maVoNORM
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 19.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.998,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.998,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.702,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.941,21 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.761,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.364,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.064,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.528,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
11.471,24 |
| B.
Verbindlichkeiten |
32.535,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
7.266,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.064,62 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31.12.10 der maVoNORM
GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft verzichtet gemäß §
264 (1) HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im
Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände, den
entsprechenden steuerrechtlichen Vorschriften und für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
linear vorgenommen. Für neue bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde eine
Sonderabschreibung gem. § 7 g Abs. 1 EStG nicht
geltend gemacht.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von netto € 410 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen
Die Forderungen wurden mit den jeweiligen Nennwerten
ausgewiesen. Sie wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Es handelt sich um das
Gesellschafter-Verrechnungskonto.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung.
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält keine
Beträge aus in Vorjahren aktiviertem Disagio.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten ergeben sich im Einzelnen aus
dem Kontennachweis zur Bilanz.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Am Bilanzstichtag gegebene über dem
Erfüllungsbetrag liegende Tageswerte wurden nicht
festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen beträgt € 5.300,74.
Sonstige Verbindlichkeiten
Eine Position von € 518,67 stellt
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt dar.
Der Rest betrifft die Umsatzsteuer des
Berichtsjahres.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Die bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen €
0.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Während des Berichtsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen
geführt:
Herr Manuel Jahns als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer, der von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit ist.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wider.
Solingen, 21.04.11
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2011 festgestellt.
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