Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 225525
Eingetragen
3.5.2016
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften im In- und Ausland sowie Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich Erbringung von Dienstleistungen und allgemeinen Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Marketing, Unternehmensstrategie, Finanzen, Kapitalmarkt, IT, Multimedia und Telekommunikation, soweit diese keiner gesetzlichen Erlaubnispflicht unterliegen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Dr. Sträußl
seit 27.4.2020
Geschäftsführer
Heiko Seibel
seit 27.4.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

80.01% identifiziert20.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.01%
5.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
SILENTMODE HOLDINGS LIMITEDCYP
10.00%
GLAND HOLDINGS LIMITEDCYP
10.00%

Gesellschafter
Beta

3 von 4 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Stefan Sträußl
München
75.01%
SILENTMODE HOLDINGS LIMITED
Cyprus
10.00%
GLAND HOLDINGS LIMITED
Cyprus
10.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horizon Equity GmbH

Grünwald

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Konzernbilanz zum 31.12.2020

Horizon Equity GmbH

Aktivseite

Euro Euro Euro Vorjahr
1. Barreserve
a. Kassenbestand 0,00 0,00
b. Guthaben bei Zentralnotenbanken 0,00
darunter:
bei der Deutschen Bundesbank
c. Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 0,00 0,00
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00
darunter:
bei der Dt. Bundesbank refinanzierbar
b. Wechsel 0,00 0,00 0,00
darunter:
bei der Dt. Bundesbank refinanzierbar
3. Forderungen an Kreditinstitute
a. täglich fällig 2.551.384,61 1.615.583,20
b. andere Forderungen 0,00 2.551.384,61 0,00
4. Forderungen an Kunden 21.729,51 27.833,94
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert
Kommunalkredite
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a. Geldmarktpapiere
aa. von öffentlichen Emittenten 0,00
darunter:
beleihbar bei der Dt. Bundesbank
ab. von anderen Emittenten 0,00 0,00
darunter:
beleihbar bei der Dt. Bundesbank
b. Anleihen und Schuldverschreibungen
ba. von öffentlichen Emittenten 0,00
darunter:
beleihbar bei der Dt. Bundesbank
bb. von anderen Emittenten 0,00 0,00
darunter:
beleihbar bei der Dt. Bundesbank
c. eigene Schuldverschreibungen 0,00 0,00 0,00
Nennbetrag Euro
6. Aktien u. andere nicht festverzinsl. Wertpapiere 0,00 0,00
7. Beteiligungen 0,00 0,00
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
darunter:
an Kreditinstituten
an Finanzdienstleistungsinstituten
9. Treuhandvermögen 17.615.050,93 7.522.654,72
darunter:
Treuhandkredite
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtasuch 0,00 0,00
11. Immaterielle Anlagewerte 930,00 2.171,00
12. Sachanlagen 1.208,00 3.484,00
13. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 0,00
darunter:
eingefordert
14. Eigene Aktien oder Anteile 0,00 0,00
Nennbetrag / gegebenenfalls Wert
15. Sonstige Vermögensgegenstände 668.618,23 934.758,88
16. Rechnungsabgrenzungsposten 7.882,34 16.506,80
17. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00
Summe der Aktiva 20.866.803,62 10.122.992,54

Passivseite

Euro Euro Euro Vorjahr
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a. täglich fällig 32.837,72
b. mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 32.837,72 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a. Spareinlagen
aa. mit gesetzl. Kündigungsfrist v. 3 Monaten 0,00
ab. mit gesetzl. Kündigungsfrist v. mehr als 3 Monaten 0,00 0,00
b. andere Verbindlichkeiten
ba. täglich fällig 0,00
bb. mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a. begebene Schuldverschreibungen 0,00
b. andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00
darunter:
Geldmarktpapiere
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf
4. Treuhandverbindlichkeiten 17.615.050,93 7.522.654,72
darunter:
Treuhandkredite
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.198.843,80 781.507,04
6. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
7. Rückstellungen
a. Rückstellungen f. Pensionen und ähnl. Verpflichtungen 0,00
b. Steuerrückstellungen 0,00 0,00
c. andere Rückstellungen 332.800,00 332.800,00 127.350,00
8. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0,00
10. Genußrechtskapital 0,00 0,00
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 0,00
12. Eigenkapital
a. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
b. Kapitalrücklage 1.675.000,00 1.675.000,00
c. Gewinnrücklagen
ca. gesetzliche Rücklage
cb. Rücklage für eigene Anteile
cc. satzungsmäßige Rücklagen
cd. andere Gewinnrücklagen
d. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -12.728,83 1.687.271,17 -8.519,22
Summe der Passiva 20.866.803,62 10.122.992,54
1. Eventualverbindlichkeiten 0,00
a. Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln
b. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen
c. Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00
2. Andere Verpflichtungen
a. Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften
b. Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00
c. Unwiderrufliche Kreditzusagen 0,00

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

Euro Euro Euro Vorjahr
1. Zinserträge aus
a. Kredit- und Geldmarktgeschäften 4.003,56 4.003,56 447,93
b. Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00 0,00 0,00
2. Zinsaufwendungen 3,56 3,56 28.209,46
3. Laufende Erträge aus
a. Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0,00
b. Beteiligungen 0,00
c. Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0,00
5. Provisionserträge 2.454.964,18 268.665,03
6. Provisionsaufwendungen 2.031.058,59 423.905,59 259.085,37
7. Nettoertrag des Handelsbestandes
a. Ertrag des Handesbestandes 8.271.507,13 7.365.575,20
b. Aufwand des Handelsbestandes 7.038.153,72 5.545.170,24
1.233.353,41 1.233.353,41 1.820.404,96
8. Sonstige betriebliche Erträge 201.663,55 85.810,73
9. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a. Personalaufwand
aa. Löhne und Gehälter 833.182,15 733.066,07
ab. Soziale Abgaben und Aufwenwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 143.912,01 977.094,16 126.691,38
darunter:
für Altersversorgung EUR 4.091,79 (EUR 1.134,40)
b. andere Verwaltungsaufwendungen 859.972,16 1.837.066,32 1.009.406,98
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 22.413,30 11.024,91
11. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.186,38 6.584,34
12. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0,00
13. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0,00
14. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0,00
15. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 7.819,00 0,00
16. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0,00
17. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -2.924,45 1.260,14
18. Außerordentliche Erträge 0,00 0,00
19. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
20. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00
21. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.285,16 1.625,03
22. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 11 ausgewiesen 0,00 0,00
23. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 0,00
24. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags 0,00
abgeführte Gewinne 0,00 0,00
25. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -4.209,61 -364,89
26. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr -8.519,22 -8.154,33
27. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 0,00
28. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a. aus der gesetzlichen Rücklage 0,00
b. aus der Rücklage für eigene Anteile 0,00
c. aus satzungsmäßigen Rücklagen 0,00
d. aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00
29. Entnahmen aus Genußrechtskapital 0,00 0,00
30. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a. in die gesetzliche Rücklage 0,00
b. in die Rücklage für eigene Anteile 0,00
c. in satzungsmäßige Rücklagen 0,00
d. in andere Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00
31. Wiederauffüllung des Genußrechtskapitals 0,00 0,00
32. Bilanzgewinn / Bilanzverlust -12.728,83 -8.519,22

Konzernanhang für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Konzernabschluss der Horizon-Gruppe für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) sowie unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt.

Die für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet.

Die Horizon Equity GmbH mit dem Sitz in Grünwald ist Mutterunternehmen im Sinne des § 340i Abs. 3 HGB und gilt deshalb als Kreditinstitut im Sinne des Fünften Titel des HGB über die Konzernrechnungslegungspflicht. Die Horizon-Gruppe setzt sich gem. § 313 Abs. 2 Nr. 1 HGB aus der Bernstein Bank GmbH, München, der Bernstein Financial Services GmbH, Grünwald, und deren jeweiligen alleinigen Anteilseignerin Horizon Equity GmbH, Grünwald, (die "Horizon-Gruppe") zusammen.

Die Horizon-Gruppe hat durch ihre gruppenbedingte Einstufung als Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG bzw. als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. la KWG sowohl auf die Einzelabschlüsse der jeweiligen Gesellschaften als auch auf den Konzernabschluss - unabhängig der Größenkriterien gemäß § 267 HGB - die gemäß § 340a HGB geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 2 Abs. 1 RechKredV entsprechend Formblatt 1.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in der Staffelform gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV.

II. Angaben zur Konzernbilanz und Konzerngewinn- und Verlustrechnung

KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Kapitalkonsolidierung

Der Wertansatz der der Horizon Equity GmbH gehörenden Anteile an den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, Bernstein Bank GmbH sowie Bernstein Financial Services GmbH, wird mit dem auf diese Anteile entfallenden Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wurde dabei mit den Zeitwerten der in dem Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten angesetzt.

Schuldenkonsolidierung

Sämtliche zwischen den Konzernunternehmen bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden ergebnisneutral gegeneinander aufgerechnet.

Aufwands- und Ertragskonsolidierung

Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus den konzerninternen Leistungsverrechnungen werden mit den diesen gegenüberstehenden Aufwendungen verrechnet. Für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden konzerninterne Leistungsverrechnungen in Höhe von TEUR 607 (Vorjahr TEUR 275) vorgenommen. Zwischenergebnisse sind in obigem Zeitraum nicht angefallen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Vermögens- und Schuldposten sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bewertet.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken und den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Einzelne Bilanzposten betreffende wertaufhellende oder wertbegründete Ereignisse, deren Ursächlichkeit in der Corona-Pandemie begründet liegt, sind keine aufgetreten. Es bestand kein Anlass Vermögenswerte abzuwerten bzw. Rückstellungen zu bilden.

1) AKTIVA

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennbetrag ausgewiesen.

Die Forderungen an Kunden und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen werden gegebenenfalls Einzelwertberechtigungen vorgenommen.

Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Das Treuhandvermögen wird ebenfalls zum Nennbetrag ausgewiesen. In selbiger Höhe ist auch die Treuhandverbindlichkeit passiviert. Das Treuhandvermögen bzw. die Treuhandschulden werden im eigenen Namen auf fremde Rechnung gehalten.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, gebildet.

Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- und Herstellkosten bewertet und wurden - sofern sie der Abnutzung unterlagen - um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 wurden analog § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Im Fall einer andauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen.

Hinsichtlich der Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens wird auf das Anlagegitter unter Punkt III 1) verwiesen, welches den Bruttoanlagespiegel abbildet.

In Bezug auf die Kriterien der Zuordnung zum Handelsbuch haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.

2) PASSIVA

Treuhandverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten werden in gleicher Höhe wie das Treuhandvermögen auf der Aktivseite bilanziert. Die Treuhandschulden werden analog zu den Treuhandverbindlichkeiten im eigenen Namen auf fremde Rechnung gehalten.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht durch Grundpfandrechte o. ä. gesichert.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungs-verbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Der Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" betrifft i. H. v. EUR 106.235,34 Zuführungen gem. § 340e Abs. 4 S. 1 HGB. Die Zuführung ist im Aufwand aus Handelsgeschäften enthalten. Der Posten wurde im Berichtsjahr zur Deckung des Jahresfehlbetrags nach der Bildung wieder aufgelöst. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Auflösung des Sonderpostens im Nettoertrag des Handelsbestands separat ausgewiesen.

Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital wird das Grundkapital der Konzernmutter, der Horizon Equity GmbH, ausgewiesen. Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 ist in voller Höhe einbezahlt.

Die ausgewiesene Kapitalrücklage entfällt in voller Höhe auf die Muttergesellschaft Horizon Equity GmbH. Die Entwicklung der Kapitalrücklage stellt sich wie folgt dar:

Stand der Kapitalrücklage per 01.01.2020: EUR 1.675.000,00
Einstellung in Kapitalrücklage 2020: EUR 0,00
Entnahmen aus Kapitalrücklage 2020: EUR 0,00
Stand der Kapitalrücklage per 31.12.2020: EUR 1.675.000,00

Abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. In Bezug auf die Kriterien der Zuordnung zum Handelsbuch haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1) AKTIVA

Die Restlaufzeiten der ausgewiesenen Bilanzposten werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Bilanzposten Restlaufzeiten
bis 3 Monate EUR 3 Monate bis 1 Jahr im Folgejahr fällig 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit
EUR EUR EUR EUR EUR
Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 2.551.384,61 - - - - -
Forderungen an Kunden 21.729,51 - - - - -
Gesamt 2.573.114,12 - - - - -

Das ausgewiesene Treuhandvermögen beziffert sich auf TEUR 17.615 (im Vorjahr TEUR 7.523). Davon betreffen TEUR 11.156 (im Vorjahr TEUR 7.523) den Geldbestand.

