Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH (RVF)
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Kury seit 12.5.2021 | Prokura |
Oliver Benz seit 29.3.2017 | Vorstandsmitglied |
Stephan Bartosch seit 19.1.2012 | Vorstandsmitglied |
Rolf Michael Prof. Dr. Kretschmer seit 21.3.2006 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Freiburger Verkehrs AktiengesellschaftFreiburg im BreisgauJahresabschluss mit Bericht zur
Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG
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| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Investitionen | 24.373 | 32.404 | -8.031 |
| Zuschüsse | 16.544 | 9.275 | 7.269 |
Die größten Investitionsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2023 waren die Stadtbahn Waldkircher Straße mit TEUR 4.608, die Beschaffung von E-Bussen inkl. Infrastruktur TEUR 4.493, die Gleiserneuerung Munzinger Str. mit TEUR 2.500, die Gleiserneuerung VAG-Zentrum mit TEUR 2.374, die Gleiserneuerung Am Lindenwäldle mit TEUR 1.542, die Erneuerung HBF-Brücke inkl. Aufzüge mit TEUR 1.229, der Umbau Hornusschleife mit TEUR 1.145 und der barrierefreie Umbau der Haltestelle VAG-Zentrum mit TEUR 1.110. Zum 31.12.2023 bestanden offene Bestellobligos in Höhe von TEUR 18.402.
Der Zuschussbetrag beinhaltet ausbezahlte Zuschüsse in Höhe von TEUR 8.473 (wesentlich für die E-Busse inkl. Infrastruktur, Streckenerneuerungsmaßnahmen und die Stadtbahn Waldkircher Straße) sowie die Forderungs-/Verbindlichkeitsveränderung offener Zuschusszahlungen in Höhe von TEUR 8.071 (wesentlich für die Stadtbahn Waldkircher Straße, die Straßenbahnbeschaffung und Infrastrukturmaßnahmen).
Die Investitionen werden vollständig über die Aufnahme von Darlehen oder durch eine Zwischenfinanzierung über den Cash-Pool finanziert. Hierzu erfolgt eine Abstimmung mit dem Cash-Management der Stadtwerke Freiburg.
2.3.2 Ertragslage
| 2023 | 2022 | Veränderung | |
| Ertrag | TEUR | TEUR | TEUR |
| Umsatzerlöse | 77.704 | 73.942 | 3.762 |
| - Umsatzerlöse ÖPNV | 72.224 | 67.989 | 4.235 |
| - Umsatzerlöse Schauinslandbahn | 1.847 | 1.809 | 38 |
| - Umsatzerlöse Andere | 3.633 | 4.145 | -512 |
| Bestandsveränderung | 436 | -59 | 495 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.122 | 1.210 | -88 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 4.842 | 2.374 | 2.468 |
| Aufwand | |||
| Materialaufwand | 23.391 | 24.629 | -1.238 |
| Personalaufwand | 60.147 | 54.658 | 5.489 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 9.631 | 8.810 | 821 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.376 | 8.970 | 1.406 |
| Betriebsergebnis | -19.442 | -19.600 | 158 |
| Finanzergebnis | 3.583 | 3.059 | 524 |
| Sonstige Steuern | 91 | 86 | 5 |
| Jahresfehlbetrag (vor Verlustübernahme) | -23.116 | -22.745 | -371 |
Der Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2023 verschlechtert sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 371 auf TEUR 23.116.
Die Umsatzerlöse liegen insgesamt um TEUR 3.762 über denen des Vorjahres. Dies resultiert aus einer Verbesserung bei den Umsatzerlösen ÖPNV (Einführung des Deutschlandtickets) und den Umsatzerlösen der Schauinslandbahn.
Der Bestandsaufbau resultiert aus noch nicht fakturierten unfertigen Leistungen (z. B. Kostenverrechnungen, Schadensfällen).
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen um TEUR 2.468 über dem Vorjahr. Dies resultiert überwiegend aus höheren Erträgen aus Schadensfällen (Forderung an Versicherung aus Schadensfall Straßenbahn 243) mit TEUR 1.100 und der Vertriebspauschale Deutschlandticket mit TEUR 1.225.
Der Materialaufwand liegt um TEUR 1.238 unter dem Vorjahr. Dies ist wesentlich bedingt durch einen Rückgang des Energieaufwands in Höhe von TEUR 2.626. Gegenläufig ist ein Anstieg für die Instandhaltung der Straßenbahnen und der Aufwand für Subunternehmer (Schienenersatzverkehr).
Der Personalaufwand liegt um TEUR 5.489 über dem Vorjahr. Dieser Anstieg resultiert aus dem Tariflohnabschluss (TEUR 2.150), aus zusätzlichem Personal (TEUR 1.675), aus variablen Gehaltsbestandteilen (TEUR 451) und einer höheren Zuführung zu den Rückstellungen für Resturlaub und Gleitzeitstunden (TEUR 909). Gegenläufig war der Effekt aus einem verringerten Aufwand für Langzeitkranke (TEUR 264).
Die Abschreibungen (auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen) liegen hauptsächlich bedingt durch die Inbetriebnahme der E-Busse inkl. Infrastruktur und Streckenerneuerungsmaßnahmen um TEUR 821 über dem Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen um TEUR 1.406 über dem Vorjahr. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen durch steigende Aufwendungen für EDV (TEUR 491), Gebäudeinstandhaltung (TEUR 315), periodenfremde Aufwendungen (TEUR 197), Sozialaufwand (TEUR 126) und Telefon/Porto (TEUR 143) bedingt.
Das Finanzergebnis (Aufwand) liegt um TEUR 524 über dem Vorjahr. Bedingt ist dies durch die laufende Finanzierung des Investitionsvolumens und gestiegene Zinsen.
Der Kostendeckungsgrad liegt im Jahr 2023 bei 78,4 % und somit über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 77,3 %).
2.3.3 Finanzlage
Die Finanzierung der VAG erfolgt im Wesentlichen aus den Tarifeinnahmen, Ausgleichszahlungen, öffentlichen Zuschüssen und der Ergebnisübernahme durch die Stadtwerke Freiburg GmbH. Die notwendige Finanzierung der Investitionstätigkeiten erfolgte in 2023 über Auszahlungen von Finanzierungsdarlehen und über den Cash-Pool der Stadtwerke Freiburg, wodurch die Liquidität der Freiburger Verkehrs AG gesichert ist und sie jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
2.3.4 Vermögenslage
| 2023 | 2022 | Veränderung | |||
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | |
| Anlagevermögen | 139.010 | 69,7% | 140.823 | 75,0% | -1.813 |
| Umlaufvermögen | 60.255 | 30,2% | 46.888 | 25,0% | 13.367 |
| Aktiver RAP | 248 | 0,1% | 168 | 0,1% | 80 |
| Aktiva | 199.513 | 100,0% | 187.879 | 100,0% | 11.634 |
| Eigenkapital | 42.213 | 21,2% | 42.213 | 22,5% | - |
| Rückstellungen | 24.604 | 12,3% | 19.472 | 10,4% | 5.132 |
| Verbindlichkeiten | 130.923 | 65,6% | 123.470 | 65,7% | 7.453 |
| Passiver RAP | 1.772 | 0,9% | 2.724 | 1,5% | -952 |
| Passiva | 199.513 | 100,0% | 187.879 | 100,0% | 11.634 |
Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2023 stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11.634 auf TEUR 199.513.
Das Anlagevermögen sinkt trotz der Investitionen in die Stadtbahn Waldkircher Straße, der Beschaffung weiterer E-Busse inkl. Infrastruktur sowie für Gleiserneuerungen der Munzinger Straße, VAG-Zentrum und Lindenwäldle durch höhere Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.813 auf TEUR 139.010.
