LAAK Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Mohr seit 28.3.2023 | Prokura |
Johanna Kosinowski seit 28.11.2019 | Prokura |
Lars Ambrosy seit 30.1.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 30.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
FEAL GmbHAufgelöst | 57.14% |
| 9.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LASE Industrielle Lasertechnik GmbHWeselJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
LASE Industrielle Lasertechnik GmbH, Wesel
Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der LASE Industrielle Lasertechnik
GmbH, Wesel, wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
unter Beachtung des GmbH-Gesetzes (GmbHG) erstellt.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie immateriellen Vermögensgegenstände werden im
Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw.
rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert
und planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer und ggf. außerplanmäßig
abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten
entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die
planmäßigen Abschreibungen werden linear
über Nutzungsdauern von 3 bis 7 Jahren
vorgenommen.
Geringwerte Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und ihr Abgang unterstellt. Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse, unfertige Leistungen werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Kosten der allgemeinen Verwaltung des jeweiligen Produktionsbereichs bei normaler Auslastung der Produktionsanlagen einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt. Finanzierungskosten sowie Kosten für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersversorgung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Waren werden mit dem gewogenen Durchschnittspreis bzw. dem niedrigeren aktuellen Einkaufspreis bewertet. Für unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen sowie Fertige Erzeugnisse und Waren erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2023 für sogenannte Leihgeräte (Waren) Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit oder Veralterung durch Abschreibungen in Höhe von TEUR 124 (Vj.: TEUR 84) berücksichtigt. Geleistete Anzahlungen werden mit dem umsatzsteuerlichen Nettowert der bezogenen Vorleistung angesetzt. Erhaltene Anzahlungen sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und nach § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten mit kurzfristigen Charakter werden zum am Stichtag bestehenden Devisenmittelkurs bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf den temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise nach § 274 HGB. Wesentliche Ursache für die bilanzierten aktiven Steuern sind Bewertungsunterschiede bei der Rückstellung für Pensionen. Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,23 %. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate passiviert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Projected-Unit-Credit-Methode unter der Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck in der Fassung vom Oktober 2018 (Heubeck Richttafeln 2018 G) ermittelt. Es werden keine Rentensteigerungen (0,0 %, Vj.: 0,0 %) berücksichtigt. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wird pauschal der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz, der sich aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (1,82 % / Vj.: 1,78 %), verwendet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Marktzinssatzes aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe eines pauschalen Zinssatzes aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 6 (Vj.: TEUR 28). Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB/Rückdeckungsversicherungen) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen verrechnet. Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung wurde unter Anwendung des Passivprimats ermittelt. Der sich aus der seinerzeitigen Umstellung durch das BilMoG ergebende Erhöhungsbetrag beträgt TEUR 90 und wird gemäß Artikel 67 EGHGB im laufenden Geschäftsjahr mit 1/15 als Aufwand unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Der zum 31.12.2023 verbleibende, nicht passivierte Rückstellungsbetrag beträgt TEUR 6. Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Erläuterungen zu den Posten der BilanzDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben bis
auf einen Betrag von TEUR 35 (Vj.: TEUR 461) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Erläuterungen zur GuVIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Währungserträge in Höhe von TEUR 33 (Vj.:
TEUR 46) enthalten.In diesem Posten enthaltene
Erträge von außergewöhnlicher
Größenordnung betreffen Investitionszuschüsse
in Höhe von TEUR 287 (Vj.: TEUR 247).
Sonstige AngabenPlanvermögen in Höhe von TEUR 319 (Vj.:
TEUR 276) ist mit dem bilanzierten Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen (TEUR 376 / Vj.:
TEUR 343) verrechnet. Innerhalb des Posten "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen" wurden Erträge (Vj.: "Zinsen
und ähnliche Aufwendungen") in Höhe von
TEUR 44 (Vj.: TEUR 5) mit Aufwendungen in Höhe
von TEUR 29 (Vj.: TEUR 29) verrechnet.
Wesel, den 23. August 2024 sonstige Berichtsbestandteile
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