In den Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von insgesamt TEUR 669 (im Vorjahr 935) sind vor allem die hinterlegten Sicherheitsleistungen bei den Liquiditätsprovidern in Höhe von TEUR 432 (im Vorjahr TEUR 824) enthalten. Darüber beinhaltet der Posten den lt. Saldenbestätigung ausgewiesenen Guthabenbestand bei einem Zahlungsdienstleister in Höhe von TEUR 107 (im Vorjahr TEUR 56) sowie Forderungen gegenüber der US-Clearingstelle Vision Financial Markets in Höhe von TEUR 41 (im Vorjahr TEUR 0) und Forderungen gegenüber Interactive Brokers in Höhe von TEUR 29 (im Vorjahr TEUR 19). Die weiteren Positionen in Höhe von insgesamt TEUR 60 (im Vorjahr TEUR 36) umfassen Kautionen, Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuerforderungen sowie Forderungen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

Nachfolgend ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens dargestellt (Anlagegitter):

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2020 Zugang Abgang 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0.00 0.00 0.00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 6.205,60 0,00 0,00 6.205,60
Andere Anlagen / Betriebs- und Geschäftsausstattung 34.708,04 1.237,00 0,00 35.945,04
Summe 40.913,64 1.237,00 0,00 42.150,64
Abschreibungen
1.1.2020 Zu/Abgang 31.12.2020
EUR EUR EUR
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0.00 0,00 0.00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.034,60 1.241,00 5.275,60
Andere Anlagen / Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.224,04 3.513,00 34.737,04
Summe 35.258,64 4.754,00 40.012,64
Buchwert
1.1.2020 31.12.2020
EUR EUR
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0.00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.171,00 930,00
Andere Anlagen / Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.484,00 1.208,00
Summe 5.655,00 2.138,00

Im Sachanlagevermögen sind keine im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzten Grundstücke und Bauten vorhanden. Der Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung beläuft sich zum Abschlussstichtag auf TEUR 1 (im Vorjahr TEUR 3).

Als aktive Rechnungsabgrenzung wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, angesetzt. Die aktive Rechnungsabgrenzung in Höhe von insgesamt TEUR 8 beinhaltet vor allem die Abgrenzung von Büromieten für den Januar des Folgejahres in Höhe von TEUR 1 (im Vorjahr TEUR 9) sowie die Kosten für eine Softwarelizenz und die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Der Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände, die auf Fremdwährung lauten, beträgt TEUR 12.524.

2) PASSIVA

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

Bilanzposten Restlaufzeiten
bis 3 Monate EUR 3 Monate bis 1 Jahr im Folgejahr fällig 1 Jahr bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Unbestimmte Laufzeit
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 32.837,72 - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten
a) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00
b) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.055.158,75 - - - - -
c) Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 23.383,95 - - - - -
d) sonstige 120.301,10 - - - - -
Gesamt 1.231.681,52 - - - - -

Es bestehen keine Pfandrechte an den Verbindlichkeiten.

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten werden als größtem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des laufenden Geschäftsverkehrs in Höhe von 1.055 TEUR (im Vorjahr TEUR 588) ausgewiesen. Des Weiteren werden Umsatzsteuer-, Lohnsteuer-, und Sozialversicherungsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 23 (im Vorjahr TEUR 80) ausgewiesen. Zudem ist in den Sonstigen Verbindlichkeiten eine erhaltene Sicherheitsleistung in Höhe von TEUR 100 (im Vorjahr TEUR 250) sowie Verbindlichkeiten aus Auslagenerstattung und Weiterbelastungen enthalten.

Die anderen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Geschäftsführer- und Mitarbeitergratifikationen (inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) sowie für den zu erwartenden Berufsgenossenschaftsbeitrag von insgesamt TEUR 127 (im Vorjahr TEUR 76) und Rückstellungen für eine Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 150 (im Vorjahr TEUR 0). Für die prognostizierten Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen sowie die voraussichtlichen Kosten des Wirtschaftsprüfers wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 56 (im Vorjahr TEUR 47) gebildet.

Sowohl aktive als auch passive latente Steuern ergaben sich im Geschäftsjahr nicht.

Nachfolgend ist der Konzerneigenkapitalspiegel zum 31.12.2020 dargestellt:

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage erwirtschaftetes Eigenkapital Gesamt
Saldo zum 01.01.2020 25.000,00 1.675.000,00 -8.519,22 1.691.480,78
Periodenergebnis -4.209,61 -4.209,61
Umbuchungen
Saldo zum 31.12.2020 25.000,00 1.675.000,00 -12.728,83 1.687.271,17

Der Gesamtbetrag der Schulden, die auf Fremdwährung lauten, beträgt TEUR 12.043.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Folgende Erlöse wurden im Geschäftsjahr erzielt:

Erlöse Berichtsjahr Vorjahr
EUR EUR
Provisionserträge 2.454.964,18 268.665,03
Davon:
a) Provisionserträge 19% USt 30.043,13 47.745,18
b) Nicht steuerbare sowie steuerfreie Umsätze 2.424.921,05 220.919,85
Nettoertrag des Handelsbestands 1.233.353,41 1.820.404,96
Davon:
a) Ertrag des Handelsbestands 8.165.271,79 7.365.575,20
b) Aufwand des Handelsbestands -6.931.918,38 -5.545.170,24
c) Zuführung zum Fonds f. allg. Bankrisiken -106.235,34 -164.540,50
d) Ertrag a. d. Aufl. Fonds f. allg. Bankrisiken 106.235,34 164.540,50
Sonstige betriebliche Erträge 201.663,55 85.810,735
Gesamt 3.889.981,14 2.174.880,72

Die deutliche Steigerung der Provisionserträge im Vergleich zum Vorjahr ist auf den neu aufgenommenen Geschäftsbereich des Investment Brokerage im Rahmen der Anlagevermittlung nach §1 Abs. 1a Nr. 1 zurückzuführen. Der Geschäftsbereich der Vermögensverwaltung wurde durch Aufgabe der entsprechenden Lizenzen zum 18.12.2020 eingestellt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von insgesamt TEUR 202 (im Vorjahr TEUR 86) sind periodenfremde Erträge aus bereits abgeschriebenen Forderungen sowie Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 176 (im Vorjahr TEUR 0), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 79), Erträge aus Erstattungen von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit in Höhe von TEUR 10 (im Vorjahr TEUR 0) sowie Krankenkassenerstattungen nach dem AAG in Höhe von TEUR 6 (im Vorjahr TEUR 3) ausgewiesen.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe TEUR 860 (im Vorjahr TEUR 1.009) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten, Mietkosten, Hosting- und Wartungskosten für Hard- und Software, Kosten für Daten-Informationsdienste sowie Aufwendungen durch nicht abziehbare Vorsteuer.

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nahezu ausschließlich Fremdleistungen und Fremdarbeiten in Höhe von TEUR 11 (im Vorjahr TEUR 0) berücksichtigt.

IV. Angaben zur Kapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung ist in der Anlage 1 dargestellt.

V. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag gem. § 314 Nr. 25 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt worden sind haben sich bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung nicht ereignet.

VI. Sonstige Angaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Wirtschaftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 18 (Vorjahr 18). Beschäftigt waren neben den Geschäftsführern der Bernstein Bank GmbH sowie der Bernstein Financial Services GmbH noch 11 weitere Mitarbeiter in Vollzeit sowie vier Mitarbeiter in Teilzeit.

Geschäftsführung

Die Horizon-Gruppe wurde durch nachfolgenden Geschäftsführer der Horizon Equity GmbH vertreten:

Manfred Mayer-Heinzelmann

Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane wird unter Bezugnahme auf § 314 Abs. 3 i.V. mit § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Für den bestellten Abschlussprüfer wird ein Gesamthonorar von TEUR 36 veranschlagt. Davon entfallen TEUR 25 auf Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 11 auf andere Bestätigungsleistungen.

Angaben zu in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen:

Name: Bernstein Bank GmbH
Sitz: München
Beteiligungsquote: 100%
EK zum 31.12.2020: EUR 1.565.728,18
Name: Bernstein Financial Services GmbH
Sitz: Grünwald
Beteiligungsquote: 100%
EK zum 31.12.2020: EUR 122.542,99

Angaben zur Konzernzugehörigkeit:

Die Horizon Equity GmbH mit Sitz in Grünwald bei München erstellt als oberstes Mutterunternehmen den vorstehenden Konzernabschluss, der zusammen mit dem Konzernlagebericht im Bundesanzeiger offengelegt wird.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Zum 31.12.2020 bestehen nicht bilanzierungspflichtige Differenzkontrakte (CFD) im Bereich Indices, Aktien und Commodities mit einem nominalen Netto-Gegenwert n Höhe von insgesamt TEUR 1.048 bzw. Devisenkontrakte (FOREX) in Höhe von TEUR 72.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag ebenso wenig.

 

München, 30.03.2021

Manfred Mayer-Heinzelmann, Geschäftsführer

Angaben nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

1. Hauptniederlassung der Horizon Equity GmbH in Grünwald Tochterunternehmen:

Bernstein Bank GmbH, Sitz in München

Bernstein Financial Services GmbH, Sitz in Grünwald

Niederlassung der Bernstein Financial GmbH in Warschau/Polen

Niederlassung der Bernstein Financial GmbH in Prag/Tschechien

2. Der Umsatz beträgt Euro 3.688.317 (davon Niederlassung Polen Euro 100.000)

3. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 17, davon Niederlassung in Polen 3.

4. Der Verlust vor Steuern beträgt Euro 2.294, davon Niederlassung in Polen Euro 0.

5. Die Steuern auf den Gewinn betragen Euro 1.285, davon Niederlassung in Polen Euro 0.

6. Es wurden keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

KAPITALFLUSSRECHNUNG (indirekt) vom 01.01.2020 bis 31.12.2020

vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 2020 2019
TEUR TEUR
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten -3 0
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 22 11
+ Zunahme der Rückstellungen 205 -547
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6 -3
- Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 257 234
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 417 -423
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 904 -728
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1 0
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1 0
Einzahlungen der Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter 0 0
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und Finanz-Krediten 0 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0 0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der Cashflows) 903 -728
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.615 2.343
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.518 1.615

Fonds nach Abzug der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Organisatorische / rechtliche Struktur

Die Horizon-Gruppe (nachfolgend auch "Gruppe") besteht aus der Bernstein Bank GmbH (nachfolgend auch "Bank" oder "Institut"), der Bernstein Financial Services GmbH (nachfolgend auch "BFS") und der Horizon Equity GmbH als Holding (nachfolgend auch "Holding").

Die Bernstein Bank GmbH betreibt ihr Geschäft in der Rechtsform einer GmbH, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 225389. Die Horizon Equity GmbH betreibt ihr Geschäft ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 225525.

Die Gesellschafterstruktur der Bernstein Bank GmbH stellt sich wie folgt dar:

Alleingesellschafter ist die Horizon Equity GmbH mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 und einer Kapitalrücklage von EUR 1.549.00,00.

Die Bernstein Financial Services GmbH betreibt ihr Geschäft in der Rechtsform einer GmbH, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 108951

Die Firmierung der Gesellschaft lautet seit dem 23.10.2017 mit Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München auf Bernstein Financial Services GmbH (davor: OKTAVEST GmbH).

Die Gesellschafterstruktur der Bernstein Financial Services GmbH stellt sich zum 31.12.2020 wie folgt dar:

Alleingesellschafter seit dem 01.04.2018 ist die Horizon Equity GmbH (HRB 225525), Südliche Münchner Str. 60c, 82031 Grünwald, mit einem Stammkapital von EUR 27.000 EUR.

Erlaubnisumfang BaFin

Mit Bescheid vom 07.07.2016 erteilte die BaFin der Bernstein Bank GmbH gem. § 32 Abs. 1 KWG die angezeigten, folgenden Erlaubnistatbestände:

Als Bankgeschäft

das Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG

sowie die folgenden Finanzdienstleistungen:

Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG,

Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG,

Platzierungsgeschäfte gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1c KWG,

Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG,

Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 3 KWG,

Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG,

Anlageverwaltung gemäß § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 11 KWG.

Der Bank ist es erlaubt, sich bei der Erbringung von Bank- und/oder Finanzdienstleistungsgeschäften Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

Der Bank ist es ferner erlaubt, gemäß § 32 Abs. la Satz 1 KWG Finanzinstrumente für eigene Rechnung anzuschaffen und zu veräußern, ohne die Voraussetzungen für den Eigenhandel zu erfüllen (Eigengeschäft).