Das Umlaufvermögen liegt mit TEUR 60.255 um TEUR 13.367 über dem Vorjahr. Dies ist wesentlich bedingt durch einen Anstieg bei den sonstigen Forderungen mit TEUR 9.539 (hauptsächlich Investitionszuschüsse und Forderungen aus Schadensansprüchen), den Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis (wesentlich RVF) mit TEUR 1.320, den Vorräten mit TEUR 1.275 sowie bei den Forderungen gegen Gesellschafter mit TEUR 864.
Das Eigenkapital hat sich zum Vorjahr nicht verändert.
Die Rückstellungen erhöhten sich um TEUR 5.132 auf TEUR 24.604. Wesentlich hierbei sind die Zuführung zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten mit TEUR 2.149 (eventuelle Rückzahlungsverpflichtung Rettungsschirm ÖPNV 2022 über TEUR 2.197) und für Resturlaub und Stundenguthaben mit TEUR 2.172.
Die Verbindlichkeiten stiegen um TEUR 7.453 auf TEUR 130.923. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern um TEUR 10.359 (bedingt durch den Anstieg der Verbindlichkeit an den Cash-Pool der Stadtwerke Freiburg um TEUR 10.585) sowie aus den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung mit TEUR 1.628. Gegenläufig liegen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 4.144 unter dem Vorjahr.
Die Eigenkapitalquote beträgt 21,2 % (Vorjahr 22,5 %), der Rückgang resultiert aus der gestiegenen Bilanzsumme.
Das Anlagevermögen ist zu 30,4 % durch Eigenkapital finanziert (Vorjahr 30,0 %). Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen in Höhe von 69,7 % (Vorjahr 75,0 %) spiegelt den hohen Grad der Anlagenintensität wider.
2.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
2.4.1 Mitarbeitende & Ausbildung
Der Personalstand im Jahresdurchschnitt 2023 stellt sich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahresdurchschnitt wie folgt dar:
| Ø 2023 | Ø 2022 | Veränderung | |
| Entgeltempfangende | 851,25 | 824,75 | 26,50 |
| Aushilfen/Abrufkräfte | 37,00 | 37,75 | -0,75 |
| 888,25 | 862,50 | 25,75 |
Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB
Am 6. März 2015 hat der Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet. Das Gesetz legt u.a. die Pflicht zur Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils für Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung und die beiden folgenden Managementebenen in börsennotierten oder mitbestimmungspflichtigen Unternehmen fest. Hierzu zählt die Freiburger Verkehrs AG, für die das Drittelbeteiligungsgesetz Anwendung findet.
Der Aufsichtsrat der VAG hat im Juli 2015 eine Zielgröße für den Aufsichtsrat in Höhe von 19 % festgelegt. Die Zielerreichung wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats am 30. November 2017 festgestellt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat als neue Zielgröße "19 % oder höher" festgelegt. Die Zielerreichung liegt aktuell bei 19 %, diese wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. Juli 2022 festgestellt.
Für den Vorstand und für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße von "0 % und höher" fest, die am 15. Juli 2022 festgestellt wurde. Eine Mindestzielgröße sieht das Gesetz bei einem aus zwei Personen bestehenden Gremium nicht vor. Würde der Aufsichtsrat beschließen, dem bestehenden Männergremium innerhalb einer Frist eine bestimmte Frauenquote zu verordnen, käme das einem Misstrauensvotum gleich, sofern nicht zugleich eine Erweiterung des Gremiums beschlossen wird. Als Zielgröße wurde deshalb 0 % oder höher festgeschrieben.
Personalentwicklung
Die Anforderungen an die Qualifikation und Flexibilität der Beschäftigten wächst und die Auswirkungen des demographischen Wandels nehmen weiter zu. Grundsätzlich ist es das Ziel der Personalentwicklung die Auswahl und Ausbildung von Nachwuchskräften, das Angebot von passgenauen Weiterbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen, die Sicherstellung des Wissenstransfers bei Nachfolgeregelungen sowie regelmäßige Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen sicherzustellen und anzubieten.
3 Prognose-, Chancen- und Risikobericht
3.1 Risikomanagementsystem
Das Risikomanagement wird als Dienstleistung zentral von der Stadtwerke Freiburg GmbH für die Stadtwerke und ihre Töchter zur Verfügung gestellt. Im Risikomanagementsystem werden die für die Unternehmen möglicherweise bestandsgefährdenden Risiken systematisch abgefragt und nach potentieller Höhe und Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Für die eingestuften Risiken werden zur Beobachtung Frühwarnindikatoren definiert und es werden ihnen eindeutige Regelungen über Zuständigkeiten und Meldewege zugewiesen. Über Indikatoren aller wesentlichen Risiken wird neben der Risikoberichterstattung auch in anderen innerbetrieblichen Berichtssystemen regelmäßig informiert. Die Entwicklung der Risiken und die Umsetzung geplanter Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Der Aufsichtsrat der VAG erhält zu allen ordentlichen Sitzungen einen Bericht über die wesentlichen Risiken nach dem Kriterium des Schadenspotentials ab einem Wert von TEUR 300.
3.2 Risikobericht
Zum Jahresende liegt der VAG kein meldepflichtiges Risiko vor.
Nachfolgend ausgewählte allgemeine Risiken:
Förderung
Trotz aktueller Beschlusslage zur Aufstockung von GVFG-Bundes- und Landesprogrammen kann die Förderung von Infrastrukturprojekten durch außerordentliche Belastungen der öffentlichen Haushalte gefährdet werden. Auch wenn das Risiko als gering bewertet wird bleibt die Gefahr, dass die konkrete Terminierung und Finanzierung von Fördermaßnahmen gefährdet sind.
Auch bei weiteren, über die Förderung von Infrastruktur hinausgehenden Zuschüssen des Bundes, Landes und der Kommune besteht ein Finanzierungsrisiko hinsichtlich der Reduktion bis hin zur Ablehnung bereits bewilligter finanzieller Förderungen durch den Zuwendungsgeber, welches jedoch ebenfalls als gering eingeschätzt wird. Weiterhin besteht keine garantierte Zusage auf Förderungen des Bundes und des Landes hinsichtlich der Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen.
Des Weiteren stellt sich bei der Einführung von günstigen und bundes- bzw. landesweit gültigen ÖPNV-Tickets die Frage nach der dauerhaften Finanzierung.
Klimarisiken
Grundsätzlich nimmt die Wahrscheinlichkeit von Wetterextremen mit ansteigenden Durchschnittsstemperaturen zu, zum Teil sehr deutlich. Bei Durchschnitts- und Extremtemperaturen sowie Hitzewellen, wie auch bei der Anzahl der Trocken- und Starkregentage, ist in den Wetteraufzeichungen bereits heute ein klarer Anstieg bei den Messdaten zu erkennen. Extremwetterereigenisse haben Auswirkungen auf die VAG in Bezug auf die systemrelevanten Infrastrukturen, die Mitarbeitenden und mögliche Anpassungsmaßnahmen.
Brände, Sturm- und Hochwasserschäden in und an systemrelevanten Infrastrukturen (z.B. Hallen, Fahrzeuge, Werkstätten, Rechenzentren, Seilbahnstützen und auch die Mitarbeitenden) können trotz Versicherungsschutz zu außerordentlichen betrieblichen und wirtschaftlichen Schäden führen. In der Folge kann es insbesondere durch Windbeschädigungen, Wassereinbrüche und Stromausfälle trotz aller präventiven Maßnahmen zu Beschädigungen kommen, welche betriebliche Abläufe signifikant beeinträchtigen.
