ESAT
GmbH
Runkel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.032,00 |
10.794,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.032,00 |
10.794,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.250,58 |
84.968,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.176,54 |
84.593,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74,04 |
374,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24,50 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.307,08 |
95.762,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.490,41 |
17.358,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.641,49 |
-274,20 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.868,10 |
7.915,69 |
| B.
Rückstellungen |
2.600,00 |
2.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
34.216,67 |
76.303,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.307,08 |
95.762,27 |
Anhang
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der ESAT GmbH, Runkel, zum
31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den
handelsrechtlichen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie - wie im
Vorjahr - nach den ergänzenden Bestimmungen des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung erstellt. Die Bilanzierung wurde
insoweit angepasst. Ein Verstoß gegen die Stetigkeit
liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz oder im Anhang darzustellen, sind diese
im Anhang aufgeführt.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den
Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen oder degressiven Methode
ermittelt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen,
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG durch
Sofortabzug geltend gemacht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten €
150,00, aber nicht € 1.000,00, übersteigen, hat
die Gesellschaft einen Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EStG gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in
den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je einem
Fünftel aufgelöst wird.
Forderungen sind zum Nennwert unter Abzug gebotener
Abwertungen angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalwertberichtigung von 3 % auf die nach Abzug der
einzelwertberichtigten Forderungen sowie der Umsatzsteuer
verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der Wertansatz der Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr und sind unbesichert.
B.
Sonstige Angaben
I.
Organe
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur
Bilanzerstellung war
Herr Thomas Meyer, Kaufmann,
zum Geschäftsführer bestellt.
Runkel, den 27. Juni 2011
gez. Thomas Meyer -Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2011 festgestellt.
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