Jacks Gastronomie GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
NOVOMATIC AG | 42.74% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbHAdendorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Struktur Die Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbH (im Folgenden "Maszutt GmbH") wurde 1992 gegründet und hat sich zu einem im Wesentlichen in Norddeutschland tätigen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Kerntätigkeit des Unternehmens ist der Betrieb von Spielhallen in eigenen und gemieteten Räumlichkeiten. 2. Geschäftsmodell Im Mittelpunkt steht immer der Mehrwert einer präzisen und effizienten Lösung für den Kunden. Durch die hochwertige Einrichtung der Spielhallen, stets aktuelle Spielgeräte sowie den gut ausgebildeten Mitarbeitern im Service- und Technikbereich, kann den Spielgästen ein hochwertiges Entertainmenterlebnis geboten werden. Die Maszutt GmbH ist sich auch zukünftig ihrer hohen sozialen Verantwortung bewusst. Unser Leitbild beinhaltet selbstverständlich auch Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz, welche teilweise auch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus eingeführt wurden. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands war nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 um 0,3 % niedriger als im Vorjahr (Quelle: destatis, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024). Die privaten Konsumausgaben stiegen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 6,3 % (Quelle: statista, "Veränderung der privaten Konsumausgaben in Deutschland bis 2023", veröffentlicht von J. Rudnicka am 06.09.2024). Aktuell gliedert sich die Automatenwirtschaft in ca. 5.100 mittelständische Unternehmen und beschäftigt 56.000 Menschen. In Niedersachsen wurde die finale Ausgestaltung der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) für den Januar 2022 angesetzt. Diesbezüglich wurde seitens der Landesregierung beschlossen, dass in Niedersachsen bestehende Mehrfachspielhallen als Doppel-Konzession unter Auflagen bis Ende 2025 weitergeführt werden dürfen. Darüber hinaus sind weitere, einschneidende Maßnahmen verfügt worden: So werden Sperrzeitenverkürzungen in Zukunft nicht mehr genehmigt. Des Weiteren wurde ein striktes Rauchverbot eingeführt und die unentgeltliche Abgabe von Getränken an die Gäste untersagt. Einen wesentlichen Bestandteil machen aber auch die im GlüStV 2021 aufgenommenen qualitativen Kriterien aus: Letztere sollen insbesondere durch eine Zertifizierung der Spielhallen sichergestellt werden. Dies bedeutet einerseits einen hohen Aufwand in organisatorischer und finanzieller Hinsicht, andererseits wird hierdurch das legale Glücksspiel maßgeblich gestärkt. 2. Geschäftsverlauf Im zweiten vollen Geschäftsjahr nach der Coronapandemie sanken die Umsätze um 2,0 %. Aufgrund der neuen niedersächsischen Spielhallengesetzgebung aus 2022 waren die Kundenzahlen im Bundesland Niedersachsen noch rückläufig, sodass der Verkauf und die Stilllegung von unrentablen Centern weiter forciert wurde. In 2023 erfolgten daher auch weder die Eröffnung noch die Planung neuer Spielcenter im Bundesland Niedersachsen. Die Geschäftsentwicklung ist im Kalenderjahr 2023 nicht zufriedenstellend verlaufen und lag leicht unter unserer Planung. Hierbei steht auch im Jahr 2023 die anhaltende Erhöhung der Vergnügungssteuern, welche unabhängig vom Gewinn direkt auf den Umsatz erhoben werden, eine wesentliche Rolle. 3. Personal 3.1 Personalarbeit Ziel der Personalarbeit ist es, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jeder Mitarbeiter individuell entfalten kann. Dies wird neuerdings auch durch hauseigene Personalkonzepte unterstrichen, welche gemeinsam mit HR-Unternehmen der Maszutt-Gruppe entwickelt wurden. 2023 waren durchschnittlich 111 Mitarbeiter bei der Maszutt GmbH beschäftigt. 3.2 Personalaufwand Der Personalaufwand der Maszutt GmbH sank im Jahr 2023 auf 3.161 TEUR (Vorjahr: 3.722 TEUR). Die Personalintensität sank von 47,8 % auf 41,4 % und war damit auf einem mittleren Niveau. 3.3 Berufsausbildung Die Berufsausbildung ist eine wichtige Investition in die Zukunftsfähigkeit der Maszutt GmbH. Wir sind dabei auf der Suche nach motivierten Schulabgängern, die sowohl in den kaufmännischen Berufen eine Ausbildung absolvieren möchten, als auch im technisch- und serviceorientierten Bereich als Automatenfachmann/ -frau. In 2023 beschäftigte die Maszutt GmbH keine Auszubildenden. 