Projekte
Gute Auftragslagen verbunden mit knappen Ressourcen der externen Dienstleister führen insbesondere bei Bau-, Infrastruktur- und IT-Projekten zu einem erhöhten Preis- und Terminrisiko und erschweren die zeitliche und wirtschaftliche Planung von Maßnahmen.
Preisentwicklung und Verfügbarkeit
Die weiterhin auf hohem Niveau befindlichen Preise für Energie (Strom, Gas, Treibstoffe), deren sekundäre Produkte und Dienstleistungen sowie deren Verfügbarkeit betrachten wir aufmerksam und wirken mit der Maßgabe der Risikominimierung kontrollierend und steuernd entgegen. Trotz der Ende 2023 endenden Strompreisbremse erwarten wir für das Jahr 2024 keine signifikante Überschreitung des Energiebudgets. Weniger die Verfügbarkeit als die Stabilität der Stromlieferung sehen wir hinsichtlich der Netzstabilität als höheres Risiko, haben aber technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen.
Tariflohnsteigerungen
Die signifikanten Preissteigerungen treffen fast alle Bereiche des täglichen Lebens. Auch deshalb ist im Rahmen der ab Januar 2024 anstehenden Tarifverhandlungen mit intensiven Gesprächen zu rechnen. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Zuge der Verhandlungen zu Arbeitsniederlegungen kommen wird. Es besteht auch das Risiko, dass die Tarifergebnisse weit über den im Wirtschaftsplan hinterlegten Ansätzen liegen.
Fachkräftemangel
Die Beschäftigten sind zentral für den dauerhaften Erfolg der VAG. Der Arbeitsmarkt wandelt sich von einem Arbeitgeber- hin zu einem Arbeitnehmermarkt, der geprägt ist durch Personal- und Fachkräftemangel. Die Ausbildung ist für die VAG zu einer der Schlüsselfunktionen geworden, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Im Jahr 2023 konnten zum Ausbildungs-/Studienstart 35 Ausbildungsplätze besetzt werden und drei Stellen blieben unbesetzt. Dem versucht das Unternehmen jetzt mit einer neuen Arbeitgebermarke unter dem Motto "Generation V" entgegenzuwirken.
3.3 Chancenbericht
Viele äußere Faktoren, die von der Stadt nur in sehr geringem Ausmaße beeinflusst werden können, stellen den städtischen Haushalt vor außerordentliche Belastungen. Dennoch erweist sich die wirtschaftliche Situation der Stadt Freiburg als verhältnismäßig robust. Beschlüsse und Entscheidungen der städtischen Gremien und Entscheidungsträger_innen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zeigen immer wieder, welch hohe Wertschätzung der ÖPNV - und damit auch die Arbeit der VAG - in der Stadt Freiburg genießt. Auch die immer wieder in den regelmäßigen Abständen durchgeführten repräsentativen Befragungen der Freiburger Bürgerinnen und Bürger zeigen stets eine hohe Zufriedenheit weiter Teile der Bevölkerung mit den städtischen Öffentlichen Nahverkehrsangeboten. Neben dem Potential zur Steigerung der Umsatzerlöse beinhaltet dies die Chance zur weiteren Förderung umweltfreundlicher Mobilität verbunden mit der Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensqualität im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die VAG setzt ihre Fahrzeuge und technischen Anlagen mit einem hohen Grad an Zuverlässigkeit und Sicherheit sowie unter Berücksichtigung gegebener Umweltstandards ein. Eine besondere Chance bildet dabei die derzeit laufende Konversion hin zu einem reinen E-Bus-Betrieb, die bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein soll. Neben der kompletten Erneuerung des Omnibus-Fuhrparks gehört dazu auch die Bereitstellung einer komplexen Ladeinfrastruktur. Dadurch sollen Kosten gespart und die Umwelt geschont werden.
Trotz einer Vielzahl von Herausforderungen und Aufgaben aus unterschiedlichsten Lebens- und Politikbereichen unterstützen die Bundes- und die Landesregierung wie auch die Stadt Freiburg vielfältige Projekte zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV-Angebots. Ziel dieser Förderprogramme ist es, die Schadstoff- und Lärmemissionen zu reduzieren und durch Verlagerungen vom Individualverkehr hin zum ÖPNV den Flächenbedarf für die notwendige Mobilitätsinfrastruktur erheblich zu verringern.
Gemeinsam mit der Stadt Freiburg erfolgte im Jahr 2020 die Erarbeitung eines 10-Jahres-Plans zum bedarfsorientierten Ausbau des Stadtbahnnetzes. Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit durch den städtischen Haushalt wurde ein Rahmenzeitplan zur Priorisierung des weiteren Stadtbahnausbaus bis 2030 beschlossen. Dieser umfasst die Stadtbahnverlängerung Littenweiler, die Stadtbahn Dietenbach, die Stadtbahn Messe 2. BA und eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Stadtbahn St. Georgen.
Im Rahmen der von der Stadt beschlossenen Klimaneutralitätsziele wurde seitens der VAG im Jahr 2022 die ihren Bereich betreffenden Maßnahmenpakete vorgelegt. Erarbeitet wurden die jeweiligen CO 2 -Entwicklungspfade und entsprechenden Maßnahmen in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Eine wichtige Maßnahme ist die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb. Im Jahr 2023 wuchs die rein elektrisch betriebene Busflotte von 17 auf 23 Fahrzeuge an. Um weitere Linien mit E-Bussen bestücken zu können wurde die dafür notwendige Ladeinfrastruktur an mehreren Endhaltestellen aufgebaut. Gegen Ende des Jahres 2023 erfolgte die Auftragsvergabe für 22 weitere E- Busse, die in den beiden Folgejahren ausgeliefert werden. Dann werden bereits rund zwei Drittel der Busflotte rein elektrisch unterwegs sein. Parallel hierzu wird auch die Ladeinfrastruktur im VAG Zentrum erweitert. Ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Elektrifizierung der Busflotte und damit in der umweltfreundlicheren und nachhaltigen Entwicklung des öffentlichen Verkehrs.
Die technischen und logistischen Herausforderungen durch die Einführung des Deutschlandtickets hat die VAG sehr gut gemeistert. Die seit 1991 bewährten RegioTarife werden parallel dazu weiterhin angeboten. Die VAG versteht dieses neue bundesweit gültige Tarifangebot als Chance zur Pflege bestehender und dem Ausbau zukünftiger Kund_innenbeziehungen. Damit geht aber auch die Forderung einher, dass die Finanzierung der Tarifabsenkung dauerhaft gesichert sein muss und in gleichem Maße Mittel für den Ausbau des ÖPNV-Angebotes zur Verfügung gestellt werden.
3.4 Prognosebericht
Im Jahr 2023 bremsen rückläufige Konsumausgaben das Wachstum der deutschen Wirtschaft. Im Jahr 2024 dürften eine sinkende Inflation und steigende Einkommen zu einer verhaltenen Erholung führen. Es wird ein leichter Anstieg des realen BIP von 0,7% erwartet. Die Zahl der Arbeitslosen steigt leicht auf eine Quote von 5,5 %.
Gemäß des vom Aufsichtsrat genehmigten Wirtschaftsplans für 2024 plant die VAG das Jahr 2024 mit einem Defizit von Mio. EUR 39,5 abzuschließen. Dabei wird von betrieblichen Erträgen in Höhe von Mio. EUR 79,4 und betrieblichen Aufwendungen in Höhe von Mio. EUR 113,6 sowie von Zinsaufwendungen in Höhe von Mio. EUR 5,2 ausgegangen. Das geplante Bruttoinvestitionsvolumen beträgt Mio. EUR 36,7 und es werden Zuschüsse in Höhe von Mio. EUR 13,8 erwartet. Die Finanzierung der Eigenanteile aus Investitionen erfolgt über Bankdarlehen.