Mit Bescheid vom 14.05.2013 erteilte die BaFin der Bernstein Financial Services GmbH (davor: OKTAVEST GmbH) gem. § 32 Abs. 1 und Abs. 2 KWG die an gezeigten folgenden Erlaubnistatbestände:

Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG,

Anlageberatung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG,

Platzierungsgeschäft gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1c KWG,

Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG,

Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG,

Anlageverwaltung gemäß § 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 11 KWG.

Zum 18.12.2020 gab die Gesellschaft aufgrund geschäftspolitischer Entscheidung die Erlaubnistatbestände Anlageverwaltung, Abschlussvermittlung, Platzierungsgeschäft und Finanzportfolioverwaltung zurück, so dass zum Berichtsstichtag 31.12.2020 nur noch die Anlagevermittlung und Anlageberatung als Erlaubnistatbestände bei der Gesellschaft vorliegen.

Die Erlaubnis der Bernstein Financial Services GmbH gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 KWG ist dahingehend beschränkt, dass die Bernstein Financial Services GmbH nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen.

Organisation von Leitung und Kontrolle

Die Leitung der Horizon-Gruppe erfolgt durch drei Geschäftsführer:

Manfred Mayer-Heinzelmann, Grünwald

Heiko Seibel, München

Dr. Stefan Sträußl, München

Bedeutende Standorte

Der Sitz der Horizon Equity GmbH ist in der Südliche Münchner Str. 60c in 82031 Grünwald. Der Sitz der Bernstein Bank GmbH ist in der Maximilianstr. 13 in 80539 München. Der Sitz der Bernstein Financial Services GmbH ist in der Südliche Münchner Str. 60c in 82031 Grünwald. Die Bernstein Financial Services GmbH verfügt über eine Zweigniederlassung in Warschau (Polen). Die Niederlassung hat den operativen Betrieb am 23.01.2020 aufgenommen.

Wichtige Produkte und Geschäftsprozesse

Die Bank hat sich als Anbieter von Differenzkontrakten (CFD- und FX-Produkte) auf beratungslose Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen spezialisiert und wendet sich dabei an aktive, gut informierte Trader und Investoren, die eigenverantwortlich handeln (Selbst-Händler). Daneben werden im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts Handelsaufträge von Optionen an Optionsbörsen ausgeführt.

Die Bank betreibt derzeit im Bereich der Differenzkontrakte im Wesentlichen den Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG. Der Handel mit Optionen wird im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG durchgeführt.

Die Gruppe versteht sich darüber hinaus als "Fintech-" Unternehmen, da verstärkt Ressourcen auf die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsabläufen verwendet werden.

Die Bernstein Financial Services GmbH bietet derzeit im Wesentlichen die Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1 KWG sowie die erlaubnisfreie Nachweismakelei an.

Bedeutende Absatzmärkte / dort erreichte Wettbewerbsposition

Beide Institute haben in 28 EU-Ländern einen europäischen Pass, um im Rahmen der erteilten Lizenz dort ihre Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Kunden beider Institute befinden sich überwiegend in Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Slowakei, Dänemark, Portugal, Tschechien, Polen und der Schweiz.

II. Wirtschaftliches Umfeld und Geschäftsverlauf

Das Jahr 2020 wird als historisches Krisenjahr in die Geschichte eingehen. Als ein Jahr mit starken Schwankungen in sämtlichen Lebensbereichen. Ein neuartiges Coronavirus ("Covid-19"), das möglicherweise von Tieren übertragen wurde, verbreitete sich zu der schlimmsten globalen Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Zum Schutz der Bevölkerung wurden ganze Volkswirtschaften- teils mehrmals - in Lockdowns geschickt, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Dennoch hat Covid-19 bisher über 110 Millionen registrierte Infektionen und mehr als 2,4 Millionen registrierte Todesfälle verursacht.

Seinen Ursprung nahm das Virus zum Ende des Jahres 2019 in Wuhan, China, aufgrund der Massenmobilität wurden jedoch schnell Bevölkerungsteile der ganzen Welt infiziert. Bereits Ende Januar 2020 wurden Fälle in Deutschland, Japan, Taiwan und Vietnam gemeldet. Schon Ende Februar erklärte die Weltgesundheitsorganisation, dass die meisten Infektionen außerhalb Chinas aufgetreten sind. Ganze Volkswirtschaften wurden nahezu stillgelegt, um die erste Infektionswelle zu brechen. (Teil-)Industrien (z.B. Gastronomie, Tourismus, Sport, Veranstalter) kamen praktisch ganz zum Erliegen. Trotz umfangreicher staatlicher Rettungsmaßnahmen haben Fluggesellschaften Einnahmen in Höhe von 510 Milliarden US-Dollar verloren. Der internationale Tourismus brach von Januar bis August um 70 % ein, was einem Verlust in Höhe von 730 Milliarden US-Dollar an Exporteinnahmen führte. Es gab aber auch Krisengewinner. Das Online-Shopping florierte, der Onlinehändler Amazon stellte Hunderttausende von zusätzlichen Mitarbeitern ein. Jeff Bezos, der Chef von Amazon, konnte sein Vermögen von 111 Milliarden US-Dollar im März auf 185 Milliarden US- Dollar im Dezember steigern. Das aggregierte Vermögen der zehn reichsten Menschen der Welt wuchs um satte 57% auf 1.140 Milliarden US-Dollar.

In Deutschland wurden in der Spitze für rund 10 Millionen ArbeitnehmerInnen Kurzarbeit beantragt. Die plötzliche Verhängung der Lockdowns durch die nationalen Regierungen führte in Supermärkten weltweit zu Hamsterkäufen. Der Onlinehandel boomte. Internet-Bestellungen nach Waren wie z.B. Toilettenpapier, Fitnessgeräten oder Brotmaschinen explodierten regelrecht. Entwicklungsländer ohne soziales Auffangnetz, wie z.B. Indien, traf die Krise besonders hart. Die Wirtschaft schrumpfte von April bis Juni um rund 25%. Durch die zurückkehrenden im Ausland arbeitenden indischen Beschäftigten kam es zur größten Bevölkerungsbewegung seit der Teilung Indiens 1947.

Die Hoffnungen auf ein Ausbleiben der "zweiten Infektionswelle" erwiesen sich bereits kurz nach der Rückkehr der Sommerurlauber in ihre Heimatländer als illusorisch. So stiegt die Infektionsdynamik - auch getrieben von aufgetretenen Mutationen des Virus - deutlich an und bereits im frühen Herbst wurden weltweit weitere Lockdowns verhängt. Diese trugen sich bis weit ins Frühjahr 2021, hatten jedoch wirtschaftlich geringere Auswirkungen zur Folge als die Lockdowns des Frühjahrs.

Dennoch gab es historische Rückgänge bei den nationalen Bruttoinlandsprodukten zu verzeichnen. Die Volkswirtschaft Großbritanniens schrumpfte annualisiert um 9,9% und damit so stark wie seit 300(!) Jahren nicht mehr. In Deutschland fällt der Konjunktureinbruch zwar deutlich, jedoch weniger dramatisch als in Großbritannien aus. Derzeit belaufen sich die Berechnungen auf einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes in einem Korridor zwischen 4,9% bis 5,4%. Die Weltwirtschaft ging - aufgrund des höheren Trendwachstums - im Jahr 2020 "nur" um 3,5% zurück und damit um 0,9% geringer als noch im Herbst vom IWF befürchtet.

Die ersten (Schnell-)Zulassungen von Impfstoffen zum Ende des Berichtsjahres geben einerseits Grund zur Hoffnung auf ein Ende der Pandemie und eine Rückkehr zum neuen normalen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. Auf der anderen Seite stehen jedoch logistische, medizinische und wirtschaftliche Herausforderungen. Es bleibt demnach abzuwarten, wie schnell welche Teile der Welt durch Impfungen Herdenimmunität erreichen werden und wie wirksam die Impfstoffe gegen die bereits häufig auftretenden Mutationen des Coronavirus schließlich sein werden damit Einschränkungen gelockert bzw. ganz beseitigt werden können.

Die Corona-Krise wird auch zu langfristigen (strukturellen) wirtschaftlichen Schäden führen. Durch die vorläufige Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Möglichkeit der Kurzarbeit wird eine Vielzahl an Unternehmen am Leben erhalten, die möglicherweise nach dem Auslaufen der Unterstützungsmaßnahmen aufgrund von strukturellen Mängeln im Geschäftsmodell oder aufgrund der bilanziellen Situation Insolvenz anmelden müssen. Das Ifo-Institut prognostiziert auf Basis von Umfragen 750.000 existenzbedrohte Unternehmen in Deutschland, die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet hingegen mit 550.000 überschuldeten Unternehmen, die infolge der Corona-Krise zu Zombieunternehmen geworden sind. Allein die Vielzahl an Schulausfällen, so schätzt z.B. das IFO-Institut aus München, wird bis zum Ende des Jahrhunderts die deutsche Volkswirtschaft mit bis zu 3.300 Milliarden Euro belasten.

Die US-Präsidentschaftswahl am 3. November 2020 endete mit einer Abwahl von Trump (Republikanische Datei) als Präsidenten der USA. Seine sehr laxe Haltung zur Corona-Pandemie verursachte in den USA mehr als 25 Millionen Infizierte und fast eine halbe Million Todesopfer. Sein Nachfolger Joe Biden, von der Demokratischen Partei hat bereits erkennen lassen, dass die Bekämpfung der Corona-Pandemie sein dringlichstes politische Anliegen sein wird. Bis zur Jahresmitte sollen nahezu sämtliche impfbereite Amerikaner das Vakzin erhalten. Auch die verursachten wirtschaftlichen Schäden will der neue Präsident mit einem historisch hohen Konjunkturpaket von zirka 1.900 Milliarden US-Dollar zumindest abfedern. Zusammen mit den bislang bewilligten Konjunkturhilfen der Trump-Amtszeit würde Bidens 1,9-Billionen-Paket die staatliche Anschubhilfe auf rund 25 Prozent des amerikanischen Bruttoinlandsprodukts bringen. Zum Vergleich: Der direkte fiskalpolitische Impuls in Deutschland lag nach Berechnungen der Denkfabrik Bruegel zum Ende des Berichtsjahres bei zirka 8,3 Prozent. Inkludiert man allerdings die Garantien des Bundes, errechnet sich ein Wert von rund 30 Prozent der Wirtschaftsleistung.

Fast schon zur Randnotiz mutierte das Thema Brexit. Großbritannien verließ am 31. Januar 2020 zwar offiziell die Europäische Union, trat jedoch in eine Übergangsperiode ein. Diese wurde am 31. Dezember 2020 beendet. Wie, aus verhandlungstaktischen Gründen, nicht anders zu erwarten, konnten die letzten vertraglichen Einigungen, insbesondere in Bezug auf das Handelsabkommen mit der EU, erst kurz vor Weihnachten erreicht werden.

In Anbetracht der als dramatisch zu wertenden Geschehnisse wundert es nicht, dass die Kapital- und Finanzmärkte im Berichtsjahr extrem stark schwankten. Diese zeigten sich zunächst deutlich beeindruckt und gingen in den "Risk-Off" Modus, der an den meisten Märkten crashartig verlief. Die Börsenkurse stürzten im Frühjahr weltweit in einem Ausmaß und in einer Geschwindigkeit ab, welche einmalig in der Börsenhistorie ist. Die Indizes rund um den Globus verloren bis zu 40% binnen drei Wochen. Mehr als 21.000 Milliarden US-Dollar an Unternehmenswerten gingen bei dem Ausverkauf verloren. Durch das entschlossene Eingreifen der Regierungen und Notenbanken erwies sich in der Rückschau der Ausverkauf jedoch als historische Kaufgelegenheit. Viele Indizes verdoppelten sich nach dem Crash und gingen teils mit historischen Höchstständen aus dem Berichtsjahr 2020. Vor allem Technologieaktien, die sich zum Teil vervielfachten, trieben die Kurse und in den USA überschritten Apple, Amazon, Microsoft und Alphabet (Google) Unternehmenswerte von deutlich jenseits der 1.000 Milliarden US-Dollar Marke. Als weitere Kurstreiber fungierten die ersten Zulassungen von Impfstoffen und damit verbunden die Hoffnungen auf einen kräftigen "Post-Corona-Konjunkturboom".

Die starken Impulse aus Fiskal- und Geldpolitik, die Erholung der chinesischen Volkswirtschaft, ein schwacher Dollar, Logistik-Engpässe und die Energiewende beflügeln die Preisentwicklung der Rohstoffe. Der Ölpreis, der sich während des deflatorischen Abverkaufes noch der zehn US-Dollar Marke näherte, stieg auf über 60 US-Dollar. Auch Industriemetalle, wie z.B. Kupfer, welches auch als Inflationsindikator gute Dienste leistet, stiegen auf mehrjährige Höchststände. Auch Kryptowährungen, wie der Bitcoin, erzielten mit teils exponentiellen Anstiegen, neue Kurshochs und scheinen ihrem Nischendasein entwachsen zu sein. Entsprechend optimistisch fallen die Konjunkturprognosen von des IWF für das laufende Jahr 2021 aus: Die BIPs von Deutschland, der EU, den USA sowie China sollen um 3,5%, 4,1%, 5,1% bzw. 8,1% wachsen.

