MNG
Networks GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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931,00
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II. Sachanlagen
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28.572,00
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30.364,00
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III. Finanzanlagen
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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62.964,52
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119.477,91
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III. Wertpapiere
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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57.611,52
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64.498,95
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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5.191,05
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8.222,19
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Summe Aktiva
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155.270,09
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222.563,05
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.200,00
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25.200,00
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II. Kapitalrücklage
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III. Gewinnrücklagen
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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77.747,89
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53.702,26
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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8.577,62
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24.045,63
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B. Rückstellungen
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9.942,75
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28.500,00
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C. Verbindlichkeiten
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33.801,93
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91.115,16
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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Summe Passiva
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155.270,19
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222.563,05
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Anhang
zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Dabei wurden die Gliederungsschematas der §§
266 u. 275 HGB beachtet.
Für die Bilanz zum 31.12.2010 wurde die
Kontoform-Darstellung gewählt, die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren in
Staffelform dargestellt.
In der Finanzbuchhaltung wurden die
Geschäftsvorfälle nach dem Kontenrahmen
SKR 03 (allgemeiner Standard-Konten-Rahmen) gebucht.
Nach den in § 267 angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft, da die Bilanzsumme den Betrag von 4,84
Mio. Euro nicht übersteigt und die Umsatzerlöse
unter 9,68 Mio. Euro bleiben. Diese Voraussetzungen waren
sowohl zum Abschlussstichtag 31.12.2010 als auch zum
31.12.2009 gegeben.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
in der Bilanz
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des §
252 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
beachtet.
Diese sind:
- Grundsatz der Einzelbewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden
- Grundsatz der Vorsicht (Imparitäts- und
Realisationsprinzip)
- Grundsatz der Periodengleichheit bei der Zuordnung
von Erträgen und Aufwendungen
- Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (Beibehaltung
der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr)
- Grundsatz der Bilanzkontiuität
(Übereinstimmung der Wertansätze in der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres 2010 mit
Schlussbilanz zum 31.12.2009)
- Grundsatz der Fortführung der
Unternehmensfortführung
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden bei der Bilanzerstellung angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden ab dem 01.01.2010
aktiviert und sofort abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00
wurden bis 31.12.2009 in einem Sammelposten eingestellt und
über 5 Jahre linear abgeschrieben.
Die Forderungen aus Leistungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen
bewertet. Vermögensgegenstände mit einer
vereinbarten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden
mit Ausnahme der Mietkaution nicht. Wertberichtigungen sind
derzeit nicht erkennbar.
Die liquiden Mittel (Bankbestände) sind zum
Nennwert bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
inhaltlich beschrieben als
vorausbezahlte, zeitlich abgegrenzte
Betriebsausgaben.
Die Rückstellungen sind vollständig erfasst
und hinreichend bemessen.
Die Verbindlichkeiten aus Leistungen und sonstigen
Verbindlichkeiten haben sämtliche eine Fälligkeit
innerhalb eines Jahres.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen €
2.148,76 auf Steuerverbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich unbesichert.
Die Bewertung erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.
Eventualverbindlichkeiten i.S. v. § 251 HGB
lagen nicht vor (Übernahme von Bürgschaften,
Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter durch die
Gesellschaft).
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr
entsprach dem Unternehmensgegenstand. Es wurden der
Verkauf, Beratung, Service und Vermietung von
Datenkommunikationsanlagen, Telekommunikationsanlagen,
Computersystemen (Hard- und Software), Schulungen und
Dienstleistung durchgeführt.
IV. Sonstige Angaben
Gemäß der größenabhängigen
Erleichterung nach § 288 HGB zur Aufstellung und zum
Inhalt des gesetzlichen Anhangs i.S. d. § 285 HGB
wurden bestimmte so genannte Pflichtangaben
zulässigerweise nicht vorgenommen.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren Frau
Johanna Wegmann, Herr Roland Zitzelsberger und Herr Ernst
Gentner (bis 23.11.2010). Alle sind seit 29.09.2006
ebenfalls Gesellschafter mit gleichen Anteilen.
Gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer
Gentner bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen in
Höhe von € 5.735,80 sowie Verbindlichkeiten in
Höhe von € 298,82.
Die Berichtsgesellschaft hat im Geschäftsjahr
2010 keine Beteiligung an anderen Unternehmen gehalten.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB war die
Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. §
267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet einen Lagebericht
aufzustellen.
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