Die aktuellen Manteltarifverhandlungen im ÖPNV bergen sowohl Herausforderungen als auch Chancen für unser Unternehmen und die Branche insgesamt. Angesichts der sich wandelnden Arbeitsbedingungen, dem Fachkräftemangel und den steigenden Anforderungen an Mobilität und Nachhaltigkeit ist eine ausgewogene Tarifvereinbarung von entscheidender Bedeutung. Wir prognostizieren, dass die Verhandlungen ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Interessen und Prioritäten darstellen werden, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Eine erfolgreiche Einigung könnte nicht nur die Arbeitsbedingungen und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden verbessern, sondern auch dazu beitragen, die Attraktivität des ÖPNV als Arbeitgeber zu steigern. Es besteht jedoch auch das Risiko von Konflikten und Betriebsstörungen, sollten die Verhandlungen zu keiner Einigung führen. Daher ist es entscheidend, dass alle beteiligten Parteien den Dialog aufrechterhalten und konstruktive Lösungen anstreben, um die langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV-Sektors zu gewährleisten.
Nach der Inbetriebnahme der Stadtbahn Waldkircher Straße im Jahr 2023 wird 2024 ganz im Zeichen der Vorbereitungen für den 2. Bauabschnitt der E-Bus Abstell- und Ladeanlage und dem Eintreffen weiterer Elektrobusse geprägt sein.
Für 2024 zeichnet sich eine erfreuliche Stabilisierung der Umsatzerlöse im ÖPNV ab, nachdem die Branche stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen war. Mit der zunehmenden Normalisierung des öffentlichen Lebens prognostizieren wir einen Anstieg der Fahrgastzahlen und damit verbunden eine Steigerung der Umsatzerlöse im ÖPNV. Durch gezielte Marketingmaßnahmen, Angebotsverbesserungen und die Einführung innovativer Ticketing-Optionen streben wir an, die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und neue Kunden zu gewinnen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren prognostizieren wir eine weitere Stabilisierung der Umsatzerlöse im ÖPNV für das Jahr 2024 und darüber hinaus. Zudem gehen wir davon aus, dass das Deutschlandticket als attraktive Option für Pendler, Touristen und Freizeitreisende weiterhin eine wichtige Rolle für die Förderung von umweltfreundlichen Reisemöglichkeiten spielen wird, insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Bewusstseins für Klimaschutz und nachhaltige Mobilität.
Nachdem die Energiepreisbremse zum Jahresbeginn ausgelaufen ist, könnte dies zu einem Anstieg der Energiekosten führen. Dies gilt in besonderem Maße für ein Unternehmen, wie das unsere, das auf eine zuverlässige und kostengünstige Energieversorgung angewiesen ist. Ein Anstieg könnte auf unseren primären Energieverbrauch (z.B. Fahrstrom) als auch sekundär auf die Bezugspreise von Waren und Dienstleistungen negative Auswirkungen haben.
Die Minimierung von Risiken sowie die erfolgreiche Umsetzung von Potentialen stellt für die VAG in allen Unternehmensbereichen eine organisatorische und wirtschaftliche Herausforderung dar, legt jedoch gleichzeitig auch den Grundstein für eine langfristig erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
Freiburg im Breisgau, 3. Juni 2024
Der Vorstand
Stephan Bartosch
Oliver Benz
Im Jahr 2021 beschäftigte die VAG durchschnittlich 885,25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
| ArbeitnehmerInnen im Sinne HGB § 267 TZ: 9 bis 12 | 2021 | Jahres - Ø 2021 | |
| Jahres - Ø | m | W | |
| Entgeltempfänger | 805,50 | 677,25 | 128,25 |
| MA in Mutterschaftsurlaub | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Aushilfen/Abrufkräfte | 40,50 | 12,75 | 27,75 |
| GESAMT | 846,00 | 690,00 | 156 |
| Nachrichtlich für WP | |||
| Beamte | |||
| Vorstand | 2,00 | 2 | 0 |
| Elternzeit | 4,75 | 2,25 | 2,5 |
| Altersteilzeit (2.Teil) | 2,50 | 2,5 | 0 |
| Zeitrentner | 3,00 | 2 | 1 |
| Auszubildende | 26,25 | 22,25 | 4 |
| Praktikanten | 0,75 | 0 | 0,75 |
| Vollzeit | 710,50 | 633,8 | 76,75 |
| Teilzeit | 174,75 | 87,25 | 87,5 |
| ALLE GESAMT | 885,25 | 721,00 | 164,25 |
Die Freiburger Verkehrs AG ist tarifgebunden und wendet für alle Mitarbeitenden unabhängig von deren Geschlecht den Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) an.
Gesetze werden von der Freiburger Verkehrs AG strikt eingehalten und im Unternehmen ist ein Betriebsrat vorhanden, dessen Gremium unter anderen über die Einhaltung der tariflichen Vorschriften und Gesetze wacht.
Seminare hinsichtlich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden angeboten und durchgeführt.
AKTIVA
| Vorjahr | |||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 748.073,00 | 447.155,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.470.676,70 | 22.832.280,74 | |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 49.217.290,00 | 39.663.724,00 | |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 48.682.056,00 | 46.121.193,00 | |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören | 736.728,00 | 857.547,00 | |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.006.055,00 | 5.084.916,00 | |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 12.126.806,28 | 25.793.401,97 | |
| 138.239.611,98 | 140.353.062,71 | ||
| III. Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 22.710,00 | 22.710,00 | |
| 139.010.394,98 | 140.822.927,71 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.671.790,94 | 4.829.459,53 | |
| 2. Unfertige Leistungen | 677.743,85 | 242.159,35 | |
| 3. Waren | 33.753,66 | 24.169,57 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 12.173,40 | |
| 6.383.288,45 | 5.107.961,85 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.266.264,63 | 2.285.394,84 | |
| 2. Forderungen gegen Gesellschafter | 25.883.376,53 | 25.019.656,02 | |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 1.358.206,52 | 38.307,11 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 22.798.931,19 | 13.260.006,42 | |
| 52.306.778,87 | 40.603.364,39 | ||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.564.484,28 | 1.176.209,33 | |
| 60.254.551,60 | 46.887.535,57 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 247.679,95 | 168.212.29 | |
| 199.512.626,53 | 187.878.675,57 |
PASSIVA
| Vorjahr | |||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 39.800.000,00 | 39.800.000,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 2.351.290,58 | 2.351.290,58 | |
| III. Andere Gewinnrücklagen | 61.355,03 | 61.355,03 | |
| 42.212.645,61 | 42.212.645,61 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 7.580.803,00 | 7.144.226,01 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 1.835,22 | 3.512,35 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 17.021.535,54 | 12.324.516,78 | |
| 24.604.173,76 | 19.472.255,14 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 85.349.891,79 | 89.494.043,94 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.010.367,39 | 5.382.806,47 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 33.562.769,99 | 23.203.786,30 | |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.510.042,60 | 3.976.765,01 | |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.490.271,46 | 1.412.703,01 | |
| davon aus Steuern EUR 422.730,30 (Vorjahr EUR 421.036,07 ) | |||
| 130.923.343,23 | 123.470.104,73 | ||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 1.772.463,93 | 2.723.670,09 | |
| 199.512.626,53 | 187.878.675,57 |
| Vorjahr | ||||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Umsatzerlöse | 77.704.318,71 | 73.942.207,42 | ||
| 2. Erhöhung (Vorjahr: Verminderung) des Bestandes an unfertigen Leistungen | 435.584,50 | -58.910,94 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.121.909,66 | 1.209.527,50 | ||
| Gesamtleistung | 79.261.812,87 | 75.092.823,98 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 4.841.695,56 | 2.373.670,34 | ||
| davon aus der Währungsumrechnung | 124,55 | |||
| (Vorjahr | 161,45 ) | |||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 9.848.616,81 | 11.739.455,14 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.542.248,23 | 12.889.557,37 | ||
| 23.390.865,04 | 24.629.012,51 | |||
| Rohergebnis | 60.712.643,39 | 52.837.481,81 | ||
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 46.061.341,22 | 41.714.869,97 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 14.085.913,90 | 12.942.875,86 | ||
| davon für Altersversorgung | 4.304.038,39 | |||
| (Vorjahr | 3.889.677,58 ) | |||
| 60.147.255,12 | 54.657.745,83 | |||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 9.631.143,67 | 8.809.743,87 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.376.289,52 | 8.969.985,76 | ||
| davon aus der Währungsumrechnung | 301,80 | |||
| (Vorjahr | 343,26 ) | |||
| Betriebsergebnis | -19.442.044,92 | -19.599.993,65 | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13.398,00 | 4.834,36 | ||
| davon aus der Abzinsung von Rückstellungen | 13.398,00 | |||
| (Vorjahr | 4.736,00 ) | |||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.596.529,69 | 3.064.173,87 | ||
| davon an verbundene Unternehmen | 827.995,58 | |||
| (Vorjahr | 46.377,12 ) | |||
| davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 135.638,00 | |||
| (Vorjahr | 139.970,00 ) | |||
| Finanz- und Beteiligungsergebnis | -3.583.131,69 | -3.059.339,51 | ||
| 11. Ergebnis nach Steuern | -23.025.176,61 | -22.659.333,16 | ||
| 12. Sonstige Steuern | 90.998,87 | 85.774,93 | ||
| 13. Erträge aus Verlustübernahme | 23.116.175,48 | 22.745.108,09 | ||
| 14. Jahresergebnis | 0,00 | 0,00 |
Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist unter der Registernummer HRB 952 in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes erstellt.