Allerdings sind die Prognosen mit hohen Unsicherheiten belastet. Es ist derzeit kaum abzusehen, inwiefern es ein Zurück zur bekannten "Normalität" geben wird. Die Staatshaushalte sind an ihre Grenzen gekommen und in ihrer Flexibilität eingeschränkt, so dass es mittel- und langfristig zwangsläufig zu neuen Steuererhöhungen kommen muss. Das fiskalische induzierte Inflationspotential lässt sich bereits jetzt an den steigenden Renditen - trotz Liquiditätsschwemmen durch die Notenbanken - erkennen. Die Ratingagentur Moody's, schätzt, dass der "Output Gap", also die Lücke zwischen der tatsächlichen und der potenziell möglichen Wirtschaftsleistung, in den USA im Moment zwischen vier und fünf Prozent liegt. Die Gefahr ist, dass der amerikanische Konjunkturmotor überhitzt und es zu steigenden Zinsen und höheren Inflationsraten kommt. Das würde auch der Geldpolitik weitere Handlungsspielräume nehmen. Auch in Europa werden - neben den rund 450 Milliarden Euro an nationalstaatlichen fiskalischen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedsstaaten - 750 Milliarden Euro durch den EU-Stabilisierungsfonds in die Wirtschaft "gepumpt".

Es ist fraglich wie Branchen und Unternehmen, die hart von der Krise getroffen wurden, wieder ins Wirtschaftsleben zurückkommen werden. Viele Unternehmen werden in die Insolvenz gehen müssen, da staatliche Stützungsprogrammen, wie z.B. Kurzarbeit in absehbarer Zeit auslaufen werden. Alternativ tragen die Geschäftsmodelle nicht mehr, da sich die Kundenpräferenzen nachhaltig geändert haben (z.B. Online-Shopping, Videokonferenzen, Reise- und Ausgehgewohnheiten). Viele ArbeitnehmerInnen werden wohl nur noch ausnahmsweise in ihre Büros zurückkehren und stattdessen regelmäßig aus dem Homeoffice heraus ihren Beschäftigungen nachgehen.

Fraglich bleibt weiterhin, wie Banken, als Kreditgeber die Insolvenzen und damit die erwarteten Kreditausfälle verkraften werden. Die Kreditvergaberichtlinien werden sicherlich verschärft und die Risikovorsorge, sofern noch nicht geschehen, ausgebaut werden. Steigende Zinsen würden den bremsenden Effekt dieser Maßnahmen noch verschärfen.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass es im Jahresverlauf 2021 zu weiteren krisenhaften Ereignissen kommen wird, so dass politisches und staatliches Handeln erforderlich werden. Es wird notwendig sein, wie auch im letzten Berichtsjahr, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Nachteile gegen die gesundheitlichen Vorteile abzuwägen. Es ist evident, dass harte gesundheitliche Schutzmaßnahmen zu hohen Opportunitätskosten in Wirtschaft und Gesellschaft führen. Zudem erodiert die fiskalische Solidität des Staates. Zur Vermeidung von polarisierten Bevölkerungsteilen und sozialen Spannungen, wird es daher unerlässlich sein auf den Rückhalt der betroffenen BürgerInnen zu achten.

Die Horizon Gruppe hat das Krisenjahr 2020 genutzt, um strategische Weichen zu stellen und Geschäftsmodelle zu hinterfragen und zu entwickeln. Aufgrund der Insolvenz einer in München ansässigen Wertpapierhandelsbank und einer sich hieraus ergebenden Geschäftsmöglichkeit, hat die Horizon Gruppe im Sommer damit begonnen einen neuen Geschäftsbereich "Investment Brokerage" für den Handel mit Optionen aufzubauen, um im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit dem geschäftsführenden Insolvenzverwalter, Kunden und Vertriebsressourcen der insolventen Gesellschaft zu übernehmen. Bereits im Herbst konnten die ersten Handelsgeschäfte mit Optionen erfolgreich durchgeführt und Provisionseinnahmen erzielt werden.

Hierdurch konnten die treuhänderisch gehaltenen Kundeneinlagen ausgebaut werden, die aktive Kundenanzahl konnte in beiden Gesellschaften deutlich gesteigerte werden. Nach wie vor sind jedoch die Kundenakquisitions- und Vertriebsaufwendungen sowie die steigenden Regulierungskosten von besonderer Relevanz für die Kostenseite der Gruppe.

Die Geschäftsleitung wird auch weiterhin die Zukunftsthemen Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsabläufe unter strenger Beachtung der regulatorischen Anforderungen entschlossen voranbringen. Hierdurch wird einerseits den hohen rechtlichen Anforderungen Rechnung getragen und auf der anderen Seite die Produktivität der betrieblichen Abläufe erhöht und somit die Kostenseite flexibel gehalten.

III. Ertragslage

Die Horizon Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2020 Erträge in Höhe von 1.661TEUR (im Vorjahr TEUR 1.802; -7,82%), wobei Provisions- und Zinsaufwendungen bereits ertragsmindernd berücksichtigt sind.

Darin enthalten ist auch die Zuführung sowie Auflösung des Sonderpostens für allgemeine Bankrisiken.

Darüber hinaus werden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 202 (im Vorjahr TEUR 86; 134,88%) ausgewiesen.

Die Gruppe verzeichnete allgemeine Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.837 (im Vorjahr TEUR 1.869; -1,71%), wobei die Personalkosten in Höhe von TEUR 977 (im Vorjahr TEUR 860; +13,60%) zu Buche schlugen.

Insgesamt erzielte die Gruppe ein leicht negatives Ergebnis in Höhe EUR 4.209 (im Vorjahr EUR - 364).

IV. Finanzlage

Die Finanzierung der Gruppe erfolgte im Geschäftsjahr 2020 aus dem sich aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergebenden Cashflow. Die Liquidität der Gruppe war aufgrund der Eigenkapitalausstattung jederzeit sichergestellt.

Investitionen in Anlagevermögen wurden aus den Eigenmitteln getätigt. Finanzierungen bei Kreditinstituten waren nicht erforderlich und sollen auch zukünftig unterbleiben.

V. Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Gruppe betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2020 TEUR 20.867 (im Vorjahr: TEUR 10.123; 106,31,66%%). Forderungen an Kreditinstitute bzw. an Kunden werden in Höhe von TEUR 2.573 (im Vorjahr: TEUR 1.643; +56,57%) ausgewiesen. Das Treuhandvermögen beläuft sich analog der Treuhandverbindlichkeiten auf TEUR 17.615 (im Vorjahr: TEUR 7.523; +134,16%). Sonstige Vermögensgegenstände werden in Höhe von TEUR 669 (im Vorjahr: TEUR 935; -28,47%) ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 1.197 (im Vorjahr: TEUR 782; +53,40%). Die Rückstellungen betrugen zum Geschäftsjahresende TEUR 333 (im Vorjahr: TEUR 127; +162,20%).

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2020 TEUR 1.687 (im Vorjahr: TEUR 1.691; -0,24%). Die Eigenkapitalquote ohne Berücksichtigung der Treuhandverbindlichkeiten betrug zum Geschäftsjahresende 51,89% (im Vorjahr 65,05%; -13,16%). Unter Berücksichtigung der Treuhandverbindlichkeiten betrug die Eigenkapitalquote 8,09% (im Vorjahr 16,71%; -8,62%).

Im Jahr 2020 waren gruppenweit drei Geschäftsführer, ein Niederlassungsleiter der Zweigniederlassung der BFS in Polen und 15 Mitarbeiter beschäftigt.

VI. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Trotz der Herausforderungen im Laufe des Geschäftsjahres verfügt die Horizon-Gruppe über eine geordnete und gesunde Vermögens- und Kapitalstruktur bei einer insgesamt ausgeglichenen Ertragslage. Die Ziele im Geschäftsjahr 2020 können insgesamt als weitgehend erreicht angesehen werden. Im Laufe des Berichtszeitraums erfolgten zudem weitere strategische Weichenstellungen, wie z.B. der Aufbau des Optionsgeschäfts und die weitere Automatisierung von Prozessen, die eine positive Tendenz für das Geschäftsjahr 2020 erwarten lassen.

Die finanziellen Leistungsindikatoren, welche im Rahmen der Geschäfts- und Ertragssteuerung verwendet werden, stellen sich zum 31.12.2020 wie folgt dar:

Berichtsjahr Vorjahr Veränderung
Harte Kernkapitalquote gem. CRR/CRD 4 21,60% 37,92% -16,32%
Eigenkapitalquote 51,89% 65,05% -13,16%

VII. Nachtragsbericht

Das Hauptrisiko resultiert nach wie vor aus weiteren Kapitalmarktverwerfungen aufgrund des Corona-Virus sowie der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und in der Folge auch politischen Unsicherheiten sowohl in den USA als auch in Europa und Asien. Massive Verwerfungen hätten möglicherweise drastische Folgen für die Weltwirtschaft - insbesondere auch in Anbetracht der Corona bedingten Lasten auf den nationalen Staatshaushalten im letzten und laufenden Jahr. Nach umfassender Analyse entstehen jedoch im laufenden Geschäftsjahr, trotz der Corona-Krise, keine Liquiditäts- und Bestandsrisiken für die Gruppe. Die Finanzlage ist stabil. Eine hohe Wachsamkeit der Geschäftsführung ist bezüglich der weiteren Auswirkungen ist gefordert.

VIII. Risikobericht

Geschäftsstrategie

Die Horizon Equity GmbH fungiert als Holdinggesellschaft der Bank und der BFS ohne ein eigenes operatives Geschäft.

Die Bank erbringt als Haupttätigkeit das Finanzkommissionsgeschäft und den Eigenhandel. Somit klassifiziert sich die Bank als Handelsbuchinstitut. Ein Anlagebuch wird nicht geführt. Das Institut ist als Dienstleister für Kunden tätig und führt Konten bei Drittinstituten. Die Bank verfügt nicht über die Erlaubnis für das Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des KWG. Die Verwahrung der Kundengelder erfolgt treuhänderisch auf Treuhandsammelkonten beim CRR-Kreditinstitut Donner & Reuschel.

Den Kunden wird ein Handelskonto mit der weltweit bekannten MetaTrader Plattform unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierauf ist eine Vielzahl an Differenzkontrakten enthalten. Der Kunde entscheidet selbstständig über Transaktionen und erhält auf der Webseite der Bank zudem eine Vielzahl an Inhalten zur persönlichen Weiterbildung und Information. Im Rahmen des Optionshandels fungiert die Bank als ausführende Stelle und wickelt Handelsaufträge über die entsprechenden Börsenplätze ab.

Die BFS ist vorwiegend im Bereich der Anlagevermittlung und der erlaubnisfreien Nachweismakelei tätig. In diesem Zusammenhang kann sie auch Anlageberatungsdienstleistungen anbieten. Die Vermögenswerte werden stets bei Drittinstituten gehalten. Die BFS versteht sich ausschließlich als Dienstleister für Kunden. Sie nimmt keine Vermögenswerte von Kunden entgegen. Sie führt weder Konten noch Depots. Das Institut hat sich als Nichthandelsbuchinstitut eingestuft.

Die Gruppe versteht sich darüber hinaus als Fintech-Gruppe im Sinne der Prozessoptimierung. Sie ist daher bestrebt in sämtlichen Bereichen einen maximalen hohen Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad zu erreichen. Die Mitarbeiter der Gruppe verfügen hierzu über entsprechende IT-Kenntnisse. Mit Hilfe strategischer Partner im IT-Bereich beabsichtigt insbes. die Tochtergesellschaft Bernstein Bank GmbH künftig auch IT-Dienstleistungen für Banken und Finanzdienstleister anzubieten, um die Diversifikation der Geschäftsfelder weiter voranzutreiben.

Risikokultur

Die Risikokultur der Gruppe dient der Identifizierung und dem bewussten Umgang mit Risiken. Sie fördert und stellt darüber hinaus sicher, dass Entscheidungsprozesse innerhalb der beiden Institute zu - auch unter Risikogesichtspunkten - ausgewogenen Ergebnissen führen. Die Geschäftsleitung fördert risikoangemessenes Verhalten der Mitarbeiter und sorgt für eine klare Kommunikation und Transparenz des Risikoappetits ("tone from the top") sowie der offenen Diskussion innerhalb der Gruppe zu risikorelevanten Fragen.