4. Lage a) Ertragslage Das Ergebnis nach Steuern beträgt in 2023 -603 TEUR (Vorjahr -721 TEUR). Dieses Ergebnis entspricht nicht ganz dem im Vorjahr prognostizierten Ergebnis von -500 TEUR. Die Hauptursache für das starke Defizit sind die noch immer starken Auswirkungen der harten Einschnitte des neuen niedersächsischen Spielhallengesetzes, welches zu starken Umsatzrückgängen in selbst langjährig etablierten niedersächsischen Spielcentern geführt hat. Die Personalaufwendungen sanken gegenüber dem Vorjahr um 562 TEUR bzw. 15,1 %. Das EBIT der Gesellschaft beträgt im Berichtsjahr -567 TEUR und liegt damit über dem Wert des Vorjahres (-692 TEUR). Das EBITDA beträgt im Berichtsjahr -293 TEUR (Vj. -394 TEUR). Das EBITDA dient der Geschäftsführung als Mess- und Steuerungsgröße für den wirtschaftlichen Erfolg und die Profitabilität des Unternehmens. Aufgrund der nur leichten Veränderung der Umsätze hat sich auch die Vergnügungssteuer nur moderat auf 1.339 TEUR verändert (Vj. 1.365 TEUR). b) Vermögenslage Das Eigenkapital beläuft sich auf 8.116 TEUR (Vorjahr 8.719 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt 51,9 % (Vorjahr 62,1 %) und ist damit rückläufig. Die Bilanzsumme stieg im Berichtszeitraum um 11,4 % auf nunmehr 15.635 TEUR. c) Finanzlage Die liquiden Mittel sanken im Berichtsjahr auf 882 TEUR (Vorjahr 2.131 TEUR). Der starke Rückgang ist im Wesentlichen auf die Übernahme einer Spielhallengesellschaft in Schleswig-Holstein zurückzuführen. Die Gesellschaft war immer in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Anlagendeckung beträgt im Berichtsjahr 84,2 % und liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (140,1%). Auch dieser Wert ist auf den Aufkauf des Unternehmens in Schleswig-Holstein zurückzuführen. Fremdwährungsgeschäfte wurden nicht getätigt. Das Fremdkapital valutiert in EURO. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund von Tilgungen gegenüber dem Vorjahr um 229 TEUR auf 2.470 TEUR (Vorjahr 2.699 TEUR) verringert. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Kredite bei Kreditinstituten aufgenommen. III. Prognosebericht Wir unterliegen den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages, die seit dem 1. Juli 2017 anzuwenden sind und im Jahr 2021 novelliert wurden. Sofern dadurch Spielhallen zu schließen oder zu verkleinern sind, wird sich dies zwangsläufig negativ auf die Umsatzerlöse auswirken. Hierzu zählen bspw. die rechtliche Lage, die zukünftige Wettbewerbspositionierung sowie das veränderte Spielverhalten im Land Niedersachsen wegen der neuen technischen Richtlinie. Mit dem Inkrafttreten des neuen niedersächsischen Spielhallengesetzes ab 01.02.2022 und den daraus resultierenden Einschränkungen (Rauchverbot, kostenpflichtige Getränke, keine Sperrzeitenverkürzung, Einlass ab 21 Jahre) haben sich weitere negative Implikationen auf das Kundenverhalten ergeben. Die aktuelle Gesetzeslage beeinflusst auch die Investitionsbereitschaft. Die Geschäftspolitik des Unternehmens bleibt insoweit unverändert, als dass weiterhin in den Neuaufbau von Standorten investiert wird, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Aktuell sind für die Maszutt GmbH keine Spielhalleneröffnungen geplant. Trotz der rechtlichen Unsicherheiten werden die mittel- und langfristigen Chancen und Perspektiven verhalten positiv eingeschätzt. Liquiditätsrisiken sind zurzeit nicht erkennbar. Wir gehen davon aus, dass die Gesellschaft wie bisher ihre Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt erfüllen kann. Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einem negativen handelsrechtlichen Ergebnis in Höhe von rd. 420 TEUR gerechnet. Durch Restrukturierungsmaßnahmen wie die Veräußerung oder Schließung von nicht rentablen Spielcentern und Einsparungen im Personalbereich wird für das Geschäftsjahr 2025 dennoch wieder mit einem handelsrechtlichen Jahresüberschuss i. H. v. 200 TEUR gerechnet. IV. Chancen und Risikobericht Derzeit ist die geopolitische Lage in Russland und der Ukraine sowie im Nahen Osten (Israel/ Gaza) als kritisch zu bewerten. Insbesondere der Ukrainekrieg und die hierdurch stark gestiegenen und anhaltend hohen Energiepreise haben erhebliche negative Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft. Dies wirkt sich auch nachteilig auf das verfügbare Einkommen der Bevölkerung aus. Die Vereidigung von Donald Trump am 20.01.2025 birgt darüber hinaus Risiken, die heute noch nicht abzuschätzen sind. Die