Es gelten gemäß § 267 HGB die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz/ Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitgehend in den Anhang aufgenommen.
Entsprechend der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen vom 27. Februar 1968 (in der Fassung vom 13. Juli 1988) wurde die Darstellung der Sachanlagen um die Positionen
| ― |
Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen |
| ― |
Fahrzeuge für Personenverkehr |
erweitert.
Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose.
Angaben, Aufgliederungen, Darstellungen, Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung
BILANZ AKTIVA
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagengitter (siehe Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen sowie abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse bewertet.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Abs. 3 HGB notwendigen Abschreibungen sowie abzüglich erhaltener Investitionszuschüsse bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 250 aber weniger als EUR 800 wird die Sofortabschreibung angewendet.
Die Abschreibungssätze werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgesetzt.
Finanzanlagen
Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Abwertungen werden für Bestandsrisiken vorgenommen, die sich aus geminderter Verwertbarkeit und technischer Überalterung ergeben.
Die Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht derjenigen der selbst erstellten und aktivierten Anlagen.
Die Warenbestände sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die geleisteten Anzahlungen (im Vorjahr) waren mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, vermindert um eine angemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr: TEUR 50), angesetzt. Dabei wird dem allgemeinen Kreditrisiko, wie im Vorjahr, durch eine Wertberichtigung in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Darüber hinaus werden Forderungen aus erhöhtem Beförderungsentgelt (für das Fahren ohne gültigen Fahrausweis) unverändert für das Abschlussjahr zu 75 % und für Vorjahre zu 100 % wertberichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen sämtlich, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.
Unter dem Posten Forderungen gegen Gesellschafter, die gleichzeitig verbundene Unternehmen sind, werden Forderungen in Höhe von TEUR 25.883 (Vorjahr: TEUR 25.020) gegenüber den beiden Anteilseignerinnen Stadtwerke Freiburg GmbH und Stadt Freiburg ausgewiesen.
Bei den Forderungen gegen die Stadtwerke Freiburg GmbH handelt es sich um Forderungen in Höhe von TEUR 24.638 (Vorjahr: TEUR 23.755) aus dem laufenden Verrechnungsverkehr. Wesentliche Posten sind der Anspruch auf Verlustübernahme gemäß Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (TEUR 23.116), Umsatzsteuerguthaben (TEUR 1.511) sowie der Anspruch auf Personalkostenersatz (TEUR 7). Die Forderungen enthalten darüber hinaus in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr: TEUR 1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Bei den Forderungen gegen die Stadt Freiburg in Höhe von TEUR 1.246 (Vorjahr: TEUR 1.265) handelt es sich im Wesentlichen um Zuschussforderungen im Zusammenhang mit Klima- und Mobilitätsprojekten (TEUR 853), um Forderungen aus der Abrechnung von erbrachten Bau- und sonstigen Leistungen (TEUR 319) und um Forderungen aus der Abrechnung von Schülerberechtigungsabschnitten (TEUR 74). Forderungen in Höhe von TEUR 393 gehören gleichzeitig zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Unter dem Posten Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Forderungen in Höhe von TEUR 1.358 (Vorjahr: TEUR 38) ausgewiesen. Sie bestehen ausschließlich gegenüber der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH, im Wesentlichen aus dem (Rest-) Anspruch auf Ausgleichsleistungen zum Jugend-Ticket BW für das Geschäftsjahr 2023 (TEUR 1.273) und einem Rückerstattungsanspruch im Zusammenhang mit den geleisteten Vertriebsumlagen. Die Forderungen enthalten darüber hinaus in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 38) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 22.799 (Vorjahr: TEUR 13.260) werden im Wesentlichen Forderungen aus Zuschussansprüchen (TEUR 17.508), Ansprüche auf Schadenersatzleistungen (TEUR 2.146), Ansprüche auf Ausgleichsleistungen nach § 231 SGB IX (TEUR 1.218), Ansprüche auf Billigkeitsleistungen (TEUR 720), Ansprüche aus Factoring-Forderungen (TEUR 614), im Folgejahr abziehbare Vorsteuern (TEUR 196), Forderungen aus dem Verkauf von THG-Zertifikaten (TEUR 120), Rückerstattungsansprüche im Zusammenhang mit dem Stromsteuergesetz (TEUR 42), Forderungen aus Gehaltsvorschüssen (TEUR 29) sowie sonstige Forderungen und Stichtagsabgrenzungen (TEUR 206) ausgewiesen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind antizipative Forderungen in Höhe von TEUR 19.683 enthalten und betreffen im Wesentlichen Zuschüsse, Ausgleichsleistungen nach § 231 SGB IX und Billigkeitsleistungen aus dem Corona- Rettungsschirm.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.
Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 248 (Vorjahr: TEUR 168) werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Dieser Abgrenzungsposten beinhaltet im Abschlussjahr im Wesentlichen eine Avalprovision (TEUR 140) und EDV-Dienstleistungen (TEUR 100). Im Vorjahr war hierunter zudem ein Disagio (TEUR 30) gem. § 250 Abs. 3 HGB aus der Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Anschaffung von Straßenbahnwagen enthalten, der im laufenden Jahr vollständig aufzulösen war.
BILANZ PASSIVA
Eigenkapital
Die 39.800 Namensaktien zu einem Nennbetrag von je EUR 1.000 unserer Gesellschaft werden gehalten von der Stadt Freiburg mit 51 Stück und der Stadtwerke Freiburg GmbH mit 39.749 Stück. Das gezeichnete Kapital beträgt somit TEUR 39.800.
Rückstellungen
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach der Projected-Unit-Credit-Method (PUC-Methode). Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst.
Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen basiert auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
| 31.12.2023 | Vorjahr | |
|
Rententrend
Sonderzusagen |
1,00 % bzw.
5,77 % für 3 Jahre |
1,00 % bzw.