Als Standard nachhaltiger Anlagen hat sich die Begrifflichkeit "ESG" (Environment, Social, Governance) etabliert. Diese drei Bereiche definieren die nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsfelder der Unternehmensgruppe. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den genannten Verantwortungsfeldern, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Gruppe haben können. Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Klima und Umwelt unterteilen sich in physische Risiken, die sich etwa aus der unmittelbaren Wirkung des Klimawandels (z.B. Extremwetterereignisse, Hochwasser) ergeben können, und Transitionsrisiken, die sich aus dem Anpassungsprozess an den Klimawandel aber auch die damit verbundene Veränderung des Wirtschaftens ergeben. Auch Ereignisse, Entwicklungen oder Verhaltensweisen, die den Bereichen Soziales und Unternehmensführung zuzuordnen sind, können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens entfalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintritts nicht hinreichend in die Bewertung der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten eingepreist ist. Auch Auswirkungen auf die Reputation sind möglich. Nachhaltigkeitsrisiken stellen grundsätzlich keine eigene Risikokategorie im Sine der MaRisk dar, sondern sind jeweils im Hinblick auf die o. g. Risiken zu kategorisieren und zu prüfen. Gleichwohl wird unsere Gruppe im Rahmen ihrer laufenden Risikobewertung eine Bewertung der Risiken vornehmen und über die Ergebnisse berichten. Damit strebt die Gruppe eine progressive und laufende Anpassung gerade an die transitorischen Risiken an.

Die Gruppe ist sich der eingegangenen Risiken bewusst. Sie geht mit den Risiken verantwortungsvoll um. Vor allem die Einhaltung professioneller Standards soll zur Risikosteuerung beitragen. Das Risikomanagement in seiner Gesamtheit hat insofern dafür Sorge zu tragen, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Risikostrategie

Das Ziel der Risikostrategie besteht in der Absicherung zur Erreichung der Unternehmensziele gegen störende Ereignisse und durch das Ergreifen geeigneter Maßnahmen. Das Risikocontrolling des Instituts ist so angelegt, dass besondere Aufmerksamkeit auf die Erkennung und Vermeidung von Risiken gelegt wird. Dabei überprüft die Geschäftsleitung regelmäßig, ob die risikopolitischen Vorkehrungen ausreichen, um die Risikotragfähigkeit des Instituts zu gewährleisten. Im Bedarfsfall werden weitere Maßnahmen zur Risikoreduzierung ergriffen. Die Risikoanalyse wird gruppenweit durch einheitliche Kriterien durchgeführt.

Sämtliche Entscheidungen in den Geschäfts- und Verantwortungsbereichen stehen grundsätzlich im Einklang mit der nachfolgenden Risikoinventur, welche die Identifizierung, Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken beinhaltet. Abweichungen zur Strategie erfolgen durch einen Geschäftsleiterbeschluss und entsprechender Kommunikation an die betroffenen Stellen innerhalb des Instituts. Die Strategie liegt im Verantwortungsbereich der Geschäftsleitung.

Mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen ist eine Überprüfung der Risikostrategie erforderlich sowie im Bedarfsfall entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Bei der Überprüfung der Geschäftsstrategie ist die Risikostrategie ebenfalls heranzuziehen. Es ist dabei auf die Konsistenz zwischen der Risiko- und der Geschäftsstrategie zu achten.

Eine moderne Informationstechnologie ist grundlegend für ein effektives Risikocontrolling, um den Verantwortlichen vollständige, zeitnahe, richtige und auswertbare Daten zu liefern. Um ferner die Unternehmensziele zu erreichen, der Technologisierung der Gesellschaft Rechnung zu tragen, Kostenvorteile zu erzielen und zur Diversifikation der Geschäftsbereiche wurde von der Geschäftsleitung eine in die Unternehmensstrategie integrierte und mit dem Risikomanagement eng verzahnte IT-Strategie entwickelt, die es künftig konsequent zu verfolgen gilt. Wie die jüngsten Entwicklungen in der Finanzbranche unterstreichen, sind die Informationstechnologie ebenso wie die wachsende Bedeutung des Risikomanagements weiter auf dem Vormarsch und bereits heute von zentraler Bedeutung.

Definition und Steuerung der Risiken

Adressausfallrisiko

Beschreibung

Unter Adressausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass bestimmte Forderungen und Außenstände bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Diese Risiken untergliedern sich in Länder-, Kontrahenten-, Emittenten- und Settlementrisiken (Erfüllungsrisiken) sowie Kreditrisiken i.e.S.: Als Länderrisiken werden Transfer- und Konvertierungsrisiken, sowie politische Risiken erfasst.

Beurteilung

Im Rahmen des Kontrahentenrisikos bestehen Adressenausfallrisiken bei den Kreditinstituten, bei denen die Gruppe ihre laufenden Geschäftskonten bzw. die ihr anvertrauten Treuhandvermögen unterhält, jedoch handelt es sich hierbei um Geschäftspartner, die selbst unter der Aufsicht einer Regulierungsbehörde stehen. Treuhandvermögen sind zudem insolvenzrechtlich Sondervermögen, die im Falle einer Insolvenz eines Geschäftspartners nicht zur Insolvenzmasse zählen. Die Gruppe schätzt die genannten Kontrahentenrisiken daher als gering ein.

Emittentenrisiken bestehen insofern, als dass die Tochtergesellschaft Bernstein Bank GmbH zwar direkt keine Wertpapiere anbietet, jedoch Differenzkontrakte auf Emittenten von Wertpapieren anbietet. Es werden jedoch ausschließlich Differenzkontrakte von Emittenten angeboten, die über eine hohe Marktkapitalisierung verfügen, in der Regel eine langfristige Historie vorweisen können und bereits in großen nationalen, wie internationalen Indizes gehandelt werden. Die Gruppe schätzt daher das Emittentenrisiko als gering ein.

Länderrisiken bestehen insoweit, als dass Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen in Großbritannien, USA und Zypern unterhalten werden. Hierbei handelt es sich um Liquiditätsanbieter oder IT-Dienstleister. Bei den Liquiditätsanbietern handelt es sich jedoch ebenfalls um regulierte Unternehmen, die seitens der britischen Aufsichtsbehörde (FCA) reguliert sind. Es werden auch auf Euro lautende Bankkonten in Großbritannien unterhalten. Die Treuhandvermögen sind insolvenzrechtlich Sondervermögen, die im Falle einer Insolvenz der betroffenen Bank nicht zur Insolvenzmasse zählen. Die Gruppe stuft die politischen Risiken der erwähnten Länder als gering ein.

Aufgrund des verfolgten Geschäftsmodells bestehen keine Settlementrisiken sowie Kreditrisiken i.e.S bei dem Institut.

Überwachung und Steuerung

Die Geschäftsleitung wird mindestens einmal im Jahr über die angelegten Eigenmittel beraten und ggf. Neuanlagen aufgrund von der Neueinschätzung von Ratings und Bonitäten erörtern. Darüber hinaus wird die politische Entwicklung der genannten Länder laufend verfolgt und bewertet.

Messung

Die Messung der Adressenausfallrisiken wird bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit mit einem Rating basierten Ansatz vorgenommen. Dabei wird jede Adresse mit einem Rating beurteilt. Das Institut verwendet dabei das Rating der Agentur Moody's und senkt das Rating um eine Stufe. Sofern kein Rating vorliegt verwenden wir das Rating einer vergleichbaren Adresse. Sofern auch kein Rating einer vergleichbaren Adresse vorliegt nimmt die Geschäftsleitung ein vorsichtig geschätztes Rating an. Entsprechend des Ratings wird eine PD ("Ausfallwahrscheinlichkeit") auf Basis der Kreditausfalltabelle der Ratingagentur unterlegt und das Adressenausfallrisiko bestimmt.

Gegenparteiausfallrisiko

Beschreibung

Das Gegenparteiausfallrisiko (CCR, Counterparty Credit Risk) bezeichnet das Risiko des Ausfalls der Gegenpartei eines Geschäfts vor der Abwicklung der mit dem Geschäft verbundenen Zahlung. Es beschreibt demnach das Risiko, dass der Vertragspartner z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder aufgrund eines staatlichen Zahlungs- oder Leistungsverbots ausfällt und seine Verpflichtungen im Sinne einer vereinbarten Zahlung oder Lieferung dementsprechend nicht erfüllen kann bzw. erfüllen wird. Dieses Risiko betrifft insbesondere Termingeschäfte.

Beurteilung

Das Gegenparteilausfallrisiko hat für die Gruppe eine mittlere Bedeutung. Es bestehen Gegenparteiausfallrisiken bei Liquiditätsanbietern der Gesellschaft. Jedoch handelt es sich hierbei um Geschäftspartner, die selbst unter der Aufsicht einer Regulierungsbehörde stehen und einem regulatorisch vorgeschriebenen Risikomanagement sowie Mindestkapitalanforderungen unterliegen.

Die Bank hat mit einem Risikonehmer aus Deutschland einen Market-Risk-Swap ("MRS") zur Reduzierung des Marktpreisrisikos abgeschlossen. Um das hieraus resultierende Gegenparteiausfallrisiko zu reduzieren, wurde eine standardisierte Netting-Rahmenvereinbarung der ISDA (International Swap and Derivatives Association) (Vertragstext 2002) abgeschlossen.

Der Risikonehmer hat bei der Bank eine Sicherheitsleistung bereitgestellt. Es handelt sich dabei um eine Finanzsicherheit (gem. Art. 207 CRR) in Form einer Bareinlage. Das Institut hat sich von der rechtlichen Durchsetzbarkeit und sofortigen Verwertbarkeit der Sicherheit beim Eintritt des Ausfallsereignisses von spezialisierten Rechtsanwälten juristisch intensiv beraten lassen (s. auch die Anforderungen BTO 2.2.1 Tz. 8).

Überwachung und Steuerung

Eine Streuung des Gegenparteiausfallrisikos wird durch die Aufrechterhaltung von Geschäftsbeziehungen zu mehreren Liquiditätsanbietern erreicht. Sobald Risiken hinsichtlich der Bonität oder Reputation einer Gegenpartei bekannt werden, wird die Geschäftsleitung über Reallokationen und/oder die Anbindung alternativer Liquiditätsanbieter entscheiden.

Die Geschäftsleitung erhält regelmäßig Risiko-Reportings, welche die Risikoauslastung des Instituts widerspiegeln und beobachtet zudem laufend die öffentlich bekannte Information über die Unternehmensentwicklung der Liquiditätsanbieter. Risiko-Limite werden regelmäßig, bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Risikomanagement definiert. Die Dimensionierung der Sicherheitsleistung (Barguthaben) wird halbjährlich diskutiert.

Messung

Die Messung der Gegenparteiausfallrisiken ermittelt das Institut im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung mit dem Rating basierten Modell, welches auch für die Berechnung des Adressausfallrisiken verwendet wird. Insofern wird auf dieses Kapitel verwiesen.

Marktpreisrisiko

Beschreibung

Die BFS stuft sich nicht als Handelsbuchinstitut ein und führt auch kein Anlagebuch. Sie unterliegt daher auch keinen Marktpreisrisiken. Die Bank stuft sich als Handelsbuchinstitut ein und unterliegt daher Marktpreisrisiken. Ein Anlagebuch wird hier nicht geführt. Marktrisiken werden definiert als die Möglichkeit der Veränderung der Marktpreise der sich im Handelsbuch befindlichen Risikopositionen.

Beurteilung

Der Eigenhandel stellt den wesentlichen Teil des Geschäftsmodells der Bank dar, so dass die Bedeutung des Marktrisikos als hoch einzuschätzen ist. Marktpreisrisiken wirken sich deshalb stark auf die Risikotragfähigkeit eines Handelsbuchsinstituts aus. Durch die durchgeführten Maßnahmen der BaFin-Regulierung bei der Vermarktung, dem Vertrieb und dem Verkauf von Differenzkontrakten, haben gezeigt, dass, dass die Bedeutung des Marktrisikos tendenziell abnehmen und die Limitauslastung sinken wird. Der Grund liegt insbesondere in der vorgeschriebenen Hebelbeschränkung ("Initial Margin Schutz"), so dass Handelsfrequenz und -volumen zurückgehen.

Überwachung und Steuerung

Eines der Hauptziele des die Marktrisiken betreffenden Risikomanagements, ist es, sicherzustellen, dass sich das Marktrisiko des Handelsbuchs innerhalb des von der Geschäftsleitung gebilligten Risikoappetits befindet und als angemessen im Sinne der Erreichung der Unternehmensziele erachtet wird. Zur Erreichung dieses Ziels arbeitet das unabhängige Risikomanagement eng mit der Handelsabteilung und anderen Kontroll- und Unterstützungsfunktionen zusammen.

