Bauhaus MVZ GmbH
Selbe AdresseSonstiges Gesundheitswesen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Schmedding seit 27.4.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
UKM Marienhospital Steinfurt GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RadioLog GmbHSteinfurtJahresabschluss zum 31. Dezember 2018BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018RADIOLOG GMBH, STEINFURTAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018RADIOLOG GMBH, STEINFURTAllgemeine Angaben
Die RadioLog GmbH ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der UKM Marienhospital Steinfurt GmbH. Die RadioLoG GmbH hat mit Wirkung zum 1. August 2018 im Rahmen eines Asset-Deals das gesamte Anlagevermögen, das immaterielle Vermögen sowie die wesentlichen Vertragsverhältnisse an die Bauhaus MVZ GmbH veräußert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Rechnungslegung der RadioLog GmbH wurden die handelsrechtlichen Regelungen sowie die ergänzenden Regelungen des GmbHG angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen basieren auf betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis zu 1.000,00 € werden in einem Sammelposten abgebildet und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag, abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken, bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse und der Regelungen des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde nach teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses i.S.d. § 268 Abs. 1 S. 2 HGB aufgestellt. Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 369,0 T€ (Vorjahr: 269,6 T€) enthalten. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 116 T€ (Vorjahr: 288,4 T€) und bestehen gegenüber dem Gesellschafter UKM Marienhospital Steinfurt GmbH (45,6 T€) sowie gegenüber dem verbundenen Unternehmen Bauhaus MVZ GmbH (70,4 T€). Sie resultieren mit 45,6 T€ aus Leistungsforderungen gegen den Gesellschafter und mit 69,2 T€ aus Leistungsforderungen sowie mit 1,2 T€ aus sonstigen Vermögensgegenständen gegenüber der Bauhaus MVZ GmbH. Im Vorjahr bestanden die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter UKM Marienhospital Steinfurt GmbH (265,7 T€) sowie gegenüber der Bauhaus MVZ GmbH (22,7 T€) und resultierten mit 265,7 T€ aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter und mit 22,7 T€ aus einer kurzfristig gewährten Liquiditätshilfe an die Bauhaus MVZ GmbH. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten insbesondere Forderungen gegen das Finanzamt Steinfurt. Die sonstigen Rückstellungen betragen insgesamt 142,3 T€. Diese wurden im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen (124 T€) und Rechnungskorrekturen (12,8 T€) gebildet. Die Verbindlichkeiten haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 124,7 T€ resultierten aus Lieferungen und Leistungen und bestehen in Höhe von 31,5 T€ gegenüber dem Gesellschafter UKM Marienhospital Steinfurt GmbH, in Höhe von 91,9 T€ gegenüber dem Universitätsklinikum Münster, Anstalt öffentlichen Rechts und in Höhe von 1,3 T€ gegenüber der Bauhaus MVZ GmbH. Im Vorjahr resultierten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und bestanden in Höhe von 79,2 T€ gegenüber dem Gesellschafter UKM Marienhospital Steinfurt GmbH und in Höhe von 0,2 T€ gegenüber dem Universitätsklinikum Münster, Anstalt öffentlichen Rechts. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die auch über das Geschäftsjahr 2018 hinaus bestehen, liegen aufgrund des mit Wirkung zum 1. August 2018 vollzogenen Asset-Deals mit der Bauhaus MVZ GmbH und der damit einhergehenden Übertragung wesentlicher Vertragsverhältnisse, nicht vor. Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestehen nicht. Im Jahresdurchschnitt war 1 Mitarbeiter/-innen im Medizinisch-Technischen Dienst beschäftigt. Geschäftsführer der RadioLog GmbH ist: Herr Dirk Schmedding Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt 5,5 T€ (brutto). Das Universitätsklinikum Münster, Anstalt des öffentlichen Rechts, stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Steinfurt, 28. Juni 2019 Dirk Schmedding, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde am 6. September 2019 festgestellt. |
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