dienst- und Serviceleistungen erbringen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Fürst
seit 16.5.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Peter Fürst
Bürgstadt
75.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

fp sensor systems GmbH

Bürgstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 89.127,00 60.434,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 219,00 9,00
II. Sachanlagen 38.908,00 10.425,00
III. Finanzanlagen 50.000,00 50.000,00
B. Umlaufvermögen 1.163.734,09 1.261.404,08
I. Vorräte 279.466,00 242.426,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.826,62 100.976,97
III. Wertpapiere 325.802,66 353.929,26
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502.638,81 564.071,85
Summe Aktiva 1.252.861,09 1.321.838,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.018.784,62 1.027.587,52
I. Gezeichnetes Kapital 75.000,00 75.000,00
II. Gewinnvortrag 852.587,52 844.953,52
III. Jahresüberschuss 91.197,10 107.634,00
B. Rückstellungen 135.400,00 180.800,00
C. Verbindlichkeiten 98.676,47 113.450,56
Summe Passiva 1.252.861,09 1.321.838,08

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG).

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: fp sensor systems GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Thomastr. 10, 63927 Bürgstadt

Registergericht: Aschaffenburg

Register-Nr.: HRB 9652

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.

Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmenden Vermerke ebenso wie
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, soweit dies zulässig ist, vorzugsweise im Anhang aufgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

IV. Angaben zur Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten planmäßigen und außerplan-mäßigen Abschreibungen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht aktiviert.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung
dauerhaft ist.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

6. Wertpapiere des Umlaufvermögens

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert angesetzt.

7. Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

9. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

10. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

11. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Das gezeichnete Kapital von EUR 75.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in Höhe von EUR 20.000,00 vor.

E. Sonstige Angaben

I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

II. Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

III. Arbeitnehmer

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter betrug: 4.

Die Geschäfte der fp sensor systems GmbH wurden im Berichtsjahr durch den Geschäftsführer Peter Fürst, Elektrotechniker geführt.

 

Bürgstadt, 29.10.2024

Peter Fürst, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.10.2024.

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