Die Geschäftsleitung überprüft einmal pro Quartal oder anlassbezogen die Limite im Handelsbuch. Grundlage hierfür sind Marktgegebenheiten und ggf. eine veränderte Risikoneigung. Das wichtigste Steuerungsinstrument der relevanten Marktrisiken ist die Anwendung des Limit-Systems. Innerhalb der Risikotoleranz ist das Limit-Rahmenwerk eine Schlüsselkomponente. Das Risikocontrolling ist verantwortlich für die Einhaltung der Limite, die Überwachung von Engagements und die entsprechende Berichterstattung. Die festgesetzten Marktrisiko-Limite werden auf täglicher und untertägiger Basis überwacht. Die Steuerungsfunktion des Managements der Marktrisiken wurde so aufgesetzt und definiert, um die Überwachung aller Marktrisiken, ein effizientes Entscheidungsmanagement und eine zeitnahe Eskalation an die Geschäftsleitung zu unterstützen. Durch bereitgestellte Informationssysteme ist die Geschäftsleitung jederzeit in das Handelsgeschehen eingebunden.

Messung

Die Messung der Marktrisiken erfolgt über den Value-at-Risk (VaR). Definiert wird der VaR als der absolute Wertverlust einer im Unternehmen definierten Risikoposition, der mit einer zuvor definierten Wahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) innerhalb eines fest bestimmten Zeitraums (Halteperiode) nicht überschritten wird. Das Institut berechnet den VaR mit einem Konfidenzniveau von 99 % und für eine Haltedauer von einem Tag sowie einer Haltedauer von zehn Tagen (durch Multiplikation des Ein-Tages VaR mit der Wurzel aus zehn). Damit wird von einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 100 ausgegangen, dass ein Marktwertverlust aus den Handelspositionen mindestens so hoch sein wird wie der berichtete VaR-Wert. In Anbetracht des Geschäftsmodells hat für das Institut der VaR, berechnet mit einer Haltedauer von einem Tag, die höchste Relevanz. Die im Handelsbuch gehaltenen Finanzinstrumente werden an ihren Primärbörsen liquide und zum Teil 24-Stunden gehandelt und sind aufgrund der gehaltenen Positionsvolumina auch schnell veräußerbar. Es werden keine illiquiden Finanzinstrumente im Handelsbuch gehalten. Insofern besteht auch kein marktbezogenes Liquiditätsrisiko.

Liquiditätsrisiko

Beschreibung

Unter Liquiditätsrisiken werden alle Risiken verstanden, welche dazu führen, dass ein Institut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht und/oder in voller Höhe nachkommen kann. Liquiditätsrisiken setzen sich zusammen aus dem Refinanzierungsrisiko und dem Liquiditätsrisiko im engeren Sinne. Nach den Vorgaben BTR 3 der MaRisk hat das Institut laufend zu überprüfen, inwieweit es in der Lage ist, seinen Liquiditätsbedarf aus der geschäftlichen Tätigkeit abzudecken. Stellt sich dabei heraus, dass die Mittelabflüsse die Mittelzuflüsse (einschließlich der Bestände an Liquidität) übersteigen, so müssen entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.

Beurteilung

Das Liquiditätsrisiko hat für die Gruppe eine untergeordnete Bedeutung. Die Gruppe verfügt über ausreichend liquide Mittel, um den finanziellen Verpflichtungen Rechnung zu tragen und berücksichtigt operative Liquiditätsverpflichtungen durch die Steuerung des Kosten- und Ertragsrisikos mit. Kundengelder werden ausschließlich auf Treuhandkonten verwahrt, die eine jederzeitige Verfügbarkeit gewährleisten. In der Gesamtbetrachtung hat daher das Liquiditätsrisiko nur eine sehr geringe Bedeutung für die Gruppe.

Überwachung und Steuerung

Die Gesellschaft erhält von der Finanzbuchhaltung regelmäßig Informationen über die Liquiditätslage des Unternehmens in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Hinzu kommen die mindestens quartalsmäßig abzugebenden Monatsausweise anhand derer die Gesellschaft in einer fortgeschriebenen Gewinn- und Verlustrechnung die laufenden Ausgaben berechnet und mit den Einnahmen gegenüberstellt. Stellt die Geschäftsleitung fest, dass die Liquiditätslage unzureichend ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen zu decken, wird sie geeignete Maßnahmen beschließen. Es werden Übersichten in der Datenbank geführt und somit die untertätige Liquidität überwacht und sichergestellt. Daraus abgeleitet können rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden.

Messung

Die Bank misst die Liquidität über LiqV-Kennzahl im Sinne der Liquiditätsverordnung (LiqV). Von ausreichender Liquidität wird dann ausgegangen, wenn die LiqV-Kennzahl über dem Wert von eins notiert. Die BFS überwacht ihre Liquiditätssituation durch Gegenüberstellung der künftigen Zahlungsverpflichtungen und ihren erwarteten Einnahmen.

Operationelle Risiken

Beschreibung

Art. 4 Nr. 52 CRR definiert das operationelle Risiko, als Risiko von Verlusten, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht werden, einschließlich Rechtsrisiken. Es handelt sich also um alle Gefahren, welche die Gruppenunternehmen an der Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit hindern können. Diese Gefahren können zum einen intern verursacht sein und ihre Ursache in Unzulänglichkeiten bzw. Versagen interner Verfahren und Prozesse, der handelnden Personen der Tochterunternehmen oder der eingesetzten Systeme haben. Zum anderen können diese Gefahren infolge externer Ereignisse auftreten.

Beurteilung

Die Auswirkungen operationeller Risiken auf die Risikotragfähigkeit der Gruppe sind grundsätzlich schwer quantifizierbar. Aufgrund der kurzen Historie der Gruppe liegt noch keine Schadenshistorie vor. Das Ziel des Risikomanagements im operationellen Bereich ist neben der Risikoidentifikation und -analyse die Vermeidung operationeller Risiken oder zumindest die Minderung der Schäden, die durch den Eintritt operationeller Risiken auftreten. Die hierfür nötigen Risikobegrenzungsmaßnahmen sollten unter Kosten/Nutzenaspekten jedoch sachgerecht sein. Aus den genannten Gründen und der vorsichtigen Beurteilung der wesentlichen Risiken folgend, beurteilt das Institut das operationelle Risiko als hoch.

Überwachung und Steuerung

Die Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen werden je nach Unterkategorie des operationellen Risikos diversifiziert eingesetzt. Folgende Unterkategorien werden bei der Bank beurteilt:

Risiken aus dem IT-Betrieb

Risiken aufgrund der IT-Sicherheit

Reputationsrisiken

Personalrisiken

Rechtsrisiko

Sollten sich darüber hinaus dennoch wesentliche operationelle Risiken verwirklichen (Eintritt eines bedeutenden Schadensfalls oder Hinweise auf einen bevorstehenden Schadenseintritt), so sind die entsprechenden Ursachen situationsabhängig und unverzüglich zu analysieren. Ziel dieser Ursachenanalyse muss dabei sein, effektive Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen, welche eine Wiederholung des Schadenereignisses entweder ausschließen, unwahrscheinlicher machen oder die Schadenshöhe begrenzen. Diese Maßnahmen sind in der Folge zeitnah durch entsprechende Prozesse und Regelungen zu institutionalisieren.

Messung

Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung modelliert die Gruppe das operationelle Risiko mittels dem Poisson-Pareto Verfahren. Die Ereignisfrequenz lässt sich aufgrund der geringen historischen Erfahrung der Gruppe noch nicht einschätzen. Nach einer Expertenmeinung wird durchschnittlich ein OpR-Ereignis pro Quartal angenommen und mit einem durch die Geschäftsleitung geschätzten Schaden im Rahmen des Modells modelliert.

Geschäftsrisiken

Strategische Risiken

Beschreibung

Die Gruppe erzielt die wesentlichen Einnahmen im Bereich der Differenzkontrakte. Es besteht das Risiko, dass die bestehenden Geschäftsmodelle nicht mehr marktfähig ist. Es besteht auch das Risiko, dass die Geschäftsleitung wesentliche Entwicklungen und Trends im Bank- und Finanzdienstleistungsbereich nicht rechtzeitig erkennt oder falsch einschätzt. Dadurch sind Grundsatzentscheidungen möglich, die eine langfristige Erreichung der Unternehmensziele erschweren oder sogar unmöglich machen.

Beurteilung

Die zunehmende Regulierung und der zunehmende Wettbewerbsdruck im Bereich von Differenzkontrakten setzt die Margen unter Druck und birgt folglich das Risiko sinkender Provisionseinnahmen. Aufgrund der starken Automatisierung ist die Gruppe jedoch kosteneffizient aufgestellt und wird somit im wettbewerblichen Umfeld bestehen. Die Gruppe hält daher das Geschäftsmodell für zukunftsfähig. Der Handel mit Optionen trägt jedoch zur Diversifikation des Geschäftsmodells bei und reduziert die gruppenweite Abhängigkeit von Differenzkontrakten.

Überwachung und Steuerung

Die Tochterunternehmen werden durch fortwährende Marktbeobachtung über Veränderungen informiert. Auf Bedrohungen für das Geschäftsmodell und die Produkte und Dienstleistungen kann so zügig reagiert und ggf. die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden. Mindestens einmal im Jahr wird die Geschäftsleitung eine kritische Bewertung des Geschäftsmodells vornehmen und entsprechende Tendenzen erörtern, sowie die Notwendigkeit von Änderungen im Geschäftsmodell besprechen und evaluieren.

Kosten- und Ertragsrisiko

Beschreibung

Da Kosten- und Ertragsrisiko spiegelt das Risiko wider, dass die Erträge die Kosten nicht decken und das Institut defizitär operiert. Es besteht das Risiko, dass fixe Kosten, z.B. Mietverträge, Löhne- und Gehälter nicht schnell genug gesenkt werden können, wenn die Erträge, z.B. durch Änderungen im regulatorischen Umfeld, geänderte Kundenpräferenzen, zurück gehen. Es ist möglich, dass Kosten unerwartet steigen, z.B. durch erhöhten Bedarf an rechtlicher Beratung durch Umstrukturierungsmaßnahmen in Krisenzeiten und gleichzeitig die Erträge stagnieren oder sinken.

Beurteilung

Das Kosten- und Ertragsrisiko hat für die Gruppe eine mittlere Bedeutung. Aufgrund der fortgeschrittenen Automatisierung sieht sich die Gruppe kosteneffizient aufgestellt. Dienstleistungen (wie z.B. Rechtsberatung, Marketing) werden soweit möglich durch externe Dienstleister mit flexiblen Vertragslaufzeiten erbracht. Auf der Ertragsseite verfügt das Institut über eine ausreichende Basis an Bestandskunden, um eine gewisse Planungssicherheit bei der Ertragskalkulation zu haben. Aufgrund der attraktiven Produktangebote und der Standortvorteile gegenüber Mitbewerbern ist zudem eine weitere Neukundengewinnung möglich. Das Institut beurteilt das Kosten- und Ertragsrisiko als mittel.

Überwachung und Steuerung

Die Gruppe erhält von der Finanzbuchhaltung regelmäßig Informationen über die Kosten- und Ertragssituation der Unternehmen in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Hinzu kommen die mindestens quartalsmäßig abzugebenden Monatsausweise anhand derer die Gruppe in einer fortgeschriebenen Gewinn- und Verlustrechnung die laufenden Kosten berechnen und mit den Erträgen gegenüberstellen. Stellt die Geschäftsleitung fest, dass sich die Kosten- und Ertragssituation der Gruppe als unzureichend darstellt, wird sie geeignete Maßnahmen (z.B. Kündigung von externen Dienstleistern, Steigerung der Marketingaktivitäten) beschließen.

Regulatorisches Risiko

Beschreibung

Das regulatorische Risiko beschreibt Unsicherheiten für die unternehmerische Tätigkeit, Projekte oder Strategien aus Regelungen der Aufsicht. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund gesetzlicher Änderungen das Geschäftsmodell nicht mehr marktfähig ist.