4,0 % für 3 Jahre |
|
Rententrend
Restbestand |
5,00 % | 2,20 % |
| Zinssatz | 1,82 % | 1,78 % |
Eine Fluktuation wurde nicht berücksichtigt, da es sich hauptsächlich um Sonderzusagen bzw. Pensionsempfänger handelt.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beläuft sich auf TEUR 97. Der Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre, das heißt Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen.
Die Bewertung der Beihilferückstellungen (für ehemalige Beamte) erfolgt nach der Projected- Unit-Credit-Method (PUC-Methode). Der ermittelte Betrag wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Preissteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Die Bewertung der Beihilferückstellungen basiert auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
| 31.12.2023 | Vorjahr | |
| Kostentrend | 2,50 % | 1,00 % |
| Zinssatz | 1,74 % | 1,44 % |
Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt handelsrechtlich nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 3 vom 19.06.2013. Bei der Bewertung wird eine Abzinsung mit einem fristadäquaten Marktzins vorgenommen. Der ermittelte Betrag wird mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Gehaltssteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt.
Die Bewertung der ATZ-Rückstellungen basiert auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie auf folgenden Rechnungsgrundlagen:
| 31.12.2023 | Vorjahr | |
| Gehaltstrend | 2,50 % | 2,00 % |
| Zinssatz | 0,99 % | 0,43 % |
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Bei der Bewertung des Erfüllungsbetrages wurden angemessene Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 17.022 (Vorjahr: TEUR 12.325) decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab und betreffen im Wesentlichen mit TEUR 10.855 Verpflichtungen gegenüber der Belegschaft (Urlaubsansprüche, Zeitguthaben, Jubiläumsanwartschaften, Aufwendungen aus Gehalts-/Beihilfeansprüchen sowie aus Altersteilzeitregelungen). Für die Rückbauverpflichtung stillzulegender Straßenbahnabschnitte (gemäß Straßennutzungsvertrag) bestehen zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 1.959. Für unterlassene Instandhaltungsarbeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehen nach Verbrauch von TEUR 11 zum Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von TEUR 5 (= Neuzuführungen). Zudem bestehen für ungewisse Verbindlichkeiten (i. W. S.) Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.203.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (siehe Anlage zu diesem Anhang) dargestellt.
Unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, die gleichzeitig verbundene Unternehmen sind, werden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 33.563 (Vorjahr: TEUR 23.204) gegenüber den beiden Anteilseignerinnen Stadtwerke Freiburg GmbH und Stadt Freiburg ausgewiesen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Freiburg GmbH handelt es sich um Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 33.205 (Vorjahr: TEUR 22.476). Sie betreffen im Wesentlichen ein Kontokorrentdarlehen (TEUR 32.966). Daneben bestehen zum Bilanzstichtag offenstehende Zinszahlungen (TEUR 180), Umlagen aus Beihilfeverpflichtungen (TEUR 31) sowie Zahlungsverpflichtungen für Geschäftsbesorgungsleistungen (TEUR 27). Letztere sind gleichzeitig solche aus Lieferungen und Leistungen.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Freiburg handelt es sich um Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 358 (Vorjahr: TEUR 728). Ein wesentlicher Posten betrifft erhaltene und zum Bilanzstichtag abgegrenzte Projektzuschüsse (TEUR 357). Daneben bestehen offene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1) für diverse bezogene Leistungen.
Unter dem Posten Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 3.510 (Vorjahr: TEUR 3.977) gegenüber der Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH ausgewiesen. Sie betreffen ausschließlich die zum Bilanzstichtag abzuführenden Fahrkarteneinnahmen und sind gleichsam solche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 1.772 (Vorjahr: TEUR 2.724) werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Dabei werden Zeitkarten ab deren Verkauf zeitanteilig gewichtet und abgegrenzt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Falle von Fremdwährungsgeschäften werden Aufwendungen bzw. Erträge grundsätzlich mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Regulierung des jeweiligen Geschäftsfalls umgerechnet.
Die in der Stadt Freiburg und der näheren Umgebung erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
| 2023 | 2022 | |
| TEUR | TEUR | |
| Straßenbahnverkehr *) | 43.614 | 40.940 |
| Omnibusverkehr *) | 28.610 | 27.049 |
| Schauinslandbahnbetrieb | 1.847 | 1.809 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 3.633 | 4.144 |
| 77.704 | 73.942 |
Die Umsatzerlöse beinhalten periodenfremde Beträge in Höhe von TEUR 624 (Vorjahr: TEUR 1.903). Sie resultieren aus der Corona-Hilfe für das Jahr 2022 (TEUR 239), aus Vertriebsprovisionen (TEUR 327), aus der Zuweisung von Ausgleichsleistungen nach § 231 SGB IX (TEUR 30) sowie dem Vorjahr zuzurechnende Erlöse für diverse Abrechnungen (TEUR 28). Ferner enthalten sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von TEUR 9.095. Sie betreffen Ausgleichsleistungen für das Deutschland-Ticket (TEUR 7.345) und für das Jugend-Ticket BW (TEUR 1.750).
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Beträge in Höhe von TEUR 548 (Vorjahr: TEUR 825). Sie betreffen im Wesentlichen einen Ertrag aus dem Verkauf von THG-Zertifikaten (TEUR 219), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 147) sowie dem Vorjahr zuzurechnenden Erträge aus (Rück-) Erstattungen diverser Abrechnungen (TEUR 182). Zudem sind Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung in Höhe von TEUR 2.325 enthalten. Sie betreffen eine Kostenerstattung für die Umstellung des Vertriebssystems für das Deutschland-Ticket (TEUR 1.225) sowie eine Leistung der Eigenversicherung im Zusammenhang mit einem Totalschaden eines Straßenbahnwagens (TEUR 1.100).
Die Materialaufwendungen beinhalten periodenfremde Beträge in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 23).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Beträge in Höhe von TEUR 466 (Vorjahr: TEUR 98). Sie betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für Vertriebsumlagen (TEUR 191), dem Vorjahr zuzurechnende Aufwendungen für Zahlungen diverser Abrechnungen (TEUR 264) sowie Aufwand infolge diverser Ausbuchungen (TEUR 12).
SONSTIGE ANGABEN
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mit der spanischen Firma Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles S.A. (CAF) wurde am 06.06.2018 bzw. 14.09.2020 (2. Nachtrag) ein Fahrzeuglieferungsvertrag über die Konstruktion, Herstellung und Lieferung von acht Straßenbahnfahrzeugen der Baureihe URBOS 100 geschlossen. Dieser Vertrag sieht für die Geschäftsjahre bis 2024 Teilzahlungen in Höhe von TEUR 7.680 (2021), TEUR 7.680 (2022) sowie TEUR 10.240 (2024) vor. Die Teilanzahlungen für 2021 und 2022 wurden bereits in voller Höhe geleistet.
Aus dem mit der Stadt Freiburg abgeschlossenen Straßenbenutzungsvertrag bestehen bis zum 31.12.2026 finanzielle Eventualverpflichtungen. Das Straßenbenutzungsentgelt beläuft sich (bei einem positiven steuerlichen Ergebnis der Konzernmutter) auf jährlich TEUR 221.
Mit der Muttergesellschaft Stadtwerke Freiburg GmbH bestehen zwei kaufmännische Geschäftsbesorgungsverträge (vom 28.10.2019 bzw. 24.03.2021). Deren Vertragslaufzeiten verlängern sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die vereinbarten Leistungsentgelte belaufen sich künftig auf jährlich rund TEUR 463.