Maszutt GmbH sieht derzeit noch keine bestandsgefährdenden Risiken für sich. Allerdings besteht eine große Abhängigkeit von gesetzlichen Regelungen, die sowohl den Spielhallenbetreibern als auch den Geldspielgeräteherstellern enge Vorgaben für das Tagesgeschäft machen und infolgedessen die Attraktivität des legalen Spiels stark mindern. Solange dies der Fall bleibt, besteht auch weiterhin das Risiko, dass durch die wachsenden Einschränkungen im legalen gewerblichen Spiel das illegale Glücksspielangebot noch weiterwächst. Diesbezüglich bleibt die Hoffnung, dass derzeit obsolete Vorschriften künftig durch eine zeitgemäße Regulierung ersetzt werden. Trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen sieht die Maszutt GmbH aber auch Chancen. Durch das Engagement in verschiedenen Bundesländern (Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) konnte ein Teil der Umsatzrückgänge in Niedersachsen aufgefangen werden. Die gute Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt zudem den Bedarf an einem legalen Glücksspielangebot. Durch den Aufkauf eines Mitbewerbers außerhalb Niedersachsens im April 2023 konnten nicht nur fünf neue Standorte erworben werden, sondern auch die Geschäftsaktivitäten in aussichtsreichen Bundesländern verstärkt werden. Das ablaufende Geschäftsjahr 2024 hat dabei gezeigt, dass diese strategische Maßnahme als erfolgreich angesehen werden kann, da die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Tochtergesellschaft ganz den Erwartungen entsprochen haben. Die durch den Kauf erzeugten Synergieeffekte (Höhere Umsätze bei nahezu gleichen Verwaltungsaufwendungen, bessere Auslastung der Technik, Personalaustausch) kommen ebenfalls beiden Unternehmungen zu Gute. Darüber hinaus werden sich durch die zu erwartende Marktbereinigung aufgrund der Regulierung und Zertifizierung von Spielcentern auch neue Chancen hinsichtlich des Kundenpotentials ergeben. Die hier getätigten Aussagen veranschaulichen die derzeit bekannten wesentlichen Chancen und Risiken, die die Entwicklung der Maszutt GmbH in den nächsten Jahren beeinflussen können. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Der Jahresabschluss der Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Interesse einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Schutzklausel des § 286 Absatz 4 HGB und die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 2 HGB wurden in Anspruch genommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben. Innerhalb der Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben wurden jeweils zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis der versicherungsmathematischen Berechnungen durchgeführt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen und der Ausweis der Erträge (Verluste) aus der Abzinsung erfolgte nach den Vorschriften des § 253 Absatz 1 bis 6 HGB. Als versicherungsmathematische Bewertungsmethode wurde die "projected unit credit method" angewendet. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre von 1,82% angesetzt. Die biometrischen Wahrscheinlichkeiten stammen aus den "Richttafeln von 2018 G" von Klaus Heubeck. Gehalts- und Rentenanpassungen wurden nicht eingerechnet. Der beizulegende Zeitwert der Rückdeckungsversicherung (786,9 TEUR) wurde nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen (Erfüllungsbetrag 2.579,8 TEUR) verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden nicht abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Entwicklung des AnlagevermögensDie Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird im Anlagenspiegel, der als Anlage des Anhangs beigefügt ist, dargestellt. In den Zugängen sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten. Die Gesellschaft ist zu 100% an der Tropica Spielotheken GmbH mit Sitz in Adendorf beteiligt. Das Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31.12.2022 auf 752.804,16 EUR. Das Ergebnis des Geschäftsjahres vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 der Tropica Spielotheken GmbH beträgt 238.243,00 EUR. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen den Gesellschafter Dirk Maszutt in Höhe von 74,8 TEUR (Vorjahr: 676,2 TEUR) sowie Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von 4.099,4 TEUR (Vorjahr: 3.959,5 TEUR). Gegen den Geschäftsführer Herrn Dirk Maszutt besteht eine Darlehensforderung. Das Darlehen wird kontokorrentmäßig geführt und mit einem Zinssatz in Höhe von 1,5% verzinst. Die Darlehensvaluta zum Bilanzstichtag beträgt 74,8 TEUR. Gegen den Geschäftsführer Herrn Dustin Maszutt besteht eine Darlehensforderung. Das Darlehen wird kontokorrentmäßig geführt und mit einem Zinssatz in Höhe von 1,5% verzinst. Die Darlehensvaluta zum Bilanzstichtag beträgt 0,5 TEUR. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre resultiert ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 33,0 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen wurden für die Vergnügungssteuer 2023 in Höhe von 135,7 TEUR gebildet. Für das Jahr 2023 sind auf Grund des Verlustes keine weiteren Steuerrückstellungen für Ertragsteuern zu bilden. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 300,3 TEUR resultieren im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalkosten (nicht genommener Urlaubsanspruch) in Höhe von 29,9 TEUR, Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 75,6 TEUR und den übrigen Rückstellungen in Höhe von 194,7 TEUR. Die übrigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen folgende Positionen:
Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten beträgt 5.243,8 TEUR (Vorjahr: 3.052,6 TEUR).
* in Klammern angegebene Werte betreffen Vorjahreszahlen Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 2.470,5 TEUR (Vorjahr: 2.698,9 TEUR) durch Grundpfandrechte besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen in Höhe von 103,4 TEUR (Vorjahr: 0,0 TEUR). Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse betreffen mit 95,44 % Erlöse aus Geldspielgeräten. Weitere wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Weiterbelastungen in Höhe von 175,9 TEUR (Vorjahr: 224,6 TEUR), die Sachbezüge für Kfz-Gestellung an Arbeitnehmer mit 34,8 TEUR (Vorjahr: 35,0 TEUR) sowie die Erstattungen aus Lohnfortzahlungen in Höhe von 7,6 TEUR (Vorjahr: 61,2 TEUR). Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung von 59,0 TEUR (Vorjahr 208,9 TEUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen mit 1.217,6 TEUR (Vorjahr: 1.274,8 TEUR) Raumkosten, mit 1.142,1 TEUR (Vorjahr: 1.159,3 TEUR) Mieten für Geldspielgeräte, mit 119,7 TEUR (Vorjahr: 148,5 TEUR) Werbe- und Reisekosten und mit 157,3 TEUR (Vorjahr: 230,6 TEUR) Verauslagungen. In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen von 44,0 TEUR (Vorjahr 43,3 TEUR) enthalten. Die sonstigen Steuern betreffen mit 1.339,3 TEUR (Vorjahr: 1.365,3 TEUR) die Vergnügungssteuer. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB betragen 2.917,8 TEUR. Davon bestehen 216,0 TEUR aus Altersvorsorgeverpflichtungen. In Höhe von 908,8 TEUR haben die Verpflichtungen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Angestellten und der Arbeiter betrug 111. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gegenüber Mitgliedern und früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und deren Hinterbliebenen bestehen zum Bilanzstichtag Pensionsverpflichtungen in Höhe von 2.579,8 TEUR. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden an diesen Personenkreis keine Pensionszahlungen geleistet. Nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Einem nahestehenden Unternehmen, deren Mitgesellschafter der Gesellschafter der GmbH ist, wurden im Jahr 2017 zwei Darlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 2.657 TEUR gewährt. Im Jahr 2018 wurden zwei weitere Darlehen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 480 TEUR gewährt. Es erfolgte keine Besicherung. Die Darlehensgewährung und die Refinanzierung bei einem Kreditinstitut erfolgte zu den jeweils gleichen Zinssätzen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführer Herr Dirk Maszutt und Herr Dustin Maszutt schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 602.987,98 EUR mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 8.109.430,00 EUR zu verrechnen. Das Ergebnis in Höhe von 7.506.442,02 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Dirk Maszutt gez. Dustin Maszutt Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbH, Adendorf Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbH, Adendorf - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Maszutt Automaten Service- u. Vertriebs GmbH, Adendorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" des Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während der Prüfung feststelle.
Lüneburg, den 10. Februar 2025 Manuela Wodarz, Wirtschaftsprüferin |
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