Beurteilung

Die BaFin hat zum 23.07.2019 im Rahmen ihres Produktinterventionsrecht Gebrauch gemacht und weitreichende Maßnahmen zur Regulierung des Vertriebs, Verkaufs und des Marketings von Differenzkontrakten für Privatanleger erlassen. Unter anderem hat die BaFin deutliche Hebelbeschränkungen für bestimmte Produktgruppen erlassen (z.B. max. Hebel für Aktien von 5, maximaler Hebel für große Währungspaare von 30). Da, wie oben bereits erwähnt wurde, die operativen Erträge der Gesellschaft im Wesentlichen über das Angebot von Differenzkontrakten zustande kommen und der Großteil dieser Einnahmen aus dem Geschäft mit Privatanlegern resultiert, ist davon auszugehen, dass durch die verabschiedeten Maßnahmen die Einnahmen des Instituts zurückgehen, da die Handelsfrequenz und das Handelsvolumen der Privatanleger zurückgehen sollte. Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass die Regulierungsmaßnahmen für den Vertrieb, den Verkauf und das Marketing für Differenzkontrakte zumindest vorläufig abgeschlossen sind. Mittel- und langfristig bestehen jedoch Gefahren hinsichtlich einer weiteren Regulierung der Branche. Das regulatorische Risiko wird als mittel beurteilt. Im Optionshandel schätzt die Bank das Risiko als geringer ein, da hier börsliche Geschäfte abgeschlossen werden und der Anleger zusätzliche Schutzrechte für sich in Anspruch nehmen kann.

Überwachung und Steuerung

Die Geschäftsleitung beobachtet die Mitteilungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden sorgsam, um frühzeitig geeignete Maßnahmen treffen zu können. Es wird weiterhin angestrebt, weitere weitere Geschäftsfelder außerhalb Bereichs der Differenzkontrakte zu etablieren. Hierzu zählt insbesondere der Aufbau von IT-Produkten, um die Diversifikation der Geschäftsfelder des Unternehmens voranzutreiben.

Sonstige Risiken

Risiko der Nachschusspflicht beim Liquiditätsanbieter

Beschreibung

Aufgrund des Wegfalls der Nachschussverpflichtung bei Privatkunden seit dem 01.08.2017 in Deutschland und seit dem 01.08.2018 europaweit ist im Besonderen die Bank dem Risiko ausgesetzt, dass Geschäfte, die über einen Liquiditätsanbieter abgewickelt werden, zu unterschiedlichen Preisen ausgeführt werden. Die Abschaffung der Nachschusspflicht für Privatkunden führt dazu, dass Verluste auf Seiten des Privatkunden zwar auf dessen Einlage begrenzt sind und keine Nachschussverpflichtung besteht, jedoch die Bank, diese - über die Einzahlung des Privatkunden hinausgehenden - Verluste beim Liquiditätsanbieter wirtschaftlich tragen muss. Zwar sind technische Verfahren implementiert, welche offene Kundenorders beim Unterschreiten von bestimmter "Margin-Levels" automatisch schließen, jedoch ist bei erratischen Marktschwankungen nicht garantiert, dass auch das Institut mit der entsprechenden Position zum gleichen Preis beim Liquiditätsprovider ausgeführt wird. Insofern besteht das Risiko, dass auf Seiten der Bank eine Kundenorder besser ausgeführt wird, als die Ausführung derselben Order beim Liquiditätsanbieter. In diesem Fall würde bei dem Institut ein wirtschaftlicher Verlust entstehen.

Beurteilung

Aufgrund des beschriebenen Risikos besteht die Gefahr, dass wirtschaftliche Verluste entstehen, sofern erratische Marktbewegungen dazu führen, dass Geschäfte bei einem Liquiditätsanbieter auf Seiten der Bank schlechter ausgeführt werden als beim Kunden. Das Risiko wird durch die vorgeschriebene Regelung der ESMA, wonach Kundenorder automatisch zu schließen sind, wenn die Sicherheitsleistung ("Initial Margin") zum Eröffnen der Position 50% unterschreitet ("Close-Out") jedoch wieder abgemildert, da mehr (Haftungs-)Kapital auf Seiten des Kunden zur Verfügung steht. Dennoch kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass bei erratischen und schnellen Märkten Verluste auf Seiten der Bank entstehen. Das Risiko der Nachschussverpflichtung durch das Institut beim Liquiditätsanbieter wir daher als hoch eingestuft.

Überwachung und Steuerung

Das Orderdesk hat die Aufgabe Orderausführungen auf Seiten des Liquiditätsproviders zu überwachen, zu analysieren (z.B. Vergleich mit unabhängigen Datenströmen, Studium der Reports RTS 27 und RTS 28 im Rahmen der Best-Execution Veröffentlichung durch den Liquiditätsanbieter) und ggf. mit dem Liquiditätsprovider in Kontakt zu treten, um Gründe für etwaige schlechte Ausführungen zu erfragen und ggf. an die Geschäftsleitung zu eskalieren. Die Geschäftsleitung wird dann geeignete Maßnahmen beschließen. Zudem ist durch die schnelle IT-Infrastruktur weitgehend sichergestellt, dass die Ausführungsgeschwindigkeit im Wettbewerbsvergleich als gut zu bezeichnen ist und daher Risiken aus Latenzen bestmöglich minimiert - wenn auch nicht vollumfänglich beseitigt - sind.

Beurteilung

Es ist kaum möglich das beschriebene Risiko zu messen bzw. exakt zu quantifizieren. Aus diesem Grund hat die Geschäftsleitung mit Beratung des Abteilungsleiters für den Handel beschlossen einen möglichen Schaden zu schätzen. Dieser wurde auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen mit den Liquiditätsanbietern, der Orderausführungsgeschwindigkeiten und dem gehandelten Kundenvolumen geschätzt.

Risiken im Finanzkommissionsgeschäft

Beschreibung

Finanzkommissionsgeschäft ist als die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung gesetzlich geregelt. Der Tatbestand des Finanzkommissionsgeschäfts ist demnach erfüllt, wenn: Finanzinstrumente, im eigenen Namen und für fremde Rechnung angeschafft und/oder veräußert werden Finanzinstrumente im eigenen Namen anzuschaffen bzw. zu veräußern, wobei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile dieses Geschäfts den Auftraggeber treffen und der Beauftragte verpflichtet ist, den Auftraggeber über die Ausführung des Geschäfts zu benachrichtigen, ihm über das Geschäft Rechenschaft abzulegen und das Eigentum an den angeschafften Finanzinstrumenten zu übertragen.Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass trotz der implementierten internen Sicherungsverfahren (z.B. Vier-Augen-Prinzip, IT-Unterstützung) bei der Orderausführung, Handelsaufträge fehlerhaft ausgeführt werden oder es zu sonstigen Fehlern bei Systemen, Verfahren oder beauftragten Personen kommt, die ggf. zu einem Schaden des Instituts führen.

Überwachung und Steuerung

Das Orderdesk hat die Orderausführungen zu überwachen und auf korrekte Ausführung hin zu überprüfen. Gehandelte und dem Kunden berichtete Bestände werden täglich im Rahmen von Abgleichungsberechnungen überprüft. Festgestellte Diskrepanzen sind zu analysieren, mit der Clearingstelle zu besprechen bzw. aufzulösen und ggf. an die Geschäftsleitung zu eskalieren.

Beurteilung

Es ist kaum möglich das beschriebene Risiko zu messen bzw. exakt zu quantifizieren. Aus diesem Grund hat die Geschäftsleitung mit Beratung des Abteilungsleiters für den Handel beschlossen einen möglichen Schätzwert zu ermitteln. Dieser wird auf Grundlage der bisher gemachten Erfahrungen und dem gehandelten Kundenvolumen ermittelt und wird mit ökonomischem Kapital im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung unterlegt.

Risiko der Auslagerung

Beschreibung

Von einer Auslagerung wird immer dann gesprochen, wenn Aktivitäten und Prozesse Bestandteil von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen (§ 1 KWG) oder sonstigen Instituts typischen Dienstleistungen sind und ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung dieser Aktivitäten und Prozesse beauftragt wird, die ansonsten von dem Institut selbst erbracht würden. Auslagerungen bieten Vorteile, wie z.B. die Nutzung von spezialisiertem Wissen oder die Steigerung der Kosteneffizienz, jedoch auch Risiken für die auslagernden Institute (Outsourcer). Gerade wenn Risiken nicht mehr innerhalb der Organisationsstruktur der Institute liegen, besteht die Gefahr, dass sie nicht mehr vollständig identifiziert und gesteuert werden können. Das auslagernde Institut muss abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf einen Dienstleister angemessene Vorkehrungen treffen, um Risiken zu minimieren.

Überwachung und Steuerung

Auf Grundlage einer Risikobewertung ist zu prüfen, ob die Auslagerung als "wesentlich" einzustufen ist (s. AT9 MaRisk). In diesem Fall sind erhöhte Anforderungen an die vertragliche Ausgestaltung und an die Kontroll- und Einsichtsrechte gerichtet. Aber auch für nicht wesentliche Auslagerung gelten die Vorschriften an die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation gem. § 25a Abs. 1 KWG zu beachten. Es kann im Rahmen der sogfältigen Überprüfung von ausgelagerten Prozessen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu mangelhafter Leistungserbringung durch den Insourcer kommt, die Auslagerungen schlecht vorbereitet sind und Schadensfälle eintreten, die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen (je nach Haftungsklausel) erschwert ist, Kontrollverluste eintreten und die Abhängigkeit vom Insourcer zu hoch ist.

Überwachung und Steuerung

Dem Proportionalitätsprinzip folgend berät sich die Geschäftsleitung mindestens jährlich oder anlassbezogen zu Fragen der Auslagerung. Auslagerungsverträge sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu gestalten. Auslagerungsrisken sind - sofern geboten - auch in die Geschäftsstrategie mit einzubeziehen. Im Rahmen des Auslagerungsmanagements ist ein Beauftragter als zentrale Koordinationsstelle zu benennen. Die relevante Branche in insourcenden Dienstleistern sollte beobachtet werden, um die Abhängigkeit vom Insourcer zu überwachen und zu kontrollieren und im Rahmen eines Notfallplans rasch einen Ersatz für den ggf. ausscheidenden Insourcer zu identifizieren, so dass die Geschäftstätigkeit nach Möglichkeit nicht oder nur gering beeinflusst wird.

Nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogene Risiken

Gemäß AT 4.1 Tz. 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind wesentliche Risiken, die nicht in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden, zu dokumentieren. Dabei ist ihre Nichtberücksichtigung zu begründen. Die Gesellschaft hat alle als wesentlich eingestuften Risiken im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt. Durch die Öffnungsklausel in AT 4.1 Tz. 4 der MaRisk können Risiken aus der Risikotragfähigkeitsberechnung ausgenommen werden. Eine direkte Risikolimitierung der vorgenannten Risiken im Rahmen des Gesamt-Risikolimits erfolgt deshalb nicht. Die Risiken werden vielmehr pauschal im Risikopuffer berücksichtigt. Nach der Risikostrategie des Instituts werden die folgenden Risiken nicht in die Risikotragfähigkeitskonzeption (keine Vergabe von Risiko-Limiten) einbezogen:

Das Liquiditätsrisiko spielt in der Beurteilung nur eine untergeordnete Rolle. Somit wird für das Liquiditätsrisiko im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung kein Betrag in Ansatz gebracht.

IX. Prognosebericht

Die Konjunkturprognose für das Jahr 2021 sind durchweg optimistisch. Die Staaten und Notenbanken haben durch ihre Konjunktur- und Geldspritzen sofort und entschlossen gehandelt und so die Fehler von des Jahres 2008/9 vermieden. Die OECD erwartet einen schnellen und kräftigen Weltwirtschaftsaufschwung. Die Wirtschaftsstrukturen sind größtenteils erhalten geblieben. Sobald also die Wirtschaft wieder öffnet, können Unternehmen zügig und großenteils genauso produzieren und handeln wie vor der Pandemie Dies gilt zumindest für die reichen Länder der Weltwirtschaft. Vermutlich werden die Entwicklungsländer erst im Jahr 2022 zu einer deutlichen Erholung ansetzen. Die Lage sei erheblich besser als nach der Finanzkrise 2009.

Die Weltwirtschaft soll im Jahr 2021 um 5,5 Prozent und 2022 um 4,2 Prozent wachsen. Die Rezession 2020 war mit einem Minus von 3,5 Prozent um 0,9 Prozentpunkte weniger tief, als der IWF im Herbst befürchtet Für Deutschland etwa erwartet der IWF noch für 2020 ein Minus von 5,4 Prozent - dabei beziffert das Statistische Bundesamt dieses vorläufig mit minus 5,0 Prozent. Für 2021 rechnet der IWF für Deutschland mit einem Wachstum von 3,5 Prozent - während hierzulande gerade die Bundesregierung ihre Prognose auf drei Prozent zurücknimmt und die Konjunkturforscher ebenfalls ihre Erwartungen nach unten korrigieren mussten.