Aus der über die Zusatzversorgungskasse des kommunalen Versorgungsverbandes Baden- Württemberg durchgeführten betrieblichen Altersversorgung bestehen, aufgrund der Subsidiär Haftung, mittelbare Versorgungsverpflichtungen. Gemäß dem Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde die Verpflichtung nicht passiviert. Für das abgerechnete Geschäftsjahr 2022 betrug die ZVK-Umlage TEUR 2.465 (6,3 %), das Sanierungsgeld TEUR 939 (2,4 %) und der Zusatzbeitrag für den Einstieg in die Kapitaldeckung TEUR 211 (0,5 %), basierend auf umlagepflichtigen Entgelten in Höhe von TEUR 39.127. Für die folgenden Jahre wird mit entsprechenden Zahlungen gerechnet.
Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von rund TEUR 23.600. Dabei entfallen TEUR 18.400 auf den Investitionsbereich und TEUR 5.200 auf den Unterhaltsbereich.
Mutterunternehmen und Konzernabschluss
Der Einzelabschluss der Gesellschaft wird in den für den größten Kreis (der zugleich der kleinste Kreis ist) von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Stadtwerke Freiburg GmbH, Freiburg im Breisgau, einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht und im Unternehmensregister entsprechend bekannt gemacht.
Das Abschlussprüferhonorar wird im Konzernabschluss angegeben.
Beteiligungen
| Name Sitz | Gezeichnetes Kapital | Eigenkapital 31.12.2022 | Anteil 31.12.2022 | Ergebnis 2022 |
| TEUR | TEUR | % | TEUR | |
| Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH, Freiburg | 62 * | 98 * | 33,0 | - 155 * |
Belegschaft
Im Berichtsjahr waren (ohne Vorstand) durchschnittlich 888 (Vorjahr: 863) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 37 (Vorjahr: 38) Aushilfen/Abrufkräfte. Darüber hinaus wurden durchschnittlich 35 (Vorjahr: 29) Auszubildende beschäftigt.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag sind nicht bekannt.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat
| Martin W.W. Horn | Vorsitzender | Freiburg | Oberbürgermeister der Stadt Freiburg |
| Stefan Breiter | Stellv. Vorsitz (1) | Freiburg | Finanzbürgermeister der Stadt Freiburg |
| Hubert Schuster | Stellv. Vorsitz (2) | Stegen | Bus- und Straßenbahnfahrer |
| Julien Bender | Stadtrat | Freiburg | Lehrer, (AR bis 07.03.2023) |
| Felix Beuter | Stadtrat | Freiburg | Fraktionsgeschäftsführer |
| Sascha Fiek | Stadtrat | Freiburg | Geschäftsführer Fahrschule |
| Ralf Fritz | AN-Vertreter | Freiburg | Bus- und Straßenbahnfahrer |
| Dietmar Gemander | AN-Vertreter | Freiburg | Fahrdienstleiter |
| Michaela Guntowski | AN-Vertreterin | Freiburg | Bus- und Straßenbahnfahrerin |
| Prof. Dr. Martin Haag Annabella Gräfin | Bürgermeister | Freiburg | Baubürgermeister der Stadt Freiburg |
| von Kalckreuth | Stadträtin | Freiburg | Europareferentin |
| Sophie Kessl | Stadträtin | Freiburg | Sozialpädagogin, (AR ab 11.07.2023) |
| Thomas Merkt | AN-Vertreter | Staufen | Bus- und Straßenbahnfahrer |
| Gregory Mohlberg | Stadtrat | Freiburg | Fraktionsgeschäftsführer |
| Bernhard Rotzinger | Stadtrat | Freiburg | Polizeipräsident i. R. |
| Stefan Schillinger | Stadtrat | Freiburg | Realschullehrer |
| Gerlinde Schrempp | Stadträtin | Freiburg | Lehrerin i. R. |
| Günter Schuster | AN-Vertreter | St. Peter | Bus- und Straßenbahnfahrer |
| Timothy Simms | Stadtrat | Freiburg | MdL-Referent |
| Ludwig Striet | Stadtrat | Freiburg | Wiss. Mitarbeiter/Doktorand, (AR ab 07.03.2023) |
| Simon Sumbert | Stadtrat | Freiburg | Projektentwickler Erneuerbare Energien, (AR bis 02.06.2023) |
| Helmut Thoma | Stadtrat | Freiburg | Dipl.-Ing. Architektur i. R., (AR bis 23.04.2023) |
| Hannes Wagner | Stadtrat | Freiburg | Student, (AR ab 16.05.2023) |
| Isabel Wendt | AN-Vertreterin | Pfaffenweiler | Verwaltungsangestellte |
Vorstand
| Stephan Bartosch | Diplom-Ingenieur |
| Oliver Benz | Diplom-Verwaltungswissenschaftler |
Bezüge der Organe
Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr TEUR 432 (Vorjahr: 416). Die Versorgungsbezüge für drei ehemalige Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 173 (Vorjahr: TEUR 173). Ferner erhielten vier ehemalige Vorstandsmitglieder von verbundenen Unternehmen Versorgungsbezüge (Mehrfachberichterstattung) in Höhe von TEUR 45 (Vorjahr: 44). Für drei ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 4.073 (Vorjahr: 3.953). Der Aufsichtsrat erhielt an Vergütungen und Sitzungsgeldern TEUR 40 (Vorjahr: 39).
Freiburg im Breisgau, 3. Juni 2024
Der Vorstand
Stephan Bartosch
Oliver Benz
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| Stand 01.01.2023 | Zugänge | Umbuchungen | |
| EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 4.299.712,01 | 504.107,06 | 190.597,14 |
| 4.299.712,01 | 504.107,06 | 190.597,14 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 91.745.492,76 | 1.371.660,17 | 407.938,48 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 104.176.873,32 | 13.592.989,09 | 7.060.146,21 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 145.290.293,63 | 6.857.304,97 | 4.016.089,99 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören | 11.257.972,39 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 20.742.254,74 | 1.390.810,29 | 268.281,53 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 25.793.401,97 | 655.790,86 | -11.943.053,35 |
| 399.006.288,81 | 23.868.555,38 | -190.597,14 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 22.710,00 | 0,00 | 0,00 |
| 22.710,00 | 0,00 | 0,00 | |
| GESAMT: | 403.328.710,82 | 24.372.662,44 | 0,00 |
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | |||
| Abgänge | Zuschüsse | Stand 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 20.554,08 | 0,00 | 4.973.862,13 |
| 20.554,08 | 0,00 | 4.973.862,13 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 63.853,02 | 1.508.045,72 | 91.953.192,67 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 1.958.756,24 | 8.205.495,83 | 114.665.756,55 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 3.085.791,29 | 4.197.190,75 | 148.880.706,55 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören | 61.069,27 | 0,00 | 11.196.903,12 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 359.283,02 | 254.315,00 | 21.787.748,54 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 2.379.333,20 | 12.126.806,28 |
| 5.528.752,84 | 16.544.380,50 | 400.611.113,71 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 22.710,00 |
| 0,00 | 0,00 | 22.710,00 | |
| GESAMT: | 5.549.306,92 | 16.544.380,50 | 405.607.685,84 |
| Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2023 | Zugänge | Umbuchungen | Abgänge | Stand 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.852.557,01 | 393.786,20 | 0,00 | 20.554,08 | 4.225.789,13 |
| 3.852.557,01 | 393.786,20 | 0,00 | 20.554,08 | 4.225.789,13 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 68.913.212,02 | 633.156,97 | 0,00 | 63.853,02 | 69.482.515,97 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 64.513.149,32 | 2.894.073,47 | 0,00 | 1.958.756,24 | 65.448.466,55 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 99.169.100,63 | 4.115.341,21 | 0,00 | 3.085.791,29 | 100.198.650,55 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören | 10.400.425,39 | 120.819,00 | 0,00 | 61.069,27 | 10.460.175,12 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.657.338,74 | 1.473.966,82 | 0,00 | 349.612,02 | 16.781.693,54 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 258.653.226,10 | 9.237.357,47 | 0,00 | 5.519.081,84 | 262.371.501,73 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| GESAMT: | 262.505.783,11 | 9.631.143,67 | 0,00 | 5.539.635,92 | 266.597.290,86 |
