Smile Autovermietungs GmbHLiquidiert

Sonsbecker Straße 36, 46509 Xanten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 7096
Eingetragen
10.5.2000
Branche
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 tSonstige Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
die Vermietung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art und alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Smile Autovermietungs GmbH

Xanten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 10.762,00 28.774,00
Summe Anlagevermögen 10.762,00 28.774,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.065,18 20.075,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 517,21 4.204,73
Summe Umlaufvermögen 19.582,39 24.279,88
SUMME AKTIVA 30.344,39 53.053,88

Passivseite

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.036,19 19.463,95
B. Rückstellungen 1.200,00 1.200,00
C. Verbindlichkeiten 18.108,20 32.389,93
SUMME PASSIVA 30.344,39 53.053,88

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.611,01 0,00 5.620,98 0
Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 14.454,17 14.454,17 14.454,17 14.454,17

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 18.108,20 18.108,20 32.389,93 32.389,93

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

 

Herrn Günter Schnickers, Fasanenweg 2, 46509 Xanten

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Xanten, 19.12.2011

Geschäftsführer

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