Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10715
Vorher
H & H Immobilien- und Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
17.12.2007
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Gegenstand geändert: Technische Leistungen aller Art und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Anna Harms
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hanffeld 128, 32257 Bünde
12.500 €
50.00%
Anna Harms
Hanffeld 128, 32257 Bünde
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

H & H Immobilien- und Vermögensverwaltungs GmbH

Bünde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  2010 2009
A. Ausstehende Einlagen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 245.600,56 255.737,56
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 33,00 233,00
II. Sachanlagen 245.567,56 255.504,56
C. Umlaufvermögen 18.031,72 49.441,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.767,15 45.956,10
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.264,57 3.485,21
D. Rechnungsabgrenzungsposten 455,05 0,00
Summe Aktiva 276.587,33 317.678,87

Passiva

   
  2010 2009
A. Eigenkapital 40.692,28 33.271,59
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.271,59 1.768,04
III. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) 7.420,69 6.503,55
B. Rückstellungen 6.143,48 7.122,34
C. Verbindlichkeiten 229.751,57 277.284,94
Summe Passiva 276.587,33 317.678,87

Anhang

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2010 der H&H Immobilien- und Vermögensverwaltung GmbH

wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S. 1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265 (4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr. 1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[§250 (1)S. 2, §250 (3) HGB]

Im Rahmen der Rechnungsabgrenzung wurden folgende Positionen aktiviert:

- sonstige Rechnungsabgrenzung i.H.v. € 455,05

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274 (2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S. 1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

b) Bewertungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Methodenwahlrechten

Rückstellungen

[§249 HGB]

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird.

Art und Höhe der einzelnen Rückstellungen ergeben sich aus folgender Übersicht:

- Rückstellungen für Gewerbesteuern € 1.952,-
- Rückstellungen für Körperschaftsteuern € 3.015
- Rückstellungen für Solidaritätszuschlag € 176,48

Die ausgewiesenen Werte stimmen mit den Steuererklärungen des Berichtsjahres überein.

- Rückstellungen für Abschluss und Prüfung € 1.000,-

Weitere Rückstellungen waren nicht erkennbar.

Anlagevermögen

[§253 (2) HGB]

Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den beigefügten Anlagenspiegel sowie das Inventarverzeichnis verwiesen.

Angaben zu den immateriellen Vermögensgegenständen

Nutzungsrechte und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bemessen.

Die Abschreibungen wurden unverändert nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Angaben zum Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung für Abnutzung, angesetzt.

Die Abschreibungen wurden unverändert nach der degressiven und auch linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung sind nicht vorgenommen worden.

c) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr. 4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1) Nr. 6; 284 (2) Nr. 3 HGB]

Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

1. 5. Grundlagen der Währungsumrechnung

[§284 (2) Nr. 2 HGB

Die Umrechnung eventueller DM-Werte aus Vorjahren erfolgte zum Festkurs 1 € = 1,95583 DM.

1. 6. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S.2 HGB]

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr. 3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr. 11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

[§285 Nr. 11a HGB]

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin von

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr. 9 HGB; §42 (3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus einer Person.

Im Berichtsjahr war dies:

- Herr Marco Hofemeier

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

[§285 Nr. 7 HGB]

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführung) betrug im Berichtsjahr 0.

 

Marco Hofemeier

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.03.2013

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