| Buchwerte | ||
| Stand 31.12.2023 | Stand 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 748.073,00 | 447.155,00 |
| 748.073,00 | 447.155,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.470.676,70 | 22.832.280,74 |
| 2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen | 49.217.290,00 | 39.663.724,00 |
| 3. Fahrzeuge für Personenverkehr | 48.682.056,00 | 46.121.193,00 |
| 4. Maschinen und maschinelle Anlagen, die nicht zu Nummer 2 oder 3 gehören | 736.728,00 | 857.547,00 |
| 5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.006.055,00 | 5.084.916,00 |
| 6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 12.126.806,28 | 25.793.401,97 |
| 138.239.611,98 | 140.353.062,71 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Beteiligungen | 22.710,00 | 22.710,00 |
| 22.710,00 | 22.710,00 | |
| GESAMT: | 139.010.394,98 | 140.822.927,71 |
Rückstellungsspiegel zum 31. Dezember 2023
| Stand 01.01.2023 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Pensionsrückstellungen | 7.144.226,01 | 317.853,50 | 0,00 | 629.881,49 |
| Steuerrückstellungen | ||||
| sonstige Steuern | 3.512,35 | 3.512,35 | 0,00 | 1.835,22 |
| Sonstige Rückstellungen | ||||
| Altersteilzeitverpflichtungen | 597.650,00 | 0,00 | 0,00 | 125.925,00 |
| Rückständiger Urlaub | 3.433.766,00 | 3.433.766,00 | 0,00 | 4.799.721,00 |
| Gleitzeit- und Stundenguthaben | 3.270.023,00 | 3.270.023,00 | 0,00 | 4.076.406,00 |
| Lohn- u. Gehaltszulagen | 339.400,00 | 330.508,10 | 8.891,90 | 378.800,00 |
| Jubiläumszuwendungen | 439.300,00 | 35.596,00 | 0,00 | 23.896,00 |
| Beihilfeverpflichtungen | 426.816,00 | 36.982,83 | 0,00 | 59.719,83 |
| Unterlassene Instandhaltung | 10.800,00 | 10.741,12 | 58,88 | 5.300,00 |
| Ungewisse Verbindlichkeiten | 621.314,78 | 280.244,20 | 137.907,04 | 2.567.489,00 |
| Kfz-Versicherung | 998.000,00 | 143.000,00 | 0,00 | 266.000,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 23.000,00 | 23.000,00 | 0,00 | 57.000,00 |
| Rückbauverpflichtungen | 1.959.110,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Archivierungsverpflichtung | 57.427,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Jahresabschlusskosten | 147.910,00 | 147.812,53 | 97,47 | 197.700,00 |
| Summe Sonstige Rückstellungen | 12.324.516,78 | 7.711.673,78 | 146.955,29 | 12.557.956,83 |
| Summe Rückstellungen | 19.472.255,14 | 8.033.039,63 | 146.955,29 | 13.189.673,54 |
| Abzinsung | Aufzinsung | Stand 31.12.2023 | |
| EUR | EUR | EUR | |
| Pensionsrückstellungen | 0,00 | 124.549,00 | 7.580.803,00 |
| Steuerrückstellungen | |||
| sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 | 1.835,22 |
| Sonstige Rückstellungen | |||
| Altersteilzeitverpflichtungen | 0,00 | 5.165,00 | 728.740,00 |
| Rückständiger Urlaub | 0,00 | 0,00 | 4.799.721,00 |
| Gleitzeit- und Stundenguthaben | 0,00 | 0,00 | 4.076.406,00 |
| Lohn- u. Gehaltszulagen | 0,00 | 0,00 | 378.800,00 |
| Jubiläumszuwendungen | 12.100,00 | 0,00 | 415.500,00 |
| Beihilfeverpflichtungen | 0,00 | 5.924,00 | 455.477,00 |
| Unterlassene Instandhaltung | 0,00 | 0,00 | 5.300,00 |
| Ungewisse Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 | 2.770.652,54 |
| Kfz-Versicherung | 0,00 | 0,00 | 1.121.000,00 |
| Berufsgenossenschaftsbeiträge | 0,00 | 0,00 | 57.000,00 |
| Rückbauverpflichtungen | 0,00 | 0,00 | 1.959.110,00 |
| Archivierungsverpflichtung | 1.298,00 | 0,00 | 56.129,00 |
| Jahresabschlusskosten | 0,00 | 0,00 | 197.700,00 |
| Summe Sonstige Rückstellungen | 13.398,00 | 11.089,00 | 17.021.535,54 |
| Summe Rückstellungen | 13.398,00 | 135.638,00 | 24.604.173,76 |
| Restlaufzeit | ||||
| Art der Verbindlichkeit | Summe | ≤ 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||||
| 85.349.891,79 | 8.656.732,59 | 76.693.159,20 | 42.586.106,20 | |
| Vorjahr: | (89.494.043,94) | (8.583.900,55) | (80.910.143,39) | (47.055.911,02) |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.010.367,39 | 7.010.367,39 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr: | (5.382.806,47) | (5.382.806,47) | (0,00) | (0,00) |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 33.562.769,99 | 33.562.769,99 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr: | (23.203.786,30) | (23.203.786,30) | (0,00) | (0,00) |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.510.042,60 | 3.510.042,60 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr: | (3.976.765,01) | (3.976.765,01) | (0,00) | (0,00) |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.490.271,46 | 1.490.271,46 | 0,00 | 0,00 |
| Vorjahr: | (1.412.703,01) | (1.412.703,01) | (0,00) | (0,00) |
| Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten | 130.923.343,23 | 54.230.184,03 | 76.693.159,20 | 42.586.106,20 |
| Vorjahr: | (123.470.104,73) | (42.559.961,34) | (80.910.143,39) | (47.055.911,02) |
| davon gesichert | ||
| Art der Verbindlichkeit | Betrag | Art und Form der Sicherheit |
| EUR | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 38.856.298,10 | Bürgschaft der Stadt Freiburg |
| 28.563.269,46 | Sicherungsübereignung | |
| 17.922.242,49 | Sicherheitenpool | |
| Vorjahr: | (Grundschuld & Sicherungsübereignung) | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Vorjahr: | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | ||
| Vorjahr: | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
| Vorjahr: | ||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vorjahr: | ||
| Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten | 85.341.810,05 | |
| Vorjahr: | ||
Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres regelmäßig vom Vorstand über die Entwicklung des Unternehmens und über alle wichtigen Geschäftsvorfälle unterrichtet.
Der Jahresabschluss 2023, der Konzernabschluss, die Lageberichte und die Berichterstattung des Abschlussprüfers BANSBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor.
Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der jeweiligen Abschlüsse erhoben und dementsprechend uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Nach eigener sorgfältiger Prüfung des Jahresabschlusses, sowie der dazugehörigen Lageberichte, die keine Einwände ergaben, schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an, billigt den durch den Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023 der Freiburger Verkehrs AG und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Ergebnisverwendung an.
Freiburg i. Br., im Juni 2024
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates
Martin W. W. Horn, Oberbürgermeister
Der Aufsichtsrat beschließt den Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
An die Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft, Freiburg i. Br.
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft, Freiburg i. Br., - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Freiburger Verkehrs Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hi-naus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An-gaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Freiburg, den 3. Juni 2024
BANSBACH
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Schell, Wirtschaftsprüfer
Gruninger, Wirtschaftsprüferin
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