Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 159419
Eingetragen
3.11.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungenDatenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
Verkauf, Beratung, Service und Vermietung von Datenkommunikationsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Computersystemen (Hard- und Software), Schulungen und Dienstleistung.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Neff
seit 8.1.2015
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MNG Networks GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

931,00

II. Sachanlagen

28.572,00

30.364,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

62.964,52

119.477,91

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

57.611,52

64.498,95

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.191,05

8.222,19

Summe Aktiva

155.270,09

222.563,05



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.200,00

25.200,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

77.747,89

53.702,26

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

8.577,62

24.045,63

B. Rückstellungen

9.942,75

28.500,00

C. Verbindlichkeiten

33.801,93

91.115,16

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

155.270,19

222.563,05

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Dabei wurden die Gliederungsschematas der §§ 266 u. 275 HGB beachtet.
Für die Bilanz zum 31.12.2010 wurde die Kontoform-Darstellung gewählt, die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren in
Staffelform dargestellt.
In der Finanzbuchhaltung wurden die Geschäftsvorfälle nach dem Kontenrahmen
SKR 03 (allgemeiner Standard-Konten-Rahmen) gebucht.

Nach den in § 267 angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft, da die Bilanzsumme den Betrag von 4,84 Mio. Euro nicht übersteigt und die Umsatzerlöse unter 9,68 Mio. Euro bleiben. Diese Voraussetzungen waren sowohl zum Abschlussstichtag 31.12.2010 als auch zum 31.12.2009 gegeben.


II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in der Bilanz

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses beachtet.

Diese sind:
- Grundsatz der Einzelbewertung von Vermögensgegenständen und Schulden
- Grundsatz der Vorsicht (Imparitäts- und Realisationsprinzip)
- Grundsatz der Periodengleichheit bei der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen
- Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (Beibehaltung der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr)
- Grundsatz der Bilanzkontiuität (Übereinstimmung der Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres 2010 mit Schlussbilanz zum 31.12.2009)
- Grundsatz der Fortführung der Unternehmensfortführung

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Bilanzerstellung angewandt:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden ab dem 01.01.2010 aktiviert und sofort abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 wurden bis 31.12.2009 in einem Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben.

Die Forderungen aus Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennbeträgen bewertet. Vermögensgegenstände mit einer vereinbarten Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden mit Ausnahme der Mietkaution nicht. Wertberichtigungen sind derzeit nicht erkennbar.

Die liquiden Mittel (Bankbestände) sind zum Nennwert bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind inhaltlich beschrieben als
vorausbezahlte, zeitlich abgegrenzte Betriebsausgaben.

Die Rückstellungen sind vollständig erfasst und hinreichend bemessen.

Die Verbindlichkeiten aus Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten haben sämtliche eine Fälligkeit innerhalb eines Jahres.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen € 2.148,76 auf Steuerverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich unbesichert. Die Bewertung erfolgte zum Rückzahlungsbetrag.

Eventualverbindlichkeiten i.S. v. § 251 HGB lagen nicht vor (Übernahme von Bürgschaften, Bestellung von Sicherheiten zugunsten Dritter durch die Gesellschaft).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr entsprach dem Unternehmensgegenstand. Es wurden der Verkauf, Beratung, Service und Vermietung von Datenkommunikationsanlagen, Telekommunikationsanlagen, Computersystemen (Hard- und Software), Schulungen und Dienstleistung durchgeführt.

IV. Sonstige Angaben

Gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 288 HGB zur Aufstellung und zum Inhalt des gesetzlichen Anhangs i.S. d. § 285 HGB wurden bestimmte so genannte Pflichtangaben zulässigerweise nicht vorgenommen.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft waren Frau Johanna Wegmann, Herr Roland Zitzelsberger und Herr Ernst Gentner (bis 23.11.2010). Alle sind seit 29.09.2006 ebenfalls Gesellschafter mit gleichen Anteilen.

Gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer Gentner bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von € 5.735,80 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von € 298,82.

Die Berichtsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2010 keine Beteiligung an anderen Unternehmen gehalten.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB war die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB nicht verpflichtet einen Lagebericht aufzustellen.

 

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