Franz
Lutomsky GmbH
Warburg-Scherfede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
706.391,51 |
696.827,37 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
771,44 |
1.943,44 |
| II.
Sachanlagen |
702.904,09 |
692.167,95 |
| III.
Finanzanlagen |
2.715,98 |
2.715,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.722.880,85 |
3.410.468,38 |
| I.
Vorräte |
42.490,86 |
25.813,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.702.307,14 |
2.467.568,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.978.082,85 |
917.086,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
59.148,31 |
85.650,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.488.420,67 |
4.192.945,80 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.001.085,22 |
2.558.871,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.250,00 |
51.250,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
2.954.948,14 |
2.512.734,38 |
| B.
Rückstellungen |
611.869,16 |
494.515,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
875.466,29 |
1.139.558,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.488.420,67 |
4.192.945,80 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Franz Lutomsky GmbH hat ihren Sitz in Warburg.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter
der der Nummer HRB 4947 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetz-
buches (HGB) und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgestellt und
gegliedert.
Die Gesellschaft erfüllt zum Bilanzstichtag
hinsichtlich der Bilanzsumme, Umsatzerlöse und der im
Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer die
Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungsmethoden des Geschäftsjahres
entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften.
Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und
Schuldposten erfolgte unter Beachtung der
handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung erfolgte
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungs-
kosten aktiviert. Soweit sie der Abnutzung
unterliegen, werden planmäßige
Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer vorgenommen. Es findet im Wesentlichen die
lineare Abschreibungsmethode Anwendung.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens,
deren Anschaffungskosten € 800,00 nicht
übersteigen (Geringwertige Wirtschaftsgüter),
werden aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr im
Einklang mit den steuerlichen Vorschriften voll
abgeschrieben.
Der Gegenstände des Vorratsvermögens werden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung
des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4
HGB bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen
Erzeugnisse umfassen nach dem Vollkostenprinzip neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile
der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten
sowie angemessene Teile des durch die Fertigung
bedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens;
Fremdkapitalzinsen werden nicht als Bestandteil der
Herstellungskosten berücksichtigt.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegen nahestehende
Unternehmen werden jeweils in einem gesonderten Posten
dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungen angemessen Rechnung getragen.
Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert
bilanziert.
Die Rückstellungen wurden im handelsrechtlich
erforderlichen Umfang passiviert.
Verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung
des Höchstwertprinzips mit ihrem Erfüllungsbetrag
passiviert.
3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
3.1 Aktivseite
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem nachfolgenden
Brutto-Anlagenspiegel.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
anderen Unternehmen der Gesellschafter wurden unter
gesonderten Bilanzpositionen ausgewiesen.
Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
enthalten in Höhe von T€ 171,3 solche aus
Lieferungen und Leistungen.
3.2 Passivseite
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
2022
|
2021
|
|
€
|
€
|
Jahresergebnis
|
442.213,76
|
652.378,70
|
+ Gewinnvortrag
aus dem Vorjahr
|
2.512.734,38
|
1.860.355,68
|
Bilanzgewinn
31.12.
|
2.954.948,14
|
2.512.734,38
|
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
insbesondere Verpflichtungen aus Personalsachverhalten
(T€ 141), aus Anwalts- und Prozesskosten (T€ 25)
und Gewährleistungen (T€ 51).
Die Angaben zu den Restlaufzeiten (RLZ) der
Verbindlichkeiten sind dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
|
gesamt
|
|
davon mit einer RLZ von
|
|
|
|
< 1 Jahr
|
1-5 Jahren
|
> 5 Jahren
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Erhaltene Anzahlungen
|
193
|
193
|
0
|
0
|
Verb. aus L+L
|
56
|
56
|
0
|
0
|
Verb. ggü. nahest.
Untern.
|
305
|
305
|
0
|
0
|
Verb. ggü.
Gesellschafter
|
12
|
12
|
0
|
0
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
309
|
309
|
0
|
0
|
|
875
|
875
|
0
|
0
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden
Unternehmen enthalten lediglich Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
4. Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von
insgesamt T€ 173,1.
Die finanzielle Verpflichtung aus Mietverträgen
für Betriebsgebäude beträgt monatlich
T€ 5,8.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2022
durchschnittlich 50 (Vorjahr: 50) Arbeitnehmer (ohne
Geschäftsführer und Auszubildende).
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jan-Bernd Kappelhoff. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Warburg, am 20. Juli 2023
(Jan-Bernd Kappelhoff)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2023 festgestellt.
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