LASE Industrielle Lasertechnik GmbH

Rudolf-Diesel-Straße 111, 46485 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 10829
Eingetragen
8.4.2003
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Turbinen
Gegenstand
die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Laser-Messanlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Lars Mohr
seit 28.3.2023
Prokura
Johanna Kosinowski
seit 28.11.2019
Prokura
Lars Ambrosy
seit 30.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

30.00% identifiziert55.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
30.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
55.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Lars Ambrosy
Bremen
28.133 €
55.00%
Wesel
15.345 €
30.00%

Beteiligungen

NameAnteil
FEAL GmbHAufgelöst
57.14%
9.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LASE Industrielle Lasertechnik GmbH

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 293.864,55 276.558,58
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 6.100,00 15.774,00
II. Sachanlagen 193.211,00 216.288,13
III. Finanzanlagen 94.553,55 44.496,45
B. Umlaufvermögen 4.100.536,31 4.573.715,20
I. Vorräte 796.291,47 717.113,35
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.337.462,32 867.448,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.304.153,75 3.856.175,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 470.774,82 718.525,95
davon gegen Gesellschafter 0,00 5.476,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 91,09 426,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 44.831,12 66.702,55
D. Aktive latente Steuern 64.505,70 58.845,70
Aktiva 4.503.737,68 4.975.822,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.648.927,59 1.574.933,52
I. Gezeichnetes Kapital 51.150,00 51.150,00
II. Gewinnvortrag 1.523.783,52 1.346.994,33
III. Jahresüberschuss 73.994,07 176.789,19
B. Rückstellungen 361.433,59 373.145,00
C. Verbindlichkeiten 2.493.376,50 3.027.743,51
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.993.376,50 2.234.797,51
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 500.000,00 792.946,00
davon gegenüber Gesellschaftern 150.904,10  
Summe Passiva 4.503.737,68 4.975.822,03

Anhang vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

LASE Industrielle Lasertechnik GmbH, Wesel
Amtsgericht Duisburg, HRB 10829

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der LASE Industrielle Lasertechnik GmbH, Wesel, wurde auf Grundlage der Rechnungs­legungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des GmbH-Gesetzes (GmbHG) erstellt.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Aufstellung wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Vermerkmöglichkeit im Anhang gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraus­sichtliche Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungs­kosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear über  Nutzungsdauern von 3 bis 7 Jahren vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungs­bedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der An­schaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig oder pro-rata-temporis. Die Abschreibungsdauern stellen sich wie folgt dar:

Bauten auf fremde Grundstücke 10-20 Jahre
Technische Anlagen 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-33 Jahre

 
Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt.
Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigen­tums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.
In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse, unfertige Leistungen werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsge­meinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen Verwaltung des jeweiligen Produktionsbereichs bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt. Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Waren werden mit dem gewogenen Durchschnittspreis bzw. dem niedrigeren aktuellen Einkaufspreis bewertet.
Für unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen sowie Fertige Erzeugnisse und Waren erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2023 für sogenannte Leihgeräte (Waren) Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Abschreibungen in Höhe von TEUR 124 (Vj.: TEUR 84) berücksichtigt.
Geleistete Anzahlungen werden mit dem umsatzsteuerlichen Nettowert der bezogenen Vorleistung angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwert­berichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen.
Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten mit kurzfristigen Charakter werden zum am Stichtag be­stehenden Devisenmittelkurs bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Von dem Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Differenzen zwischen den

Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise nach § 274 HGB. Wesentliche Ursache für die bilanzierten aktiven Steuern sind Bewertungsunterschiede bei der Rück­stellung für Pensionen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,23 %.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berück­sichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate passiviert.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Methode unter der Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom Oktober 2018 (Heubeck Richttafeln 2018 G) ermittelt. Es werden keine Rentensteigerungen (0,0 %, Vj.: 0,0 %) berücksichtigt. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (1,82 % / Vj.: 1,78 %), verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 6  (Vj.: TEUR 28).
Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zu­griff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB/Rückdeckungsversicherungen) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde unter Anwendung des Passivprimats ermittelt.
Der sich aus der seinerzeitigen Umstellung durch das BilMoG ergebende Erhöhungsbetrag beträgt TEUR 90 und wird gemäß Artikel 67 EGHGB im laufenden Geschäftsjahr mit 1/15 als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Der zum 31.12.2023 verbleibende, nicht passivierte Rück­stellungsbetrag beträgt TEUR 6.
Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben bis auf einen Betrag von TEUR 35 (Vj.: TEUR 461) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten bis auf TEUR 78 (Vj.: TEUR 104) ausschließlich Forderungen aus den Liefer- und Leistungsverkehr.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von TEUR 8 (Vj.: TEUR 159) Aus­reichungen an nahestehende Personen.
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 51.150,00 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Im Eigenkapital sind zum 31.12.2023 ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von EUR 71.074,70 enthalten. Der Betrag betrifft in Höhe von EUR 64.505,70 die aktiven latenten Steuern sowie in Höhe von EUR 6.569,00 die aus der Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen mit einem zehnjährigen anstatt einen siebenjährigen durchschnittlichen Marktzinssatz resultierenden Bewertungsergebnisses (§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB).
Nachfolgend werden die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sowie die Art und der Betrag der Sicherheit der Verbindlichkeiten dargestellt:


Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
von mehr als einem Jahr
davon von mehr
als fünf Jahren
Summe
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten    (Vorjahr)

1.226
(1.936)

500
(625)

0
(0)

1.726
(2.561)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen    (Vorjahr)

433
(352

0
(0)

0
(0)

433
(352)
Sonstige Verbindlichkeiten    (Vorjahr)
davon aus Steuer*)
(Vorjahr)
davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit*)
(Vorjahr)
183 (115)
65
(57)

21
(26)
151
(0) 0
0

0
0
0 (0)
0
0

0
0
334 (115)
65
(57)

21
(26)
Summe    (Vorjahr)
2.404
(2.404)
625
(625)
0
(0)
3.028
(3.028)


Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte des Lieferanten.

Erläuterungen zur GuV

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Währungserträge in Höhe von TEUR 33 (Vj.: TEUR 46) ent­halten.In diesem Posten enthaltene Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung betreffen Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 287 (Vj.: TEUR 247).
In den Personalaufwendungen sind anteilige Aufwendungen für gesellschaftsfremde Mitarbeiter in ausländischen Länderbüros enthalten (TEUR 146 / Vj.: TEUR 92).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Währungsaufwendungen in Höhe von TEUR 32 (Vj.: TEUR 28) enthalten. Weiterhin enthält der Posten Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von TEUR 104, die im Zusammenhang mit Wertkorrekturen auf Forderungen des Liefer- und Leistungsverkehrs stehen (Vj.: TEUR 187).
Der Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" beinhaltet neben den Steueraufwendungen für das laufende Geschäftsjahr Erträge aus der Steuerlatenzierung TEUR 6 (TEUR 15).

Sonstige Angaben

Planvermögen in Höhe von TEUR 319 (Vj.: TEUR 276) ist mit dem bilanzierten Erfüllungsbetrag der Pensions­verpflichtungen (TEUR 376 / Vj.: TEUR 343) verrechnet. Innerhalb des Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" wurden Erträge (Vj.: "Zinsen und ähnliche Aufwendungen") in Höhe von TEUR 44 (Vj.: TEUR 5) mit Aufwendungen in Höhe von TEUR 29 (Vj.: TEUR 29) verrechnet.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Lars Ambrosy, Ingenieur
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Die Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung unterbleiben mit dem Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.
Die Zahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 42 zzgl. 5 Auszubildende.
Zur Sicherung von Verbindlichkeiten der nachfolgend aufgeführten Unternehmen bestehen Bürgschaften und ähnliche Verpflichtungen.

Gesellschaft
Bankverbindlichkeiten TEUR
Schuldbeitritt/Bürgschaften
LAAK GmbH & Co. KG, Wesel
860 (Vj.: 942)
3 Erklärungen in einer Gesamthöhe von TEUR 1.085



Mit der Inanspruchnahme aus der Haftung ist nicht zu rechnen, da die Bankverbindlichkeiten durch Grundschulden abgesichert sind und die Gesellschaft wirtschaftlich leistungsfähig ist.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Stichtag wie folgt:
Miet-, Pacht- und Leasingverträgen   TEUR 1.586
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen haben in Höhe von TEUR 399 eine Restlaufzeit von 1 Jahr, in Höhe von TEUR 826 eine Restlaufzeit von 1 - 5 Jahre und in Höhe von TEUR 361 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

 

Wesel, den 23. August 2024

sonstige Berichtsbestandteile


Lars Ambrosy


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024 festgestellt.

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