Hans
Joachim Plitt GmbH
(vormals:
PRINTMANAGEMENT PLITT GmbH)
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.411,00 |
34.604,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.474,00 |
21,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.937,00 |
34.583,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
552.828,97 |
549.318,99 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
42.699,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.888,48 |
53.691,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
405.940,49 |
452.927,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.121,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
582.239,97 |
585.044,39 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
527.880,51 |
506.747,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
75.000,00 |
75.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-20.000,00 |
-20.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
55.000,00 |
55.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
20.000,00 |
20.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
422.880,51 |
401.747,81 |
| B.
Rückstellungen |
33.484,00 |
46.883,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.875,46 |
31.413,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.875,46 |
31.413,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
582.239,97 |
585.044,39 |
Anhang
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresabschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
|
Merkmal 31.12.2013
|
|
| Bilanzsumme: |
€ 582.239,97 |
| Umsatzerlöse: |
bis 9,68 Mio
€ |
| Arbeitnehmer: |
bis 10 |
|
Merkmal 31.12.2012
|
|
| Bilanzsumme: |
€ 585.044,39 |
| Umsatzerlöse: |
bis 9,68 Mio
€ |
| Arbeitnehmer: |
bis 10 |
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2012 und 2013 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale
überschritten wurden.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2013 findet hinsichtlich der
in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wird von der Erleichterungsvorschrift des § 266
Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht.
Ein Anlagengitter wird der zur Offenlegung bestimmten
Fassung nicht beigefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Ihre Offenlegung unterbleibt gemäß § 326
HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Firma der Gesellschaft wurde durch
Gesellschafterbeschluss vom 22.05.2013 von PRINTMANAGEMENT
PLITT GmbH in
Hans Joachim Plitt GmbH geändert.
Weitere Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind
nicht erfolgt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist gewahrt.
Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände
angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips
einzeln bewertet.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerlicher Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände betreffen
entgeltlich erworbene Nutzungsrechte an Software, deren
voraussichtliche Nutzungsdauer je nach Gegenstand mit zwei
bis fünf Jahren anzunehmen ist.
Das Sachanlagevermögen ist mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen werden entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Gegenstände
bestimmt und mit gleich bleibenden oder fallenden
Jahresbeträgen vorgenommen.
Dabei werden immer die steuerlich
höchstzulässigen Beträge gewählt.
Geringwertige Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 werden wahlweise in einen
Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von
fünf Jahren abgeschrieben wird.
Im Berichtszeitraum und dem Vorjahr erfolgte die
Sofortabschreibung bei Zugangswerten bis € 410,00 je
Gegenstand.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich.
In der zur Offenlegung bestimmten Fassung erfolgen keine
näheren Angaben zum Anlagevermögen.
Im Berichtszeitraum wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen vorgenommen.
Vorratsbestände sind am Abschlussstichtag nicht
verzeichnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und
sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.
Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den
Nennbeträgen, andernfalls den Anschaffungskosten,
bilanziert.
Beträge größeren Umfangs, die rechtlich
erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind nicht
enthalten.
Flüssige Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten werden mit den nachgewiesenen Nennwerten
angesetzt.
Alle Geldbestände lauten auf Euro.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Ab dem Geschäftsjahr 2012 werden nur noch
Einzelbeträge über € 400,00 aktiv
abgegrenzt.
Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz
erfolgt unter Berücksichtigung der Verwendung.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Eigene Anteile im Nennwert von € 7.500,00 werden
in Anwendung des BilMoG als Abzugsposten vom Eigenkapital
gezeigt.
Zur Verstärkung des Eigenkapitals hat die
Gesellschaft in Vorjahren durch weitere Zuzahlungen in Geld
eine Kapitalrücklage gebildet.
Im Berichtszeitraum hat diese Rücklage keine
Änderungen erfahren.
In Erfüllung der Verpflichtung aus § 272(4)
HGB hat die Gesellschaft in 2005 zu Lasten des laufenden
Jahresergebnisses eine Rücklage für eigene
Anteile in Höhe des Kaufpreises des
Geschäftsanteils gebildet.
Auch diese Rücklage blieb unverändert.
Sonstige Rückstellungen sind für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Ferner sind Beträge für Gewährleistungen,
die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden,
zurückgestellt.
Drohverlustrückstellungen sind nicht enthalten.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge.
Langfristige Rückstellungen sind mit den
indizierten Barwerten angesetzt.
Auflösungen werden nur vorgenommen, soweit der
Grund für die Rückstellung entfallen oder eine
niedrigere Bewertung geboten ist.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt, die den
Erfüllungsbeträgen entsprechen.
Abzuzinsende Posten und
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten.
Außerordentliche Erträge und
außerordentliche Aufwendungen im Sinne des §
277(4) HGB sind im Berichtszeitraum nicht entstanden.
An den gewohnten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ist ohne Änderungen festgehalten
worden.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Geschäftsjahr 2013 wurden keine
Sonderabschreibungen nach allein steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht
verzeichnet.
Im Übrigen bestehen keine Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an
Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gesichert
sind.
Dabei werden übliche Eigentumsvorbehaltsrechte
vernachlässigt, weil alle Zahlungen innerhalb der
Skontofristen geleistet werden.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf die
Teilergebnisse der gewöhnlichen und
außergewöhnlichen Geschäftstätigkeit
erübrigt sich daher dem Grunde nach.
Latente Steuern werden in Anwendung der
Erleichterungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB nicht
abgegrenzt.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2013 wurde die Gesellschaft von
dem Geschäftsführer
- Hans Joachim Plitt
gesetzlich vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat
nicht bestanden.
Organkredite
Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite
gewährt.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft ist an der im Handelsregister beim
Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 36773 eingetragenen
M*E*R*Z* GmbH i.L. mit einem Stammkapital von €
32.000,00 zu 100% beteiligt.
Ergebnisverwendung
Über die Ergebnisverwendung wird bei der
Feststellung des Jahresabschlusses entschieden.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.07.2014 festgestellt.
Oberhausen, den 10.07.2014
gez.: Hans Joachim Plitt
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