Allerdings sind die Prognosen mit hoher Unsicherheit belastet. Sie sind im Wesentlichen davon abhängig, ob die zweiten und dritten Infektionswellen in Europa und den USA gestoppt und die Ansteckungsraten deutlich gesenkt werden können. Auch die Fragen, wann wie viele Menschen weltweit geimpft werden können und wie stark Mutanten für Rückschläge sorgen, lassen sich derzeit kaum präzise beantworten. Insbesondere in Europa müssen die Anstrengungen, die Verimpfung der Bevölkerung betreffend, deutlich ausgeweitet werden. Es gibt weiterhin Mängel hinsichtlich der Beschaffung, dem Impftempo und der anschließenden Verteilung des Vakzins. Vermutlich wird es erst ab dem zweiten, womöglich auch erst ab dem dritten Quartal genügend Impfstoffe geben. Es stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern die Weltwirtschaft das "Social Distancing" adaptiert, denn es ist höchstwahrscheinlich, dass auch bei fortgeschrittener Verimpfung der Bevölkerung weiterhin gewisse Hygienestandards eingehalten werden müssen.

Der Rückblick auf das dritte Quartal 2020 liefert Einblicke in das Konjunkturgeschehen der Pandemie: Wie in Deutschland setzte nach dem Zurückdrängen der ersten Corona-Welle fast überall ein kräftiger Aufschwung ein: Die Euro-Zone, Australien, Indien, Japan, Südkorea, Neuseeland, die Türkei und die USA verzeichneten hohe Wachstumsraten. In Deutschland etwa wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 8,5 Prozent nach dem Einbruch um 9,8 Prozent im zweiten Quartal.

Wäre es gelungen die Infektionsraten auf dem niedrigen Niveau des Sommers zu halten, hätte die Konjunkturkurve wie ein perfektes V ausgesehen: Auf den tiefen Einbruch wäre ein ebenso kräftiger Aufschwung gefolgt, den die zweiten Wellen dann allerdings abbremsten.

Der IWF appelliert an die Staatengemeinschaft, dass alle Länder ohne Schuldenkrise nicht zu früh mit dem Sparen beginnen sollten, um der Weltwirtschaft in der Erholungsphase nicht den Schwung zu nehmen: Bis zur Normalisierung durch Impfungen - die wohl erst bei Herdenimmunität, also ab etwa 70 Prozent der Bevölkerung einsetzt - müssten Hilfen für die Wirtschaft fortgesetzt werden.

Die Forderung trifft die Staaten in einer Zeit mit äußerst günstigen Verschuldungskosten. Die günstigen Zinsen können die Staaten nutzen, um die wirtschaftliche Erholung in Schwung zu bringen. Bei den Schwellenländern liegt die Verschuldung oft höher, so dass hier vorsichtiger agiert werden muss. Nicht zuletzt deshalb sollten Schwellenländer in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung den Industriestaaten zunächst einmal hinterherhinken. Alternativ kommen Schuldendiensterleichterungen durch die Gläubiger in Betracht, ein Szenario, welches im derzeitigen Umfeld jedoch als eher unwahrscheinlich zu bezeichnen ist.

Dringend nötig ist auch eine engere und globale Kooperation der Staaten, um sich gegenseitig Unterstützung bei der Bewältigung der Krise zu helfen. So sollte der Handel erleichtert werden, und die Staatengemeinschaft zu einem regelbasierten multilateralen Handelssystem zurückkehren. Nach dem Ausscheiden des US-Präsidenten Trump aus dem Weißen Haus gibt es dafür gute Chancen.

Die Schwankungsbreite der Märkte sollte in Anbetracht der genannten Unsicherheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung - insbesondere rund um das Thema Inflation - und der pandemischen Lage auf erhöhtem Niveau bleiben. Die Renditen auf den Anleihenmärkten werden den Weg weisen. Je stärker die Renditen anziehen, desto attraktiver wird die Anlage in zinstragende Investments. Zwar haben die Notenbanken nach wie vor die geldpolitischen Instrumente, um auch die Renditen zu beeinflussen (vgl. hierzu die "Operation Twist" der amerikanischen Fed im Jahr 2011), dennoch sollten derlei Maßnahmen nur temporär ausgestaltet sein, um das Vertrauen in Finanz- und Währungsmärkte nicht (nachhaltig) zu beschädigen.

Neben den Herausforderungen, welche das Kapitalmarktumfeld an Banken und Finanzdienstleister künftig stellen wird, sieht die Geschäftsleitung der Gruppe die Branche weiterhin unter starkem wirtschaftlichem und regulatorischem Druck.

Die Wettbewerbsdichte bei Anbietern von Differenzkontrakten führt auch weiterhin zu sinkenden Margen. Insbesondere führt der Markteintritt von Anbietern aus Großbritannien an den Standort Deutschland zu einen stärkten Standortwettbewerb. Im Bereich des Optionshandel sieht sich unsere Gruppe jedoch in einer starken Position aufgrund der effizienten Kostenstruktur, den vertrieblichen Ressourcen und dem Mangel an Wettbewerbern.

Die bereits im letzten Jahr angesprochene steuerliche Thematik benachteiligt jedoch Anleger und Anbieter von Termingeschäften in Deutschland. Ab 2021 können Verluste aus einem Termingeschäft nur noch in einer Höhe von bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Optionen und Differenzkontrakte zählen zur Gruppe der Termingeschäfte, wodurch auch unser Institut und hier vor allem die Kundengruppe der deutschen steuerpflichtigen Anleger betroffen ist. Besonders problematisch ist die asymmetrische Behandlung von Gewinnen und Verlusten. Während unser Institut dazu verpflichtet ist, die Steuer auf erzielte Gewinne unmittelbar an den Fiskus abzuführen, kann der betroffene Anleger Verluste erst mit der deutlich später fälligen Jahressteuerklärung verrechnen. Dies kann zu einer Steuerbelastung des Anlegers führen obwohl dieser einen Nettoverlust erzielt hat und zusätzlich zu Liquiditätsengpässen aufgrund der zeitlichen unmittelbaren Besteuerung von Gewinnen führen. Die zu erwartenden steuerlichen Maßnahmen werden sich mittelfristig eindeutig negativ auf das Tradingverhalten der Kunden auswirken, da nur noch eine begrenzte Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten vorgenommen werden kann und darüber hinaus bei inländischen Anbietern Liquiditätsnachteile auf Seiten der betroffenen Anleger bestehen. Dies wird dazu führen, dass inländische Kunden verstärkt zu Anbietern ins Ausland (EU und Offshore) wechseln.

Weiterhin kann nach wie vor nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Einführung einer national oder europaweit geltenden Finanztransaktionssteuer kommen wird. Diskussionen hierzu sind in der jüngsten Vergangenheit weiter - national und EU-weit - intensiviert worden und könnte durch den Finanzierungsbedarf der Staatshaushalte durch die Belastungen der Corona-Pandemie auch tatsächlich umgesetzt werden. Aufgrund der steigenden Staatsausgaben durch die Corona-Krise wird der Bedarf an Steuereinnahmen und neuen Besteuerungsquellen weiter ansteigen. Die Implementierung einer Finanztransaktionssteuer könnte, verbunden mit einer für unser Angebot innerhalb der Gruppe ungünstigen Ausgestaltung auch die Gesellschaft negativ tangieren.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das veranlasste aufsichtsrechtliche Produkt bezogenen Maßnahmen im Bereich der Differenzkontrakte noch einmal verschärft werden oder sogar ein Produktverbot zur Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf von Differenzkontrakten erlassen wird. Eine genaue Prognose hierzu lässt sich derzeit nicht abschätzen. Die Gesellschaft ist sich diesem Risiko jedoch bewusst. Im Bereich von Optionen sieht die Gesellschaft diese Risiken nicht, da Optionen börslich gehandelt werden.

Als gesetzliches Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) besteht zudem das Risiko weiterer Sonderumlagen der EdW zur Finanzierung von eingetretenen (z.B. Greensill Bank AG) und zukünftigen Schadensfällen. Eine genaue Prognose hierzu lässt sich derzeit noch nicht endgültig abschätzen. Die Gesellschaft ist sich über eine mögliche Belastung hieraus jedoch bewusst.

Die bereits bestehenden regulatorischen Anforderungen sind weiterhin, vor allem für kleine Institute, umfangreich und mit hohen Ressourcenanforderungen verbunden. Zur Jahresmitte wird ein neues Regelwerk für Wertpapierfirmen (Wertpapierfirmengesetz (WpFG)), in Kraft treten. Die neuen Vorgaben dienen der kundenseitigen Interessenwahrung und dem Interesse der allgemeinen Finanzstabilität. Dabei sind die Regelungen so angelegt, dass die Intensität der Beaufsichtigung durch die BaFin proportional zur Größe der Wertpapierfirmen ausgestaltet ist. Diese europaweit geltenden Regelungen und die vorgegebene Systematik für den Bereich der Aufsicht über Wertpapierfirmen wird dazu führen, dass die Aufsicht über Wertpapierfirmen vollständig aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst wird. Hierdurch soll insbesondere für kleine und mittlere Wertpapierfirmen, die geringere Anforderungen als Kreditinstitute oder große Wertpapierfirmen einhalten müssen, eine einfache, verständliche und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden.

Neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen steigen auch die Anforderungen an die Digitalisierung bzw. Technologisierung der Institute. Es ist daher auch zukünftig unabdingbar, starke IT-unterstützte bzw. automatisierte Prozesse zu etablieren, um Prozesseffizienz und Skalierbarkeit in einem wettbewerblichen Umfeld zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sind auch die Investitionen in IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit und IT-Personal bzw. -Beratung zu berücksichtigen. Sofern IT-Ressourcen nicht "Inhouse" zur Verfügung stehen, besteht in diesem Bereich ein erhöhter Bedarf an finanziellen Ressourcen. Gerade im Bereich der IT, hält sich die Gruppe aufgrund der modernen und skalierbaren IT-Infrastruktur, den hohen Erfahrungswerten, starken Partnerschaften und den gut ausgebildeten Mitarbeitern für gut positioniert.

Aufgrund der Positionierung und der getroffenen Maßnahmen sieht sich die Horizon-Gruppe trotz der benannten Risiken gut aufgestellt und erwartet trotz der aufgezeigten schwierigeren Branchenentwicklung in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 eine weiterhin günstige Ertragsentwicklung sowie eine positive Vermögens- und Finanzlage.

Unter den Voraussetzungen einer stabilen und prognostizierbaren Regulierungslage und dem weiterhin moderat stabilen Finanzmärkten geht die Geschäftsleitung der Horizon-Gruppe davon aus, ihre Geschäftsbereiche weiter auszubauen und höhere Provisionserlöse zu erzielen.

Die Geschäftsleitung sieht aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken für den Prognosezeitraum.

 

München, 31.03.2021

Manfred Mayer-Heinzelmann, Geschäftsführer

Heiko Seibel, Geschäftsführer

Dr. Stefan Sträußl, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die

Horizon Equity GmbH, Grünwald

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben den Konzernabschluss der Horizon Equity GmbH und ihrer Tochtergesellschaften der Bernstein Bank GmbH und der Bernstein Financial Services GmbH - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2020 und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 vermittelt.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernabschluss

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Angaben im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.

Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung des Konzernlageberichts

Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben den Konzernlagebericht der Horizon Equity GmbH und ihrer Tochtergesellschaften der Bernstein Bank GmbH und der Bernstein Financial Services GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernlageberichts geführt.

Grundlage für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben unsere Prüfung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:

Die Prüfung des Konzernlageberichts ist in die Prüfung des Konzernabschlusses integriert. Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen (Systemen), um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme) abzugeben.

Wir führen Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis angemessener und ausreichender Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die Vertretbarkeit dieser Annahmen sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen werden.

Wir geben zu den einzelnen Angaben im Konzernlagebericht ebenfalls kein eigenständiges Prüfungsurteil ab, sondern ein Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht als Ganzes.

 

Villingen-Schwenningen, den 31.05.2021

Prof. Dr. Nann
Treuhand & Revisions- GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Prof. Dr. Nann, Wirtschaftsprüfer

Eigenkapitalspiegel 2020

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Erwirtschaftetes Eigenkapital Gesamt
Euro Euro Euro Euro
Stand 01.01.2020 25.000,00 1.675.000,00 -8.519,22 1.691.480,78
Periodenergebnis -4.209,61 -4.209,61
Stand 31.12.2020 25.000,00 1.675.000,00 -12.728,83 1.687.271,17

Feststellung nach § 328 HGB

Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt.

Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss.

Billigung

Der Konzernabschluss zum 31.12.2020 wurde am 23.12.2021 von der Gesellschafterversammlung der Horizon Equity GmbH gebilligt.

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Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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